Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsstrategie für saubere Energie
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsstrategie für saubere Energie
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Bundesrat Drucksache 138/26
10.03.26
EU - Fz - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsstrategie für
saubere Energie
COM(2026) 116 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: AE-Nr. 260166
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 10.3.2026
COM(2026) 116 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Investitionsstrategie für saubere Energie
1
1 EINFÜHRUNG
Die Energiewende ist für die strategische Autonomie, die Wettbewerbsfähigkeit und den
nachhaltigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung. Die Dekarbonisierung ist eine
Chance für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in ganz Europa. Wie im Draghi-
Bericht1hervorgehoben wird, sind beispiellose Investitionen und insbesondere ein stärker
integrierter Ansatz zur Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel erforderlich, um diese Ziele
zu verwirklichen.
Schätzungen der Kommission zufolge2 müssen sich die Investitionen im Energiesektor zwischen
2026 und 2030 auf rund 660 Mrd. EUR jährlich und zwischen 2031 und 2040 auf 695 Mrd. EUR
jährlich belaufen, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und erschwingliche, effiziente und
saubere Energie für alle Europäerinnen und Europäer sicherzustellen. Dies ist ein erheblicher
Anstieg gegenüber dem zwischen 2011 und 2021 verzeichneten Jahresdurchschnitt von
240 Mrd. EUR. Diese Investitionen müssen sich auf die Angebotsseite (Erzeugung), die
Nachfrageseite (Energieeffizienz) und die Infrastruktur (Netze) erstrecken.
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) ist ein Eckpfeiler der
Finanzierung der Energiewende in Europa, die Kredite, Garantien, Investitionen und beratende
Unterstützung miteinander verbindet, um den Übergang zu einem sicheren, wettbewerbsfähigen
und CO2-armen Energiesystem zu beschleunigen. Im Hinblick darauf beabsichtigt die Gruppe,
in den nächsten drei Jahren Finanzierungen in Höhe von mehr als 75 Mrd. EUR zur
Unterstützung der Ziele der Energiewende und der vorliegenden Investitionsstrategie für
saubere Energie bereitzustellen und dabei das gesamte Spektrum der ihr zur Verfügung
stehenden Finanzprodukte und Beratungsdienste zu nutzen.
Darüber hinaus haben europäische Initiativen wie die Fazilität „Connecting Europe“ für Energie
(CEF), die Aufbau- und Resilienzfazilität und die REPowerEU-Kapitel zur Beschleunigung von
Investitionen beigetragen. Allerdings bestehen nach wie vor Hindernisse, die das Tempo und den
Umfang der Mobilisierung von privatem Kapital in den Segmenten für saubere Energie
beschränken. Auch wenn Europa bei der langfristigen Mobilisierung von institutionellem Kapital
für regulatorische Vorhersehbarkeit und politische Stabilität sorgt, bremsen langwierige
Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren die Einführung und erhöhen die Risiken.
Fragmentierte Märkte – mit divergierenden Vorschriften, Normen und Planungsverfahren – führen
zu höheren Transaktionskosten und erschweren die Expansion. In vielen Bereichen spiegelt sich
der volle Systemwert von Investitionen in saubere Energien nicht wider, wodurch sie für private
Investoren an Attraktivität verlieren. Jüngste Daten deuten darauf hin, dass sich das
Investitionswachstum in bestimmten Sektoren verlangsamt und sogar umkehrt.
Privatkapital ist verfügbar und muss mobilisiert werden
1 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_de.
2 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle in diesem Dokument enthaltenen Zahlen zum Investitionsbedarf
auf die Modellierung für die Folgenabschätzung für 2040 (SWD(2024) 63 final).
2
Der Umfang der für die Energiewende erforderlichen Investitionen übersteigt jedoch bei Weitem
die öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten aus den nationalen Haushalten, dem mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) und der EIB-Gruppe. Öffentliche Mittel sollten nicht als primäre
Finanzierungsquelle eingesetzt werden, sondern als strategischer Hebel, um diese breitere
Mischung aus Bank- und Kapitalmarktfinanzierung zu fördern und letztendlich die Gesamtkosten
des Übergangs zu senken. Dies ist in einem Energiesystem, das zunehmend von
Vorabinvestitionen bestimmt wird, besonders wichtig. Außerdem kann die öffentliche
Unterstützung dazu beitragen, die Kosten des Übergangs über die Lebensdauer der Anlagen zu
verteilen und kurzfristige Preisspitzen zu vermeiden.
