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Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung In der Verantwortung für den Schutz von Natur und Umwelt und der Schonung von Ressourcen hat sich der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. zum Ziel gesetzt, den Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft als Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung voranzutreiben. Im Fokus steht hierbei die Defossilisierung der deutschen Volkswirtschaft über alle Sektoren durch den breiten Einsatz von grünem Wasserstoff in Industrie, Energiewirtschaft und Mobilität. Der DWV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Klimaschutz mit einem Gewinn an wirtschaftlicher Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, wird dabei eine entscheidende Rolle in unser Gesellschaft einnehmen. Hierzu entwickelt der DWV Vorschläge für eine marktwirtschaftliche, sozialverträgliche und nachhaltige Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Insbesondere setzt er sich dafür ein, technische und regulatorische Hindernisse abzubauen. Dabei soll Wasserstoff als effizient zu transportierender und auch über längere Zeiträume speicherbarer Energieträger eine zentrale Rolle in der Energiewende spielen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Verbands will sich der Verband auf nationaler und europäischer Ebene für eine grüne Wasserstoffwirtschaft zur nachhaltigen und emissionsarmen Energieversorgung mit den dafür erforderlichen marktwirtschaftlichen, technologischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Anlagenbau, Erzeugung, Transportinfrastruktur und Anwendungstechnologien einsetzen. Ziel aller Aktivitäten des DWV ist dabei, kommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt und sozial gerechte Gesellschaft hinterlassen zu können. Um diese Herausforderungen zu begegnen, setzt sich der DWV auch europa- und weltweit für eine globale nachhaltige Wasserstoffwirtschaft ein. Dazu veranstaltet der DWV Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate mit dem Ziel, die nötige Aufmerksamkeit und das Verständnis zu fördern für eine Gesetzgebung, die den Hochlauf der nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft im Interesse des Klimaschutzes und damit auch der Stärkung der deutschen Industrie befördert. Zu diesen Veranstaltungen werden regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bundes- und Landespolitik sowie Verwaltung eingeladen. Der DWV gibt zudem Studien zu relevanten Themen rund um die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und mögliche Anwendungsfelder in Auftrag. Der DWV entwickelt und vertritt auf politischer Ebene entsprechende Vorschläge für regulatorische Rahmenbedingungen im Rahmen von Appellen, Stellungnahmen und Positionspapieren. Auch hierzu steht der Verband im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern in Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Bundesbehörden sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Interessenbereiche: Automobilwirtschaft; Schifffahrt; Schienenverkehr; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bank- und Finanzwesen; Klimaschutz; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verkehrspolitik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Industriepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verkehrsinfrastruktur; Luft- und Raumfahrt; Straßenverkehr; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Neubau und Umrüstung von Kavernen zur Wasserstoffspeicherung: Ziel ist die Ausarbeitung einer ambitionierten Wasserstoffspeicherstrategie in Deutschland zur erneuerbaren resilienten Versorgung mit Energie. Hierzu müssen im EnWG, BImSchG, BBergG und der UVP-Bergbau Änderungen vorgenommen werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Nutzung von Speichern attraktiv zu machen, bestehende Erdgasspeicher umzuwidmen sowie neue Speicher in Bau gegeben werden. Hierzu braucht es ein Marktdesign, das dies anreizt. Hier kann ein Amortisationskonto, analog zum Wasserstoff-Kernnetz, ein gangbarer Weg sein. Zusätzlich müssen multi-use-Resilienzspeicher definiert werden, die zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Krisenresilienz beitragen. - Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote stärken: Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft: Der DWV fordert Maßnahmen, unter anderem