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Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 780/3/25 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 780/3/25 29.01.26 Antrag der Freien Hansestadt Bremen Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Punkt 43 der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen: Zu Artikel 10 Nummer 1 allgemein a) Der Bundesrat begrüßt das erhebliche Bundesinteresse an der zeitnahen Stärkung der verteidigungsrelevanten Hafeninfrastruktur der Länder für die gesamtstaatliche Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im Rahmen des Operationsplans Deutschland. Dies wurde u. a. durch die finanzielle Zusage des Bundes zur Finanzierung der militärischen Hafeninfrastruktur in Bremen verdeutlicht. b) Der Bundesrat merkt an, dass die bestehenden rechtlichen Instrumente zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nicht ausreichen, um Vorhaben dieser Größenordnung und sicherheitspolitischen Relevanz innerhalb der gebotenen Fristen umzusetzen. Trotz klarer politischer Zielsetzung und gesicherter Finanzierung stehen die zuständigen Stellen vor strukturellen und verfahrensrechtlichen Hürden, die eine zügige Realisierung erheblich verzögern können. c) Die in Artikel 10 Nummer 1 des Gesetzentwurfs vorgesehene Gleichsetzung von Ersatzzahlungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in Ausnahmefällen grundsätzlich geeignet, die Umsetzung hochpriorisierter Projekte zu beschleunigen. d) Der Bundesrat stellt fest, dass die Stärkung landeseigener Hafeninfrastruktur zu Verteidigungszwecken, wie beispielsweise in Bremerhaven, in der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs nicht von diesem Beschleunigungsinstrument profitieren würde. Vor diesem Hintergrund besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem ausdrücklich bekundeten Bundesinteresse an einer schnellen Umsetzung der verteidigungsrelevanten Hafeninfrastruktur und den tatsächlichen Möglichkeiten der Länder, diese Vorhaben mit den derzeit verfügbaren Instrumenten fristgerecht zu realisieren. e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, wie sichergestellt werden kann, dass auch die Stärkung landeseigener Hafeninfrastruktur zu Verteidigungszwecken, insbesondere im Rahmen des Operationsplans Deutschland, von einer Beschleunigung im Sinne des Artikel 10 Nummer 1 profitieren kann.]

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