Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen
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Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 368/26
12.06.26
Antrag
des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen
Preisdeckels bei Kraftstoffen
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Saarbrücken, 12. Juni 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat die in der Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates
zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen
zu.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels
bei Kraftstoffen
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Da die Lage in Nahost weiter instabil ist und es dadurch ausgelöst nicht abzusehen
ist, wann der Zulauf von Rohöl und Mineralölprodukten durch die „Straße von
Hormus“ wieder in einem ausreichenden und regelmäßigen Maß möglich sein
wird, müssen auch nach einem möglichen Auslaufen des bis 1. Juli 2026
befristeten sogenannten „Tankrabatts“ (Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin
um 14,04 Cent pro Liter) staatliche Maßnahmen mit dem Ziel der Begrenzung der
Kraftstoffpreise erwogen und umgesetzt werden.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger daher auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um
analog zum Luxemburg-Modell Obergrenzen für Kraftstoffpreise einzuführen.
Durch einen solchen flexiblen Preisdeckel sollen die Bürgerinnen und Bürger vor
unverhältnismäßig hohen Benzinpreisen geschützt sowie damit einhergehende
unverhältnismäßige Gewinnmargen durch spekulative Höchstpreise bei den
Mineralöl-Unternehmen begrenzt werden.
Begründung
Unkontrolliert steigende Öl- und Kraftstoffpreise führen nicht nur zu finanziellen
Überlastungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch zu weiteren
Preissteigerungen entlang der Wertschöpfungskette, einer schwächeren wirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland und massiven Verteilungskonflikten.
Überhöhte Spritpreise belasten besonders Pendler, Unternehmen, Familien,
Geringverdiener und den ländlichen Raum überproportional. Der Bundesrat hält daher die
Einführung von staatlichen Preisobergrenzen wie in Luxemburg für ein wirksames Instrument
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und fordert die Bundesregierung auf, dies entsprechend gesetzlich umzusetzen.
Luxemburg praktiziert seit Jahren erfolgreich diese Festlegung von Maximalpreisen durch das
Wirtschaftsministerium. Dies führt dort zu verbraucherfreundlichen Preisen bei
gleichzeitiger Versorgungssicherheit. Ein solcher flexibler, staatlicher Preisdeckel verhindert
„Abzocke“ durch die Öl-Konzerne und sorgt dafür, dass Preisschwankungen am Weltmarkt
nicht eins zu eins auf die Verbraucher abgewälzt werden. Ähnliche Instrumente gibt es in
Belgien, Kroatien oder Bulgarien.
Deutschland als große Volkswirtschaft kann und muss von diesen bewährten
Mechanismen lernen statt allein auf Marktkräfte zu vertrauen, die in Krisenzeiten versagen.
Drucksache 368/26
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