im Energie-, Bau-, Umwelt-, Immissionsschutz-, Steuerrecht für den Hochlauf von grünem Wasserstoff (Auswahl): - Die Aufschiebung der Kriterien des delegierten Rechtsaktes für die RFNBO-Produktion - Einstufung von Wasserstofferzeugung und -infrastruktur als im überragenden öffentlichen Interesse - Umsetzung der RED III im Industrie- und Verkehrssektor - Erweiterung des Kernnetzes um ein Verteilnetz - Bessere Finanzierungsbedingungen für Wasserstoffprojekte Im Übrigen Verweis auf die angehängten Stellungnahmen "H2Five", "HyGuide 2030" sowie die weiteren Regelungsvorhaben. - Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität: Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Schaffung einer europäischen Wasserstoffallianz: In Europa und den angrenzenden Regionen ist genügend Potenzial für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorhanden, um den europäischen grünen Wasserstoffbedarf vollständig abzudecken. Die Bundesregierung sollte vorangehen und die Potenziale hierfür mit anderen Mitgliedstaaten durch eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich heben. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Schaffung grüner Leitmärkte für emissionsarme Produkte: Langfristig ist die Schaffung von grünen Leitmärkten die Lösung für die Markt-Etablierung von umweltfreundlicheren Produkten, welche zum Beispiel auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt wurden. Durch schrittweise ansteigende verpflichtende Quoten für emissionsarme Produkte oder Produktgruppen kann eine schrittweise technologische Transformation und sozial tragfähige Einführung von emissionsarmen Produkten in allen Industriebereichen realisiert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Förderung der Produktion von grünem Stahl: Die Stahlindustrie steht beispielhaft für die Anwendung von grünem Wasserstoff in der Industrie. Es gilt nun, einen Markt für grünen Stahl zu schaffen. Hierzu braucht es eine verpflichtende Kennzeichnung des grünen Stahls (Labelling). Deutschland sollte sich zudem für die Einführung von einheitlichen Standards einsetzen und das Global Arrangement on Sustainable Steel and Aluminium zwischen der EU und den USA zügig vorantreiben. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Umsetzung der AFIR-Verordnung mit Blick auf Tankstelleninfrastruktur: Bis 2030 müssen laut AFIR-Verordnung Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Dafür braucht es eine Erleichterung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (Gleichsetzung mit konventionellen Tankstellen). Zusätzlich müssen Eichverfahren zur Prüfung der Wasserstofftankstellen aller Typklassen zügig entwickelt werden und geeignete Tatbestände für die Privilegierung des Bau von Tankstellen im Außenbereich geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Förderung alternativer Antriebe im Schiffs-, Luft- und Schienenverkehr: Um die klimaneutrale Luftfahrt für die Kurz- und Mittelstrecke zu ermöglichen, muss eine technologieoffene Förderkulisse geschaffen werden, mit der durch gezielte Forschung und Entwicklung die Produktverfügbarkeit entsprechender Flugzeuge vorangetrieben wird. Um den Hochlauf emissionsfreier Schiffsantriebe im Binnenschifffahrtsbereich umzusetzen, soll eine Wasserstraßenmaut eingeführt werden. Dabei sollen Schiffe, die mit E-Fuels fahren, teilweise und Schiffe, die mit Wasserstoff fahren vollständig entlastet werden. Zudem müssen wirtschaftliche Anreize für den Hochlauf und breiten Einsatz von BZ-Schienenfahrzeugen geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken: Wir fordern die gesetzlich festgelegte Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken. Der Anteil an RFNBO in den Kraftwerken muss stetig und planbar ansteigen. Kleine, dezentrale Lösungen wie stationäre Brennstoffzellen oder BHKW müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Der zukünftige Kapazitätsmarkt soll den Zubau weiterer Wasserstoffkraftwerke, die gesicherte Leistung bieten können, ermöglichen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Änderung im EEG zur besseren Ermöglichung von Sektorenkopplung: § 21b Abs. 2 EEG regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Durch die vorab vorzunehmende prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen ist es nicht möglich, auf Anforderungen des Netzbetreibers zu reagieren. Um hier mehr Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen, ist die Änderung des § 21b Abs. 2 EEG notwendig. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Öffnung des Förderprogramms H2Global für Projekte in Deutschland: Deutschland muss kurzfristig als wirtschaftlich stärkster Mitgliedstaat in der EU ein Sofortprogramm zum Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft starten. Mit H2Global liegt ein Doppelauktionsmodell vor, welches sorgfältig unter der Federführung des BMWE entwickelt und durch die EU notifiziert wurde. Im Bundeshaushalt sind schon heute über 3,5 Milliarden Euro für das Förderprogramm hinterlegt. Die Umwidmung dieser Mittel zugunsten deutscher Elektrolyseprojekte ist die Gelegenheit, dem Wasserstoffhochlauf zum Durchbruch zu verhelfen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie: Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure: - Die in der 4. BImSchV festgesetzten Verfahren zur Genehmigung von Elektrolyseuren müssen praxisnah ausgestaltet werden. - Es sind entsprechende Vollzugshinweise zu erlassen und den Genehmigungsbehörden vorzugeben. - Die Schwelle für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Elektrolyseuren mit 5 MW und weniger als 50 Tonnen Produktionskapazität pro Tag ist entsprechend anzuheben. - Die UVP-Schwelle muss auf EU-Standard angehoben werden. - Beseitigung von Unsicherheiten bei der Planung von Elektrolyseuren in Gewerbegebieten durch Anpassungen in der BauNVO. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Privilegierung von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern im baurechtlichen Außenbereich: - Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt - Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen. - Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure: Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen. - Definition und Erlass einer Förderrichtlinie für "systemdienliche" Elektrolyse: Der Begriff der "Systemdienlichkeit" von Elektrolyse ist zwar in vielen Gesetzestexten angelegt, jedoch nicht weiter definiert. Der DWV schlägt die nachfolgende definitorische Unterscheidung vor, die jeweils mit eigenen Kriterien weiter ausdifferenziert sind: - netzdienliche Elektrolyse - systemdienliche Elektrolyse - gesamtsystemdienliche Elektrolyse Diese Differenzierung ist bei der Ausgestaltung von Förderprogrammbedingungen zu berücksichtigen, damit für die Unternehmen deutlich wird, welche Anforderungen und Aufgaben an Elektrolyseure gestellt werden und entsprechend entschieden werden kann, ob eine Beteiligung in Frage kommt. - Absicherung der Verwendung von PFAS in Technologien der Energiewende: Das PFAS-Beschränkungsverfahren hat viel Unsicherheit ausgelöst. Die Bundesregierung kann der Ungewissheit begegnen, indem sie auf europäischer Ebene frühzeitig erklärt, für die Energiewende unabdingbare Anwendungen von der PFAS-Regulierung als essenzielle Nutzung ausnehmen zu wollen. Das Beschränkungsdossier ist entsprechend zu überarbeiten. Betreiber bestehender Anlagen müssen Sicherheit darüber erlangen, dass für den Fall der Einführung eines PFAS-Verbots dauerhafte Möglichkeit zur Nutzung von Ersatzteilen besteht. Ebenfalls braucht es für einen solchen Fall Karenzzeiten. Die Forschung an alternativen Werkstoffen und Recyclingverfahren ist zu fördern. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor: Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden. - Stärkung von Zinsprogrammen, Bürgschaften und Garantien zum Hochlauf großer Wasserstoffprojekte: Neben direkten Projektförderungen sollten sich Bund und Länder u.a. bei ihren jeweiligen Förderbanken für die Ausgestaltung spezieller Programme für den Hochlauf von grünem Wasserstoff und seiner Derivate einsetzen. Dabei können in der derzeitigen geldpolitischen Phase zinsverbilligte Darlehen und Kredite sowie Garantien und Bürgschaften sinnvolle Instrumente sein. Die langfristige Absicherung attraktiver Zinssätze muss ins Auge gefasst werden. Es braucht zudem in einer ersten Phase Haftungsfreistellungen, um beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft potenziellen Klumpenrisiken, etwa durch Serienfehler, effektiv zu begegnen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Nationale Flankierung der europäischen Wasserstoffbank durch Fördermittel: Die Nutzung der Möglichkeit, im Rahmen der europäischen Wasserstoffbank nationale Budgets auf die europäischen Mittel im Rahmen der Auktionen zusätzlich zu veranschlagen, sollte verstetigt werden. Die Kumulierungsregeln für die European Hydrogen Bank müssen so ausgestaltet sein, dass auch deutsche Vorhaben in einen fairen Wettbewerb treten können und Sicherheit bezüglich der Kumulierungsregeln haben. Die Auktionsbedingungen sind zudem so anzupassen, dass nicht durch die Bezuschlagung einiger weniger Projekte ein zu großes Ausfallrisiko eingegangen wird, sondern eine breite Akteursvielfalt eine Chance bekommt. