Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)
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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 75/25 (Beschluss)
28.04.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz
bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur
(VogelschutzSchieneVwV)
Bundesministerium Berlin, 28. April 2026
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Parlamentarische Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 der Ersten Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum
Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)
zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.
Anbei übersende ich Ihnen die erbetene Stellungnahme der Bundesregierung zur
Entschließung BR-Drucksache 75/25 (Beschluss).
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter
Stellungnahme der Bundesregierung
Begleitende Entschließung zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der
Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)
Die Bundesregierung nimmt zur Entschließung des Bundesrates vom 23.05.25,
BR- Drucksache 75/25 (Beschluss) wie folgt Stellung:
Die Anfang Juli 2025 in Kraft getretene VogelSchutzSchieneVwV dient der
artenschutzrechtlichen Standardisierung und legt bundesweit verbindliche Vogelschutzvorgaben für
Elektrifizierungsmaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur fest.
Der Inkraftsetzung ging ein umfassender Fachdialog voraus, um sicherzustellen, dass die
Vorgaben dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. In diesem Zusammenhang haben das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung
(DZSF) als unabhängige, technisch-wissenschaftliche Ressortforschungseinrichtung des Bundes
unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise aus Naturschutz und Schienenverkehr einschlägige
Vogelschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit, technische Umsetzbarkeit sowie Verfügbarkeit
bewertet. Maßgeblich war hierbei der rechtliche Rahmen, der einen rechtssicheren Ausschluss
signifikant erhöhter Tötungsrisiken durch entsprechende Schutzmaßnahmen vorschreibt.
Berücksichtigt wurden auch die Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht des DZSF „Möglichkeiten
zur Umsetzung konstruktiver Bauteile entsprechend der Anforderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes § 41 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn“ aus dem Jahr
2025.
Gemäß dem siebten Abschnitt der Verwaltungsvorschrift ist nach fünf Jahren eine Evaluierung
vorgesehen, um die VogelSchutzSchieneVwV unter Berücksichtigung des neuesten Stands von
Wissenschaft und Technik bei Bedarf zu aktualisieren.
Der für die VogelSchutzSchieneVwV gewählte Weg der Standardisierung hat sich bewährt: Die
systematische Auswertung wissenschaftlicher Standards, gepaart mit einer gemeinsamen
politischen Prioritätensetzung und der daraus resultierenden Ableitung des rechtlichen
Regelungsbedarfs, bildet ein tragfähiges Fundament für die Erarbeitung rechtssicherer Grundlagen.
Auf diese Weise lässt sich auch bei künftigen Standardisierungen im Natur- und Artenschutz
gewährleisten, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zuverlässig und rechtssicher vermieden
wird.
zu Drucksache 75/25 (Beschluss)
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