Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5859)
Text
Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5859)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6294
21. Wahlperiode 03.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Jamila
Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5859 –
Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus ist ein zentraler Bestandteil
einer demokratischen Erinnerungskultur. Eine solche Erinnerungskultur trägt
dazu bei, historische Verantwortung sichtbar zu machen, Kontinuitäten von
Unrecht festzustellen und Perspektiven von Herkunftsgesellschaften stärker
einzubeziehen. Sie ist damit ein wesentliches Element einer offenen, pluralen
Demokratie.
Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Erinnerung an die
deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zu integrieren, hat sie mitgeteilt,
stattdessen ein Erinnerungskonzept eigens zum Kolonialismus vorzulegen. In diesem
Zusammenhang wurde auch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs
erwähnt (www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fu
er-kultur-und-medien-100.html, ab Minute 20.45). Auch ist die Errichtung
eines würdigen Erinnerungsortes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD verankert und von der Bundesregierung wiederholt bekräftigt
worden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, des Zeitplans sowie der
finanziellen und institutionellen Unterlegung dieser Vorhaben bestehen allerdings
noch Unklarheiten.
In der Restitutionspolitik bestehen gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern
und Kommunen, jedoch mangelt es an einer gesetzlichen Grundlange. Zudem
werden die bestehenden Leitlinien von zivilgesellschaftlichen Akteuren als
nicht menschenrechtskonform bewertet (www.hrw.org/de/news/2025/10/23/ne
ue-deutsche-leitlinien-zu-kolonialer-restitution-nicht-menschenrechtskon
form). Darüber hinaus sind weiterhin Fragen der Zuständigkeit in der
Restitutionspolitik sowie einer langfristigen finanziellen Ausstattung offen. Die
angekündigte Schaffung neuer Koordinierungs- und Anlaufstrukturen sowie eines
Restitutionsgesetzes unterstreicht den bestehenden Handlungsbedarf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 3. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwiefern sollen Bildungs- und Forschungsangebote nach derzeitigem
Stand Teil des würdigen Erinnerungsortes zum Kolonialismus sein?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stimmt
derzeit ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des
Kolonialismus ab, in dem insbesondere die Konzipierung eines Erinnerungsortes
Kolonialismus aufgegriffen wird. Ein mögliches Bildungs- und
Forschungsangebot an dem Erinnerungsort wird dabei mit in den Blick genommen.
2. Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgt die Auswahl eines
Erinnerungsortes, und welche Verfahren zur Entscheidungsfindung werden hier von
der Bundesregierung angewandt?
In den bisherigen Überlegungen, die im Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur stattfinden, spielen für
die Auswahl des Orts insbesondere seine kolonialhistorische Relevanz, seine
Einfügung in die bestehende Erinnerungs-, Bildungs- und Museumslandschaft
sowie das Vorhandensein einer lebendigen Zivilgesellschaft, die sich mit der
Aufarbeitung des Kolonialismus befasst, eine Rolle. Zudem ist die Anbindung
an nationale und internationale Infrastruktur von Bedeutung.
3. Welche Standorte werden durch die Bundesregierung geprüft, und bis
wann ist mit einer Standortentscheidung sowie der Umsetzung zu
rechnen?
Eine konkrete Festlegung und Prüfung des Standorts für den Erinnerungsort
Kolonialismus ist bislang nicht erfolgt.
4. Unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung von
Erinnerungsorten in Herkunftsgesellschaften, wenn ja, inwiefern, und in
welchem finanziellen Umfang?
Aktive Erinnerungsarbeit findet im In- und im Ausland in einer Vielzahl von
Ausprägungen und unter Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und
Vertreterinnen und Vertretern von Diasporagruppen statt. Die Bundesregierung
unterstützt regelmäßig, auf Grundlage von gemeinsam mit den jeweiligen
Herkunftsstaaten und -gesellschaften getroffenen Entscheidungen, den Erhalt und
den Aufbau von Erinnerungsorten.
Das Auswärtige Amt fördert aktuell im Rahmen des Kulturerhaltprogramms in
Namibia zwei Erinnerungsorte:
Die Restaurierung der Alten Feste in Windhuk wird in den Jahren 2025 und
2026 mit insgesamt 210 000 Euro gefördert.
Der bauliche Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund
wird über denselben Zeitraum mit insgesamt 40 717 Euro unterstützt.
5. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des
angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus?
Der BKM strebt an, im Herbst 2026 ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern
der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen. Im Übrigen wird verwiesen
auf die Antwort zu Frage 1.