Der Investitionsbedarf kann in Höhe und Umfang nur gedeckt werden, wenn die
Finanzierungsquellen diversifiziert werden, um institutionelles Kapital, Risikokapital und privates
Beteiligungskapital sowie traditionellere Quellen vollständig zu mobilisieren. Mit Blick auf die
Zukunft wird der Erfolg der Spar- und Investitionsunion entscheidend dazu beitragen, die dafür
erforderlichen tiefen und liquiden Kapitalmärkte zu etablieren.
Das Ziel dieser Strategie besteht darin, private Investitionen für den Energiesektor zu
mobilisieren, indem eine bessere Verknüpfung zwischen verfügbarem privatem Kapital und den
in Europa geplanten Energieprojekten hergestellt wird. In Europa werden Vermögenswerte in
Höhe von schätzungsweise 33,7 Bio. EUR privat verwaltet3. Institutionelle Anleger (z. B.
Versicherungen und Pensionsfonds) verwalten in Europa Vermögenswerte in Höhe von mehr als
12 Bio. EUR4 und streben nach langfristigen, stabilen Renditen, die Energieprojekte bieten
können, sofern ein geeigneter Rahmen vorhanden ist.
Die Investitionsstrategie für saubere Energie ergänzt andere EU-Initiativen sowie Maßnahmen der
Mitgliedstaaten, mit denen Risiken und Unsicherheiten verringert werden sollen, und schafft
stabile und attraktive Investitionsbedingungen, um so die Wettbewerbsfähigkeit und
Energiesicherheit Europas zu stärken.
2 FREISETZUNG VON PRIVATEM KAPITAL IN DEM FÜR DIE ENERGIEWENDE
ERFORDERLICHEN UMFANG
Die vorliegende Investitionsstrategie für saubere Energie soll daher die Mobilisierung von
privatem Kapital, eine gezielte Risikominderung von Investitionen und eine strukturierte
Zusammenarbeit mit der Finanzgemeinschaft fördern.
UNTERSTÜTZUNG DES ZUGANGS ZU DEN KAPITALMÄRKTEN FÜR
ENERGIEINFRASTRUKTUR
Verstärkte und beschleunigte Investitionen in Netze, die das Rückgrat des Energiesystems bilden,
sind für die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung. Im
3 EFAMA Asset Management in Europe (16. Ausgabe, 2024) und EFAMA: Our Industry in Numbers (Live Data
Page).
4 EIOPA: EIOPA and the EU Institutions - European Insurance and Occupational Pensions Authority.
3
Draghi-Bericht wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, lediglich in die Erzeugung von
sauberem Strom zu investieren. Parallel dazu sind Bemühungen zur Stärkung und Modernisierung
der Netzinfrastruktur und Systemintegration, unter anderem durch innovative und digitale
Lösungen, für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich. Allerdings reichen die derzeitigen
Finanzierungsmechanismen nicht aus, um Kapital in der erforderlichen Höhe und
Geschwindigkeit zu mobilisieren.
Um diese Lücken zu schließen und das kürzlich verabschiedete Paket „Europäische Netze“ zu
ergänzen, wird die Kommission in enger Abstimmung mit der EIB-Gruppe einen gezielten Ansatz
umsetzen, um die finanziellen Rechte an künftigen Cashflows im Zusammenhang mit
Energieanlagen in liquide Sicherheitspapiere umzuwandeln.
Darüber hinaus werden Legislativprogramme sowie weitere Reformen des Aufsichtsrahmens für
Versicherer im Rahmen der Überprüfung der Delegierten Verordnung Solvabilität II eine zentrale
Rolle bei der Freisetzung von privatem Kapital spielen. Durch Senkung der Kosten langfristiger
Aktieninvestitionen und Verbriefungen sowie durch Anerkennung der risikomindernden Wirkung
nationaler Garantien oder von EU-Garantien bei den Kapitalanforderungen können diese
Reformen Investitionen in saubere Energie begünstigen. Versicherer werden verpflichtet sein, in
ihr Risikomanagement zukunftsorientierte Klimaszenarien einzubeziehen, wodurch die
schrittweise Verlagerung von Investitionen hin zu sauberer Energie weiter gefördert werden
dürfte.
