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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für Elektrifizierung

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 489/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für Elektrifizierung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 489/26 31.08.26 EU - Fz - R - U - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für Elektrifizierung COM(2026) 595 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 255/97 = AE-Nr. 970964; Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115; Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201; Drucksache 131/25 = AE-Nr. 250258; AE-Nr. 240326 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.7.2026 COM(2026) 595 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN AKTIONSPLAN FÜR ELEKTRIFIZIERUNG {SWD(2026) 595 final} - {SWD(2026) 596 final} 1 Einführung Die jüngste Krise im Nahen Osten hat zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren die Risiken deutlich gemacht, die sich aus der Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe ergeben. Obwohl Europa dank der seit 2022 ergriffenen Maßnahmen besser vorbereitet war, wirkte sich der starke Anstieg der Öl- und Gaspreise negativ auf die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt aus. Da mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs der EU durch eingeführte fossile Brennstoffe gedeckt wird, führt diese Abhängigkeit zu einer strukturellen Schwachstelle. Seit Beginn des Konflikts hat die EU zusätzlich mehr als 50 Mrd. EUR für Einfuhren fossiler Brennstoffe ausgegeben, und die daraus resultierende Inflation hat zu einem Anstieg der Zinssätze geführt. Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten fiskalische Maßnahmen ergriffen, um die Nutzer fossiler Brennstoffe kurzfristig zu entlasten, was den Druck auf ihre öffentlichen Finanzen weiter erhöht hat. In einer Zeit wiederkehrender geopolitischer Turbulenzen und volatiler globaler Märkte ist eine energieunabhängige Union, die effizient mit sauberer, reichlich verfügbarer und erschwinglicher Energie versorgt wird, eine Frage der Souveränität. Um die Resilienz und Sicherheit Europas zu gewährleisten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, ist eine radikale Neuausrichtung auf eine effiziente Elektrifizierung der Nachfrage erforderlich. Der Ausbau sauberer Energie und Energieeffizienz sind die Voraussetzungen für eine kosteneffiziente und rasche Elektrifizierung. Was die Erzeugung betrifft, stammen bereits heute rund 70 % des Stroms in der EU aus heimischen sauberen Energiequellen, und auch bei der Energieeffizienz wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Diese Entwicklung wird jedoch bald an Grenzen stoßen, wenn sie nicht mit einer effizienten Elektrifizierung der Nachfragesektoren einhergeht. Im Jahr 2024 verbrauchte die EU 20 % weniger Energie als 20061. Die Elektrifizierung muss auf den Effizienzgewinnen Europas aufbauen und den Übergang zu einem Elektrizitätssystem vorantreiben, das von sauberer Energie gespeist wird. Die Elektrifizierung würde der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern der EU erhebliche Vorteile bringen. Eine beschleunigte Energiewende mit der Elektrifizierung als zentralem Element könnte bis 2040 die Gaseinfuhren um mehr als 70 % und die Rohöleinfuhren um mehr als 40 % verringern. Die EU könnte ihre Ausgaben für Einfuhren fossiler Brennstoffe bis 2040 um bis zu 260 Mrd. EUR jährlich senken und damit zugleich die Haushalte und die Industrie vor den Auswirkungen internationaler Krisen auf ihre Energiekosten schützen. Zudem könnten die Stromerzeugungskosten um etwa 20 % sinken, was zu günstigeren Stromtarifen führen und den Umstieg auf elektrische Alternativen attraktiver machen würde. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette würde ein gemeinsames Bekenntnis zur Elektrifizierung die wirtschaftlichen Perspektiven europäischer Unternehmen stärken, indem Investitionssicherheit für die Entwicklung sauberer Technologien und entsprechender Dienstleistungen und zukunftssichere Arbeitsplätze in der EU geschaffen wird2. Die Elektrifizierung würde außerdem dazu beitragen, das Dekarbonisierungsziel der 1 Eurostat. Die Angaben beziehen sich auf Primärenergie. 2 Nach Schätzungen der Internationalen Energie-Agentur (IEA) entfielen 2023 rund 10 % des weltweiten BIP-Wachstums auf saubere Energie; in der Europäischen Union trug sie sogar fast ein Drittel zum BIP-Wachstum bei – der höchste Anteil unter allen von der IEA untersuchten Regionen. Die IEA stellte ferner fest, dass Investitionen und Umsätze im Bereich der sauberen Energie im Jahr 2023 zwischen 1 % und 4 % des BIP in den vier untersuchten Hauptregionen ausmachten und dass in den Lieferketten für saubere Energie 36 Mio. Menschen beschäftigt waren. Quelle: https://www.iea.org/commentaries/clean-energy-is-boosting-economic-growth. 