6. Welche Einzelmaßnahmen umfasst der Maßnahmenkatalog, den der
Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer im Interview
der Woche mit dem Deutschlandfunk vom 14. Februar 2026 erwähnte?
Die vom Staatsminister Dr. Wolfram Weimer erwähnten Einzelmaßnahmen
beziehen sich auf die vorgesehenen zentralen Handlungsfelder zur Aufarbeitung
des Kolonialismus. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1.
7. Welche Formen der Beteiligung von Herkunftsgesellschaften, Diaspora-
Communitys, zivilgesellschaftlichen Initiativen und wissenschaftlichen
Expertinnen und Experten wendet die Bundesregierung bei der
Erarbeitung des Erinnerungskonzeptes Kolonialismus an?
Bei der Erarbeitung der Handlungsfelder zur Aufarbeitung des Kolonialismus
steht der Bund im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Diaspora-
Communities, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Wissenschaft und Kultur,
einschließlich des Gedenkstättenbereichs. Dieser Austausch findet unter anderem
in Form von Gesprächsrunden und ähnlichen Formaten statt und knüpft an
zahlreiche bereits in der Vergangenheit geführte Gespräche an. Die dabei
eingebrachten unterschiedlichen Perspektiven und Anregungen fließen in die
konzeptionelle Arbeit ein.
8. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind derzeit dem Referat KM 24
im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien zugeordnet, und welche Veränderungen haben sich seit der
letzten Organisationsanpassung ergeben?
Dem Referat KM 24 – Aufarbeitung des Kolonialismus – beim BKM wurden
vier Vollzeitäquivalente in der Soll-Ausstattung anerkannt. Die letzte
Organisationsanpassung hatte auf die bedarfsmäßige Anerkennung keinen Einfluss.
9. Auf welche Themenfelder bezieht sich die in der Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien getroffene Aussage von Staatsminister
Dr. Wolfram Weimer am 17. Dezember 2025 in dem Zeitabschnitt
2:10:31 bis 2:10:43, und wie begründet die Bundesregierung die
Auslassung dieser Themenfelder fachlich?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in seinem
Schlussstatement bedauert, dass der Fokus der Anhörung nicht auf den beiden
durch die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption abgedeckten Feldern
lag.
10. Bis wann plant die Bundesregierung, einen Entwurf für ein
Restitutionsgesetz vorzulegen?
11. Welches Ressort hat die Federführung bei der Erarbeitung des
Restitutionsgesetzes, welche Ressorts sind an der Erarbeitung beteiligt, und
welche unabhängigen Expertinnen und Experten wurden bisher
konsultiert?
12. Welche Formen der Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von
Herkunftsgesellschaften sind im Rahmen der Erarbeitung des
Restitutionsgesetzes vorgesehen, und inwiefern sollen diese strukturell
abgesichert werden?
13. Wie wird das Restitutionsgesetz die Zuständigkeiten von Ländern und
Kommunen berücksichtigen, insbesondere bei Sammlungen in deren
Trägerschaft?
14. Welche völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen
(z. B. UNDRIP [Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der
indigenen Völker]) sollen im geplanten Restitutionsgesetz verbindlich
berücksichtigt werden?
16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Restitutionsgesetzes auch
Regelungen für den Umgang mit Human Remains in privaten
Haushalten, in privatem Sammlungsbesitz oder in sonstigen nichtöffentlichen
Kontexten zu treffen?
17. Welche Entscheidungsstrukturen sind im Rahmen des geplanten
Restitutionsgesetzes vorgesehen (z. B. ministerielle Entscheidung, unabhängige
Kommission, gerichtliche Überprüfbarkeit), und in welchem Umfang
soll dabei ein gebundenes Verfahren oder ein politisches Ermessen zur
Anwendung kommen?
18. Welche Übergangsregelungen greifen bis zum Inkrafttreten des
Restitutionsgesetzes?
Die Fragen 10 bis 14 und 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
sieht der aktuelle Koalitionsvertrag die Schaffung eines wirksamen
Restitutionsgesetzes vor. Hierzu befinden sich BKM, BMF und BMJV zurzeit in
Gesprächen. Die Schaffung eines Restitutionsgesetzes für Kultur- und
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags
und dieser Gespräche.
Rückgaben von Kulturgütern und die Repatriierung menschlicher Überreste aus
kolonialen Kontexten erfolgen auf Grundlage der „Gemeinsamen Leitlinien
zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten“, die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im
23. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 14. Oktober 2025 verabschiedet
wurden.
