Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 54/1/26
16.03.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - DS - In - K - Wi
zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten
für KI
COM(2025) 835 final
A
Der Ausschuss für Kulturfragen
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Mit der Strategie für eine Datenunion sollen die europäischen gemeinsamen
Datenräume ausgebaut und die Grundlagen für die Errichtung eines sicheren,
interoperablen Binnenmarkts für Daten geschaffen werden. Der Bundesrat
begrüßt die Initiative der Kommission, mit dieser Strategie nun auch die bislang
unzureichend beachtete Rolle von Dateninfrastrukturen für die Bedarfe der
Anwendung der KI mitzudenken und zu berücksichtigen.
Der Bundesrat hebt unter den positiven Aspekten die vorgesehene
unterstützende Funktion der Datenlabore, das Ansinnen, die Sprachenvielfalt in der EU für
KI zu erschließen und auch den Nachdruck, der auf die Themen Sicherheit,
Souveränität und Resilienz gelegt wird, hervor.
...
Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass der Nutzwert von hochwertigen
Daten für Forschung, Innovation und gesellschaftliche Entwicklung vielfältig
ist und daher ein einseitiger Fokus auf Trainingsdaten für KI hinterfragt werden
muss. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Wissenschaftsfreiheit
schafft die Grundlage dafür, dass die Bevölkerung den Ergebnissen einer freien
wissenschaftlichen Forschung vertrauen kann. Dies sollte der Ankerpunkt dafür
sein, was Forschung im engeren Sinne ist.
Der Bundesrat stellt fest, dass sich der einseitige Fokus auf KI-Trainingsdaten
auch in der problematischen Ausweitung des Forschungsbegriffs in der
DSGVO widerspiegelt, die kommerzielle Entwicklung mit freier Wissenschaft
gleichsetzt – und damit das Vertrauen in letztere gefährdet. Konkret geht es um
die vom Digital-Omnibus als Grundlage und Leitinitiative der Datenunion
vorgeschlagenen Änderungen an der DSGVO hinsichtlich der Definition des
Charakters von wissenschaftlicher Forschung als „jede Forschungstätigkeit, die
auch Innovationen, wie etwa technologische Entwicklung und Demonstration,
unterstützen kann“ mit dem Verständnis von Forschungsfreiheit, wie es im
Grundgesetz und in der Europäischen Grundrechtecharta niedergelegt ist, in
Konflikt zu geraten droht, da sie den Unterschied zur kommerziellen Forschung
und Entwicklung oder auch nur einzelnen Produktinnovationen einebnet. Die
erhebliche Ausweitung der Begrifflichkeit verfehlt die Besonderheit der Freiheit
– und die Verpflichtung – von Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Infolgedessen werden im Rahmen der Datenunion hierdurch auch Grundlagen für ein
wachsendes Misstrauen in die wissenschaftliche Forschung gelegt.
Der Bundesrat wendet sich hierbei insbesondere gegen die Einstufung
wissenschaftlicher Forschungsdaten als „strategische Datenbestände“, auf die die
Kommission „Nutzungsrechte sichern“ will. Der verfassungsgemäße Schutz
eigenständiger Forschung geht mit einer Freiheit von Verpflichtungen (außer der
Treue zur Verfassung) einher. Es besteht daher keine Pflicht zur
Rechteeinräumung. Sie wäre weder im Sinne der Forschenden noch im Interesse der Länder
der Bundesrepublik, die über Jahrzehnte für ihre Hochschulen und
wissenschaftlichen Einrichtungen in Dateninfrastrukturen investieren, Anreize zum
Datenteilen etabliert und regionale Innovationsökosysteme aufgebaut haben.
Diese langjährigen Forschungsinvestitionen der Länder stehen nicht zur
Disposition.
Der Bundesrat lehnt die in der Datenunion gemachte Ankündigung ab, dass der
künftige Vorschlag für einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum
(EFR) die rechtlichen Bedingungen stärken will, die für den Zugang für
wissenschaftliche Zwecke zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen,
Veröffentlichungen und Daten und für ihre Weitergabe und Weiterverwendung für
wissenschaftliche Zwecke gelten. Dies erfolgt nicht, weil eine solche Stärkung
nicht gewünscht wäre, denn die im EFR insgesamt vorgesehene Stärkung der
Wissenschaftsfreiheit ist grundlegend. Aber die in der Datenunion
vorgenommene Ausdehnung des Forschungsbegriffs würde dieses Vorhaben
konterkarieren und stattdessen eine Privilegierung der Kräfte bewirken, die Europas
Sicherheit, Souveränität und Resilienz entgegenstehen. In der Folge würde genau
dies geschehen, was die Datenunion verhindern will: Datenmissbrauch,
Technologieabfluss, Gefährdung kritischer Daten.
Der Bundesrat wirbt deshalb dafür, durch die notwendige Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht die Freiheit der Wissenschaft, den Charakter
der wissenschaftlichen Forschung als öffentliches Interesse und das Vertrauen
in die Wissenschaft zu gefährden. Gerade das gesellschaftliche Vertrauen in die
Wissenschaft, ihre Vorgehensweise und ihre Ergebnisse sind zentrale Bausteine
für den weiteren Ausbau der Souveränität und Resilienz Europas.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung,
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI KOM(2025) (Empfehlungen der Ausschüsse)