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Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5859)

dip / drucksache 03.06.2026 · WP 21 · 21/6294 · Antwort · Original ↗

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Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes (Antwort zu Drs. 21/5859) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6294 21. Wahlperiode 03.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Jamila Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5859 – Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus ist ein zentraler Bestandteil einer demokratischen Erinnerungskultur. Eine solche Erinnerungskultur trägt dazu bei, historische Verantwortung sichtbar zu machen, Kontinuitäten von Unrecht festzustellen und Perspektiven von Herkunftsgesellschaften stärker einzubeziehen. Sie ist damit ein wesentliches Element einer offenen, pluralen Demokratie. Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption des Bundes zu integrieren, hat sie mitgeteilt, stattdessen ein Erinnerungskonzept eigens zum Kolonialismus vorzulegen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs erwähnt (www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fu er-kultur-und-medien-100.html, ab Minute 20.45). Auch ist die Errichtung eines würdigen Erinnerungsortes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert und von der Bundesregierung wiederholt bekräftigt worden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, des Zeitplans sowie der finanziellen und institutionellen Unterlegung dieser Vorhaben bestehen allerdings noch Unklarheiten. In der Restitutionspolitik bestehen gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen, jedoch mangelt es an einer gesetzlichen Grundlange. Zudem werden die bestehenden Leitlinien von zivilgesellschaftlichen Akteuren als nicht menschenrechtskonform bewertet (www.hrw.org/de/news/2025/10/23/ne ue-deutsche-leitlinien-zu-kolonialer-restitution-nicht-menschenrechtskon form). Darüber hinaus sind weiterhin Fragen der Zuständigkeit in der Restitutionspolitik sowie einer langfristigen finanziellen Ausstattung offen. Die angekündigte Schaffung neuer Koordinierungs- und Anlaufstrukturen sowie eines Restitutionsgesetzes unterstreicht den bestehenden Handlungsbedarf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 3. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Inwiefern sollen Bildungs- und Forschungsangebote nach derzeitigem Stand Teil des würdigen Erinnerungsortes zum Kolonialismus sein? Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stimmt derzeit ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des Kolonialismus ab, in dem insbesondere die Konzipierung eines Erinnerungsortes Kolonialismus aufgegriffen wird. Ein mögliches Bildungs- und Forschungsangebot an dem Erinnerungsort wird dabei mit in den Blick genommen.  2. Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgt die Auswahl eines Erinnerungsortes, und welche Verfahren zur Entscheidungsfindung werden hier von der Bundesregierung angewandt? In den bisherigen Überlegungen, die im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kultur stattfinden, spielen für die Auswahl des Orts insbesondere seine kolonialhistorische Relevanz, seine Einfügung in die bestehende Erinnerungs-, Bildungs- und Museumslandschaft sowie das Vorhandensein einer lebendigen Zivilgesellschaft, die sich mit der Aufarbeitung des Kolonialismus befasst, eine Rolle. Zudem ist die Anbindung an nationale und internationale Infrastruktur von Bedeutung.  3. Welche Standorte werden durch die Bundesregierung geprüft, und bis wann ist mit einer Standortentscheidung sowie der Umsetzung zu rechnen? Eine konkrete Festlegung und Prüfung des Standorts für den Erinnerungsort Kolonialismus ist bislang nicht erfolgt.  4. Unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung von Erinnerungsorten in Herkunftsgesellschaften, wenn ja, inwiefern, und in welchem finanziellen Umfang? Aktive Erinnerungsarbeit findet im In- und im Ausland in einer Vielzahl von Ausprägungen und unter Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und Vertreterinnen und Vertretern von Diasporagruppen statt. Die Bundesregierung unterstützt regelmäßig, auf Grundlage von gemeinsam mit den jeweiligen Herkunftsstaaten und -gesellschaften getroffenen Entscheidungen, den Erhalt und den Aufbau von Erinnerungsorten. Das Auswärtige Amt fördert aktuell im Rahmen des Kulturerhaltprogramms in Namibia zwei Erinnerungsorte: Die Restaurierung der Alten Feste in Windhuk wird in den Jahren 2025 und 2026 mit insgesamt 210 000 Euro gefördert. Der bauliche Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund wird über denselben Zeitraum mit insgesamt 40 717 Euro unterstützt.  5. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus? Der BKM strebt an, im Herbst 2026 ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1.  6. Welche Einzelmaßnahmen umfasst der Maßnahmenkatalog, den der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer im Interview der Woche mit dem Deutschlandfunk vom 14. Februar 2026 erwähnte? Die vom Staatsminister Dr. Wolfram Weimer erwähnten Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die vorgesehenen zentralen Handlungsfelder zur Aufarbeitung des Kolonialismus. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1.  7. Welche Formen der Beteiligung von Herkunftsgesellschaften, Diaspora- Communitys, zivilgesellschaftlichen Initiativen und wissenschaftlichen Expertinnen und Experten wendet die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Erinnerungskonzeptes Kolonialismus an? Bei der Erarbeitung der Handlungsfelder zur Aufarbeitung des Kolonialismus steht der Bund im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Diaspora- Communities, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Wissenschaft und Kultur, einschließlich des Gedenkstättenbereichs. Dieser Austausch findet unter anderem in Form von Gesprächsrunden und ähnlichen Formaten statt und knüpft an zahlreiche bereits in der Vergangenheit geführte Gespräche an. Die dabei eingebrachten unterschiedlichen Perspektiven und Anregungen fließen in die konzeptionelle Arbeit ein.  8. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind derzeit dem Referat KM 24 im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zugeordnet, und welche Veränderungen haben sich seit der letzten Organisationsanpassung ergeben? Dem Referat KM 24 – Aufarbeitung des Kolonialismus – beim BKM wurden vier Vollzeitäquivalente in der Soll-Ausstattung anerkannt. Die letzte Organisationsanpassung hatte auf die bedarfsmäßige Anerkennung keinen Einfluss.  9. Auf welche Themenfelder bezieht sich die in der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien getroffene Aussage von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer am 17. Dezember 2025 in dem Zeitabschnitt 2:10:31 bis 2:10:43, und wie begründet die Bundesregierung die Auslassung dieser Themenfelder fachlich? Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in seinem Schlussstatement bedauert, dass der Fokus der Anhörung nicht auf den beiden durch die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption abgedeckten Feldern lag. 10. Bis wann plant die Bundesregierung, einen Entwurf für ein Restitutionsgesetz vorzulegen? 11. Welches Ressort hat die Federführung bei der Erarbeitung des Restitutionsgesetzes, welche Ressorts sind an der Erarbeitung beteiligt, und welche unabhängigen Expertinnen und Experten wurden bisher konsultiert? 12. Welche Formen der Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften sind im Rahmen der Erarbeitung des Restitutionsgesetzes vorgesehen, und inwiefern sollen diese strukturell abgesichert werden? 13. Wie wird das Restitutionsgesetz die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen berücksichtigen, insbesondere bei Sammlungen in deren Trägerschaft? 14. Welche völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen (z. B. UNDRIP [Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker]) sollen im geplanten Restitutionsgesetz verbindlich berücksichtigt werden? 16. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Restitutionsgesetzes auch Regelungen für den Umgang mit Human Remains in privaten Haushalten, in privatem Sammlungsbesitz oder in sonstigen nichtöffentlichen Kontexten zu treffen? 17. Welche Entscheidungsstrukturen sind im Rahmen des geplanten Restitutionsgesetzes vorgesehen (z. B. ministerielle Entscheidung, unabhängige Kommission, gerichtliche Überprüfbarkeit), und in welchem Umfang soll dabei ein gebundenes Verfahren oder ein politisches Ermessen zur Anwendung kommen? 