2 Union schneller zu erreichen, indem die Emissionen bis 2040 gegenüber dem heutigen Stand deutlich gesenkt würden, nämlich um mehr als 2 000 Mio. t CO2 3. Eine schnellere Elektrifizierung der europäischen Wirtschaft ist daher entscheidend für mehr Wettbewerbsfähigkeit, eine höhere Versorgungssicherheit und niedrigere Energiepreise entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Herstellung von Netto- Null-Technologien bis hin zur Energieversorgung von Haushalten, Unternehmen und Industrie. Auf der Ebene der Endnutzung führen die Umstellung von Gas auf Wärmepumpen und Fernwärme in Wohn- und Bürogebäuden4 sowie von Benzin auf elektrisch betriebene Personenkraftwagen5, Lastkraftwagen und Fähren und die Elektrifizierung industrieller Prozesse zu einer Senkung der Systemkosten, gewährleisten die Versorgung mit erschwinglicherer, sichererer und sauberer Energie aus Europa, unterstützen den Aufbau der Wertschöpfungsketten einer elektrifizierten europäischen Wirtschaft, verringern Emissionen und Luftverschmutzung und bringen damit gesundheitliche Vorteile mit sich. Obwohl die EU ähnlich wie andere große Volkswirtschaften in erheblichem Maße von Einfuhren fossiler Brennstoffe abhängig ist, stagniert ihre Elektrifizierungsrate seit einem Jahrzehnt bei 23 %, während sie in China, Korea und Japan inzwischen bei über 30 % liegt6. Um den Wandel voranzutreiben, schlägt die Kommission ein ehrgeiziges Elektrifizierungsziel für die Europäische Union vor. Maßnahme 1  Das indikative Elektrifizierungsziel von 46 % bis 2040 (Anteil von Strom am Endenergieverbrauch) wird von der Kommission im Rahmen des Pakets zur Energieunion für das kommende Jahrzehnt einer Folgenabschätzung unterzogen (4. Quartal 2026). Mit mehr als 8 Mio. batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen7 auf den Straßen der EU, 28 Mio. Wärmepumpen in Gebäuden in der EU8 und einer zunehmenden Zahl von Großwärmepumpen in Fernwärmesystemen hat der Wandel bereits begonnen. Um die Elektrifizierung voranzutreiben, kann die EU auf saubere Technologien zurückgreifen, die in Europa bereits vom ersten Tag an für alle Schlüsselsektoren kommerziell verfügbar sind. Als erfolgreicher globaler Akteur bei der Herstellung sauberer und effizienter Technologien ist die EU gut aufgestellt, um die Chancen in den vorgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette zu nutzen. Eine stärkere Ausschöpfung des Elektrifizierungspotenzials würde die starke europäische Produktionsbasis für Netto-Null-Technologien und die damit verbundenen Wertschöpfungsketten unterstützen, etwa bei Windkraftanlagen, batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen, Dämmtechnologien und digitalen 3 Etwa 20-30 % der derzeitigen CO2-Emissionen. 4 GD ENER, 5 things you should know about heat pumps. 5 Ayvens – Car cost index 2025. 6 IEA, The energy crisis creates even stronger impetus for EU electrification. Die Elektrifizierungsrate entspricht dem Anteil von Strom am Endenergieverbrauch. 7 „Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge“ bezeichnet Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden, während der Begriff „Elektrofahrzeuge“ sowohl batteriebetriebene als auch Plug-in-Hybridfahrzeuge umfasst, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen. 8 Europäische Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe; European Heat Pump Association. 3 Optimierungsinstrumenten für Heizsysteme. Zugleich könnte die Zahl qualifizierter Arbeitsplätze deutlich steigen und damit das Risiko neuer strategischer Abhängigkeiten verringert werden. In den Wertschöpfungsketten für saubere Elektrifizierung – etwa erneuerbare Energien einschließlich Wasserkraft, Kernenergie, Wärmepumpen, Batterie- und Wärmespeicher, Dämmtechnologien, Solarthermie, digitale Energiemanagementinstrumente und Stromnetze – sind bereits mehr als vier Millionen Menschen beschäftigt9, und auf den Sektor entfielen im Jahr 2023 30 % des BIP-Wachstums der EU10. Die Elektrifizierungsagenda der EU kann zur Schaffung eines starken europäischen Markts für diese Technologien beitragen und den EU-Herstellern die nötige Größe verschaffen, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Eine Energiewende mit der Elektrifizierung als zentralem Element könnte beispielsweise die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Herstellung von Elektrofahrzeugen in der EU verbessern, indem der Absatz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen von derzeit acht Millionen auf etwa 120 Millionen und von derzeit 30 Millionen installierten Wärmepumpen auf rund 100 Millionen gesteigert wird. In immer mehr Sektoren werden saubere elektrische Lösungen gegenüber ihren auf fossilen Brennstoffen basierenden Alternativen zunehmend kostengünstiger und können daher in den meisten Fällen zu einer Senkung der Energiekosten für die Verbraucher führen. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sind effizienter als ihre mit Verbrennungstechnologien betriebenen Alternativen und ermöglichen der europäischen Wirtschaft dadurch höhere Energieeinsparungen. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge sind zwar in der Anschaffung noch teurer, im Betrieb jedoch in der Regel deutlich günstiger als Benzin- und Dieselfahrzeuge. Die Nutzung eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs kann gegenüber einem vergleichbaren mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personenkraftwagen Einsparungen von bis zu 78 % ermöglichen11. Durch den Umstieg von Gasheizkesseln auf Wärmepumpen lassen sich die Heizkosten eines durchschnittlichen EU-Haushalts um bis zu 60 % senken12. Zugleich bieten Wärmepumpen wichtige zusätzliche Vorteile für die Anpassung an den Klimawandel, da sie insbesondere bei Hitzewellen auch zur Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden können. Bei bestimmten industriellen Prozessen führt die Elektrifizierung mittels Wärmepumpen zu Kosteneinsparungen, wenn das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis zwischen 2,5 und 3,5 liegt13. Diese Effizienzgewinne senken die Kosten des Energiesystems, führen zu niedrigeren Energiepreisen für alle Nutzer und kommen der gesamten Wirtschaft zugute. Durch die EU-Energievorschriften14 wird bereits eine effiziente Elektrifizierung unterstützt. Daher ist ihre vollständige und wirksame Umsetzung in allen Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus wird die EU mit der Einführung von „Electrify 9 IRENA, Renewable energy and jobs: Annual review 2025; IEA, World Energy Employment 2025; GIFEN, Programme Match, April 2023; ENEN2plus Euratom Research and Training Programme Project. 10 IEA commentary – Clean energy is boosting economic growth, April 2024. 11 Abhängig vom Mitgliedstaat. Auf der Website https://evroutes.com werden anhand der Preise für private Haushalte die Einsparungen durch die Nutzung von Strom anstelle von Öl berechnet. 12 Europäische Kommission, 5 things you should know about heat pumps, abrufbar unter https://energy.ec.europa.eu/news/5-things-you- should-know-about-heat-pumps-2025-12-05_de. 13 IEA (2026), Renewables for industry – electrification of low-temperature heat and steam. 14 Beispiele hierfür sind die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Energieeffizienzrichtlinie und das Elektrizitätsmarktdesign. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist die Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen in den Bereichen Wärme- und Kälteversorgung sowie Verkehr vorgeschrieben, damit fördert sie unmittelbar die Elektrifizierung. Das Elektrizitätsmarktdesign ermöglicht es Energiegemeinschaften, Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, zu speichern und gemeinsam zu nutzen. Die Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, mit nationalen Maßnahmen den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ umzusetzen, wonach kosteneffiziente und hocheffiziente elektrische Lösungen Vorrang vor der herkömmlichen Verbrennung fossiler Brennstoffe haben. 4 Now“15 im Juni 2026 – einer globalen Plattform zur Beschleunigung der sauberen Elektrifizierung – die Elektrifizierung auch weltweit vorantreiben, während die Welt in das von der IEA als solches bezeichnete „Zeitalter der Elektrizität“ eintritt. Damit die EU im Wettlauf um die Elektrifizierung mithalten kann, sind jedoch dringend weitere Maßnahmen erforderlich. Um das Elektrifizierungspotenzial der EU auszuschöpfen, müssen die Hindernisse beseitigt werden, die einer breiten Einführung noch im Wege stehen. Dies erfordert einen auf die Wertschöpfungskette ausgerichteten Ansatz und die Berücksichtigung von Cyber-, physischen und wirtschaftlichen Bedrohungen für die Sicherheit der Stromnetze und ergibt sich aus der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Gleichzeitig müssen strukturelle Veränderungen in den verschiedenen Sektoren und Regionen antizipiert und gesteuert werden16. Erstens ist Strom für Unternehmen in der EU im Durchschnitt fast dreimal und für Haushalte zweieinhalbmal so teuer wie Gas17. Zweitens sind die anfänglichen Investitionskosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf Strom nach wie vor sehr hoch. Drittens schränken die Stromnetzkapazitäten, Warteschlangen beim Netzanschluss und eine suboptimale Nutzung der bestehenden Netze sowohl den Umstieg auf Strom bei den Verbrauchern als auch die Schaffung neuer Stromerzeugungskapazitäten ein. Ein viertes Hindernis besteht in der langsamen Einführung von Innovationen, die erforderlich sind, um neue Elektrifizierungslösungen wirtschaftlich tragfähig zu machen. Schließlich sind entschlossene Maßnahmen nötig, um die europäischen Lieferketten zu stärken, die Fertigungskapazitäten der EU auszubauen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aufbauend auf „AccelerateEU“18 zielt dieser Plan darauf ab, diese Hindernisse zu beseitigen, um die Elektrifizierung in den am stärksten von fossilen Brennstoffen abhängigen Sektoren – insbesondere Verkehr, Gebäude und Industrie – zu beschleunigen19. 1. Verringerung des Gefälles zwischen den Kosten von Strom und fossiler Energie Die Strompreise für Haushalte und Industrie liegen in vielen Fällen deutlich über den Preisen für fossile Brennstoffe. Nur in zwei Mitgliedstaaten ist Strom weniger als doppelt so teuer wie Gas20. Das Preisgefälle zwischen Strom und fossilen Brennstoffen stellt ein strukturelles und entscheidendes Hindernis dar, das beseitigt werden muss und auch beseitigt werden kann, um die Elektrifizierung sowohl in der Industrie als auch in den Haushalten zu fördern. Dieses strukturelle Ungleichgewicht hat mehrere Ursachen, unter anderem die dominierende Rolle 15 Europäische Kommission – Energie – Electrify Now. 16 2025 Full Progress review on the implementation of the Council Recommendation on ensuring a fair transition towards climate neutrality, Arbeitsunterlage der Europäischen Kommission, Juli 2026 (in Vorbereitung). 17 Eurostat. 18 COM(2026) 370 final. 19 Der KPI für die Elektrifizierungsrate liegt bei 32 % bis zum Jahr 2030. 