Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung
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Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6384
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Desiree
Becker, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin
Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und
Finanzierung von Provenienzforschung
Mit der Novemberrevolution am 9. November 1918 und dem zwei Tage später
geschlossenen Waffenstillstandsabkommen von Compiègne am 11. November
1918 endete nicht nur der vom deutschen Kaiserreich maßgeblich entfesselte
Erste Weltkrieg, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft, die geprägt war
von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt und systematischer
Ausbeutung. Die Verbrechen des deutschen Kolonialismus, die mehrere
Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete,
umfassen Völkermorde, brutale Kriegführung, Zwangsarbeit, Ausbeutung, Land- und
Kunstraub und sie prägen die Gesellschaften in den später entstandenen Staaten
bis heute nachhaltig. Eine Entschädigung der Opfer bzw. betroffenen
Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben. Geraubtes Kulturgut, menschliche
Überreste, naturkundliche Objekte und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext
befinden sich bis heute massenhaft in deutschen Museen, Klöstern, Sammlungen
und Universitäten und wurden bis auf wenige Ausnahmen noch nicht
zurückgegeben. Auch die kritische Aufarbeitung der Einflüsse des Kolonialismus in der
Bundesrepublik Deutschland auf individuelle Denkweisen, gesellschaftliche
Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung steht erst am Anfang.
Die UN-Generalversammlung (UN = United Nations) hat am 25. März 2026,
dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des
transatlantischen Sklavenhandels, eine als wegweisend betrachtete Resolution
angenommen, die den transatlantischen Sklavenhandel, dem mindestens
12,6 Millionen Menschen zum Opfer fielen, als „schwerstes Verbrechen gegen
die Menschlichkeit“ anerkennt. Bei der Einstufung als „schwerstes Verbrechen“
verweist die Resolution auf mehrere zentrale Aspekte: den enormen Umfang
und die jahrhundertelange Dauer des transatlantischen Sklavenhandels, seinen
systematischen Charakter sowie eine besondere Brutalität. Neben der
Anerkennung fordert die Resolution unter anderem auch die unentgeltliche
„unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und Kunstobjekten an die
Herkunftsländer sowie konkrete Schritte zur Wiedergutmachung, darunter
finanzielle Entschädigungen, Schuldenerlasse und Entwicklungshilfe. Mit Ja
stimmten 123 Staaten, während Argentinien, die USA und Israel mit Nein
votierten und sich 52 Staaten, darunter Deutschland und sämtliche EU-
Mitgliedstaaten enthielten (vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-resolut
ion-sklavenhandel-100.html). Problematisch erscheint den Fragestellern, dass
die für die Verbrechen verantwortlichen Staaten, diese offensichtlich nach wie
vor nicht im geforderten Umfang anzuerkennen bereit sind.
Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu intensivieren, haben
die Regierungsfraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag
„eine länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von
Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern“ vereinbart. Besonderes
Augenmerk will die Bundesregierung „auf einem würdigen Erinnerungsort und
der Rückgabe menschlicher Überreste (Human Remains)“ legen
(Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode – Verantwortung für Deutschland, www.k
oalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202
5.pdf, Zeile 3856 ff.). Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) „unterstützt die Bundesregierung die
Provenienzforschung sowie die Digitalisierung von Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten“ (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/kolonialismus).
Ziel sei es, „fragliche Bestände so der breiten Öffentlichkeit und auch
möglichen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und -gesellschaften
zugänglich zu machen“ (ebd., https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/
kolonialismus/provenienzforschung-und-digitalisierung).
Allerdings „[ist] die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus
[…] ausdrücklich nicht Teil“ der am 11. November 2025 vom Bundeskabinett
verabschiedeten neuen Gedenkstättenkonzeption des Bundes (vgl. https://kultur
staatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkonzeption). Die
Bundesregierung messe der Auseinandersetzung mit der deutschen
Kolonialgeschichte jedoch große Bedeutung bei und „wird sie in einem eigenständigen
Konzept unterstützen“ (ebd.). Laut Angaben des Deutschlandfunks kündigte
eine Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien auf Anfrage mit, dass
das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll. „Darin soll es um
den Aufbau eines zentralen Ortes für Kolonialgeschichte gehen. Ein
umfassendes Konzept zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit wurde
nicht erwähnt.“ (www.deutschlandfunkkultur.de/erinnerungskultur-gedenkstaet
tenkonzept-weimer-kolonialismus-ns-nazis-ddr-sed-100.html).