18. Welche Übergangsregelungen greifen bis zum Inkrafttreten des Restitutionsgesetzes? Die Fragen 10 bis 14 und 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. In Bezug auf die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut sieht der aktuelle Koalitionsvertrag die Schaffung eines wirksamen Restitutionsgesetzes vor. Hierzu befinden sich BKM, BMF und BMJV zurzeit in Gesprächen. Die Schaffung eines Restitutionsgesetzes für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags und dieser Gespräche. Rückgaben von Kulturgütern und die Repatriierung menschlicher Überreste aus kolonialen Kontexten erfolgen auf Grundlage der „Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“, die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im 23. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 14. Oktober 2025 verabschiedet wurden. 15. Wie hoch sind die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verankerten Haushaltsmittel im Jahr 2026 für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, in welchem Umfang wurden diese bislang gebunden oder verausgabt, und hält die Bundesregierung diese Ausstattung für auskömmlich? Im Zuständigkeitsbereich vom BKM stehen im Jahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 600 000 Euro für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zur Verfügung. Diese vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellten Mittel sind für bedeutende Rückgabeprozesse auf zwischenstaatlicher Ebene vorgesehen. Zur Frage der Auskömmlichkeit kann die Bundesregierung derzeit keine belastbare Aussage treffen. Hierzu sind insbesondere auch die laufenden Dialoge mit den Herkunftsstaaten und deren Rückgabeprioritäten maßgeblich. 19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der gemeinsamen europäischen Provenienzforschung bei, und welche konkreten Planungen bestehen hinsichtlich der Weiterführung oder Weiterentwicklung des deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche europäische Ausweitung? Die Bundesregierung misst der Provenienzforschung bei der Aufarbeitung des Kolonialismus einen zentralen Stellenwert bei. Hinsichtlich des deutsch- französischen Provenienzforschungsfonds lässt die derzeitige Haushaltslage des Bundes eine Fortführung des Fonds in 2027 ff. nicht zu. Für eine Erweiterung des Fonds liegen zudem aktuell keine verbindlichen Zusagen weiterer europäischer Partner vor. Der deutsch-französische Provenienzforschungsfonds hat die Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs im Bereich der Provenienzforschung vertieft und Ansatzpunkte für mögliche zukünftige Kooperationen aufgezeigt. Mit der Förderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) finanziert BKM darüber hinaus fortlaufend zahlreiche Provenienzforschungsprojekte im Bereich der Aufarbeitung des Kolonialismus und macht damit weiterhin den hohen Stellenwert dieses Themenbereichs deutlich. 20. Welche fachlichen, rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen für die deutsche Kolonialgeschichte zieht die Bundesregierung nach Ende der Projektförderung aus dem Forschungsprojekt „German Colonialism and the Law“? Die Bundesregierung sieht in der Vernetzung deutscher Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler mit Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern ehemaliger deutscher Kolonien einen wichtigen Beitrag zur internationalen rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit. Der Forschungsbedarf zu diesem Themenfeld ist erheblich. Das Projekt lieferte wichtige Impulse für die im Herbst 2025 an der Humboldt- Universität zu Berlin erfolgte Einrichtung des mit den Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Centre for Advanced Studies „Reflexive Globalisation and the Law: Colonial Legacies and their Implications in the 21st Century“. 21. Wann ist die Arbeitsaufnahme des Koordinierungsrates für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten geplant, und wie wird dessen Geschäftsstelle personell und finanziell ausgestattet (bitte Stellenzahl und Haushaltsmittel angeben)? Der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten hat sich im Rahmen des Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 27. März 2026 konstituiert. Er fungiert künftig als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene, begleitet strukturierte Rückgabeprozesse und bündelt die Abstimmung zwischen den Beteiligten in Deutschland, insbesondere Bund, Länder und Kommunen. Die Mehrzahl der bewahrenden Einrichtungen befindet sich in Trägerschaft von Ländern und Kommunen. Der Rat ermöglicht die Fortführung der in den vergangenen Jahren begonnenen Restitutionsgespräche mit staatlichen Stellen oder Restitutionskomitees aus Herkunftsländern im Rahmen eines strukturellen Dialogs. Zu nennen sind insbesondere Kamerun und Tansania. Das Sekretariat des Koordinierungsrates wird durch das Auswärtige Amt gestellt. 