Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
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Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
Bundesrat Drucksache 114/26
04.03.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung
flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Saarbrücken, 3. März 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat die in der Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates
„Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“
zu.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger
Entschließung des Bundesrates
„Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der demographische Wandel in der ärztlichen
Versorgung zunehmend zu Herausforderungen führt. Mit steigendem Lebensalter
wachsen die gesundheitlichen Risiken, was zu höheren Behandlungsbedarfen
führt. Die ärztliche Versorgung gerät durch den wachsenden Bedarf zunehmend
unter Druck.
2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass die Anzahl der praktizierenden Ärztinnen
und Ärzte zwar so hoch ist wie nie, es zur Sicherung der ärztlichen Versorgung
jedoch wichtig ist, dass ausreichend ärztlicher Nachwuchs zur Verfügung steht.
Aktuell stehen angesichts der absehbaren Altersabgänge bundesweit nicht
genügend Studienplätze in der Medizin zur Verfügung. Weitere Faktoren, wie eine
zunehmende Abwanderung der Absolventinnen und Absolventen, sowie die
Tatsache, dass sich viele Studierende nach dem Abschluss gegen eine Tätigkeit
in der ambulanten oder stationären Versorgung entscheiden, erschweren die
ärztliche Versorgung.
3. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat es als notwendig an, dass sich die
Länder – gemeinsam und solidarisch – diesen Herausforderungen stellen und
gemeinsam nach Lösungen suchen. Dazu kann u.a. die Intensivierung der bereits
laufenden Bemühungen zur Schaffung weiterer Medizinstudienplätze zählen.
4. Der Bundesrat schlägt weiterhin vor, über die Vorabquote zu beraten. Eine
weitergehende Bindung an eine ärztliche Tätigkeit im Ausbildungsland ist nur
innerhalb der Vorabquoten möglich. Die hierfür nutzbare Vorabquote beträgt
aktuell 20 Prozent; darin enthalten sind Kontingente für weitere Bewerbergruppen.
Der Bundesrat fordert daher, eine Neugestaltung der Vorabquote auf der
Grundlage des durch die Wissensministerkonferenz beauftragen Gutachtens zu
prüfen und gegebenenfalls schnell umzusetzen.
5. Der Bundesrat sieht, dass es sich um langfristige Maßnahmen handelt und es Zeit
brauchen wird, bis zusätzliche Ärzte in das Gesundheitssystem eintreten können.
Wichtig ist jedoch, bereits jetzt Schritte einzuleiten, die das Gesundheitssystem
entlasten und gleichzeitig sicherstellen, dass jeder die ärztliche Behandlung erhält,
die notwendig und angemessen ist.
6. Ein zentrales Instrument hierzu kann auch in einer besseren Patientensteuerung
liegen. Der von der Bundesregierung bereits vorgelegte Entwurf eines Gesetzes
zur Notfallreform enthält wichtige Schritte hierzu. Auch die im Koalitionsvertrag auf
Bundesebene vorgesehene Einführung eines Primärarztsystem kann einen
großen Beitrag zur Stabilisierung des Systems leisten.
7. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat zudem die Bundesregierung auf,
die bereits eingeleitete Notfallreform zügig voranzutreiben. Die in dem
Referentenentwurf enthaltenen Elemente der Integrierten Notfallzentren wie auch
der Ersteinschätzung und zur Weiterleitung vermögen einen großen Beitrag zur
Entlastung und damit der Stabilisierung des Systems zu leisten.
8. Der Bundesrat stellt abschließend fest, dass zusätzliche Steuerungselemente
notwendig sind, und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, zeitnah einen
Gesetzentwurf zur Einführung eines Primärarztsystems vorzulegen.
Begründung:
Nach der Statistik der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2024 waren zum damaligen
Zeitpunkt bereits 23 Prozent aller Ärzte mindestens 60 Jahre alt, über ein Drittel hatte
bereits das 55. Lebensjahr vollendet. Im Bereich der Allgemeinmedizin sind diese
Werte noch höher, so dass in den kommenden Jahren mit einer hohen Zahl von
altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Umso wichtiger ist es daher, die Weichen
hin zu einem starken Nachwuchs zu stellen und die vorhandenen Ressourcen
bestmöglich zu nutzen.
Allerdings ist die Zahl der Studienplätze in Medizin in der Vergangenheit stark reduziert
worden und sank zeitweise auf etwa 10.000 Studienplätze ab. Erst allmählich sind
wieder Ansätze einer gegenläufigen Bewegung und ein Zuwachs der Studienplätze zu
erkennen. Diese bleiben aber noch deutlich hinter dem Bedarf zurück.
Ein Teil der Studierenden entscheidet sich nach dem Abschluss auch gegen eine
Tätigkeit in der ambulanten oder stationären Versorgung. In solchen Fällen sind sie
damit für die ärztliche Versorgung verloren.
Ein relativ neues Element der Steuerung der Absolventinnen und Absolventen
medizinischer Studiengänge stellt die Vorabquote dar. Dieses Instrument erlaubt die
Bindung der Studierenden an das Ausbildungsland und an eine bestimmte berufliche
Tätigkeit nach der Ausbildung. Die verfassungskonforme Neugestaltung der
Vorabquoten ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Steuerung der ärztlichen
Versorgung.
Drucksache 114/26 - 2 -
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