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat der Staatsminister für Kultur
und Medien Dr. Wolfram Weimer am 15. Februar 2026 jedoch nicht nur ein
Gesetz zur Rückgabe von Raubgut angekündigt, sondern auch erklärt, dass die
Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog entwickelt habe, der von
Restitutionsfragen über sofortige Rückgaben bis hin zur Frage wissenschaftlicher
Aufarbeitung reiche und auch die Frage eines Erinnerungsortes umfasse (vgl.
www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultu
r-und-medien-100.html).
Neben der Finanzierung von Provenienzforschung und der Schaffung von
Transparenz bezüglich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist die
tatsächliche Durchführung von Rückgaben, sowohl im Bereich von Kulturgütern als
auch bei menschlichen Überresten, die dritte Säule der Aufarbeitung. Dies hat
entsprechend den neuen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (2025) nicht nur für die deutsche
Bundesregierung eine besondere Relevanz, sondern insbesondere für die
Nachfahrinnen und Nachfahren von Opfern.
In mehreren afrikanischen Ländern (Ghana, Kamerun, Tansania, Togo) haben
sich Restitutionskomitees gebildet bzw. wurde deren Gründung angekündigt.
Aus anderen Ländern wie den USA, Australien und Aotearoa/Neuseeland gibt
es staatliche Unterstützung für die Restitution von menschlichen Überresten
und sakralen Kulturgütern. Zusätzlich fordern Gemeinschaften und Expertinnen
und Experten weltweit eine Klärung der Erwerbsumstände, mehr Transparenz
für Museumsbestände und Universitätssammlungen und Restitutionen.
Im November 2023 wurde ein vierjähriger Restitutionsfonds in Höhe von
600 000 Euro pro Jahr (ab 2024) durch den Deutschen Bundestag beschlossen.
Es ist unklar, ob dieser Fonds eingerichtet wurde bzw. wie Institutionen Gelder
aus diesem Fonds beantragen können.
Wie bei Provenienzforschung und Restitution von NS-geraubtem (NS =
Nationalsozialismus) Kunst- und Kulturgut ist die Rolle des Deutschen Zentrums
Kulturgutverluste (DZK) als einzige Institution mit Mandat zur finanziellen
Förderung in dieser transnationalen Arbeit zentral. Jedoch bleibt es ungewiss,
inwieweit eine vom DZK finanzierte Provenienzforschung, in Kollaboration
mit den Herkunftsgesellschaften und unter Berücksichtigung ihrer
Vorstellungen, in den kommenden Jahren gewährleistet wird und damit den
Bekenntnissen (vgl. Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten, S. 11) gerecht werden kann.
Die Deutsche Digitale Bibliothek hat mit dem Online-Portal „Collections from
Colonial Contexts“ (CCC) den zentralen Zugang für Transparenz für
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Sammlungen aufgebaut. Ziel
des CCC-Portals ist die Herstellung von Transparenz über den Verbleib von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen
Kulturerbeeinrichtungen. Ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische
Gegenstände aus formalen Kolonialherrschaften sowie aus Gebieten, in denen
informelle koloniale Strukturen herrschten, sind über dieses Portal erstmals
zentral online zugänglich. Das Portal wurde nach einem mehrjährigen Prozess
2024 veröffentlicht und ist der zentrale Ort, an dem sich
Herkunftsgemeinschaften über die sogenannten Sammlungsbestände informieren können.
Allerdings liegen die ursprünglich versprochenen finanziellen Mittel zur
Unterstützung der Sammlung bei der Bereitstellung der Daten (vgl. 3-Wege-Strategie)
bis heute nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Auseinandersetzung
mit dem Kolonialunrecht und seinen Nachwirkungen nur dann zur
Versöhnung mit den Nachkommen der Opfer beitragen kann, wenn die
maßgebliche deutsche Beteiligung am globalen Kolonialunrechtssystem auf
allen Ebenen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung anerkannt und
klar als solche benannt wird, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
2. Warum hat sich Deutschland in der Abstimmung am 25. März 2026 in der
UN-Generalversammlung zur von Ghana eingebrachten Resolution zum
transatlantischen Sklavenhandel enthalten?
3. Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt isolierter
Maßnahmen eine systematische und breit angelegte transnationale Aufarbeitung
von Kolonialunrecht und antikolonialem Widerstand sowie die kritische
Auseinandersetzung mit zeitgenössischem Rassismus, seinen historischen
Bezügen und aktuellen Ausprägungen in der schulischen, universitären,
kulturellen und politischen Bildung und in der Erinnerungskultur von
Nöten ist, um eine gesamtgesellschaftliche Dekolonisierung des sozialen
Miteinanders zu gewährleisten, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
4. Hat die Erarbeitung des von der Bundesregierung angekündigten
Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus begonnen, und wenn ja,
a) wer ist seitens der Bundesregierung konkret mit welcher Aufgabe an
der Erarbeitung beteiligt,
b) warum hat die Bundesregierung keine unabhängige Kommission mit
der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt,
c) hat die Bundesregierung externen Sachverstand bei der
Konzeptentwicklung einbezogen, wenn ja, welchen, und in welcher Form (bitte
die externen Sachverständigen namentlich aufführen),
d) hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Erarbeitung des
Konzeptes, und wenn ja, wie sieht dieser aus,
e) kann die Bundesregierung die Angaben einer Sprecherin des
Beauftragten für Kultur und Medien gegenüber dem Deutschlandfunk
bestätigen, wonach das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein
soll?
5. Wann wurde der von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer gegenüber
dem Deutschlandfunk am 15. Februar 2026 erwähnte Maßnahmenkatalog
von der Bundesregierung beschlossen, und welche Maßnahmen umfasst er
im Einzelnen (bitte entsprechend aufführen)?
6. Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und
politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die
Bundesregierung, anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft,
nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet?
7. Macht sich die Bundesregierung die Aussage von Dr. Wolfram Weimer,
des heutigen Staatsministers für Kultur und Medien, „Europa vermehrt
sich nicht mehr räumlich. […] Territorial werden die Räume, die von
europäischen Hauptstädten beherrscht werden, immer kleiner. […] Im
alten Kontinent wurde dieser erdrutschartige Machtverlust nicht einmal
bedauert. Man betrachtete die eigene Kolonialgeschichte mit moralischen
Gewissensbissen als illegitime Expansion. Noch heute wird in den
Lehrplänen der Schulen […] die dunkle Seite der Kolonialisierung als ein
durchgehender Sündenfall dargestellt und kritisiert“ (Dr. Wolfram
Weimer: Land unter. Ein Pamphlet zur Lage der Nation, S. 20, Gütersloh,
2012) zu eigen, wenn ja, was versteht sie unter einer hellen Seite der
Kolonisierung, wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus der obigen Aussage?
8. Kennt die Bundesregierung die Ansicht, wonach es insbesondere den
vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu verdanken
ist, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der
deutschen Gesellschaft begonnen wurde, hat sie dazu eine Meinung, wie lautet
diese, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
9. Welche finanziellen Mittel stellen die einzelnen Ressorts der
Bundesregierung derzeit insgesamt für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und
Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)?
10. Ist es im Haushaltsjahr 2026 zu einer Umwidmung von Mitteln aus Titeln
gekommen, die ursprünglich für die Erforschung kolonialer Kontexte
vorgesehen waren, wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte dies, und wo
genau in jeweils welchem Umfang (bitte entsprechend nach Haushaltstiteln,
Höhe der Mittel und Gründen aufführen)?
11. Wie ist die finanzielle Ausstattung der vier Förderrichtlinien des DZK zu
den historischen Kontexten (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte,
Kriegsverluste und Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR) während der
jetzigen Legislatur sowie darüber hinaus geplant?
a) Hat es durch die neue Förderlinie „Kulturgutentziehungen in der
Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen
Republik“ (https://kulturgutverluste.de/meldungen/neue-foerderung-fuer-fo
rschung-zu-kulturgutverlusten-sbz-und-ddr) eine Erhöhung der
Haushaltsmittel für durch das DZK geförderte
Provenienzforschungsprojekte gegeben, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum
nicht?
b) Gibt es eigene, voneinander unabhängige Haushaltstitel für die vier
historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte,
Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR), wenn ja, welche sind dies, wie sind diese
jeweils ausgestattet, und wenn nein, warum nicht?
c) Sind außerdem zusätzliche Mittel für das DZK im Bereich „Koloniale
Kontexte“ oder für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten (weiter als „Kontaktstelle“) eingeplant, um auf Ad-hoc-
Anfragen von staatlichen Restitutionskomitees zu reagieren?