Maßnahme 1: Stärkung der Bilanzen der Netzbetreiber
Um sicherzustellen, dass die Verteiler- und Übertragungsnetzbetreiber umfangreiche
Infrastrukturmodernisierungen finanzieren und gleichzeitig ihre hohe Bonität aufrechterhalten
können, werden eine Reihe von Fazilitäten bereitgestellt, die auf die unterschiedlichen
Anforderungen der Betreiber zugeschnitten sind:
a) Fonds für Investitionen in strategische Infrastruktur (SII-Fonds)
Viele wichtige Projekte der Energiewende erreichen keinen finanziellen Abschluss und scheitern
dabei an Kapitallücken, die durch Spezialfonds oder private Investoren allein nicht geschlossen
werden können. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird der Fonds für Investitionen in strategische
Infrastruktur (SII-Fonds) als Eigenkapitalplattform fungieren, die gezielte Ko-Investitionen
zusammen mit Infrastrukturfonds ermöglicht.
Die EIB-Gruppe wird sich mit einem Richtbetrag von bis zu 500 Mio. EUR beteiligen und damit
das erforderliche Ankerkapital für Investitionen in spezifische Energieinfrastrukturprojekten
bereitstellen. Dieses Kooperationsmodell ermöglicht es privaten Verwaltern, den langfristigen
Investitionshorizont und das technische Fachwissen der EIB zu nutzen, um sicherzustellen, dass
groß angelegte Investitionen in Form von Privatkapital in die wichtigsten Segmente des
europäischen Energienetzes fließen.
4
Durch Ko-Investitionen können gezielt Projekte oder Unternehmen unterstützt werden, denen
Finanzmittel fehlen oder die Schwierigkeiten haben, ausreichend Kapital für die Umsetzung ihrer
Investitionsvorhaben zu beschaffen. Dadurch wird die Wirkung der EIB-Gruppe durch gezielte
Strategien für klar definierte politische Schwerpunktbereiche maximiert, was mit den auf dem
Markt verfügbaren traditionellen allgemeinen Strategien nur schwer zu erreichen wäre.
b) Die Verbriefungsfazilität für Betreiber
Gestützt auf die etablierte Rolle der EIB-Gruppe bei der Finanzierung der europäischen
Energieinfrastruktur haben die Kommission und die EIB-Gruppe vor, gemeinsam an einer
Verbriefungsfazilität für Betreiber zu arbeiten. Ziel dieser Initiative wäre es, die bestehenden EIB-
Instrumente zu ergänzen und außerbilanzielle Finanzierungsstrukturen zu bewerten, mit denen
künftige regulierte Einnahmequellen in sofortige Liquidität umgewandelt werden könnten. Das
vorrangige Ziel besteht darin zu bewerten, wie institutionelles Kapital wirksam mobilisiert werden
und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass materielle Vermögenswerte im öffentlichen
Eigentum verbleiben. Durch die Angleichung von Finanzierungszeiträumen an den langen
Lebenszyklus der Netzanlagen könnte die Verbriefungsfazilität für Betreiber dazu beitragen,
Refinanzierungsrisiken zu mindern und die Gesamtkapitalkosten zu senken, sodass der
Netzausbau unterstützt wird, ohne übermäßigen Druck auf die Energietarife auszuüben. Um den
unterschiedlichen Markterfordernissen und Betreiberprofilen Rechnung zu tragen, bleibt der
vorgeschlagene Rahmen flexibel. Während große Netzbetreiber eigenständige Emissionen nutzen
können, könnte im Rahmen der Fazilität insbesondere für kleinere Unternehmen als eine mögliche
Option auch die Bündelung mehrerer Netzbetreiber erwogen werden.
c) Hybridanleihen
Die EIB unterstützt Investitionen von regulierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch den
Erwerb von Hybridanleihen5. Die Beteiligung der EIB-Gruppe als Ankerinvestor sendet ein
positives Signal an andere Investoren und fördert das Interesse am Kapitalbeschaffungsprozess.
Außerdem stärkt dies die Finanzlage der Betreiber, da die eingesetzten Instrumente als
Eigenkapital behandelt werden, was sich positiv auf ihre Bilanzen auswirkt.