22. Welche weiteren wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und ethischen Vereinbarungen wurden im Rahmen der Konzeptentwicklung zur Vorbereitung einer zentralen Anlaufstelle für menschliche Überreste entwickelt, dessen Projektförderung Ende des Jahres 2026 ausläuft? Das Auswärtige Amt und der BKM fördern Projekte zum weiteren Umgang mit menschlichen Überresten. Das Auswärtige Amt fördert das Projekt „Vorbereitung der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zum Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen“ im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Ziel des Vorhabens ist die inhaltliche Vorbereitung der späteren Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Rückgaben sowie den weiterführenden Umgang mit menschlichen Überresten in Deutschland. Inhaltliche Schwerpunkte des Projekts sind dabei die Themen Repatriierungen sowie internationale Wissenschaft und Forschung. Im Lichte der Projekterkenntnisse werden Bund, Länder und Kommunen über eine Konzeption beraten. Im Projektverlauf spielt die Beteiligung von vorhandener Expertise in Wissenschaft – national wie international – sowie aus der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Auch werden Informationen aus bereits erfolgten Rückgaben sowie Erfahrungswerte von Herkunftsstaaten und -gesellschaften berücksichtigt. Das Projekt wird von der Kulturstiftung der Länder in enger Abstimmung mit dem AA und den beteiligten Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt. Der BKM fördert parallel hierzu das Projekt „Austausch zum weiteren Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Themenschwerpunkte: Re-Humanisierung sowie Transparenz und Dokumentation“ (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026). Die Ergebnisse des Austausch- und Beratungsprozesses zwischen Expertinnen und Experten aus Deutschland und den Herkunftsgesellschaften sowie deren Rechercheergebnisse werden als schriftliche Dokumentation aufbereitet; diese dient als Grundlage für Handlungsempfehlungen im Umgang mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Sammlungen. 23. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang mit der Identifizierung, Erforschung und Restitution von Kulturgütern und Human Remains (insbesondere im Hinblick auf nötige Reisen, z. B. Übersetzung, Beratung, Community-Konsultationen)? Die Bundesregierung unterstützt Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang mit der Identifizierung, Erforschung und Rückgabe von Kulturgütern sowie menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten durch verschiedene anlassbezogene Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Beratungsleistungen durch die Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK), die Herkunftsgesellschaften bei Fragen zu Provenienz, rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Verfahren zur Rückgabe fachlich begleitet. Auch die deutschen Auslandsvertretungen stehen beratend zur Verfügung. Ergänzend fördert der BKM die Provenienzforschung durch das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) sowie den deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds, um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Sammlungsgeschichte zu bewirken und die Grundlage für fundierte Rückgabeentscheidungen zu schaffen. Rückgabeentscheidungen werden von den jeweils bewahrenden Institutionen und ihren Trägern getroffen und dann in enger Abstimmung mit den Herkunftsregierungen und -gesellschaften umgesetzt. Die Einrichtungen und ihre Träger prüfen im Einzelfall etwaige Unterstützungsbedarfe. Darüber hinaus bietet das Online-Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (CCC-Portal) der Deutschen Digitalen Bibliothek einen einrichtungsübergreifenden, mehrsprachigen Zugang zu digitalisierten Beständen und schafft damit Transparenz als Grundlage für Dialog und weitere Unterstützungsleistungen. 24. Wie ist der Umsetzungsstand der Einrichtung eines interdisziplinären und internationalen Expertinnen- und Expertennetzwerks im Kontext der Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten? Es wird angestrebt, Anfang 2027 eine gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene Konzeption zur Einrichtung eines interdisziplinären und internationalen Expertennetzwerks vorzulegen. 25. Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für internationale Museumsarbeit im Bereich Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, und wie grenzt sich ihre Rolle von anderen bereits bestehenden Strukturen ab? Die Verantwortung für Rückgaben liegt grundsätzlich bei den Museen und Sammlungen sowie deren Trägern, mehrheitlich Ländern und Kommunen. In den Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten von Bund, Ländern und Kommunen wurde vereinbart, dass die bundeseigene Museumsagentur (Agentur für internationale Museumszusammenarbeit) in die Lage versetzt werden soll, künftig bundesseitige Unterstützung für Rückführungen von Kulturgütern leisten zu können. Bund, Länder und Kommunen sehen Bedarf insbesondere bei der Unterstützung von in der internationalen Museumslogistik weniger erfahrenen Einrichtungen oder im Fall von Koordinierungsaufgaben bei vielen beteiligten Einrichtungen. 26. Welche staatlichen, halbstaatlichen oder zivilgesellschaftlich legitimierten Restitutionskomitees oder vergleichbaren Gremien in Herkunftsstaaten sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen davon steht sie im Austausch (bitte die bekannten Gremien und die Zeitpunkte aller stattgefundenen Konsultationen seit 2019 auflisten)? Die Bundesregierung befindet sich im Hinblick auf die Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten im engen Austausch mit den betroffenen Staaten. Entsprechende Komitees bestehen in Tansania, Kamerun, Ghana und Togo. Diese haben in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung in der Vergangenheit bereits Delegationen nach Deutschland entsandt, insbesondere das Tanzania National Committee for Discussions on the Return of Antiquities, Artefacts and Human Remains from Germany (im März 2025) und zuvor das Interministerial Committee for the Repatriation of Cameroonian Cultural Properties illegally exported abroad (im Januar 2024 und Juli 2025). Die Entscheidung, mit der Bundesregierung in einen solchen strukturierten Austausch zu treten, obliegt den jeweiligen Komitees bzw. Regierungen. Die Bundesregierung nimmt keinen Einfluss auf innerstaatliche Konsultations- und Verhandlungsprozesse. Darüber hinaus obliegt die Art und Weise der Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und anderen innerstaatlichen Akteuren in Restitutionsprozesse den jeweiligen Regierungen. 27. Welche Mechanismen der Bundesregierung gewährleisten eine angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften und betroffenen Communitys an Entscheidungen über Provenienzforschung, Rückgabe und Übergabeformate? Bundesregierung, Länder und Kommunen bekennen sich in den Gemeinsamen Leitlinien zur essenziellen Rolle des Dialogs mit Herkunftsstaaten und - gesellschaften. Einbindung geschieht auf allen relevanten Ebenen eines Rückgabeprozesses, von der Provenienzforschung über den Vorbereitungsprozess bis hin zur Rückführung. Herkunftsgesellschaften werden vor diesem Hintergrund durch Museen und Sammlungen oder Wissenschaft typischerweise bereits im Rahmen der Provenienzforschung eingebunden, damit Wissen, Erfahrungen und Erwartungen berücksichtigt werden können. Zunächst ermöglicht das Informations- und Beratungsangebot der Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK) Herkunftsgesellschaften, den Erstkontakt mit deutschen Sammlungen und Trägern zu suchen. Auch die deutschen Auslandsvertretungen bemühen sich um sachgemäßen Austausch mit den entsprechenden Herkunftsgesellschaften. 28. Welche und wie viele Rückgaben sind seit 2019 erfolgt, und welche bzw. wie viele offene Rückgabeforderungen liegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung vor (bitte nach Staaten, betroffenen Institutionen und Kulturgütern bzw. Human Remains aufschlüsseln)? Die Verantwortung für Rückgaben aus öffentlichen Sammlungen liegt bei den Museen oder Sammlungen bzw. deren Trägern, mehrheitlich Ländern und Kommunen. Diese verzeichnen eingegangene Forderungen staatlicher und nicht-staatlicher Stellen, die dann vor Ort selbstständig geprüft und beschieden werden können. Eine abschließende Aufzählung von Rückgaben liegt daher nicht vor: (A) Kulturgüter: Der Bundesregierung sind folgende Rückgaben von Kulturgütern bekannt. Staat Kulturgüter Betroffene Institution Namibia Bibel und Peitsche des Nationalhelden Hendrik Witbooi (2019) Lindenmuseum Stuttgart Überführung der Kreuzkapsäule (2019) Deutsches Historisches Museum 23 Kulturgüter aus Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz/SPK (historische Alltagsgestände, Schmuck, Werkzeuge und Mode) (2023) Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) Nigeria physische Überführung von 22 Benin-Bronzen, Eigentumsübertragung von über 850 Bronzen aus deutschen öffentlichen Sammlungen (2022) u. a. SPK, Lindenmuseum Stuttgart, MARKK Hamburg, Rautenstrauch Joest Museum Köln Australien Rückgabe von vier Kulturgütern (Holzschwert, Speer, Fischnetz, Keule) (2023) Grassi-Museum Leipzig Samoa Rückgabe eines Bootsstevens (2024) Überseemuseum Bremen Neuseeland Rückgabe eines Holzpaneels (2026) Universität Tübingen (B) Menschliche Überreste (Human Remains): Insgesamt wurden in den letzten Jahrzehnten mehrere Hundert menschliche Überreste zurückgeführt bzw. an Nachfahrinnen und Nachfahren und Herkunftsgesellschaften übergeben. Der Bundesregierung sind die folgenden Fälle bekannt. Staat Menschliche Überreste Jahre Neuseeland 264 1991 Hamburg (1); 2006 Bremen (2); 2011 Frankfurt (2); 2017 Bremen (44); 2018 Köln (1); 2019 Berlin (109); 2020 Göttingen (2); 2020 Berlin (2); 2023 Leipzig, Mannheim, Stuttgart, Hildesheim, Wiesbaden, Göttingen (101) Australien 163 2013 Berlin (33); 2014 Berlin (15); 2017 Berlin, Frankfurt (3); 2017 Hannover (1); 2019 Dresden, München, Stuttgart, Freiburg, Halle- Wittenberg (53); 2019 Dresden (45); 2022 Dresden (6); 2024 Berlin, Oldenburg (5), 2025 Köln (2) Namibia 82 2011 Berlin (20); 2014 Freiburg (14); 2014 Berlin (21); 2018 Berlin, Greifswald, Witzenhausen, Jena, Hannover, Hamburg, privat (27) Hawaii 79 2017 Dresden (4); 2022 Bremen (8); 2022 Göttingen (13); 2022 Jena (3); 2022 Berlin (32); 2023 Stuttgart, Freiburg (19) USA 20 2021 Radebeul (1); 2025 Leipzig (19) Tansania 16 1954 Bremen (1); 2014 privat (1); 2025 Berlin (14, Überführung ausstehend) Paraguay 1 2012 Berlin (1) Japan 1 2017 Berlin (1) Brasilien 1 2011 Bonn (1) Chile 1 2024 Lübeck (1, Überführung ausstehend) 29. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Umgang mit den bisher noch nicht erforschten rund 6 000 Schädeln aus der Sammlung, welche die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2011 übernommen hat? Die Erforschung menschlicher Überreste aus der Kolonialzeit ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die SPK verfolgt dabei stets das Ziel, durch Transparenz und Aufarbeitung den Weg für eine würdevolle Rückkehr der Ahnen in ihre Heimat zu ebnen. Die Sammlung wurde 2011 in einem äußerst kritischen Zustand übernommen. Zu vielen Objekten existierten kaum schriftliche Unterlagen. Dennoch ist es gelungen, die Herkunft von insgesamt rund 1 700 der 7 700 Schädel aufzuklären. Diese Ergebnisse, die in enger Kooperation mit Partnern aus Ruanda, Togo und Kamerun erarbeitet wurden, setzen neue Maßstäbe für die internationale Provenienzforschung und dienen als Grundlage für künftige Repatriierungen. Die akribische Untersuchung jedes einzelnen Falls erfordert erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen. Die SPK ist bestrebt, die systematische Forschung am restlichen Bestand der anthropologischen Sammlung nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel weiterzuführen. 30. Plant die Bundesregierung, zwecks Transparenz eine regelmäßig aktualisierte, öffentlich zugängliche Übersicht über laufende und abgeschlossene Rückgabeprozesse aus kolonialen Kontexten bereitzustellen, und wenn nein, warum nicht? Bund, Länder und Kommunen haben sich in den Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten auch dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet. Die Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK) spielt in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle. Primär verantwortlich für Rückgaben aus öffentlichen Sammlungen sind Museen und ihre Träger, mehrheitlich Länder und Kommunen. Somit liegt dort auch die Entscheidung über den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Informationen über Rückgaben, in enger Abstimmung mit den Herkunftsstaaten und - gesellschaften. Besondere Sensibilität ist beim Umgang mit menschlichen Überresten geboten. 31. Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen im Bereich Erinnerungspolitik und Restitution zur Kolonialgeschichte? Die erinnerungspolitische Aufarbeitung des Kolonialismus ist ein kontinuierlich fortlaufender, dynamischer Prozess unter Einbindung verschiedener Akteure. Zu Restitutionen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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