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abregelungsstrommengen zur Wasserstoffherstellung: Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird. - Aufbau eines leistungsfähigen Wasserstoff-Kernnetzes: Die Bedingungen für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes müssen dauerhaft sichergestellt werden, sodass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell haben. Dabei ist eine attraktive Eigenkapitalverzinsung entscheidend ebenso wie ein Hochlaufnetzentgelt, das den Transport erneuerbarer Gase anregt. Die Bundesregierung muss zudem den diskriminierungsfreien Zugang, insbesondere auch für die kleinen und mittelständischen Akteure zur Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) sicherstellen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft". - Resilienzkriterien für die deutsche und europäische Industrie in öfftl. Ausschreibungen: In einem zunehmend kompetitiven globalen Umfeld für den Einsatz grüner Technologien muss Europa widerstandsfähige Lieferketten für Elektrolyseure und Brennstoffzellen aufbauen und erhalten. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der neusten Auktion der European Hydrogen Bank Kriterien für die Förderung von Elektrolyse- und anderen Wasserstofftechnologien festgelegt. Der DWV hält den Fokus auf geographische Herkunft von Elektrolyseuren für problematisch. Deshalb schlägt der DWV Kriterien für einen CO2-Fußabdruck, eine Recycling- und Rücknahmepflicht sowie unterschiedlichen Sicherheitsstandards. - Bessere steuerliche Bedingungen für RFNBO-angetriebene Fahrzeuge: Der Einsatz von E-Fuels, insbesondere in Kombination mit anderen klimaneutralen Technologien von RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), wie grünem Wasserstoff, ist ein entscheidender Baustein, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Der DWV empfiehlt einen höheren Listenpreis für Fahrzeuge mit innovativen und klimafreundlichen Technologien, welche in der Regel zu einem (anfänglich) höheren Listenpreis führt. Der DWV begrüßt die Reduzierung des Listenpreises auf ein Viertel für emissionsfreie Fahrzeuge. - Kohlenstoffarmen Wasserstoff im Sinne der Klimaziele sachgerecht definieren: Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff so ausgelegt ist, dass die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien im Netz gehoben werden und dass fossil erzeugter Wasserstoff strengen Kriterien bei den maximal zulässigen Emissionen unterliegt. Ziel muss es sein, die Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffprojekten auf der Basis erneuerbarer Energien zu verbessern. Dafür braucht es eine praxistaugliche nationale Ausgestaltung. - Optimierung der Rolle von Wasserstoff in der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge: Verbesserung des Instruments der Klimaschutzverträge sowie der dazugehörigen Förderrichtlinie zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff bei der Defossilisierung von Industriebetrieben. - Umsetzung von Art. 22a der RED III in nationales Recht (RFNBO-Industriequote): Umsetzung der Industriequote für RFNBO aus der europäischen RED III in nationales Recht durch ausreichende Bereitstellung von Fördermitteln und, soweit dies gegeben ist, unternehmensspezifische Unterquoten. - Aufnahme von Komponenten der Wasserstoffwirtschaft in den Net Zero Industry Act: Im Zusammenhang mit dem delegierten Rechtsakt über hauptsächlich verwendete Bauteile im Rahmen des NZIA (Delegated act on main components used under the NZIA) sollte die Annex-Liste der Endprodukte und spezifischen Komponenten, die als Hauptverwendung für die Produktion von Netto-Null-Technologien erweitert werden. - Einführung eines Absicherungsinstruments für Wasserstoff-Zwischenhändler: Einführung eines Absicherungsinstruments für Wasserstoff-Zwischenhändler, beispielsweise über Garantieinstrumente oder Differenzverträge zur