polradar

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und (EU) 2024/1789 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2022/869

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 89/26(B) · Beschluss · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und (EU) 2024/1789 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2022/869 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 89/26 (Beschluss) 27.03.26 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und (EU) 2024/1789 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2022/869 COM(2025) 1006 final; Ratsdok. 16772/25 Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat begrüßt die mit der vorgeschlagenen Verordnung verfolgte Intention, einen Beitrag zur rechtzeitigen und effizienten Entwicklung und Interoperabilität einer belastbaren Energieinfrastruktur in der gesamten EU durch eine entsprechende Anpassung des europäischen Rechtsrahmens zu leisten. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag für eine Neufassung und Erweiterung der Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur, insbesondere die Ziele, – geplante Energie-Infrastrukturvorhaben stärker auf die Energie- und Klimaziele der EU auszurichten, – die Planung von grenzüberschreitender Energieleitungsinfrastruktur als Grundlage der Dekarbonisierung in Europa zu beschleunigen, – künftig auch Wasserstoffnetze und Wasserstofferzeugungsknoten in den Anwendungsbereich der Leitlinien für transeuropäische Netze (TEN- Leitlinien) aufzunehmen und – den effizienten Ausbau des Offshore-Netzes durch neue Leitlinien für die Offshore-Netzplanung und kooperative Investitionen in Offshore- Energievorhaben voranzubringen. Der Bundesrat stellt fest, dass Synchronisierungsbedarf mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen (BR-Drucksache 63/26) und den dortigen Vorschriften für eine zentrale Anlaufstelle für Umweltprüfungen besteht. Diese Regelungen konfligieren mit den Vorgaben zur Organisation des Genehmigungsverfahrens in Artikel 8 der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur mit der Vorgabe eines „One-Stop-Shops“. 4. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der mit Artikel 8 verfolgte Ansatz eines „One-Stop-Shop“ für Genehmigungen weiter konkretisiert wird. Die Verfahrensbündelung bei einer Genehmigungsbehörde, die mit Konzentrationswirkung alle Fragen des Genehmigungsverfahrens entscheidet, sollte Vorrang vor dem Ansatz der Schaffung einer neuen „Zentralen Anlaufstelle für Umweltprüfungen“ haben. Dies sollte zugleich nicht nur für transeuropäische Infrastrukturen, sondern für den gesamten Bereich der Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen geregelt werden, um generell den Aufbau doppelter Zentralstellen zu vermeiden. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, bei der Einführung digitaler Plattformen nach Artikel 10 Absatz 5 angemessene und auskömmliche Fristen vorzusehen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Implementierung zur Verfügung steht und die Erfahrungen der nationalen und regionalen Genehmigungsbehörden bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung von Genehmigungsverfahren einbezogen und berücksichtigt werden. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert darauf zu achten, dass eine nahtlose Integration der bereits etablierten digitalisierten Verfahren der Länder in die nationale Plattform möglich ist.

Relationen