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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 133/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln" Bundesrat Drucksache 133/26 04.03.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Saarlandes Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Saarbrücken, 3. März 2026 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat die in der Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ zu. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Anke Rehlinger Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat begrüßt die bisher erfolgten Weichenstellungen auf europäischer und nationaler Ebene zur Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft. Die bewilligten Förderungen für maßgebliche Transformationsprojekte zur Dekarbonisierung von Industrie und Mobilität sowie die beabsichtigte Nutzungserweiterung auf Kraftwerke tragen wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei. Auch die Entscheidung zum Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes war eine erste wichtige Voraussetzung, um Anwender und Erzeuger miteinander zu verbinden und Wasserstoff aus anderen Regionen und Ländern zugänglich zu machen. Dabei ist die Anbindung von großskaligen Erzeugungskapazitäten, zukünftigen H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und Binnenstandorten ebenso sicherzustellen wie die europäische Interoperabilität. Die Verständigungen der Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern zur Beschaffung (z.B. Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda und H2Global) bilden eine wichtige Grundlage zur Absicherung von Importmengen, die für eine auf Wasserstoff ausgerichtete Wirtschaft unabdingbar sind. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wasserstoffhochlauf trotz der allgemeinen Bemühungen dennoch gerade im Bereich der Erzeugung aufgrund der hohen Erzeugungskosten und vor allem regulatorischen Hemmnissen deutlichen Verzögerungen unterliegt. Er sieht die Gefahr, dass wichtige Umsetzungsvorhaben ausbleiben, wesentliche Zwischenziele verfehlt, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sinkt und zuverlässige Versorgungsszenarien nicht erreicht werden. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, mit Hilfe der europäischen und nationalen Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Herstellung von Wasserstoff zu verbessern und die Kosten für die Erzeugung deutlich und nachhaltig zu reduzieren, damit ein Einsatz in Industrie, Energieerzeugung und Mobilität wirtschaftlich darstellbar wird. So erschweren die restriktiven Kriterien der RED- II/RED-III-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit ihren Vorgaben zur Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und räumlichen Nähe eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung. Sie erhöhen den Risikoaufschlag zur Errichtung, senken die Anlagenauslastung im Betrieb und verzerren die Bedingungen im grenzüberschreitenden Wettbewerb. 4. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, die heimische Erzeugung auch vor dem Hintergrund einer resilienten Versorgung zu stärken und wirtschaftlich anzureizen. In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat eine Fortschreibung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure, die Einführung von Förderinstrumenten zur Senkung der Betriebskostenbelastung, einen Mechanismus zur wirtschaftlichen Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien sowie die Aufnahme von Elektrolyseuren in den Anwendungsbereich des geplanten Industriestrompreises. 5. Der Bundesrat bittet, einen langfristigen Fördermechanismus in Form von Contracts for Difference (CfD) zu prüfen. Eine staatliche Garantie für die Auszahlung der Marktpreisdifferenz kann notwendig sein, um Investitionen zu ermöglichen und ab ca. 2035 eine Refinanzierung über Marktüberschüsse zu gewährleisten. 6. Der Bundesrat bittet für eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs die Bundesregierung, sich für eine flexible und pragmatische Instrumentierung in der Übergangsphase einzusetzen. Dabei sollten auch die Bedingungen für den Einsatz von kohlenstoffarmem Wasserstoff und Netzstrom unterstützt werden. Ein höherer Anteil von Erdgas zu Dekarbonisierungszwecken sollte für einen begrenzten Zeitraum förderseitig ebenfalls in Betracht gezogen werden. 7. Der Bundesrat regt eine bundesweite Wasserstoff-Speicherstrategie an, die Investitionen in untertägige Kavernen und Porenspeicher absichert und einen Refinanzierungspfad für Betreiber vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern intensiviert. Drucksache 133/26 - 2 -

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