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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 54/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 54/1/26 16.03.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - DS - In - K - Wi zu Punkt ... der 1063. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI COM(2025) 835 final A Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Mit der Strategie für eine Datenunion sollen die europäischen gemeinsamen Datenräume ausgebaut und die Grundlagen für die Errichtung eines sicheren, interoperablen Binnenmarkts für Daten geschaffen werden. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, mit dieser Strategie nun auch die bislang unzureichend beachtete Rolle von Dateninfrastrukturen für die Bedarfe der Anwendung der KI mitzudenken und zu berücksichtigen. Der Bundesrat hebt unter den positiven Aspekten die vorgesehene unterstützende Funktion der Datenlabore, das Ansinnen, die Sprachenvielfalt in der EU für KI zu erschließen und auch den Nachdruck, der auf die Themen Sicherheit, Souveränität und Resilienz gelegt wird, hervor. ... Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass der Nutzwert von hochwertigen Daten für Forschung, Innovation und gesellschaftliche Entwicklung vielfältig ist und daher ein einseitiger Fokus auf Trainingsdaten für KI hinterfragt werden muss. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Wissenschaftsfreiheit schafft die Grundlage dafür, dass die Bevölkerung den Ergebnissen einer freien wissenschaftlichen Forschung vertrauen kann. Dies sollte der Ankerpunkt dafür sein, was Forschung im engeren Sinne ist. Der Bundesrat stellt fest, dass sich der einseitige Fokus auf KI-Trainingsdaten auch in der problematischen Ausweitung des Forschungsbegriffs in der DSGVO widerspiegelt, die kommerzielle Entwicklung mit freier Wissenschaft gleichsetzt – und damit das Vertrauen in letztere gefährdet. Konkret geht es um die vom Digital-Omnibus als Grundlage und Leitinitiative der Datenunion vorgeschlagenen Änderungen an der DSGVO hinsichtlich der Definition des Charakters von wissenschaftlicher Forschung als „jede Forschungstätigkeit, die auch Innovationen, wie etwa technologische Entwicklung und Demonstration, unterstützen kann“ mit dem Verständnis von Forschungsfreiheit, wie es im Grundgesetz und in der Europäischen Grundrechtecharta niedergelegt ist, in Konflikt zu geraten droht, da sie den Unterschied zur kommerziellen Forschung und Entwicklung oder auch nur einzelnen Produktinnovationen einebnet. Die erhebliche Ausweitung der Begrifflichkeit verfehlt die Besonderheit der Freiheit – und die Verpflichtung – von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Infolgedessen werden im Rahmen der Datenunion hierdurch auch Grundlagen für ein wachsendes Misstrauen in die wissenschaftliche Forschung gelegt. Der Bundesrat wendet sich hierbei insbesondere gegen die Einstufung wissenschaftlicher Forschungsdaten als „strategische Datenbestände“, auf die die Kommission „Nutzungsrechte sichern“ will. Der verfassungsgemäße Schutz eigenständiger Forschung geht mit einer Freiheit von Verpflichtungen (außer der Treue zur Verfassung) einher. Es besteht daher keine Pflicht zur Rechteeinräumung. Sie wäre weder im Sinne der Forschenden noch im Interesse der Länder der Bundesrepublik, die über Jahrzehnte für ihre Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Dateninfrastrukturen investieren, Anreize zum Datenteilen etabliert und regionale Innovationsökosysteme aufgebaut haben. Diese langjährigen Forschungsinvestitionen der Länder stehen nicht zur Disposition. Der Bundesrat lehnt die in der Datenunion gemachte Ankündigung ab, dass der künftige Vorschlag für einen Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (EFR) die rechtlichen Bedingungen stärken will, die für den Zugang für wissenschaftliche Zwecke zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen, Veröffentlichungen und Daten und für ihre Weitergabe und Weiterverwendung für wissenschaftliche Zwecke gelten. Dies erfolgt nicht, weil eine solche Stärkung nicht gewünscht wäre, denn die im EFR insgesamt vorgesehene Stärkung der Wissenschaftsfreiheit ist grundlegend. Aber die in der Datenunion vorgenommene Ausdehnung des Forschungsbegriffs würde dieses Vorhaben konterkarieren und stattdessen eine Privilegierung der Kräfte bewirken, die Europas Sicherheit, Souveränität und Resilienz entgegenstehen. In der Folge würde genau dies geschehen, was die Datenunion verhindern will: Datenmissbrauch, Technologieabfluss, Gefährdung kritischer Daten. Der Bundesrat wirbt deshalb dafür, durch die notwendige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht die Freiheit der Wissenschaft, den Charakter der wissenschaftlichen Forschung als öffentliches Interesse und das Vertrauen in die Wissenschaft zu gefährden. Gerade das gesellschaftliche Vertrauen in die Wissenschaft, ihre Vorgehensweise und ihre Ergebnisse sind zentrale Bausteine für den weiteren Ausbau der Souveränität und Resilienz Europas. B Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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