20 Nur in Finnland und Schweden liegt das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis bei gleicher Energiemenge unter 2 (eigene Berechnungen auf der Grundlage von Eurostat-Daten für die zweite Jahreshälfte 2024). 5 fossiler Brennstoffe bei der Strompreisbildung und bei den Infrastrukturkosten. Letztere werden in einer Weise auf die Endverbraucher verteilt, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten der Stromerzeugung und -verteilung entspricht. Da das Stromsystem immer größer wird und sich verändert, muss auch die Gestaltung der Netzentgelte angepasst werden, um kosteneffiziente Übertragungs- und Verteilernetze sowie eine optimale Nutzung der bestehenden Stromsysteme zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Abgaben und Steuern im Strompreis in einigen Fällen unangemessen und unverhältnismäßig. Unter Berücksichtigung sämtlicher Steuern wird Strom für Endverbraucher in den meisten Mitgliedstaaten stärker besteuert als Gas21 ; in mindestens fünf Mitgliedstaaten stehen einige dieser Abgaben in keinem Zusammenhang mit dem Stromsystem oder gehen über dessen Erfordernisse hinaus22. Schließlich beeinträchtigen die Energieförderregelungen in mehreren Mitgliedstaaten – vor allem für fossile Brennstoffe – die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Elektrifizierungsvorhaben und verzerren die Marktpreise, indem sie die Kosten fossiler Brennstoffe künstlich senken und die Marktsignale zugunsten saubererer Energie abschwächen. Die Auswirkungen schlagen sich in den Stromrechnungen nieder. Gegenwärtig entfällt die Hälfte des Betrags, den die EU- Haushalte über ihre Stromrechnungen bezahlen, auf den eigentlichen Strompreis, ein Viertel auf Netzentgelte und ein Viertel auf Steuern und Abgaben23. Das Gefälle zwischen den Kosten von Strom und fossiler Energie lässt sich anhand des Verhältnisses zwischen Strom- und Gaspreis messen. Ein Verhältnis von 2 bedeutet, dass Strom bei gleicher Energiemenge doppelt so teuer ist wie Gas. Ein hohes Verhältnis dämpft unmittelbar die Nachfrage nach elektrischen Alternativen: In den Mitgliedstaaten mit dem niedrigsten Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis werden dreimal so viele Wärmepumpen verkauft wie in Mitgliedstaaten, in denen dieser Verhältniswert über 3 liegt24. Wenn Strom mehr als das 2- bis 2,5-fache von Gas kostet, nimmt die wirtschaftliche Attraktivität eines Umstiegs auf Wärmepumpen oder andere elektrische Technologien deutlich ab. Die Kommission unterstützt daher die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Unterschiede zwischen den Kosten von Strom und fossiler Energie zu beseitigen. Der Aktionsplan für erschwingliche Energie, die Taskforce für die Energieunion und der Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie haben Instrumente für Maßnahmen und Koordinierung bereitgestellt; zudem wurden Reformen in diesem Bereich durch die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das nationale Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis bis 2030 für Haushalte auf höchstens 2,5 und für die Industrie auf höchstens 2 zu senken. Dieser Plan soll einen Weg aufzeigen, wie diese Zielwerte erreicht werden können. 21 Quelle: Eurostat, alle Steuern einschließlich Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer. 22 Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal und Griechenland. 23 Quelle: VaasaETT, Daten für Mai 2026 – 48 % Strom, 26 % Steuern und Abgaben, 26 % Netzentgelte. 24 EHPA (2025), Taxation policy for heat pumps. 6 Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis in den EU-Mitgliedstaaten25 für Industrie und Haushalte im Jahr 202526 1.1 Senkung der Kosten des Stromsystems durch Netzentgelte, Flexibilität und Speicherung Die Haushalte und die Industrie werden nur dann von der Elektrifizierung überzeugt sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Die Stromversorgung muss zuverlässig und erschwinglich sein. Preisschwankungen hingegen führen zu Unsicherheit, erhöhen das Risiko und die Kapitalkosten und schwächen damit die wirtschaftliche Attraktivität der Elektrifizierung. Energiespeicherung – etwa durch Heimspeicher, Langzeit- und Großspeicher sowie Wärme- und Pumpspeicher – und Flexibilitätsdienstleistungen sind entscheidend für ein stabiles und zuverlässiges Energiesystem mit erschwinglichen Energiepreisen. Flexibilität ermöglicht es, auf Preisspitzen, Null- oder negative Preise zu reagieren, Preisschwankungen abzufedern, die Resilienz des Energiesystems zu stärken und die Systemkosten zum Vorteil aller Nutzer zu senken. Auch Haushalte, industrielle Verbraucher, Wasserstofferzeuger, Rechenzentren und Fahrer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge27 25 Malta, Zypern und Finnland (für Haushalte) sind in den entsprechenden Eurostat-Datensätzen nicht enthalten. 26 Berechnung der Kommission auf der Grundlage von Eurostat-Daten. 