Maßnahme 2: Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln für Betreiber durch Kreditverbriefung
und Kreditaufnahme über Finanzintermediäre für kleine Betreiber
Die Kommission wird gemeinsam mit der EIB prüfen, wie der Zugang zu Finanzmitteln für
Netzbetreiber verbessert werden kann, indem sie Kreditvergabekapazitäten der Banken freisetzen,
sodass sie neue Kredite an Netzbetreiber vergeben können, ohne direkt auf öffentliche
Subventionen oder staatliche Mittel angewiesen zu sein, während gleichzeitig privates
institutionelles Kapital angezogen wird.
5 Da Hybridanleihen teilweise als Eigenkapital behandelt werden, ermöglichen sie es den Betreibern, ihre
Verschuldungsfähigkeit und damit ihre Investitionskapazität zu erhöhen, ohne Kreditlimits zu überschreiten oder
bestehende Eigentumsverhältnisse und Kontrollrechte zu verwässern.
5
Ziel ist es, im Einklang mit dem EU-Verbriefungsrahmen Anreize für Geschäftsbanken zu
schaffen, Netzbetreibern neue Kredite zu gewähren, unter anderem durch Unterstützung bei der
Förderung der Verbriefung bestehender Kreditportfolios, damit die teilnehmenden Banken die
freigesetzten Bilanzkapazitäten nutzen, um Netzbetreibern neue Kredite zu gewähren. Bei
nachgewiesenem Bedarf könnte die EIB-Gruppe über ihre bestehenden Produkte, einschließlich
Verbriefungen, einen Beitrag zu der Initiative leisten.
Darüber hinaus können angesichts der Tatsache, dass sich die Menge der Verteilernetzbetreiber
der EU aus einer großen, vielfältigen Zahl von Betreibern unterschiedlicher Größen und mit
unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungssystemen zusammensetzt,
regionale und lokale Geschäftsbanken eine wichtige Rolle dabei spielen, die Fragmentierung des
Sektors zu überwinden und die Projektbündelung für kleine Betreiber zu unterstützen. Nach der
kürzlich erfolgten Ankündigung des ersten Programms im Rahmen der „Growth for Energy“-
Initiative6 wird die EIB diese Initiative auf der Grundlage der Besonderheiten und Bedürfnisse der
einzelnen Mitgliedstaaten ausweiten. Diese Initiative wird die Fähigkeit lokaler Bankennetzwerke
zur Vergabe von Krediten an kleine Unternehmen stärken.
RISIKOMINDERUNG DURCH DEN STRATEGISCHEN EINSATZ ÖFFENTLICHER
MITTEL
Öffentliches Kapital spielt eine entscheidende Rolle bei der Risikominderung und der
Mobilisierung privater Finanzmittel für die Energiewende hin zu sauberen Energien. Der MFR ist
ein wichtiges Instrument zur Risikominderung bei Investitionen in saubere Energien und bietet
entscheidende öffentliche Finanzmittel, unter anderem durch das Programm InvestEU, das
Vorzeigeprogramm der EU für Investitionen. Im Rahmen von InvestEU werden Investitionen in
saubere Energie durch Garantien bereichsübergreifend gefördert, wodurch Investitionen in
Projekte und Unternehmen in allen Entwicklungsphasen ermöglicht werden, einschließlich
Startups, Unternehmen in der Wachstumsphase sowie Unternehmen in der Einführungsphase. Bislang
wurden im Rahmen von InvestEU mehr als 57 Mrd. EUR für Investitionen im Energiebereich
mobilisiert.
In ihrem Vorschlag für den nächsten MFR bekräftigt die Kommission ihre fortgesetzte
Unterstützung für die Entwicklung sauberer Technologien und deren Lieferkette7 sowie für
Projekte zur Energiewende, unter anderem in der Forschungs- und Innovationsphase, indem sie
unter anderem die Finanzinstrumente zur Mobilisierung privater Investitionen stärkt.
Finanzierungen für Investitionen im Energiebereich sind insbesondere im Rahmen der nationalen
und regionalen Partnerschaftspläne, des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, von
„Horizont Europa“ und der Fazilität „Connecting Europe“ für Energie verfügbar, deren
Mittelausstattung auf ca. 30 Mrd. EUR verfünffacht wurde. Das Euratom-Programm für
6 Im Rahmen dieses Programms deckt die EIB einen Prozentsatz des Risikos der Geschäftsbank aus Krediten für
förderfähige Energieprojekte auf kommunaler Ebene ab, sodass die Bank weniger Kapital für jeden Teilkredit
bereitstellen muss und ihre Kreditvergabekapazität erhöht wird; siehe https://www.eib.org/de/press/all/2025-469-eib-
and-commerzbank-join-forces-for-eur1-2-billion-energy-investment-to-power-germany-s-green-transition.