Senkung der Risikoprämien für Wasserstoffbezug und -verkauf. - Aufschiebung der EU-Kritieren an die grüne Wasserstoffherstellung: Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die Vorgaben an die Herstellung von grünem Wasserstoff hinsichtlich Zusätzlichkeit, temporaler und geografischer Korrelation aufzuschieben und hierfür Partner unter den EU-Mitgliedstaaten gewinnen. Dies ist dann in nationales Recht zu überführen, um schnell Planungssicherheit zu schaffen. - Umsetzung des EU-Gasmarktpakets in nationales Recht: Die Bundesregierung muss das auf EU-Ebene beschlossene Gasmarktpaket zügig umsetzen und Klarheit bezüglich der darin aufgeworfenen Thematiken schaffen, wie beispielsweise die Entflechtung von Unternehmen, die in Erzeugung, Anwendung und Transport/Speicherung von Wasserstoff tätig sind; die Festlegung von Infrastrukturzugang und Entgelten; die Anwendung und Ausnahme von Projekten von der Regulierung und weitere relevante Punkte. - Festlegung von Standards bezüglich Reinheit von Wasserstoff in Pipelines: Für die Anwendung von Wasserstoff in Brennstoffzellensystemen ist oftmals eine hohe Qualität des Gasgemischs vonnöten. Es sollten daher schnellstmöglich Standards an die maximal zulässigen Verunreinigungen für Wasserstoff in Pipelinesystemen festgelegt werden, um BZ-Anwendungen in Mobilität und Energieversorgung sowie deren pipelinegestützte Versorgung zu ermöglichen. - Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie: Die in §118 Abs. 6 EnWG festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen. - Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht: Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben. - Verlängerung der CO2-Mautbefreiung für Wasserstoff-Antriebe: Die vorgeschlagene Regelung zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollte auf die EU-Verordnung 2024/1610 verweisen und damit auch Wasserstoff-Verbennungsmotoren mit einschließen. Geschieht dies nicht, würden diese ihre vorgesehen Befreiung von der CO2-Maut verlieren, was den Hochlauf dieser Technologie abrupt aufhalten würde. Der DWV setzt sich daher für eine 1:1-Übernahme der EU-Definition ein. - Einführung einer Grüngasquote als Teil einer Wasserstoff-Gesamtstrategie: Um den Wasserstoffhochlauf zu beflügeln, bietet eine Grüngasquote für Wasserstoffprodu-zenten eine attraktive Perspektive zur Einspeisung von Wasserstoff in Wasserstoffnetze. Gleichzeitig müssen die Kosten von Wasserstoff schnellstmöglich reduziert werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Verpflichteten zu vermeiden. Daher müssen parallel zur Einführung einer Grüngasquote Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Wasserstoffgestehungskosten senken, Investitionen in Wasserstoffprojekte sicherer machen und einen regulatorischen Rahmen für die Wasserstoffnutzung in den unterschiedlichen Sektoren definieren. Eine Grüngasquote ist nur dann sinnvoll, wenn die Industrie trotz des Grüngaseinsatzes international konkurrenzfähige Energiekosten hat. - Resilienz des Energiesystems durch Wasserstoff verbessern: Die nächste Stufe des Hochlaufs bedeutet, Wasserstoff von einzelnen Projekten zu einer tragenden Strukturkomponente des Wirtschaftsstandorts zu entwickeln. Sie bedeutet, Produktionskapazitäten aus- zubauen, Wertschöpfungsketten zu vertiefen und industrielle Anwendungen fest im Markt zu verankern. Sie bedeutet, Planungssicherheit über Legislaturperioden hinweg zu gewährleisten und Investitionen in Europa gezielt zu bündeln. Resilienz durch Wasserstoff zu gestalten heißt, das energiewirtschaftliche Zieldreieck als Kompass zu nutzen und seine drei Dimensionen dauerhaft miteinander zu verbinden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit werden so zu einer stabilen Grundlage wirtschaftlicher Stärke. - Planungssicherheit für alle Akteure bei CBAM schaffen: Der von der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene Artikel 27a („Emergency Brake“) würde der Kommission ermöglichen, Produkte temporär aus dem CBAM-Anwendungsbereich auszunehmen, sofern „schwerer Schaden für den Binnenmarkt“ durch „unvorhergesehene Umstände“ angenommen wird. Aus unserer Sicht bestehen hierbei erhebliche regulatorische Unsicherheiten. Die aktuelle Diskussion um Artikel 27a beeinträchtigt bereits heute die Investitionssicherheit. Er sollte daher gestrichen werden.

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