polradar

Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · zu122/26 · Beschluss · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 122/26 06.03.26 BRFuss In - AIS Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 27. Februar 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) * – Drucksachen 21/1848, 21/2460, 21/4321 – und zu dem Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) – Drucksachen 21/1850, 21/2462, 21/4321 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 21/4321 angenommen. * siehe Drucksache 121/26 Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine besondere Aufmerksamkeit auf die folgenden Punkte zu legen: 1. Recht auf Bildung: Der Deutsche Bundestag begrüßt die in der Richtlinie (EU) 2024/1346 – Aufnahme-Richtlinie – vorgesehenen hohen Standards für den Schulzugang von Antragstellenden und Kindern von Antragstellenden im schulpflichtigen Alter. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in einem regelhaften Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass der Zugang zum Regelschulsystem für diese Personengruppe in allen Bundesländern unabhängig von Wohnverpflichtungen oder Verfahrensstand spätestens zwei Monate nach Antragstellung (unter Berücksichtigung der Schulferien) verpflichtend sichergestellt wird. Dazu wird den Bundesländern empfohlen, die jeweiligen Landesschulgesetze gegebenenfalls entsprechend anzupassen. 2. Umgang mit vulnerablen Gruppen: Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass durch die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ein hohes Schutzniveau für vulnerable Gruppen gewahrt wird. Alle getroffenen Regelungen sind im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN- Kinderrechtskonvention auszulegen. Das Vorliegen besonderer Schutzbedarfe wird bei den betroffenen Personen in den verschiedenen Verfahrensstadien jeweils sorgfältig geprüft. So ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2024/1356 – Überprüfungs-Verordnung – die Pflicht zu einer vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung, die sowohl im Außengrenzscreening als auch im Screening im Inland umzusetzen ist und deren Ergebnissen bei Versorgung und Unterbringung unmittelbar Rechnung zu tragen ist. Der Deutsche Bundestag betont, dass mit der Umsetzung der Aufnahme- Richtlinie (EU) 2024/1346 in nationales Recht die gesetzliche Grundlage für eine umfassende Prüfung besonderer Schutzbedarfe bei der Unterbringung geschaffen wird und fordert die Bundesregierung auf, sich zur Berücksichtigung der besonderen Schutzbedarfe in der Praxis mit den Ländern im Sinne des „Best-Practice-Ansatzes“ auszutauschen, damit Schutzbedarfe von allen zuständigen Stellen zuverlässig erkannt und die vorgesehenen Standards der Unterbringung und Versorgung berücksichtigt werden. Hierbei sollen auch neu eintretende oder zuvor nicht erkannte Bedarfe und mögliche Abhilfemöglichkeiten betrachtet werden. Der Deutsche Bundestag weist zudem darauf hin, dass die Pflicht, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, zu beenden ist, wenn erkannte Schutzbedarfe dort nicht berücksichtigt werden können. Der Deutsche Bundestag betont die Notwendigkeit eines guten Zusammenwirkens aller Beteiligten an den Überprüfungsverfahren, der Unterbringung und der Versorgung. zu Drucksache 122/26 - 2 -

Relationen