Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
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Entschließung des Bundesrates "Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln"
Bundesrat Drucksache 133/26
04.03.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in
Deutschland entfesseln“
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Saarbrücken, 3. März 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat die in der Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates
„Wasserstoffhochlauf in Deutschland entfesseln“
zu.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger
Entschließung des Bundesrates „Wasserstoffhochlauf in Deutschland
entfesseln“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat begrüßt die bisher erfolgten Weichenstellungen auf europäischer
und nationaler Ebene zur Etablierung einer Wasserstoffwirtschaft. Die
bewilligten Förderungen für maßgebliche Transformationsprojekte zur
Dekarbonisierung von Industrie und Mobilität sowie die beabsichtigte Nutzungserweiterung
auf Kraftwerke tragen wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei. Auch die
Entscheidung zum Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes war eine
erste wichtige Voraussetzung, um Anwender und Erzeuger miteinander zu
verbinden und Wasserstoff aus anderen Regionen und Ländern zugänglich zu
machen. Dabei ist die Anbindung von großskaligen Erzeugungskapazitäten,
zukünftigen H2-ready-Gaskraftwerken, industriellen Clustern und
Binnenstandorten ebenso sicherzustellen wie die europäische Interoperabilität. Die
Verständigungen der Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern
zur Beschaffung (z.B. Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda und H2Global)
bilden eine wichtige Grundlage zur Absicherung von Importmengen, die für eine
auf Wasserstoff ausgerichtete Wirtschaft unabdingbar sind.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Wasserstoffhochlauf trotz der allgemeinen
Bemühungen dennoch gerade im Bereich der Erzeugung aufgrund der hohen
Erzeugungskosten und vor allem regulatorischen Hemmnissen deutlichen
Verzögerungen unterliegt. Er sieht die Gefahr, dass wichtige Umsetzungsvorhaben
ausbleiben, wesentliche Zwischenziele verfehlt, die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft sinkt und zuverlässige Versorgungsszenarien nicht erreicht werden.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, mit Hilfe der europäischen
und nationalen Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Herstellung von
Wasserstoff zu verbessern und die Kosten für die Erzeugung deutlich und nachhaltig
zu reduzieren, damit ein Einsatz in Industrie, Energieerzeugung und Mobilität
wirtschaftlich darstellbar wird. So erschweren die restriktiven Kriterien der RED-
II/RED-III-Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der
Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit ihren Vorgaben zur
Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und räumlichen Nähe eine wettbewerbsfähige
Preisgestaltung. Sie erhöhen den Risikoaufschlag zur Errichtung, senken die
Anlagenauslastung im Betrieb und verzerren die Bedingungen im
grenzüberschreitenden Wettbewerb.
4. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, die heimische
Erzeugung auch vor dem Hintergrund einer resilienten Versorgung zu stärken und
wirtschaftlich anzureizen. In diesem Kontext befürwortet der Bundesrat eine
Fortschreibung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure, die Einführung
von Förderinstrumenten zur Senkung der Betriebskostenbelastung, einen
Mechanismus zur wirtschaftlichen Nutzung von Überschussstrom aus
erneuerbaren Energien sowie die Aufnahme von Elektrolyseuren in den
Anwendungsbereich des geplanten Industriestrompreises.
5. Der Bundesrat bittet, einen langfristigen Fördermechanismus in Form von
Contracts for Difference (CfD) zu prüfen. Eine staatliche Garantie für die
Auszahlung der Marktpreisdifferenz kann notwendig sein, um Investitionen zu
ermöglichen und ab ca. 2035 eine Refinanzierung über Marktüberschüsse zu
gewährleisten.
6. Der Bundesrat bittet für eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs
die Bundesregierung, sich für eine flexible und pragmatische Instrumentierung
in der Übergangsphase einzusetzen. Dabei sollten auch die Bedingungen für
den Einsatz von kohlenstoffarmem Wasserstoff und Netzstrom unterstützt
werden. Ein höherer Anteil von Erdgas zu Dekarbonisierungszwecken sollte für
einen begrenzten Zeitraum förderseitig ebenfalls in Betracht gezogen werden.
7. Der Bundesrat regt eine bundesweite Wasserstoff-Speicherstrategie an, die
Investitionen in untertägige Kavernen und Porenspeicher absichert und einen
Refinanzierungspfad für Betreiber vorsieht sowie die Forschung an Porenspeichern
intensiviert.
Drucksache 133/26 - 2 -
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