Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 128/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff
und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für
den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher
Vorschriften
A
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag am 26. Februar 2026 verabschiedeten Gesetz einen
Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner die folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:
1. Der Bundesrat betrachtet das vorliegende Gesetz als eine notwendige, aber
nicht hinreichende Voraussetzung für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft
in Deutschland. Ein beschleunigter Hochlauf ist ein zentraler Baustein für die
Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2045 in Deutschland sowie der
Landesklimaschutzziele, die in einigen Ländern auf 2040 zielen. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung daher, zügig weitere Rahmenbedingungen zu
schaffen und Hemmnisse zu beseitigen, um den Hochlauf zu beschleunigen und auch
international technologisch nicht den Anschluss zu verlieren.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Aufbau der
Wasserstoffwirtschaft weiter voranzutreiben. Er sieht in einem weiterhin beschleunigten
Ausbau der Erneuerbaren Energien eine wichtige Grundlage für das Gelingen
des Wasserstoffhochlaufs einschließlich des Zubaus von 10 Gigawatt
Elektrolysekapazität bis 2030. Er bittet die Bundesregierung, Elektrolyseure bei der
Diskussion um die Priorisierung und Beschleunigung von Netzanschlüssen zu
berücksichtigen und sich bei der Kommission dafür einzusetzen, die aktuelle
Definition der Grünstromkriterien (RED II Delegated Act) kurzfristig im Sinne
des Wasserstoffhochlaufs anzupassen. Dies sollte eine Verlängerung der
Übergangszeiträume im Hinblick auf die Kriterien Zusätzlichkeit und zeitliche
Korrelation beinhalten. Ziel muss es sein, den Preisnachteil für grünen Wasserstoff
in der Phase des Markthochlaufs substanziell zu reduzieren.
3. In der vergangenen Legislatur wurden mit der Netzentwicklungsplanung für das
H2-Kernnetz und der Festlegung des Rahmens für eine gemeinsame
Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff die Rahmenbedingungen für die
Infrastruktur geschaffen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch die
Unterstützung des H2-Hochlaufs dafür zu sorgen, dass eine vollständige Umsetzung
der genehmigten Planungen durch die Fernleitungsnetzbetreiber im
vorgesehenen Zeitrahmen, zum Beispiel durch die Verbesserung der finanziellen
Rahmenbedingungen, gesichert ist. Er bittet weiter darum, jetzt in Ergänzung die
nötigen Weichenstellungen für die Verteilnetzinfrastrukturen abseits des
Kernnetzes sowie für die Entwicklung von H2-Speichern vorzunehmen und
geeignete Förderinstrumente für Wasserstoffspeicher zu entwickeln. Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Kraftwerksstrategie
schnellstmöglich die für den Erhalt der Strom-Versorgungssicherheit notwendigen
Ausschreibungen von Wasserstoff-ready-Gaskraftwerken vorzunehmen und durch
ein zeitnah einzuführendes Kapazitätsinstrument langfristige Planbarkeit und
Investitionssicherheit zu schaffen.
4. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit von gemeinsamen Ausschreibungen von
Wasserstofferzeugung auf der einen Seite und Wasserstoffabnahme auf der
anderen Seite nach dem Vorbild der europäischen Wasserstoffausschreibungen.
Dies würde Planungssicherheit sowohl für die Wasserstofferzeugung als auch
für die Wasserstoffabnahme schaffen. Die Bundesregierung wird gebeten,
entsprechende Ausschreibungen zu prüfen. Weiterhin bittet der Bundesrat die
Bundesregierung, zu prüfen, welche Rolle stromgeführte Wasserstoff-KWK-
Anlagen (mit Anschluss an ein Mitteldrucknetz) für die Versorgungssicherheit
spielen können.
5. Intensive internationale Kooperationen für den Wasserstoffhochlauf sind
erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen und
die Versorgung der heimischen Wirtschaft mit Wasserstoff und seinen
Derivaten zu sichern. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ökologische
und wirtschaftliche Partnerschaften konsequent und noch schneller auszubauen
und entsprechende Handelsbeziehungen zu festigen, um internationale
Lieferketten, Märkte und Technologien zu stärken.
6. Der Bundesrat sieht in der Nutzung von Offshore-Windenergie für die
Wasserstoffproduktion große Potenziale für das Gelingen der Energiewende. Eine
wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass dies keine negativen Auswirkungen
auf die Stromversorgung an Land hat. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die Offshore-Elektrolyse entwickelt werden
kann, ohne doppelte Netzinfrastrukturen zu verursachen, und inwieweit
volkswirtschaftlich effiziente Marktanreize für Offshore-Wasserstoff geschaffen
werden können. Die Forschungsergebnisse aus dem Leitprojekt H2Mare sollten
dabei Berücksichtigung finden.
7. Die Wasserstoffproduktion ist in allen Teilen Deutschlands zu ermöglichen,
soweit die Übertragungsnetzkapazitäten dies zulassen und zusätzlicher
Redispatch-Bedarf weitgehend vermieden wird. Dies ist wichtig, um die lokale
Wasserstoffinfrastruktur ergänzend zur Wasserstofftransportinfrastruktur
generisch zu errichten. Damit können rechtzeitig regionale, klimaneutrale
Energiehubs und regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut und
Wasserstofftechnologien industrienah demonstriert werden. Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, das Thema Öffentlichkeitsarbeit stärker in den Fokus zu rücken.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochl (Beschlussdrucksache)