7 Im Einklang mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung und der Verordnung zu kritischen Rohstoffen.
6
Forschung und Ausbildung wird weiterhin ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von
Forschung und Innovation im Nuklearbereich sein.
Im Juni 2025 nahm die Kommission den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie
(Clean Industrial Deal State Aid Framework – CISAF)8 an. Darin sind die Kriterien festgelegt, die
die Kommission bei der Bewertung der Vorschläge der Mitgliedstaaten für finanzielle Beihilfen
zur Erreichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie und des Übergangs zur
Klimaneutralität anwenden wird. Der CISAF ermöglicht eine zügige Gewährung von Finanzhilfen
für Projekte. Er trägt zur Resilienz der EU bei, indem er die Unabhängigkeit von Einfuhren fossiler
Brennstoffe, die Dekarbonisierung der Industrie und neue Investitionen in die Herstellung sauberer
Technologien beschleunigt und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarktes wahrt.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den CISAF zu nutzen, um saubere Energie,
Maßnahmen für nichtfossile Flexibilität und Kapazitätsmechanismen sowie Maßnahmen zur
Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben und durch spezielle Investitionsfonds zur
Risikominderung bei Investitionen in diesen vorrangigen Bereichen beizutragen. Die Kommission
schätzt, dass durch den CISAF Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe mobilisiert werden
könnten, wenn die Mitgliedstaaten weiterhin ähnliche Programme wie die im Rahmen des
befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF)9
eingerichteten Programme umsetzen.
Im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie hat die Kommission auch eine Empfehlung für
die Ausarbeitung kosteneffizienter, einfacher und zeitnaher steuerlicher Maßnahmen vorgelegt,
mit denen Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie gefördert
werden sollen10.
Maßnahme 3: Minderung der Risiken innovativer Technologien zur Erzeugung sauberer
Energie und zur Speicherung über lange Zeiträume
Schätzungen der Internationalen Energieagentur zufolge werden für etwa 35 % der bis 2050
erforderlichen Emissionsverringerung Technologien genutzt, die noch nicht auf dem Markt
verfügbar sind11. Der Erfolg der Energiewende hängt strukturell von Innovationen ab – von der
Entwicklung einer neuen Generation von Technologien für saubere Energie, die in der Lage sind,
erschwingliche, zuverlässige und dekarbonisierte Energie in großem Maßstab bereitzustellen. Die
Kommission schlägt folgende Maßnahmen zur Förderung von Innovationen vor:
8 Weitere Hintergrundinformationen finden sich unter: https://competition-policy.ec.europa.eu/about/contribution-
clean-just-and-competitive-transition/clean-industrial-deal-state-aid-framework-cisaf_de.
9 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie
(SWD(2025) 850 final vom 4.11.2025), S. 22.
10 Empfehlung der Kommission vom 2.7.2025 zu steuerlichen Anreizen zur Unterstützung des Deals für eine saubere
Industrie und vor dem Hintergrund des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie (C(2025) 4319 final).
11 Internationale Energieagentur, Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector, 2021.
7
a) Markteinführung von Technologien für saubere Energie der nächsten Generation
Die Kommission wird zusammen mit der EIB-Gruppe verstärkt private Investitionen in innovative
Technologien für saubere Energie (z. B. Energiespeicherung über lange Zeiträume, schwimmende
Offshore-Windkraftanlagen, schwimmende Photovoltaikanlagen, Meeresenergie (Wellen- und
Gezeitenkraft) und Flugwindkraftanlagen, neuartige Formen der Nutzung erneuerbarer Energien
wie Agri-Photovoltaik, fortschrittliche biobasierte erneuerbare Lösungen, CO2-Abscheidung und
-Speicherung (CCS) sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS)) unterstützen
und die Einführung etablierter Technologien in neuen Märkten mit spezifischen
Entwicklungsrisiken (z. B. geophysikalische Unsicherheiten bei Geothermieprojekten) verstärken.
