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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent

dip / drucksache 16.10.2025 · WP 21 · zu209/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent [Bundesrat zu Drucksache 209/25 (Beschluss) 16.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent C(2025) 6995 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.10.2025 C(2025) 6995 final Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer „Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für den KI-Kontinent“ (COM(2025) 165 final). Die Kommission weiß die Übereinstimmung des Bundesrates mit ihrer Vision für die Förderung eines vertrauenswürdigen KI-Ökosystems, das das Wirtschaftswachstum ankurbelt, die Grundrechte wahrt und die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas stärkt, zu schätzen. Der Bundesrat betont die Schlüsselfunktion des öffentlichen Sektors bei der Förderung der KI-Einführung. Die Kommission stimmt überein, dass KI eindeutig Potenzial hat und dass klare Leitlinien für die umfassende Einführung von KI-Lösungen unerlässlich ist, insbesondere für Verwaltungen, die ihre Reise in die Welt der KI gerade erst beginnen. Da Dienste zunehmend automatisiert werden, müssen Transparenz und Rechenschaftspflicht gewahrt werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten. Die Kommission hat kürzlich die Strategie „KI anwenden“ angenommen, um den Einsatz von KI in strategischen Sektoren, auch in der öffentlichen Verwaltung, zu fördern. Hierzu wird die Kommission ihr Netz europäischer digitaler Innovationszentren in vollem Umfang nutzen, um mit lokalen Behörden in Kontakt zu treten und Leitlinien für die Einführung von KI bereitzustellen. Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht die Entwicklung einer soliden Datenstrategie, die Innovation und den Schutz der Rechte des Einzelnen miteinander ins Gleichgewicht bringt. Die Forderung des Bundesrates nach hochwertigen und unvoreingenommenen Datensätzen, Standardisierung und Weiterentwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume steht im Einklang mit dem Engagement der Kommission im Rahmen der Strategie für eine Datenunion. Die Kommission wird gezielte Maßnahmen ergreifen, darunter die Einrichtung von Datenlaboren, um sicherzustellen, dass europäische Unternehmen Zugang zu großen Mengen hochwertiger, realer Daten erhalten und zu Drucksache 209/25 (Beschluss) gleichzeitig das Grundrecht des Einzelnen auf Datenschutz gewahrt wird. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin die Einführung und den Ausbau gemeinsamer europäischer Datenräume unterstützen und an einem europäischen Rahmen für vertrauenswürdigen Daten arbeiten, um einen robusten Satz von Standards für die gemeinsame Datennutzung in Europa zu schaffen. Die Kommission teilt die Überzeugung des Bundesrates, dass die KI-Entwicklung auf ethischen Grundsätzen beruhen muss. Die KI-Verordnung ist nach wie vor ein Eckpfeiler dieser Bemühungen. Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat ihren Ansatz zur Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Bereitstellung von Unterstützungsinstrumenten für Unternehmen und Behörden anerkennt. Der neu eingerichtete Service Desk für die KI-Verordnung wird einen innovativen Ansatz für die Bereitstellung einer solchen niedrigschwelligen Unterstützung bieten. Im Gegenzug begrüßt die Kommission ähnliche Bemühungen in Deutschland, insbesondere die Einführung des KI-Compliance-Kompasses und des KI-Service Desk der Bundesnetzagentur. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer Vereinfachung der KI-Verordnung zur Kenntnis. Die Kommission setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Ziele der KI-Verordnung ein, und bei etwaigen Änderungsvorschlägen würde der Schwerpunkt darauf liegen, Herausforderungen bei der Umsetzung anzugehen und gleichzeitig das hohe Schutzniveau der KI-Verordnung aufrechtzuerhalten und die Berechenbarkeit für diejenigen sicherzustellen, die sich auf die Befolgung vorbereiten. Die Schwerpunktsetzung des Bundesrates auf die Entwicklung von Kompetenzen und Bildung im KI-Bereich sowie die Überwachung der Nutzung und der Auswirkungen von KI auf die Arbeit ist eine gemeinsame Priorität. Die Kommission arbeitet eng mit Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zusammen, um die KI-Kompetenz am Arbeitsplatz zu fördern, auch im Hinblick auf Artikel 4 der KI-Verordnung. Initiativen wie die europäischen digitalen Innovationszentren werden eine immer wichtigere Rolle bei der Weiterbildung und Umschulung von Mitarbeitenden in kleinen und mittleren Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors spielen. Die Akademie für KI- Kompetenzen wird ebenfalls die allgemeine und berufliche Bildung im KI-Bereich unterstützen. Die Kommission erkennt ferner an, wie wichtig die Hochschulen sind, wenn es darum geht, KI-Fachkräfte der Zukunft anzuziehen und auszubilden. Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrie und Behörden will die Kommission der wachsenden Nachfrage nach KI-Fachwissen gerecht werden und gleichzeitig sicherstellen, dass der technologische Fortschritt allen Bereichen der Gesellschaft zugutekommt. Die Kommission unterstützt uneingeschränkt das Eintreten des Bundesrates für KI- Gigafabriken als strategische Initiative zur Stärkung der Rechenkapazität und technologischen Unabhängigkeit in Europa. Im Aktionsplan vom März 2025 wurde eine Aufforderung zur Interessenbekundung für KI-Gigafabriken angekündigt, auf eine überwältigende Reaktion einging, was ein starkes Signal dafür darstellt, dass die Vision einer souveränen KI-Infrastruktur von Weltrang in der gesamten Union auf große Resonanz stößt. In enger Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe 3 wird die Kommission nun strukturierte Gespräche mit den jeweiligen Mitgliedstaaten und mit ausgewählten Konsortien aufnehmen, die ihr Interesse bekundet hatten, um die anfänglichen Ideen weiterzuentwickeln, Geschäftsmodelle zu stärken und die finanzielle Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Projekte zu bewerten. Mit diesem gesamten Prozess soll der Weg für die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis Ende 2025 geebnet werden, um die ersten KI-Gigafabriken Europas auszuwählen und einzurichten. Schließlich erkennt die Kommission an, wie wichtig ein koordinierter Governance- Rahmen für die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans ist. Sie wird weiterhin mit dem Bundesrat und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten, um einen einheitlichen Ansatz für die Daten- und KI-Politik zu fördern. Die Kommission baut auf den Stärken nationaler und europäischer Initiativen auf und ist zuversichtlich, dass der Aktionsplan für den KI-Kontinent Europa als globalen Vorreiter für ethische, innovative und souveräne KI positionieren wird. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Henna Virkkunen Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission zu Drucksache 209/25 (Beschluss)- 3 -]

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