Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise
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Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 277/26
06.05.26
Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der
Kraftstoffpreise
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 6. Mai 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben
beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen um dem
krisenbedingten Anstieg der Treibstoffpreise zu begegnen. Zugleich stellt er fest:
- Die von der Bundesregierung eingeführte Beschränkung auf eine Erhöhung der
Kraftstoffpreise pro Tag durch die Mineralölwirtschaft hat keine durchgreifenden
Preissenkungseffekte ausgelöst.
- Trotz kartellrechtlich verschärfter Überprüfungsmöglichkeiten der Treibstoffanbieter
sind krisenbedingte Mitnahmeeffekte bei der Kraftstoffpreisbildung nicht
ausgeschlossen.
- Maßnahmen der Bundesregierung mit einer Laufzeit von nur zwei Monaten reichen als
Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in der
aktuellen Krise nicht aus.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um
unangemessenen Kraftstoffpreissteigerungen und weiteren Auswirkungen wirksam zu
begegnen, darunter insbesondere:
1. die Anknüpfung der Absenkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter Kraftstoff an die
Beilegung der Krise in der Golfregion und der Normalisierung der Rohölpreise,
2. die Verhinderung von Mitnahmeeffekten beispielsweise durch eine intensivierte
Marktkontrolle, damit Steuer- und Weltmarktpreissenkungen in vollem Umfang bei den
Endverbraucherinnen und Endverbrauchern ankommen,
3. die gezielte Unterstützung von Wirtschaftsbereichen, die einen maßgeblichen Beitrag zur
allgemeinen Daseinsvorsorge leisten,
4. die Förderung des Einsatzes von Kraftstoffen und Antriebstechnologien auf Basis
Erneuerbarer Energien sowie die Stärkung des ÖPNV,
5. die Erhöhung der Resilienz des Kraftstoff- und Rohstoffmarktes in Deutschland durch
Diversifizierung der Lieferquellen mittels langfristiger Handelsverträge.
Begründung:
Die andauernde Krise in Nahost hat zu einem deutlichen Anstieg und zu drastischen Sprüngen
der Kraftstoffpreise in Deutschland geführt. Diese Preisentwicklungen belasten die
Bevölkerung sowie Logistik, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, Handwerk, soziale Dienste, Tourismus
und Industrie sehr. Ein Erliegen der gerade beginnenden Erholung der Wirtschaft steht zu
befürchten.
Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen zu einer Begrenzung des Anstiegs der
Kraftstoffpreise ergriffen. Diese haben allerdings noch keine durchgreifenden Effekte auf Niveau und
Stabilität der Preise entfaltet. Um einen mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen einhergehenden
allgemeinen Preisanstieg bei Energie und absehbar vielen Waren, Produkten, Lebensmitteln
und Dienstleistungen zu verhindern, sind weitere Maßnahmen und Anstrengungen
erforderlich. Eine verminderte private Kaufkraft trifft vor allem einkommensschwächere
Bevölkerungsgruppen, kleine und mittlere Unternehmen und gefährdet den wirtschaftlichen
Erfolg Deutschlands insgesamt.
Zu 1.
Der Bundesrat begrüßt, dass die Energiesteuer vorübergehend um 17 Cent brutto gesenkt
wird. Der aktuelle Verhandlungsstand lässt allerdings kein schnelles Ende der Krise im Nahen
Osten sowie dessen Wirkung auf den Welthandel erwarten. Eine Anknüpfung der
preisentlastenden Maßnahme an die Beilegung der Krise in der Golfregion und der Normalisierung der
Rohölpreise ist angezeigt.
Zu 2.
Untersuchungen von Wirtschaftsforschungsinstituten (ZEW und DICE) zeigen, dass die
bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu einer Vermeidung von Mitnahmeeffekten
in der aktuellen Krise geführt haben, denn Rohölpreisentwicklungen wurden nicht 1 :1 an die
Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben. Hier bedarf es einer intensivierten
kartellrechtlichen Kontrolle bis hin zur Sanktionierung von Mitnahmeeffekten. Auch die
Weitergabe der Energiesteuersenkung muss durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt
werden.
Zu 3.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Logistikbranche aber auch den öffentlichen Nahverkehr, die
Landwirtschaft, die sozialen Dienste und die Gesundheitswirtschaft sind stabile und
bezahlbare Kraftstoffe von zentraler Bedeutung. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit dieser
für die Daseinsvorsorge unverzichtbaren Wirtschaftsbereiche sind in Abhängigkeit vom
Ausmaß ihrer Betroffenheit gezielte ergänzende Maßnahmen erforderlich.
Zu 4.
Durch einen zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehrsbereich steigt die
Resilienz Deutschlands gegenüber exogenen Preisschocks auf dem internationalen
Energiemarkt. Dieser Effekt kann durch eine intensivierte und verbesserte Nutzung des ÖPNV noch
erhöht werden.
Zu 5.
Die Sperrung der Straße von Hormus macht die Verletzlichkeit von Volkswirtschaften deutlich,
wenn diese von einzelnen Lieferketten in hohem Maße abhängig sind. Eine sichere
Versorgung lässt sich gerade bei einer Abhängigkeit von Importen nur dann sicherstellen, wenn diese
diversifiziert werden. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Bemühungen um eine
Verbreiterung der Lieferangebote mit langfristigen Handelsabkommen zu intensivieren. Es
zeichnet sich bereits ab, dass die Störung der Lieferketten in der Folge der Sperrung der
Straße von Hormus nicht auf den Kraftstoffmarkt begrenzt ist, sondern auch andere Produkte
und Vorprodukte wie beispielsweise Düngemittel betroffen sind.
Drucksache 277/26 - 2 -
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