Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent
[Bundesrat zu Drucksache 209/25 (Beschluss)
16.10.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Aktionsplan für den KI-Kontinent
C(2025) 6995 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.10.2025
C(2025) 6995 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer „Mitteilung an
das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für den KI-Kontinent“
(COM(2025) 165 final).
Die Kommission weiß die Übereinstimmung des Bundesrates mit ihrer Vision für die
Förderung eines vertrauenswürdigen KI-Ökosystems, das das Wirtschaftswachstum
ankurbelt, die Grundrechte wahrt und die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas stärkt,
zu schätzen.
Der Bundesrat betont die Schlüsselfunktion des öffentlichen Sektors bei der Förderung
der KI-Einführung. Die Kommission stimmt überein, dass KI eindeutig Potenzial hat und
dass klare Leitlinien für die umfassende Einführung von KI-Lösungen unerlässlich ist,
insbesondere für Verwaltungen, die ihre Reise in die Welt der KI gerade erst beginnen.
Da Dienste zunehmend automatisiert werden, müssen Transparenz und
Rechenschaftspflicht gewahrt werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten.
Die Kommission hat kürzlich die Strategie „KI anwenden“ angenommen, um den Einsatz
von KI in strategischen Sektoren, auch in der öffentlichen Verwaltung, zu fördern. Hierzu
wird die Kommission ihr Netz europäischer digitaler Innovationszentren in vollem
Umfang nutzen, um mit lokalen Behörden in Kontakt zu treten und Leitlinien für die
Einführung von KI bereitzustellen.
Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht die Entwicklung einer soliden Datenstrategie, die
Innovation und den Schutz der Rechte des Einzelnen miteinander ins Gleichgewicht
bringt. Die Forderung des Bundesrates nach hochwertigen und unvoreingenommenen
Datensätzen, Standardisierung und Weiterentwicklung gemeinsamer europäischer
Datenräume steht im Einklang mit dem Engagement der Kommission im Rahmen der
Strategie für eine Datenunion. Die Kommission wird gezielte Maßnahmen ergreifen,
darunter die Einrichtung von Datenlaboren, um sicherzustellen, dass europäische
Unternehmen Zugang zu großen Mengen hochwertiger, realer Daten erhalten und
zu Drucksache 209/25 (Beschluss)
gleichzeitig das Grundrecht des Einzelnen auf Datenschutz gewahrt wird. Darüber
hinaus wird die Kommission weiterhin die Einführung und den Ausbau gemeinsamer
europäischer Datenräume unterstützen und an einem europäischen Rahmen für
vertrauenswürdigen Daten arbeiten, um einen robusten Satz von Standards für die
gemeinsame Datennutzung in Europa zu schaffen.
Die Kommission teilt die Überzeugung des Bundesrates, dass die KI-Entwicklung auf
ethischen Grundsätzen beruhen muss. Die KI-Verordnung ist nach wie vor ein Eckpfeiler
dieser Bemühungen. Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat ihren Ansatz zur
Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Bereitstellung von
Unterstützungsinstrumenten für Unternehmen und Behörden anerkennt. Der neu
eingerichtete Service Desk für die KI-Verordnung wird einen innovativen Ansatz für die
Bereitstellung einer solchen niedrigschwelligen Unterstützung bieten. Im Gegenzug
begrüßt die Kommission ähnliche Bemühungen in Deutschland, insbesondere die
Einführung des KI-Compliance-Kompasses und des KI-Service Desk der
Bundesnetzagentur. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich
einer Vereinfachung der KI-Verordnung zur Kenntnis. Die Kommission setzt sich
weiterhin uneingeschränkt für die Ziele der KI-Verordnung ein, und bei etwaigen
Änderungsvorschlägen würde der Schwerpunkt darauf liegen, Herausforderungen bei
der Umsetzung anzugehen und gleichzeitig das hohe Schutzniveau der KI-Verordnung
aufrechtzuerhalten und die Berechenbarkeit für diejenigen sicherzustellen, die sich auf
die Befolgung vorbereiten.
Die Schwerpunktsetzung des Bundesrates auf die Entwicklung von Kompetenzen und
Bildung im KI-Bereich sowie die Überwachung der Nutzung und der Auswirkungen von
KI auf die Arbeit ist eine gemeinsame Priorität. Die Kommission arbeitet eng mit
Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zusammen, um die KI-Kompetenz am
Arbeitsplatz zu fördern, auch im Hinblick auf Artikel 4 der KI-Verordnung. Initiativen
wie die europäischen digitalen Innovationszentren werden eine immer wichtigere Rolle
bei der Weiterbildung und Umschulung von Mitarbeitenden in kleinen und mittleren
Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors spielen. Die Akademie für KI-
Kompetenzen wird ebenfalls die allgemeine und berufliche Bildung im KI-Bereich
unterstützen. Die Kommission erkennt ferner an, wie wichtig die Hochschulen sind, wenn
es darum geht, KI-Fachkräfte der Zukunft anzuziehen und auszubilden. Durch die
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrie und Behörden will die
Kommission der wachsenden Nachfrage nach KI-Fachwissen gerecht werden und
gleichzeitig sicherstellen, dass der technologische Fortschritt allen Bereichen der
Gesellschaft zugutekommt.
Die Kommission unterstützt uneingeschränkt das Eintreten des Bundesrates für KI-
Gigafabriken als strategische Initiative zur Stärkung der Rechenkapazität und
technologischen Unabhängigkeit in Europa. Im Aktionsplan vom März 2025 wurde eine
Aufforderung zur Interessenbekundung für KI-Gigafabriken angekündigt, auf eine
überwältigende Reaktion einging, was ein starkes Signal dafür darstellt, dass die Vision
einer souveränen KI-Infrastruktur von Weltrang in der gesamten Union auf große
Resonanz stößt. In enger Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe
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wird die Kommission nun strukturierte Gespräche mit den jeweiligen Mitgliedstaaten
und mit ausgewählten Konsortien aufnehmen, die ihr Interesse bekundet hatten, um die
anfänglichen Ideen weiterzuentwickeln, Geschäftsmodelle zu stärken und die finanzielle
Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Projekte zu bewerten. Mit diesem gesamten Prozess
soll der Weg für die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bis Ende 2025 geebnet werden, um die ersten KI-Gigafabriken Europas auszuwählen und
einzurichten.
Schließlich erkennt die Kommission an, wie wichtig ein koordinierter Governance-
Rahmen für die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans ist. Sie wird weiterhin mit
dem Bundesrat und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten, um einen
einheitlichen Ansatz für die Daten- und KI-Politik zu fördern. Die Kommission baut auf
den Stärken nationaler und europäischer Initiativen auf und ist zuversichtlich, dass der
Aktionsplan für den KI-Kontinent Europa als globalen Vorreiter für ethische, innovative
und souveräne KI positionieren wird.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Henna Virkkunen Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
zu Drucksache 209/25 (Beschluss)- 3 -]
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