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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV)

dip / drucksache 28.04.2026 · WP 21 · zu75/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 75/25 (Beschluss) 28.04.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV) Bundesministerium Berlin, 28. April 2026 für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Parlamentarische Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23. Mai 2025 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV) zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Anbei übersende ich Ihnen die erbetene Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung BR-Drucksache 75/25 (Beschluss). Mit freundlichen Grüßen Rita Schwarzelühr-Sutter Stellungnahme der Bundesregierung Begleitende Entschließung zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur (VogelschutzSchieneVwV) Die Bundesregierung nimmt zur Entschließung des Bundesrates vom 23.05.25, BR- Drucksache 75/25 (Beschluss) wie folgt Stellung: Die Anfang Juli 2025 in Kraft getretene VogelSchutzSchieneVwV dient der artenschutzrechtlichen Standardisierung und legt bundesweit verbindliche Vogelschutzvorgaben für Elektrifizierungsmaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur fest. Der Inkraftsetzung ging ein umfassender Fachdialog voraus, um sicherzustellen, dass die Vorgaben dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. In diesem Zusammenhang haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) als unabhängige, technisch-wissenschaftliche Ressortforschungseinrichtung des Bundes unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise aus Naturschutz und Schienenverkehr einschlägige Vogelschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit, technische Umsetzbarkeit sowie Verfügbarkeit bewertet. Maßgeblich war hierbei der rechtliche Rahmen, der einen rechtssicheren Ausschluss signifikant erhöhter Tötungsrisiken durch entsprechende Schutzmaßnahmen vorschreibt. Berücksichtigt wurden auch die Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht des DZSF „Möglichkeiten zur Umsetzung konstruktiver Bauteile entsprechend der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes § 41 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn“ aus dem Jahr 2025. Gemäß dem siebten Abschnitt der Verwaltungsvorschrift ist nach fünf Jahren eine Evaluierung vorgesehen, um die VogelSchutzSchieneVwV unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik bei Bedarf zu aktualisieren. Der für die VogelSchutzSchieneVwV gewählte Weg der Standardisierung hat sich bewährt: Die systematische Auswertung wissenschaftlicher Standards, gepaart mit einer gemeinsamen politischen Prioritätensetzung und der daraus resultierenden Ableitung des rechtlichen Regelungsbedarfs, bildet ein tragfähiges Fundament für die Erarbeitung rechtssicherer Grundlagen. Auf diese Weise lässt sich auch bei künftigen Standardisierungen im Natur- und Artenschutz gewährleisten, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zuverlässig und rechtssicher vermieden wird. zu Drucksache 75/25 (Beschluss)

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