15. Wie hoch sind die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien verankerten Haushaltsmittel im Jahr
2026 für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, in
welchem Umfang wurden diese bislang gebunden oder verausgabt, und
hält die Bundesregierung diese Ausstattung für auskömmlich?
Im Zuständigkeitsbereich vom BKM stehen im Jahr 2026 Haushaltsmittel in
Höhe von 600 000 Euro für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen
Kontexten zur Verfügung. Diese vom Deutschen Bundestag zur Verfügung
gestellten Mittel sind für bedeutende Rückgabeprozesse auf zwischenstaatlicher
Ebene vorgesehen. Zur Frage der Auskömmlichkeit kann die Bundesregierung
derzeit keine belastbare Aussage treffen. Hierzu sind insbesondere auch die
laufenden Dialoge mit den Herkunftsstaaten und deren Rückgabeprioritäten
maßgeblich.
19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der gemeinsamen
europäischen Provenienzforschung bei, und welche konkreten Planungen
bestehen hinsichtlich der Weiterführung oder Weiterentwicklung des
deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds, insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche europäische Ausweitung?
Die Bundesregierung misst der Provenienzforschung bei der Aufarbeitung des
Kolonialismus einen zentralen Stellenwert bei. Hinsichtlich des deutsch-
französischen Provenienzforschungsfonds lässt die derzeitige Haushaltslage des
Bundes eine Fortführung des Fonds in 2027 ff. nicht zu. Für eine Erweiterung des
Fonds liegen zudem aktuell keine verbindlichen Zusagen weiterer europäischer
Partner vor. Der deutsch-französische Provenienzforschungsfonds hat die
Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs im Bereich der
Provenienzforschung vertieft und Ansatzpunkte für mögliche zukünftige Kooperationen
aufgezeigt. Mit der Förderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK)
finanziert BKM darüber hinaus fortlaufend zahlreiche
Provenienzforschungsprojekte im Bereich der Aufarbeitung des Kolonialismus und macht damit
weiterhin den hohen Stellenwert dieses Themenbereichs deutlich.
20. Welche fachlichen, rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen für
die deutsche Kolonialgeschichte zieht die Bundesregierung nach Ende
der Projektförderung aus dem Forschungsprojekt „German Colonialism
and the Law“?
Die Bundesregierung sieht in der Vernetzung deutscher
Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler mit Rechtswissenschaftlerinnen und
Rechtswissenschaftlern ehemaliger deutscher Kolonien einen wichtigen Beitrag zur
internationalen rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit. Der Forschungsbedarf zu diesem Themenfeld ist erheblich. Das
Projekt lieferte wichtige Impulse für die im Herbst 2025 an der Humboldt-
Universität zu Berlin erfolgte Einrichtung des mit den Mitteln der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Centre for Advanced Studies
„Reflexive Globalisation and the Law: Colonial Legacies and their Implications in the
21st Century“.
21. Wann ist die Arbeitsaufnahme des Koordinierungsrates für Rückgaben
von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten geplant, und wie wird dessen Geschäftsstelle personell und finanziell
ausgestattet (bitte Stellenzahl und Haushaltsmittel angeben)?
Der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten hat sich im Rahmen des Kulturpolitischen
Spitzengesprächs am 27. März 2026 konstituiert. Er fungiert künftig als
zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene, begleitet strukturierte
Rückgabeprozesse und bündelt die Abstimmung zwischen den Beteiligten in
Deutschland, insbesondere Bund, Länder und Kommunen. Die Mehrzahl der
bewahrenden Einrichtungen befindet sich in Trägerschaft von Ländern und Kommunen.
Der Rat ermöglicht die Fortführung der in den vergangenen Jahren begonnenen
Restitutionsgespräche mit staatlichen Stellen oder Restitutionskomitees aus
Herkunftsländern im Rahmen eines strukturellen Dialogs. Zu nennen sind
insbesondere Kamerun und Tansania. Das Sekretariat des Koordinierungsrates
wird durch das Auswärtige Amt gestellt.
22. Welche weiteren wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und
ethischen Vereinbarungen wurden im Rahmen der Konzeptentwicklung
zur Vorbereitung einer zentralen Anlaufstelle für menschliche Überreste
entwickelt, dessen Projektförderung Ende des Jahres 2026 ausläuft?
Das Auswärtige Amt und der BKM fördern Projekte zum weiteren Umgang mit
menschlichen Überresten.
