Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 780/3/25
29.01.26
Antrag
der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Punkt 43 der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Zu Artikel 10 Nummer 1 allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt das erhebliche Bundesinteresse an der zeitnahen
Stärkung der verteidigungsrelevanten Hafeninfrastruktur der Länder für die
gesamtstaatliche Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im Rahmen
des Operationsplans Deutschland. Dies wurde u. a. durch die finanzielle Zusage
des Bundes zur Finanzierung der militärischen Hafeninfrastruktur in Bremen
verdeutlicht.
b) Der Bundesrat merkt an, dass die bestehenden rechtlichen Instrumente zur
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nicht ausreichen, um Vorhaben
dieser Größenordnung und sicherheitspolitischen Relevanz innerhalb der
gebotenen Fristen umzusetzen. Trotz klarer politischer Zielsetzung und gesicherter
Finanzierung stehen die zuständigen Stellen vor strukturellen und
verfahrensrechtlichen Hürden, die eine zügige Realisierung erheblich verzögern können.
c) Die in Artikel 10 Nummer 1 des Gesetzentwurfs vorgesehene Gleichsetzung
von Ersatzzahlungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist in
Ausnahmefällen grundsätzlich geeignet, die Umsetzung hochpriorisierter Projekte zu
beschleunigen.
d) Der Bundesrat stellt fest, dass die Stärkung landeseigener Hafeninfrastruktur zu
Verteidigungszwecken, wie beispielsweise in Bremerhaven, in der aktuellen
Ausgestaltung des Gesetzentwurfs nicht von diesem
Beschleunigungsinstrument profitieren würde. Vor diesem Hintergrund besteht ein
Spannungsverhältnis zwischen dem ausdrücklich bekundeten Bundesinteresse an einer schnellen
Umsetzung der verteidigungsrelevanten Hafeninfrastruktur und den
tatsächlichen Möglichkeiten der Länder, diese Vorhaben mit den derzeit verfügbaren
Instrumenten fristgerecht zu realisieren.
e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, wie sichergestellt
werden kann, dass auch die Stärkung landeseigener Hafeninfrastruktur zu
Verteidigungszwecken, insbesondere im Rahmen des Operationsplans Deutschland,
von einer Beschleunigung im Sinne des Artikel 10 Nummer 1 profitieren kann.]
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