12. Hat die Bundesregierung, für den Fall einer Regierungsübernahme oder
Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt, die vom dortigen
Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird
und in ihrem „Regierungsprogramm“ die komplette Streichung der
Landesförderung des DZK ankündigt, Überlegungen angestellt, wie eine
Finanzierung der Arbeit des DZK gesichert werden kann, wenn ja, wie
sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
13. Wird die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsentwicklung im
internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht einen
Entwurf eines umfassenden Restitutionsgesetzes vorlegen, und wenn ja,
a) Wann wird dies geschehen?
b) Wird dieses alle vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale
Kontexte, Kriegsverluste und SBZ bzw. DDR) umfassend regeln oder
sind zu jedem einzelnen Restitutionsbereich eigenständige Gesetze
geplant (bitte begründen)?
c) Wird das künftige Restitutionsgesetz sowohl die sogenannte
Ersitzung, als auch die Einrede des gutgläubigen Erwerbs eines
Kulturgutes aus kolonialen Kontexten, dessen rechtmäßiger Erwerb, Besitz
oder Eigentum durch die über das Kulturgut Verfügenden nicht
lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
(Sorgfaltsobliegenheitspflicht) gegen einen Herausgabeanspruch von
anspruchsberechtigter Seite ausschließen und den über das Kulturgut Verfügenden
im Falle unter der Schwelle von grober Fahrlässigkeit entsprechend
Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) entschädigen?
d) Wird darin die Einrede der Verjährung aus § 197 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) der über das Kulturgut Verfügenden gegen einen
Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite ausgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
14. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien auf Nachwirkungen
kolonialrassistischer Denkmuster und mögliche kolonialrassistische
Hinterlassenschaften überprüfen, namentlich durch Einberufung unabhängiger
Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der
Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus sowie der Weimarer Republik und
des Nationalsozialismus, verbunden mit einer Untersuchung
entsprechender Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach
1949 und diese Maßnahmen mit angemessenen finanziellen Mitteln aus
dem Bundeshaushalt ausstatten, wenn ja, wann wird dies geschehen, und
wenn nein, warum nicht?
15. Welche Fördermittel wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren
für den „Deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds zu
Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ zur Verfügung stellen?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Provenienzforschung
jenseits von menschlichen Überresten und besonderen Kulturgütern (z. B.
naturkundlichen, archäologischen und technischen Sammlungen) bei, und
wie fördert sie diese?
17. Wird es in Zukunft in der Provenienzforschung eine Fokussierung und
Priorisierung auf die ehemaligen deutschen Kolonien geben (bitte
begründen)?
18. Wie wird sichergestellt, dass das Online-Portal „Collections from Colonial
Contexts“ weiterhin in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird?
19. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung des CCC-Portals, und
sind seitens der Bundesregierung und der sie tragenden
Koalitionsfraktionen Aufwüchse in den kommenden Jahren geplant, um einen
verbesserten Zugang für Herkunftsgesellschaften zu sichern?
20. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch im Falle von
Kürzungen im Etat der Deutschen Digitalen Bibliothek das CCC-Portal
vollumfänglich erhalten und arbeitsfähig bleibt, wenn ja, wie genau soll das
erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
21. Werden in Zukunft auch die Einrichtungen selbst mit finanziellen Mitteln
unterstützt, wenn sie Informationen für das CCC-Portal aufbereiten bzw.
erheben wollen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
22. Welche flankierenden Maßnahmen sind geplant, um das CCC-Portal
international weiter zu bewerben?
23. Unterstützt die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften in den
ehemaligen Kolonien dabei, die Informationen aus dem CCC für die
Identifikation ihrer Kulturgüter in deutschen Einrichtungen zu nutzen oder plant sie
dieses, wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Fördermitteln, und wenn
nein, warum nicht?
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Umfang des Handels mit
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb
Deutschlands, und wenn ja, welche?
25. Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen bezüglich des Handels
mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, wenn ja, bis
wann, mit welchem Regelungskern, und wenn nein, warum nicht?
26. Wie soll die Zusammenarbeit mit den bestehenden staatlichen Stellen
anderer Länder (siehe oben erwähnte Restitutionskomitees) durch die
Bundesregierung in Zukunft gestaltet werden?