Das Auswärtige Amt fördert das Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus
kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ im Zeitraum 1. Januar
2025 bis 31. Dezember 2026.
Ziel des Vorhabens ist die inhaltliche Vorbereitung der späteren Einrichtung
einer zentralen Anlaufstelle für Rückgaben sowie den weiterführenden Umgang
mit menschlichen Überresten in Deutschland. Inhaltliche Schwerpunkte des
Projekts sind dabei die Themen Repatriierungen sowie internationale
Wissenschaft und Forschung. Im Lichte der Projekterkenntnisse werden Bund, Länder
und Kommunen über eine Konzeption beraten. Im Projektverlauf spielt die
Beteiligung von vorhandener Expertise in Wissenschaft – national wie
international – sowie aus der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Auch werden
Informationen aus bereits erfolgten Rückgaben sowie Erfahrungswerte von
Herkunftsstaaten und -gesellschaften berücksichtigt. Das Projekt wird von der
Kulturstiftung der Länder in enger Abstimmung mit dem AA und den beteiligten
Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt.
Der BKM fördert parallel hierzu das Projekt „Austausch zum weiteren Umgang
mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Deutschland.
Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie Transparenz und Dokumentation“
(1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026).
Die Ergebnisse des Austausch- und Beratungsprozesses zwischen Expertinnen
und Experten aus Deutschland und den Herkunftsgesellschaften sowie deren
Rechercheergebnisse werden als schriftliche Dokumentation aufbereitet; diese
dient als Grundlage für Handlungsempfehlungen im Umgang mit menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen.
23. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Bundesregierung
Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang mit der Identifizierung,
Erforschung und Restitution von Kulturgütern und Human Remains
(insbesondere im Hinblick auf nötige Reisen, z. B. Übersetzung, Beratung,
Community-Konsultationen)?
Die Bundesregierung unterstützt Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang
mit der Identifizierung, Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern sowie
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten durch verschiedene
anlassbezogene Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Beratungsleistungen durch
die Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen
Kontexten (KOSKK), die Herkunftsgesellschaften bei Fragen zu Provenienz,
rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner und Verfahren zur Rückgabe fachlich begleitet. Auch die deutschen
Auslandsvertretungen stehen beratend zur Verfügung.
Ergänzend fördert der BKM die Provenienzforschung durch das Deutsche
Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) sowie den deutsch-französischen
Provenienzforschungsfonds, um die wissenschaftliche Aufarbeitung der
Sammlungsgeschichte zu bewirken und die Grundlage für fundierte Rückgabeentscheidungen
zu schaffen. Rückgabeentscheidungen werden von den jeweils bewahrenden
Institutionen und ihren Trägern getroffen und dann in enger Abstimmung mit
den Herkunftsregierungen und -gesellschaften umgesetzt. Die Einrichtungen
und ihre Träger prüfen im Einzelfall etwaige Unterstützungsbedarfe.
Darüber hinaus bietet das Online-Portal „Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten“ (CCC-Portal) der Deutschen Digitalen Bibliothek einen
einrichtungsübergreifenden, mehrsprachigen Zugang zu digitalisierten Beständen und
schafft damit Transparenz als Grundlage für Dialog und weitere
Unterstützungsleistungen.
24. Wie ist der Umsetzungsstand der Einrichtung eines interdisziplinären
und internationalen Expertinnen- und Expertennetzwerks im Kontext der
Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten?
Es wird angestrebt, Anfang 2027 eine gemeinsam von Bund, Ländern und
Kommunen getragene Konzeption zur Einrichtung eines interdisziplinären und
internationalen Expertennetzwerks vorzulegen.
25. Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für internationale
Museumsarbeit im Bereich Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten,
und wie grenzt sich ihre Rolle von anderen bereits bestehenden
Strukturen ab?
Die Verantwortung für Rückgaben liegt grundsätzlich bei den Museen und
Sammlungen sowie deren Trägern, mehrheitlich Ländern und Kommunen. In
den Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten von Bund, Ländern und Kommunen
wurde vereinbart, dass die bundeseigene Museumsagentur (Agentur für
internationale Museumszusammenarbeit) in die Lage versetzt werden soll, künftig
bundesseitige Unterstützung für Rückführungen von Kulturgütern leisten zu
können. Bund, Länder und Kommunen sehen Bedarf insbesondere bei der
Unterstützung von in der internationalen Museumslogistik weniger erfahrenen
Einrichtungen oder im Fall von Koordinierungsaufgaben bei vielen beteiligten
Einrichtungen.
