Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
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Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 114/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung
flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 114/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung
flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der demographische Wandel in der ärztlichen
Versorgung zunehmend zu Herausforderungen führt. Mit steigendem
Lebensalter wachsen die gesundheitlichen Risiken, was zu höheren
Behandlungsbedarfen führt. Die ärztliche Versorgung gerät durch den wachsenden Bedarf
zunehmend unter Druck.
2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass die Anzahl der praktizierenden
Ärztinnen und Ärzte zwar so hoch ist wie nie, es zur Sicherung der ärztlichen
Versorgung jedoch wichtig ist, dass ausreichend ärztlicher Nachwuchs zur Verfügung
steht. Aktuell stehen angesichts der absehbaren Altersabgänge bundesweit nicht
genügend Studienplätze in der Medizin zur Verfügung. Weitere Faktoren, wie
eine zunehmende Abwanderung der Absolventinnen und Absolventen, sowie
die Tatsache, dass sich viele Studierende nach dem Abschluss gegen eine
Tätigkeit in der ambulanten oder stationären Versorgung entscheiden, erschweren
die ärztliche Versorgung.
3. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat es als notwendig an, dass sich die
Länder – gemeinsam und solidarisch – diesen Herausforderungen stellen und
gemeinsam nach Lösungen suchen. Dazu kann unter anderem die
Intensivierung der bereits laufenden Bemühungen zur Schaffung weiterer
Medizinstudienplätze zählen.
4. Der Bundesrat schlägt weiterhin vor, über die Vorabquote zu beraten. Eine
weitergehende Bindung an eine ärztliche Tätigkeit im Ausbildungsland ist nur
innerhalb der Vorabquoten möglich. Die hierfür nutzbare Vorabquote beträgt
aktuell 20 Prozent; darin enthalten sind Kontingente für weitere
Bewerbergruppen. Der Bundesrat fordert daher, eine Neugestaltung der Vorabquote auf der
Grundlage des durch die Wissenschaftsministerkonferenz beauftragen
Gutachtens zu prüfen und gegebenenfalls schnell umzusetzen.
5. Der Bundesrat sieht, dass es sich um langfristige Maßnahmen handelt und es
Zeit brauchen wird, bis zusätzliche Ärzte in das Gesundheitssystem eintreten
können. Wichtig ist jedoch, bereits jetzt Schritte einzuleiten, die das
Gesundheitssystem entlasten und gleichzeitig sicherstellen, dass jeder die ärztliche
Behandlung erhält, die notwendig und angemessen ist.
6. Ein zentrales Instrument hierzu kann auch in einer besseren Patientensteuerung
liegen. Der von der Bundesregierung bereits vorgelegte Entwurf eines Gesetzes
zur Notfallreform enthält wichtige Schritte hierzu. Auch die im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehene Einführung eines Primärarztsystem kann
einen großen Beitrag zur Stabilisierung des Systems leisten.
7. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat zudem die Bundesregierung auf,
die bereits eingeleitete Notfallreform zügig voranzutreiben. Die in dem
Referentenentwurf enthaltenen Elemente der Integrierten Notfallzentren wie auch
der Ersteinschätzung und zur Weiterleitung vermögen einen großen Beitrag zur
Entlastung und damit der Stabilisierung des Systems zu leisten.
8. Der Bundesrat stellt abschließend fest, dass zusätzliche Steuerungselemente
notwendig sind, und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, zeitnah einen
Gesetzentwurf zur Einführung eines Primärarztsystems vorzulegen.
Begründung:
Nach der Statistik der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2024 waren zum
damaligen Zeitpunkt bereits 23 Prozent aller Ärzte mindestens 60 Jahre alt, über
ein Drittel hatte bereits das 55. Lebensjahr vollendet. Im Bereich der
Allgemeinmedizin sind diese Werte noch höher, so dass in den kommenden Jahren
mit einer hohen Zahl von altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Umso
wichtiger ist es daher, die Weichen hin zu einem starken Nachwuchs zu stellen
und die vorhandenen Ressourcen bestmöglich zu nutzen.
Allerdings ist die Zahl der Studienplätze in Medizin in der Vergangenheit stark
reduziert worden und sank zeitweise auf etwa 10 000 Studienplätze ab. Erst
allmählich sind wieder Ansätze einer gegenläufigen Bewegung und ein
Zuwachs der Studienplätze zu erkennen. Diese bleiben aber noch deutlich hinter
dem Bedarf zurück.
Ein Teil der Studierenden entscheidet sich nach dem Abschluss auch gegen
eine Tätigkeit in der ambulanten oder stationären Versorgung. In solchen Fällen
sind sie damit für die ärztliche Versorgung verloren.
Ein relativ neues Element der Steuerung der Absolventinnen und Absolventen
medizinischer Studiengänge stellt die Vorabquote dar. Dieses Instrument
erlaubt die Bindung der Studierenden an das Ausbildungsland und an eine
bestimmte berufliche Tätigkeit nach der Ausbildung. Die verfassungskonforme
Neugestaltung der Vorabquoten ist deshalb ein wichtiges Instrument zur
Steuerung der ärztlichen Versorgung.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen" (Beschlussdrucksache)