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Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"

dip / drucksache 10.08.2026 · WP 21 · zu114/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 114/26 (Beschluss) 10.08.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen" Bundesministerium Berlin, 10. August 2026 für Gesundheit Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“ (Bundesratsdrucksache 114/26 (Beschluss)). Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg Kippels Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“ vom 27. März 2026 (BR-Drucksache 114/26 (Beschluss)) Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass es zur Sicherung der ärztlichen Versorgung notwendig ist, dass ausreichend ärztlicher Nachwuchs zur Verfügung steht. Sie begrüßt es daher, dass sich die Länder gemeinsam dieser Herausforderung stellen und unter anderem ihre Bemühungen zur Schaffung weiterer Medizinstudienplätze verstärken und eine Neugestaltung der Vorabquote prüfen wollen, bei der die Vergabe von Studienplätzen an eine Tätigkeit im Ausbildungsland bzw. eine bestimmte berufliche Tätigkeit geknüpft werden kann. Der am 25. Juni 2026 bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasste Beschluss bekräftigt dies. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung wurde am 22. April 2026 im Bundeskabinett beschlossen und am 9. Juli 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Die Reform kann perspektivisch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Patientensteuerung in der Notfall- und Akutversorgung und zur Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten leisten. Die Bundesregierung arbeitet zudem an einem Reformkonzept zur Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung eines verbindlichen Primärversorgungssystems und wird einen entsprechenden Gesetzentwurf nach Abschluss dieser Arbeiten vorlegen. zu Drucksache 114/26 (Beschluss)

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