27 So können Elektrofahrzeuge beispielsweise durch intelligentes und bidirektionales Laden im Rahmen von Vehicle-to-Grid- (V2G-)Diensten zur Flexibilität beitragen. Ausgehend von aktuellen Prognosen könnten Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (ausgenommen Mietwagenflotten, Taxis und private Fahrdienste) bis 2030 einen Anteil von 50 % ihrer Fahrzeugflotte erreichen, der intelligent geladen wird, und einen Anteil von 15 % ihrer Flotte erreichen, der Strom in das Netz zurückspeist (Anteile basieren auf verschiedenen Studien und Veröffentlichungen – Annahmen im Zehnjahresnetzentwicklungsplan des ENTSOE sowie Angaben von T&E). Analysen der Kommission zufolge könnten das intelligente Laden batteriebetriebener Elektrofahrzeuge und V2G bis zum Jahr 2040 jährliche Einsparungen von über HAUSHALTEINDUSTRIE Rumänien Belgien Polen Ungarn Tschechien Kroatien Deutschland Slowakei Litauen Lettland Spanien Luxemburg Estland Irland Dänemark Griechenland Österreich Italien Slowenien Frankreich Bulgarien Portugal Niederlande Schweden Griechenland Ungarn Italien Irland Belgien Rumänien Kroatien Tschechien Bulgarien Slowakei Deutschland Österreich Polen Litauen Spanien Niederlande Slowenien Portugal Luxemburg Estland Lettland Frankreich Dänemark Schweden Finnland 7 können bei entsprechender Vergütung und geeigneten Rahmenbedingungen – beispielsweise dynamische Strompreisverträge und dynamische Netzentgelte sowie eine Vergütung für die Erbringung von Systemdienstleistungen – von Flexibilität profitieren. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, die Nutzung der Flexibilität bestehender Gebäude und Produkte sicherzustellen, wobei der Schwerpunkt auf der Transparenz für die Verbraucher liegt28. Flexibilität trägt auch dazu bei, dass eine steigende Stromnachfrage die Systemkosten nicht übermäßig in die Höhe treibt. Der Ausbau der Rechenkapazitäten auf dem Gebiet der Union sowie die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der EU mithilfe innovativer und nachhaltiger Cloud- und KI-Technologien sind für die technologische Souveränität der EU von entscheidender Bedeutung. Mit dem Vorschlag für einen Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung29 möchte die Kommission der begrenzten und geografisch konzentrierten Verfügbarkeit von Rechenkapazitäten in der EU sowie den Risiken entgegenwirken, die mit der Abhängigkeit von Cloud- und KI-Diensten außereuropäischer Anbieter verbunden sind. Gleichzeitig stellt dies eine Herausforderung dar, nicht nur in Bezug auf den Energieverbrauch, sondern auch in Bezug auf Stromnetze, CO2-Emissionen und Umweltressourcen wie Wasser. Um die Auswirkungen zu begrenzen, müssen Rechenzentren in hohem Maße energie- und wassereffizient sowie nachhaltig sein. Gut konzipierte und integrierte flexible Rechenzentren können dazu beitragen, die Gesamtkosten des Stromsystems zu senken und die Preise zu dämpfen, indem sie die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien unterstützen. Flexible Rechenzentren können zur Netzeffizienz, zur Laststeuerung, zum Ausbau der Kapazitäten für die Erzeugung sauberer Energie am Gebäudestandort und zur Systemflexibilität beitragen und sollten daher angemessen gefördert werden. Die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Beschleunigungszonen für Rechenzentren, wie im Rechtsakt über die Cloud- und KI- Entwicklung vorgeschlagen, sowie die im Strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor angekündigte Dreiparteien-Vereinbarung könnten dazu beitragen, die Integration von Rechenzentren zu erleichtern, den Ausbau der erforderlichen Infrastruktur zu ermöglichen und die Auswirkungen auf Ressourcen und die Energierechnungen der Verbraucher zu begrenzen. Die Energiespeicherung ist ein wesentlicher Faktor für die Optimierung des EU- Energiesystems. Dies gilt insbesondere für die Speicherung über lange Zeiträume, bei der für mehr als acht Stunden Strom bereitgestellt werden kann, um eine zuverlässige Grundversorgung zu gewährleisten, die Abhängigkeit von Reservekapazitäten auf Basis fossiler Brennstoffe zu verringern und die im Inland erzeugte Energie aus erneuerbaren Energien besser zu nutzen. Im Rahmen der dreiseitigen Vereinbarung über Energiespeicherung30 sind kürzlich wichtige Akteure der Wertschöpfungskette zusammengekommen, darunter die Mitgliedstaaten, Entwickler und Hersteller im Bereich Energiespeicherung und erneuerbare Energien, industrielle Verbraucher sowie die Europäische Kommission und Finanzinstitute, um gegenseitige Verpflichtungen zur Beschleunigung der Erschließung und des Ausbaus von Energiespeicherkapazitäten als Priorität für die 44 Mrd. EUR für Besitzer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge sowie zusätzliche Vorteile für das Stromnetz durch einen geringeren Investitionsbedarf bringen. 28 Beispielsweise durch eine neue Expertengruppe, die das Flexibilitätspotenzial neuer und bestehender Gebäude und Produkte aktivieren soll. 29 COM(2026) 502 final. 30 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1426. 8 kommenden Jahre (2026-2028) zu vereinbaren. Die Zusagen für den Zeitraum 2026-2028 belaufen sich insgesamt auf eine stationäre Speicherkapazität von 30 bis 35 GW. