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Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 277/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 277/26 06.05.26 Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise Die Ministerpräsidentin Schwerin, 6. Mai 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen um dem krisenbedingten Anstieg der Treibstoffpreise zu begegnen. Zugleich stellt er fest: - Die von der Bundesregierung eingeführte Beschränkung auf eine Erhöhung der Kraftstoffpreise pro Tag durch die Mineralölwirtschaft hat keine durchgreifenden Preissenkungseffekte ausgelöst. - Trotz kartellrechtlich verschärfter Überprüfungsmöglichkeiten der Treibstoffanbieter sind krisenbedingte Mitnahmeeffekte bei der Kraftstoffpreisbildung nicht ausgeschlossen. - Maßnahmen der Bundesregierung mit einer Laufzeit von nur zwei Monaten reichen als Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in der aktuellen Krise nicht aus. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um unangemessenen Kraftstoffpreissteigerungen und weiteren Auswirkungen wirksam zu begegnen, darunter insbesondere: 1. die Anknüpfung der Absenkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter Kraftstoff an die Beilegung der Krise in der Golfregion und der Normalisierung der Rohölpreise, 2. die Verhinderung von Mitnahmeeffekten beispielsweise durch eine intensivierte Marktkontrolle, damit Steuer- und Weltmarktpreissenkungen in vollem Umfang bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern ankommen, 3. die gezielte Unterstützung von Wirtschaftsbereichen, die einen maßgeblichen Beitrag zur allgemeinen Daseinsvorsorge leisten, 4. die Förderung des Einsatzes von Kraftstoffen und Antriebstechnologien auf Basis Erneuerbarer Energien sowie die Stärkung des ÖPNV, 5. die Erhöhung der Resilienz des Kraftstoff- und Rohstoffmarktes in Deutschland durch Diversifizierung der Lieferquellen mittels langfristiger Handelsverträge. Begründung: Die andauernde Krise in Nahost hat zu einem deutlichen Anstieg und zu drastischen Sprüngen der Kraftstoffpreise in Deutschland geführt. Diese Preisentwicklungen belasten die Bevölkerung sowie Logistik, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, Handwerk, soziale Dienste, Tourismus und Industrie sehr. Ein Erliegen der gerade beginnenden Erholung der Wirtschaft steht zu befürchten. Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen zu einer Begrenzung des Anstiegs der Kraftstoffpreise ergriffen. Diese haben allerdings noch keine durchgreifenden Effekte auf Niveau und Stabilität der Preise entfaltet. Um einen mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen einhergehenden allgemeinen Preisanstieg bei Energie und absehbar vielen Waren, Produkten, Lebensmitteln und Dienstleistungen zu verhindern, sind weitere Maßnahmen und Anstrengungen erforderlich. Eine verminderte private Kaufkraft trifft vor allem einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen, kleine und mittlere Unternehmen und gefährdet den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands insgesamt. Zu 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Energiesteuer vorübergehend um 17 Cent brutto gesenkt wird. Der aktuelle Verhandlungsstand lässt allerdings kein schnelles Ende der Krise im Nahen Osten sowie dessen Wirkung auf den Welthandel erwarten. Eine Anknüpfung der preisentlastenden Maßnahme an die Beilegung der Krise in der Golfregion und der Normalisierung der Rohölpreise ist angezeigt. Zu 2. Untersuchungen von Wirtschaftsforschungsinstituten (ZEW und DICE) zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu einer Vermeidung von Mitnahmeeffekten in der aktuellen Krise geführt haben, denn Rohölpreisentwicklungen wurden nicht 1 :1 an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben. Hier bedarf es einer intensivierten kartellrechtlichen Kontrolle bis hin zur Sanktionierung von Mitnahmeeffekten. Auch die Weitergabe der Energiesteuersenkung muss durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden. Zu 3. Für die Wettbewerbsfähigkeit der Logistikbranche aber auch den öffentlichen Nahverkehr, die Landwirtschaft, die sozialen Dienste und die Gesundheitswirtschaft sind stabile und bezahlbare Kraftstoffe von zentraler Bedeutung. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit dieser für die Daseinsvorsorge unverzichtbaren Wirtschaftsbereiche sind in Abhängigkeit vom Ausmaß ihrer Betroffenheit gezielte ergänzende Maßnahmen erforderlich. Zu 4. Durch einen zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehrsbereich steigt die Resilienz Deutschlands gegenüber exogenen Preisschocks auf dem internationalen Energiemarkt. Dieser Effekt kann durch eine intensivierte und verbesserte Nutzung des ÖPNV noch erhöht werden. Zu 5. Die Sperrung der Straße von Hormus macht die Verletzlichkeit von Volkswirtschaften deutlich, wenn diese von einzelnen Lieferketten in hohem Maße abhängig sind. Eine sichere Versorgung lässt sich gerade bei einer Abhängigkeit von Importen nur dann sicherstellen, wenn diese diversifiziert werden. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Bemühungen um eine Verbreiterung der Lieferangebote mit langfristigen Handelsabkommen zu intensivieren. Es zeichnet sich bereits ab, dass die Störung der Lieferketten in der Folge der Sperrung der Straße von Hormus nicht auf den Kraftstoffmarkt begrenzt ist, sondern auch andere Produkte und Vorprodukte wie beispielsweise Düngemittel betroffen sind. Drucksache 277/26 - 2 -

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