Dabei könnten auch bestehende Mechanismen wie Risikokapital- und Beteiligungsgeschäfte, die
für eine Unterstützung aus der erweiterten Garantiekapazität des Programms „InvestEU“ infrage
kommen, gestärkt oder ausgeweitet werden. Sie wird auch Investitionen in Fonds mit Schwerpunkt
auf Technologien für saubere Energie, einschließlich der Speicherung über lange Zeiträume,
prüfen.
Des Weiteren müssen die Risiken sauberer Technologien, insbesondere im Hinblick auf die
Abhängigkeit von risikoreichen Drittanbietern, beispielsweise bei Solar-Wechselrichtern, auf
nationaler und EU-Ebene weiter gemindert werden. Es ist unerlässlich, eine gründliche Analyse
der Cybersicherheitsrisiken für alle zur Finanzierung in Betracht gezogenen Implementierungen
durchzuführen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.
Das verstärkte und erweiterte Emissionshandelssystem wird wirtschaftliche Anreize für
Technologien für saubere Energie erhöhen und somit den Bedarf an finanzieller Unterstützung
verringern. Im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ und des Innovationsfonds werden
weiterhin entsprechende Fördermittel bereitgestellt. So veröffentlicht die Kommission im Rahmen
des Arbeitsprogramms 2026-27 von „Horizont Europa“ eine mit 600 Mio. EUR dotierte
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorzeigeprojekte zur Unterstützung des Deals
für saubere Industrie und zur Beschleunigung der technologischen Reife und Marktreife
fortschrittlicher Demonstrationsprojekte im Bereich saubere Technologien und industrielle
Dekarbonisierung. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen des bevorstehenden
Strategischen Fahrplans für Digitalisierung und KI für den Energiesektor eine Maßnahme zur
Digitalisierung der Genehmigungsverfahren einleiten, um die Entwicklung eines digitalen
Pilotportals für Genehmigungsverfahren mit Tools generativer KI zu unterstützen.
b) Kleine modulare Reaktoren/fortgeschrittene modulare Reaktoren
Mehrere Konzepte für kleine modulare Reaktoren, darunter fortschrittliche modulare Konzepte
und Entwürfe der Generation IV, befinden sich in diesem Jahrzehnt in der Demonstrationsphase.
Die Kommission verabschiedet heute eine Strategie für die Entwicklung und den Einsatz von
kleinen modularen Reaktoren in Europa12. Damit diese Technologien Anfang der 2030er-Jahre die
12 Mitteilung der Kommission „Strategie für die Entwicklung und den Einsatz kleiner modularer Reaktoren (SMR) in
Europa“ (COM(2026) 117).
8
Marktreife erreichen können, müssen die Herausforderungen hinsichtlich der Finanzierung
aufgrund höherer Technologie- und Einsatzrisiken angegangen werden.
Im Einklang mit der Strategie für kleine modularen Reaktoren wird die EIB-Gruppe durch
Risikokapital und andere Finanzprodukte die Risikominderung bei Investitionen und die damit
verbundenen Brennstoffkreislaufanlagen und Lieferketten, die auch im Rahmen des Programms
„InvestEU“ förderfähig sein können, unterstützen13.
c) Unterstützung der Verbreitung neuer Technologien für saubere Energie durch den Fonds
„Scaleup Europe“
Im Rahmen der im Mai 2025 veröffentlichten EU-Start-up- und Scale-up-Strategie hat die
Kommission einen privat verwalteten und kofinanzierten Fonds „Scaleup Europe“ ins Leben
gerufen, um die Finanzierungslücke für Unternehmen aus dem Bereich technologieintensive
Innovation und disruptive expandierende Unternehmen zu schließen. Risikokapitalfonds für
Energieunternehmen und andere potenzielle Investoren, die an innovativen sauberen Energien
interessiert sind, können bereits dem bestehenden Netzwerk vertrauenswürdiger Investoren
beitreten, um Investitionspartner im Europäischen Innovationsrat zu werden, den der Fonds
„Scaleup Europe“ ergänzen wird.
d) Stärkung der Energieeffizienzfinanzierung
Die Kommission arbeitet zusammen mit der EIB-Gruppe daran, die vom EIF verwaltete InvestEU-
Nachhaltigkeitsgarantie zu stärken. Diese erhöhte Kapazität wird zusammen mit der Einführung
neuer Möglichkeiten durch Ko-Investitionen einen weiteren Zugang zum Produkt für die
Dekarbonisierung und Energieeffizienz von KMU ermöglichen.