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Flexibilitäts- und Energiespeicherbedarf des Energiesystems bis 2030 zu decken (installierte Kapazität von 200 GW31 bzw. 500 GW bis 2040, ausgehend von rund 55 GW im Jahr 2026), und zwar bei der kurzfristigen und der langfristigen Energiespeicherung. Bei saisonalen Speichersystemen reichen die potenziellen Einnahmequellen häufig nicht aus, um die Anfangsinvestitionen zu decken. Die Energiespeicherung gewinnt auch für industrielle Verbraucher zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen von Strombezugsverträgen kann die Stromspeicherung dazu beitragen, einen größeren Teil des Strombedarfs der Verbraucher aus erneuerbaren Quellen zu decken32. Die Mitgliedstaaten können dies fördern, indem sie die Empfehlung der Kommission vom April 2026 zur Beseitigung von Hindernissen für Strombezugsverträge umsetzen33. Auf der Nachfrageseite stellt die Wärmespeicherung eine weitere Flexibilitätsquelle für Industriezweige dar, die Wärme nutzen: Ihre Kapazität in der EU dürfte sich bis 2028 auf 1,5 GWh verdreifachen. Da die Elektrifizierung im Mittelpunkt der Energiestrategie der EIB-Gruppe steht, sollen in den nächsten drei Jahren mehr als 75 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Großprojekten zur Elektrifizierung der Endverbrauchssektoren Industrie, Gebäude und Verkehr sowie auf der Dekarbonisierung und dem Kapazitätsausbau im Energiesektor. Dazu gehören Investitionen in Netze, Speicher- und Flexibilitätslösungen, um eine höhere Stromerzeugung, eine breitere Elektrifizierung und die Integration variabler erneuerbarer Energien zu unterstützen. Die EIB-Gruppe verstärkt zudem ihre Unterstützung für Hersteller entsprechender Ausrüstungen, unter anderem Technologien für die Elektrifizierung der Industrie, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Maßnahme 2 Die Kommission hat zusammen mit diesem Plan  einen Legislativvorschlag zu Netzentgelten angenommen, um Anreize für die Elektrifizierung zu schaffen, eine flexible und systemfreundliche Nutzung des Netzes – einschließlich Speicheranlagen – zu ermöglichen, die Einführung intelligenter Zähler zu beschleunigen und das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis bei den Netzentgelten zu verbessern. Die Kommission wird  im Jahr 2026 einen neuen Netzkodex und die Überarbeitung des Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger und des Netzkodex für den Lastanschluss vorschlagen, um die Laststeuerung sowie die nahtlose Integration von Batteriespeichern, Wärmespeichern, geothermischen Anlagen, Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen in das Stromnetz zu erleichtern; 31 Quelle: Schätzungen der Kommission. 32 Auch detailliertere Herkunftsnachweise können zu dieser Entwicklung beitragen. Siehe die Empfehlung der Kommission zur Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung von Strombezugsverträgen und Verträgen über den Bezug von anderer Energie (C(2026) 2676). 33 C(2026) 2676. 9  gemeinsam mit den anderen Parteien der dreiseitigen Vereinbarung über Energiespeicherung und der Taskforce für die Energieunion die konsequente Umsetzung der in diesem Kooperationsmodell vereinbarten Verpflichtungen sicherstellen, die die gesamte Wertschöpfungskette für die Speicherung, einschließlich Lösungen für die langfristige Speicherung, abdecken;  eine hochrangige Konferenz veranstalten, um Hindernisse und Lösungen im Bereich der Energiespeicherung zu erörtern, einschließlich der langfristigen Speicherung und in Verbindung mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien;  den Bedarf der EU an langfristiger Flexibilität für 2030, 2040 und 2050 prüfen, gestützt auf Bewertungen des Flexibilitätsbedarfs und insbesondere durch Abschätzung des Potenzials von langfristiger Speicherung und Laststeuerung, und dazu beitragen, vorrangige Anwendungsfälle, Hindernisse für die Einführung und den Investitionsbedarf zu ermitteln, unter anderem in energieintensiven Wirtschaftszweigen, Rechenzentren, auf Inseln, in abgelegenen Gebieten und in Regionen mit Netzbeschränkungen. KPI: 200 GW Speicherkapazität bis 2030, gegenüber rund 55 GW im Jahr 2026. Die Kommission wird  einen Rahmen für Reallabore und Living Labs in den Mitgliedstaaten schaffen, um neue Geschäftsmodelle für Vehicle-to-Grid (V2G) zu ermöglichen (vgl. SWD(2026) 596);  bis Mitte 2027 die standardmäßige Aufnahme des intelligenten Ladens in Strombezugsverträge im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen prüfen und fördern;  bis Ende 2027 V2G-Anforderungen für neue Elektrofahrzeuge einführen, die ab 2030 auf dem Binnenmarkt der Union in Verkehr gebracht werden, einschließlich technischer Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität, beispielsweise standardisierte Kommunikationsprotokolle34;  die Entwicklung einer Methode zur Bewertung des Flexibilitätspotenzials in verschiedenen Wirtschaftszweigen und industriellen Prozessen sowie in Rechenzentren unterstützen, um bis 2027 die Wissenslücke im neu entstehenden Bereich der industriellen Flexibilität zu schließen;  ein gemeinsames Bewertungssystem der Union für Rechenzentren einführen, um die Transparenz hinsichtlich ihres Energieverbrauchs zu erhöhen und Leitmärkte für nachhaltige digitale Güter und Dienstleistungen in ganz Europa zu fördern, sowie Mindestleistungsstandards für Rechenzentren einführen, um deren Flexibilitätspotenzial zu nutzen. 