26. Welche staatlichen, halbstaatlichen oder zivilgesellschaftlich
legitimierten Restitutionskomitees oder vergleichbaren Gremien in
Herkunftsstaaten sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen davon steht
sie im Austausch (bitte die bekannten Gremien und die Zeitpunkte aller
stattgefundenen Konsultationen seit 2019 auflisten)?
Die Bundesregierung befindet sich im Hinblick auf die Rückgabe von
Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten im engen
Austausch mit den betroffenen Staaten. Entsprechende Komitees bestehen in
Tansania, Kamerun, Ghana und Togo. Diese haben in jeweils unterschiedlicher
Zusammensetzung in der Vergangenheit bereits Delegationen nach Deutschland
entsandt, insbesondere das Tanzania National Committee for Discussions on
the Return of Antiquities, Artefacts and Human Remains from Germany (im
März 2025) und zuvor das Interministerial Committee for the Repatriation of
Cameroonian Cultural Properties illegally exported abroad (im Januar 2024 und
Juli 2025). Die Entscheidung, mit der Bundesregierung in einen solchen
strukturierten Austausch zu treten, obliegt den jeweiligen Komitees bzw.
Regierungen. Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf innerstaatliche
Konsultations- und Verhandlungsprozesse. Darüber hinaus obliegt die Art und Weise der
Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und anderen innerstaatlichen
Akteuren in Restitutionsprozesse den jeweiligen Regierungen.
27. Welche Mechanismen der Bundesregierung gewährleisten eine
angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften und betroffenen
Communitys an Entscheidungen über Provenienzforschung, Rückgabe und
Übergabeformate?
Bundesregierung, Länder und Kommunen bekennen sich in den Gemeinsamen
Leitlinien zur essenziellen Rolle des Dialogs mit Herkunftsstaaten und -
gesellschaften. Einbindung geschieht auf allen relevanten Ebenen eines
Rückgabeprozesses, von der Provenienzforschung über den Vorbereitungsprozess bis hin
zur Rückführung. Herkunftsgesellschaften werden vor diesem Hintergrund
durch Museen und Sammlungen oder Wissenschaft typischerweise bereits im
Rahmen der Provenienzforschung eingebunden, damit Wissen, Erfahrungen
und Erwartungen berücksichtigt werden können. Zunächst ermöglicht das
Informations- und Beratungsangebot der Kontaktstelle für Kulturgüter und
menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK)
Herkunftsgesellschaften, den Erstkontakt mit deutschen Sammlungen und Trägern zu suchen.
Auch die deutschen Auslandsvertretungen bemühen sich um sachgemäßen
Austausch mit den entsprechenden Herkunftsgesellschaften.
28. Welche und wie viele Rückgaben sind seit 2019 erfolgt, und welche bzw.
wie viele offene Rückgabeforderungen liegen nach Kenntnisstand der
Bundesregierung vor (bitte nach Staaten, betroffenen Institutionen und
Kulturgütern bzw. Human Remains aufschlüsseln)?
Die Verantwortung für Rückgaben aus öffentlichen Sammlungen liegt bei den
Museen oder Sammlungen bzw. deren Trägern, mehrheitlich Ländern und
Kommunen. Diese verzeichnen eingegangene Forderungen staatlicher und
nicht-staatlicher Stellen, die dann vor Ort selbstständig geprüft und beschieden
werden können.
Eine abschließende Aufzählung von Rückgaben liegt daher nicht vor:
(A) Kulturgüter:
Der Bundesregierung sind folgende Rückgaben von Kulturgütern bekannt.
Staat Kulturgüter Betroffene Institution
Namibia Bibel und Peitsche des Nationalhelden Hendrik
Witbooi (2019)
Lindenmuseum Stuttgart
Überführung der Kreuzkapsäule (2019) Deutsches Historisches Museum
23 Kulturgüter aus Beständen der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz/SPK (historische Alltagsgestände,
Schmuck, Werkzeuge und Mode) (2023)
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK)
Nigeria physische Überführung von 22 Benin-Bronzen,
Eigentumsübertragung von über 850 Bronzen aus
deutschen öffentlichen Sammlungen (2022)
u. a. SPK, Lindenmuseum Stuttgart,
MARKK Hamburg, Rautenstrauch
Joest Museum Köln
Australien Rückgabe von vier Kulturgütern (Holzschwert,
Speer, Fischnetz, Keule) (2023)
Grassi-Museum Leipzig
Samoa Rückgabe eines Bootsstevens (2024) Überseemuseum Bremen
Neuseeland Rückgabe eines Holzpaneels (2026) Universität Tübingen
(B) Menschliche Überreste (Human Remains):
Insgesamt wurden in den letzten Jahrzehnten mehrere Hundert menschliche
Überreste zurückgeführt bzw. an Nachfahrinnen und Nachfahren und
Herkunftsgesellschaften übergeben. Der Bundesregierung sind die folgenden Fälle
bekannt.