Im Einklang mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie werden die Kommission und die
EIB-Gruppe im Jahr 2026 ein Pilotprojekt starten, dessen Ziel es ist, Finanzmittel in Höhe von
500 Mio. EUR zu mobilisieren, um neben spezialisierten Investmentfonds und mit der
potenziellen Unterstützung der InvestEU-Beratungsplattform auch das Angebot und die
Akzeptanz von Modellen für „Energie als Energiedienstleistung“ zu beschleunigen. Dies wird den
derzeitigen Beitrag der EIB-Gruppe zu Energiedienstleistungen und zu
Dekarbonisierungslösungen für KMU ergänzen.
Im nächsten MFR sollen im Rahmen des neuen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt werden. Im Rahmen eines
Beschleunigungsinstruments für Energieeffizienz könnten Instrumente des Europäischen Fonds
für Wettbewerbsfähigkeit zum Einsatz kommen (z. B. eine Kombination aus Finanzhilfen,
rückzahlbaren Beihilfen und Beratungsdiensten wie Unterstützung bei der Projektentwicklung).
Dabei wird die Bündelung von Investitionsprojekten, auch im Wärme- und Kältesektor,
13 Die InvestEU-Garantie kann nicht für Vorhaben verwendet werden, die auf die Stilllegung, den Betrieb, die
Anpassung oder den Bau von Kernkraftwerken ausgerichtet sind.
9
unterstützt, um deren Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern und so die Entwicklung eines
Handelsmarktes für Energieeffizienz zu erleichtern.
Die EIB-Gruppe kann dabei eine Schlüsselrolle übernehmen, indem sie – auch aus eigenen Mitteln
– ein konsolidiertes Finanzierungsangebot (z. B. Kredite, Garantien und Zuschüsse) unterbreitet.
Die Unterstützung der Union könnte über das Instrument „InvestEU“ im Rahmen des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und Instrumente wie die Initiative
„Energieeffizienz für KMU“ bereitgestellt werden und in Form von rückzahlbaren Beihilfen,
Beratungsleistungen und Zuschüssen erfolgen.
e) Schaffung von Synergien und Maximierung der Wirkung öffentlicher Mittel für die
Energiewende
Die Mitgliedstaaten nutzen auch nationale Mittel, um Investitionen in saubere Energien
risikoärmer zu gestalten, jedoch kann die mangelnde Koordinierung zwischen ihnen zu Ineffizienz
führen. Die Kommission wird bestehende Rahmenwerke wie die Taskforce für die Energieunion
und den Rat für Investitionen in die Energiewende (siehe Maßnahme 4) nutzen, um den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der
Umsetzung ihrer nationalen öffentlichen Finanzierungsprogramme (z. B. über nationale
Förderbanken) zu erleichtern. Das Ziel besteht darin, politische Leitlinien für gemeinsame
Prioritäten bereitzustellen, die Ressourcen optimal zu nutzen, Doppelarbeit in Forschung und
Entwicklung sowie bei grenzüberschreitenden Projekten zu vermeiden und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Verfahren und Pilotprojekte zu
fördern.
EIN VERBESSERTER DIALOG ÜBER INVESTITIONEN UND STRATEGISCHE
FINANZIERUNG
Maßnahme 4: Einrichtung eines Rates für Investitionen in die Energiewende
Die Kommission wird den Rat für Investitionen in die Energiewende einrichten, dem Vertreter
von Investmentgesellschaften (einschließlich institutioneller Anleger) und anderen
Finanzinstituten, Vertreter der Mitgliedstaaten sowie hochrangige Bedienstete der Kommission
angehören werden. Er wird als spezielle energieorientierte Plattform für strategisches Feedback
dienen und dazu beitragen, dass Maßnahmen und Finanzierungen der EU auf die Anforderungen
der Investoren abgestimmt sind und langfristige private Investitionen im Energiesektor fördern,
wobei auf den Erfahrungen des 2022 eingerichteten Dialogs zwischen Investoren im
Energiebereich aufgebaut wird. Er wird sicherstellen, dass seine Tätigkeiten ohne
Überschneidungen oder Beeinträchtigungen der künftigen Governance-Strukturen des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt werden. Im Einklang mit dem
Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) wird er zudem eine Dimension der
Innovation und Marktakzeptanz umfassen und potenzielle Synergien mit der T-Med-
Investitionsplattform ausloten.