1.2 Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Strom und Gas Um bei einer weiteren Komponente der Stromrechnung anzusetzen und zur Angleichung der Strom- und Gaspreise beizutragen, können die Mitgliedstaaten Steuerreformen durchführen. Um die Grundsätze der Strombesteuerung mit den Zielen der Elektrifizierung in Einklang zu bringen, sollte Strom nicht stärker besteuert werden als Gas. Vor kurzem haben die Niederlande und Belgien Maßnahmen ergriffen, um das Gefälle zwischen den Strom- und Gaspreisen zu verringern und der steuerlichen Ungleichbehandlung der beiden Energieträger entgegenzuwirken. Auch Dänemark ist tätig geworden und hat die Verbrauchsteuer auf Strom 34 Auf der Grundlage der erforderlichen Befugnisse, die der Kommission gemäß dem Vorschlag im Omnibus-Paket für die Automobilindustrie (Omnibus IX) für Maßnahmen in diesem Bereich übertragen werden sollen. 10 für Haushalte, die Wärmepumpen nutzen, gesenkt und die Stromsteuer für zwei Jahre auf das Minimum reduziert. Darüber hinaus stellen Energiesubventionen haushaltspolitische Anstrengungen dar und verursachen Kosten für die öffentlichen Haushalte. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Energiesubventionen gut konzipiert und wirksam eingesetzt werden und die politischen Ziele der EU – beispielsweise die Elektrifizierung von Schlüsselsektoren – kohärent unterstützen. Im Jahr 2024 beliefen sich die Subventionen für fossile Brennstoffe auf 97 Mrd. EUR und lagen damit deutlich über dem Durchschnitt von rund 60 Mrd. EUR im Zeitraum 2015 bis 201935. Im Jahr 2024 gingen die Subventionen für fossile Brennstoffe um 20 % gegenüber 2023 (121 Mrd. EUR) und um 42 % gegenüber dem Höchststand von 2022 (168 Mrd. EUR) zurück, was auf das Auslaufen zahlreicher befristeter Krisenmaßnahmen zurückzuführen war. Den nationalen Plänen für die Abschaffung der Subventionen zufolge, die von den Mitgliedstaaten in den Jahren 2023 und 2024 übermittelt wurden36, sollen jedoch weniger als die Hälfte (39 % bzw. 38 Mrd. EUR) der Subventionen für fossile Brennstoffe vor 2025 auslaufen, weitere 8 % (8 Mrd. EUR) zwischen 2026 und 2030, und für die verbleibenden 52 % (50 Mrd. EUR) gibt es entweder überhaupt kein Enddatum oder das Enddatum wurde auf ein Datum nach 2030 festgelegt. Maßnahme 3: Die Kommission hat zusammen mit diesem Plan  eine Bestimmung über das Steuergefälle zwischen Strom und Gas in den Legislativvorschlag zu den Netzentgelten aufgenommen. Die Kommission wird  im Rahmen des Pakets zur Energieunion für die Zeit nach 2030 Maßnahmen für die schrittweise Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe vorschlagen (4. Quartal 2026). KPI für das Verhältnis der nationalen Strom- und Gaspreise: bis 2030 höchstens 2,5 für Haushalte und 2 für die Industrie37. 1.3 Strom günstiger machen und den Anteil sauberer, erschwinglicher und heimischer Energie erhöhen Wie die nachstehende Abbildung zeigt, sind die niedrigsten Strompreise in der EU auf Märkten mit einem sehr hohen Anteil an sauberem Strom (erneuerbare Energien und Kernenergie38) zu verzeichnen, da diese Märkte weniger stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind, die den Großhandelsstrompreis bestimmen. Darüber hinaus verdrängen erneuerbare Energien und Kernenergie fossile Brennstoffe: Durch die seit 2021 zusätzlich installierten 260 GW an Wind- und Solarkapazität wurden allein im Jahr 2025 14 Mrd. m3 Gas und dadurch mehr als 5 Mrd. EUR an Brennstoffkosten eingespart. Da die Elektrifizierung die Stromnachfrage 35 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über Energiesubventionen in der EU (in Vorbereitung). 36 Pläne für die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe ab 2024. 37 Als Grundlage für die Berechnung des KPI dient die Leistungszahl von Wärmepumpen bei der Nutzung in den Haushalten bzw. in der Industrie im Vergleich zu Gaskesseln. Darüber hinaus ist in dem KPI berücksichtigt, dass sich die Anfangsinvestition amortisieren muss. 38 In neun Mitgliedstaaten lag der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung im Jahr 2024 über dem EU-Durchschnitt von 23 %: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechien und Ungarn. 11 erhöht, wird ein noch schnellerer Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kernenergie erforderlich sein39. Europa muss demnach das Tempo erhöhen. Die EU hat einen Rahmen geschaffen, der den beschleunigten Ausbau der Kapazitäten für die Erzeugung von sauberem Strom fördert40; dazu gehört auch der CO2-Preis im EU-EHS. Die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Energievorschriften im Hinblick auf die Verwirklichung der vereinbarten Ziele für 2030, einschließlich des Rahmens für erneuerbare Energien, stellt eine Priorität dar. Die Einspeisung von aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom in die Netze wird durch unzureichende Planung, fehlende ortsabhängige Preissignale, Netzengpässe, mangelnde Energiespeicherkapazitäten und einen allgemeinen Mangel an Flexibilität behindert, was regelmäßig zu einer Abregelung führt. Obwohl mit der Erneuerbare-Energien- Richtlinie (RED III) einige der Hindernisse für die Elektrifizierung angegangen werden und die Frist für ihre Umsetzung am 21. Mai 2025 abgelaufen ist41, hat bislang noch kein Mitgliedstaat die entsprechenden Teile dieses Rechtsrahmens vollständig umgesetzt. Dies bremst den Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien und trägt dazu bei, dass die Strompreise anhaltend hoch bleiben. Darüber hinaus kann durch kleine modulare Reaktoren die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen verringert und somit die Energiesicherheit und -autonomie der EU gestärkt werden, während gleichzeitig erneuerbare Energiequellen ergänzt werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich. Europa kann insgesamt die Planbarkeit und Koordinierung von Investitionen in die Versorgung mit sauberer Energie verbessern und 39 Diese Verdrängung fossiler Brennstoffe führt zudem zu einem Rückgang des Primärenergiefaktors, der den höheren Wirkungsgrad von Strom bei der Endenergienutzung widerspiegelt. Der Primärenergiefaktor ist in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegt und soll bis Ende 2026 überarbeitet werden. 