Staat Menschliche Überreste Jahre
Neuseeland 264 1991 Hamburg (1);
2006 Bremen (2);
2011 Frankfurt (2);
2017 Bremen (44);
2018 Köln (1);
2019 Berlin (109);
2020 Göttingen (2);
2020 Berlin (2);
2023 Leipzig, Mannheim, Stuttgart, Hildesheim, Wiesbaden,
Göttingen (101)
Australien 163 2013 Berlin (33);
2014 Berlin (15);
2017 Berlin, Frankfurt (3);
2017 Hannover (1);
2019 Dresden, München, Stuttgart, Freiburg, Halle-
Wittenberg (53);
2019 Dresden (45);
2022 Dresden (6);
2024 Berlin, Oldenburg (5),
2025 Köln (2)
Namibia 82 2011 Berlin (20);
2014 Freiburg (14);
2014 Berlin (21);
2018 Berlin, Greifswald, Witzenhausen, Jena, Hannover,
Hamburg, privat (27)
Hawaii 79 2017 Dresden (4);
2022 Bremen (8);
2022 Göttingen (13);
2022 Jena (3);
2022 Berlin (32);
2023 Stuttgart, Freiburg (19)
USA 20 2021 Radebeul (1);
2025 Leipzig (19)
Tansania 16 1954 Bremen (1);
2014 privat (1);
2025 Berlin (14, Überführung ausstehend)
Paraguay 1 2012 Berlin (1)
Japan 1 2017 Berlin (1)
Brasilien 1 2011 Bonn (1)
Chile 1 2024 Lübeck (1, Überführung ausstehend)
29. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Umgang mit den
bisher noch nicht erforschten rund 6 000 Schädeln aus der Sammlung,
welche die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2011 übernommen
hat?
Die Erforschung menschlicher Überreste aus der Kolonialzeit ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die SPK verfolgt dabei stets das Ziel, durch
Transparenz und Aufarbeitung den Weg für eine würdevolle Rückkehr der
Ahnen in ihre Heimat zu ebnen.
Die Sammlung wurde 2011 in einem äußerst kritischen Zustand übernommen.
Zu vielen Objekten existierten kaum schriftliche Unterlagen. Dennoch ist es
gelungen, die Herkunft von insgesamt rund 1 700 der 7 700 Schädel aufzuklären.
Diese Ergebnisse, die in enger Kooperation mit Partnern aus Ruanda, Togo und
Kamerun erarbeitet wurden, setzen neue Maßstäbe für die internationale
Provenienzforschung und dienen als Grundlage für künftige Repatriierungen.
Die akribische Untersuchung jedes einzelnen Falls erfordert erhebliche
zeitliche und personelle Ressourcen. Die SPK ist bestrebt, die systematische
Forschung am restlichen Bestand der anthropologischen Sammlung nach Maßgabe
zur Verfügung stehender Mittel weiterzuführen.
30. Plant die Bundesregierung, zwecks Transparenz eine regelmäßig
aktualisierte, öffentlich zugängliche Übersicht über laufende und
abgeschlossene Rückgabeprozesse aus kolonialen Kontexten bereitzustellen, und
wenn nein, warum nicht?
Bund, Länder und Kommunen haben sich in den Gemeinsamen Leitlinien zum
Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen
Kontexten auch dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet. Die Kontaktstelle für
Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK)
spielt in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle. Primär
verantwortlich für Rückgaben aus öffentlichen Sammlungen sind Museen und ihre
Träger, mehrheitlich Länder und Kommunen. Somit liegt dort auch die
Entscheidung über den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Informationen über
Rückgaben, in enger Abstimmung mit den Herkunftsstaaten und -
gesellschaften. Besondere Sensibilität ist beim Umgang mit menschlichen Überresten
geboten.
31. Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung den Erfolg ihrer
Maßnahmen im Bereich Erinnerungspolitik und Restitution zur
Kolonialgeschichte?
Die erinnerungspolitische Aufarbeitung des Kolonialismus ist ein
kontinuierlich fortlaufender, dynamischer Prozess unter Einbindung verschiedener
Akteure. Zu Restitutionen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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