10
Der Rat für Investitionen in die Energiewende wird eine Untergruppe einrichten, die sich aus
Vertretern der EIB-Gruppe, internationaler Finanzinstitute, nationaler Förderbanken und -institute
sowie anderer nationaler öffentlicher Banken zusammensetzt, um die Rolle dieser Institutionen bei
der Stärkung der Finanzierungsströme für Energieprojekte und der Mobilisierung von
Privatkapital zu erörtern.
3 SCHLUSSFOLGERUNGEN UND WEITERES VORGEHEN
Investitionen in die Energiewende sind Investitionen in unsere Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit
und Nachhaltigkeit. Diese Strategie und ihre Zielmaßnahmen sollen dazu beitragen, in großem
Umfang institutionelles privates Kapital zu mobilisieren, da anerkannt wird, dass für die
Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Dekarbonisierung Europas zusätzliche private Investitionen
in die Energiewende erforderlich sind.
Die Strategie baut auf dem bestehenden politischen und finanziellen Rahmen auf. Die Europäische
Union verfügt über einen soliden und vorhersehbaren Rechtsrahmen und eine klar festgelegte
politische Agenda. Im kommenden Energie- und Klimarahmen für das nächste Jahrzehnt
werden Umfang und Art der erforderlichen Investitionen weiter präzisiert. Die Kommission wird
im vierten Quartal 2026 eine Bewertung der Erfordernisse des Energiesystems für die
Energiewende und das auf einer umfassenden Folgenabschätzung beruhende Legislativpaket für
die Zeit nach 2030 vorlegen, um den Umfang und die Art des Investitionsbedarfs zu
aktualisieren und detailliertere Informationen und Erkenntnisse bereitzustellen, mit denen
Investoren und öffentliche Verwaltungen bei ihren Entscheidungen unterstützt werden sollen.
In den künftigen nationalen Energie- und Klimaplänen sollte deutlich zwischen dem Beitrag
öffentlicher Mittel und den Möglichkeiten für private Investitionen unterschieden werden.
Dadurch wird das Verständnis für öffentliche Fördermöglichkeiten und private Investitionen in
den Mitgliedstaaten verbessert und eine gezielte Ressourcennutzung sichergestellt. Der MFR für
den Zeitraum von 2028 bis 2034 und die nationalen öffentlichen Förderprogramme werden als
Hebel zur Mobilisierung privater Finanzmittel von entscheidender Bedeutung sein.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Investitionsstrategie für saubere Energie ist eine strategische
Koordinierung der EU-Fonds und Fördermaßnahmen sowie gemeinsame Anstrengungen der EU-
Institutionen, der Mitgliedstaaten, institutioneller Kapitalgeber und privater Finanzinstitute
erforderlich. Die EIB-Gruppe ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Strategie
und plant, die Ziele der Energiewende und der Strategie in den nächsten drei Jahren mit Mitteln
in Höhe von insgesamt 75 Mrd. EUR zu unterstützen. Mit dem Programm „InvestEU“ wird
die Finanzkraft der EIB-Gruppe und anderer Durchführungspartner bei risikoreichen Vorhaben
verstärkt.
Die Strategie kann erst dann wirklich Ergebnisse erzielen, wenn sie vollständig und wirkungsvoll
umgesetzt wird. Die Kommission wird die Umsetzung der Ziele der Strategie durch den Rat für
Investitionen in die Energiewende, der eine strukturierte Partnerschaft mit der
Investorengemeinschaft ermöglicht, vorantreiben und deren Fortschritte überwachen. Die erste
11
Sitzung des Rates für Investitionen in die Energiewende wird von der Europäischen
Kommission im 2. Quartal 2026 einberufen. Die Fortschritte werden auch im Rahmen der
Taskforce für die Energieunion überwacht.
Der Investitionsbedarf ist enorm. Gleiches gilt jedoch auch für das private Kapital, das für die
Energiewende mobilisiert werden könnte. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den
Deal für eine saubere Industrie sowie den Aktionsplan für erschwingliche Energie umzusetzen,
muss die EU das Investitionstempo beschleunigen.
Drucksache 138/26 - 12 -
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