27. Welche Rollen sollen nach Ansicht der Bundesregierung
zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Prozessen einnehmen (bitte
begründen), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung dafür?
28. Wie soll sichergestellt werden, dass diese Absprachen transparent
verlaufen?
29. Hat der am 27. März 2026 von Bund, Ländern und Kommunen
beschlossene „Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ seine Arbeit bereits
aufgenommen, und welche Aufgaben soll er konkret wahrnehmen (vgl.
Pressemitteilung, www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/bund-
laenderund-kommunen-verstaendigen-sich-auf-koordinierungsrat-fuer-rueckgabe
n-von-kulturguetern-und-menschlichen-ueberresten-aus-kolonialen-konte
xten-gemeinsame-struktur-soll-rueckgaben-kuenftig-zentral-begleite
n.html)?
30. Stimmt es, dass zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure nicht Teil
des Koordinierungsrates sind, und wenn ja, warum?
31. Welche Schritte werden gegenwärtig durch die Bundesregierung zu dem
in den Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen
Überresten aus kolonialen Kontexten angekündigten „interdisziplinäres und
internationales Expertennetzwerk“ (S. 14 [Zeile 401]) unternommen, wann
ist mit einer Etablierung des Netzwerkes zu rechnen, und was bedeutet in
dem Zusammenhang „dynamische Anlegung“?
32. Wann wurde der vom Deutschen Bundestag beschlossene
Restitutionsfonds eingerichtet, und welche Restitutionen wurden seitdem durch den
Restitutionsfonds gefördert (bitte entsprechend chronologisch unter
Angabe der dafür aufgewendeten Mittel aufführen)?
33. Mit welchen Mitteln ist der Restitutionsfonds derzeit unterlegt, sind diese
auch über 2027 gesichert, und welche Institution verfügt über diese Mittel
bzw. welche Körperschaft darf sie nach welchen Kriterien vergeben?
34. Wo sind transparente Informationen zur Zugänglichkeit des
Restitutionsfonds zu finden bzw. wann werden sie breiter zugänglich gemacht?
35. Inwieweit ist der Restitutionsfonds sowohl für die Rückführung von
menschlichen Überresten (Ancestral Remains) als auch von Kulturgut aus
kolonialen Kontexten abrufbar?
36. Gibt es konkrete Planungen zur zukünftigen Finanzierung von Rückgaben
(„Restitutionsfonds“), wenn ja, mit welchen Mitteln soll dies unterlegt
werden, und in wessen Verantwortlichkeit soll die Umsetzung liegen?
37. Gibt es eine dauerhafte und langfristige Sicherung der Förderung für die
Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK),
wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?
38. Was ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer „Anlaufstelle zu
menschlichen Gebeinen“ durch die Kontaktstelle?
39. Wird die Bundesregierung das MuseumsLab für europäisch-afrikanische
Museumszusammenarbeit, durchgeführt vom Museum für Naturkunde
und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), in den
kommenden vier Jahren fördern, wenn ja, mit jeweils welchen Beträgen,
und wenn nein, warum nicht?
40. Wird die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschichte medizinischer
Institute im Zusammenhang mit kolonialrassistischer Verfolgung und
pseudomedizinischer Forschung fördern,wenn ja, in welcher Form, und
wenn nein, warum nicht?
41. Wird die Bundesregierung das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ um
die umfassende kritische Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht und
antikolonialem Widerstand sowie kolonialrassistischen Kontinuitäten
erweitern, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
42. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den 110. Jahrestag
des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und den 142. Jahrestag der
sogenannten Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November
1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung
Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem
historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und deren
Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen, wenn ja, wie
sehen diese Planungen aus, und wenn nein, warum nicht?
43. Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade für
Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) bekannt, und wenn ja,
a) wann ist dies in welcher Form geschehen,
b) hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Umsetzung
entwickelt, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wann wird dies
geschehen,
c) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang insgesamt (bitte entsprechend nach Maßnahme,
verantwortlichem Ressort, ggf. Umsetzungspartner, und Finanzumfang aufführen),
d) welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet (bitte entsprechend
nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, ggf. Umsetzungspartner,
und Finanzumfang aufführen),
e) welche Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen
afrikanischer Herkunft sind beteiligt oder sollen von der Bundesregierung
bei der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden, und wenn nein,
warum nicht?
Berlin, den 5. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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