Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
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Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 114/26 (Beschluss)
10.08.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und
zukunftsfest aufstellen"
Bundesministerium Berlin, 10. August 2026
für Gesundheit
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zur
Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung flächendeckend und
zukunftsfest aufstellen“ (Bundesratsdrucksache 114/26 (Beschluss)).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung
flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“
vom 27. März 2026 (BR-Drucksache 114/26 (Beschluss))
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass es zur Sicherung der ärztlichen Versorgung notwendig
ist, dass ausreichend ärztlicher Nachwuchs zur Verfügung steht. Sie begrüßt es daher, dass sich die
Länder gemeinsam dieser Herausforderung stellen und unter anderem ihre Bemühungen zur
Schaffung weiterer Medizinstudienplätze verstärken und eine Neugestaltung der Vorabquote prüfen
wollen, bei der die Vergabe von Studienplätzen an eine Tätigkeit im Ausbildungsland bzw. eine
bestimmte berufliche Tätigkeit geknüpft werden kann. Der am 25. Juni 2026 bei der Konferenz der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasste Beschluss bekräftigt dies.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung wurde am 22. April 2026 im
Bundeskabinett beschlossen und am 9. Juli 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Die Reform kann perspektivisch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der
Patientensteuerung in der Notfall- und Akutversorgung und zur Entlastung von Notaufnahmen und
Rettungsdiensten leisten.
Die Bundesregierung arbeitet zudem an einem Reformkonzept zur Umsetzung der Vereinbarungen
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Einführung eines verbindlichen
Primärversorgungssystems und wird einen entsprechenden Gesetzentwurf nach Abschluss dieser
Arbeiten vorlegen.
zu Drucksache 114/26 (Beschluss)
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