40 Aktionsplan für erschwingliche Energie, AccelerateEU sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und das Elektrizitätsmarktdesign einschließlich der breiteren Nutzung von Strombezugsverträgen und zweiseitigen Differenzverträgen sowie der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch das Netzpaket. 41 Mit Ausnahme einiger Bestimmungen über Genehmigungsverfahren, für die eine frühere Frist (Juli 2024) galt. G ro ß h a n d e ls p re is ( E U R /M W h ) Großhandelspreis ggü. CO2-armem Anteil an der Stromerzeugung (2025) CO2-armer Anteil (in % der gesamten Stromerzeugung) Durchschnitt der EU-27Regressionsgerade 12 dazu beitragen, die einzigartige Dichte des europäischen Stromnetzes besser zu nutzen. Die Abstimmung dieser Investitionen in die Stromerzeugung mit Flexibilitätsmaßnahmen sollte ebenfalls verbessert werden, da dies für die Erschwinglichkeit der Strompreise eine entscheidende Rolle spielt. Auf EU-Ebene sorgt eine bereits bestehende Plattform für Transparenz für alle Beteiligten hinsichtlich bevorstehender Auktionen für erneuerbare Energien. Durch die Einrichtung einer Datenbank mit detaillierten Informationen zu diesen Auktionen und zu Förderregelungen für Flexibilität wird die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, öffentliche Mittel bestmöglich einzusetzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zum Vorteil der Stromverbraucher zu beschleunigen. Maßnahme 4 Die Kommission wird  die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED III) verstärken, um sicherzustellen, dass diese umfassend und ordnungsgemäß bis Sommer 2027 umgesetzt wird;  die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden unterstützen, um Entscheidungen über die Genehmigung von Kernreaktoren zu beschleunigen. Unter uneingeschränkter Wahrung des Rechts der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst zu bestimmen, sollte eine Laufzeitverlängerung bestehender Reaktoren angestrebt werden, sofern dies nicht unwirtschaftlich ist oder im Widerspruch zu den höchsten Sicherheitsstandards steht;  die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften überprüfen, um den Abschluss langfristiger grenzüberschreitender Stromverträge zu erleichtern, auch zwischen CO2-armen Stromerzeugern in einem Mitgliedstaat und Abnehmern in einem anderen, und bis zum 2. Quartal 2027 ein kartengestütztes Instrument („GeoDep“) einführen, das energieintensiven Wirtschaftszweigen und Investoren dabei hilft, die standortspezifischen Faktoren zu bewerten, die für ihre Investitionsentscheidungen im Energiebereich maßgeblich sind, etwa die Nähe zu Erzeugungsanlagen, die verfügbare Infrastruktur oder ein günstiges Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen42;  bis 2027 eine detaillierte Datenbank für die Gestaltung von Auktionen als Ergänzung der bestehenden Auktionsplattform für erneuerbare Energien einrichten43, damit die öffentliche Unterstützung bestmöglich genutzt wird;  Leitlinien zu den nicht preisbezogenen Kriterien der Netto-Null-Industrie-Verordnung bei Auktionen für erneuerbare Energien annehmen, um eine sichere und diversifizierte industrielle Basis für Technologien im Bereich der sauberen Energien zu gewährleisten. Geothermie ist nach wie vor eine unzureichend genutzte Ressource für die hocheffiziente Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, stellt jedoch eine Lösung für die Wärme- und Kälteversorgung mit geringeren Netzkosten dar. Jüngsten Schätzungen zufolge könnte die Technologie bei geeigneten Rahmenbedingungen mindestens 10 % des europäischen 42 Dieses Instrument könnte auch die Einrichtung von Beschleunigungsgebieten für die industrielle Fertigung im Rahmen des Legislativvorschlags für einen Rechtsakt zur industriellen Beschleunigung unterstützen. 43 https://union-renewables-development-platform.ec.europa.eu/auctions/auctions-table-overview. 13 Strombedarfs44 und 25 % des Wärme- und Kältebedarfs kosteneffizient decken. Darüber hinaus haben Geothermie und Solarthermie das Potenzial, zur passiven Kühlung beizutragen. Maßnahme 5 Die Kommission wird bis zum 1. Quartal 2027 eine Partnerschaft mit Akteuren aus dem Bereich der Geothermie ins Leben rufen, um regulatorische, technische und investitionsbezogene Hindernisse zu beseitigen und den Ausbau der Geothermie voranzutreiben. Die Partnerschaft der Akteure aus dem Bereich der Geothermie wird Fachkräfte aus den Mitgliedstaaten und der Industrie zusammenbringen, um den Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen Datenerhebung, nationale Strategien für die Entwicklung der Geothermie, Finanzierung, Genehmigungsverfahren, Kompetenzen und öffentliche Akzeptanz zu fördern. 2. Senkung der Anfangskosten für die Elektrifizierung der Endverbrauchssektoren Um die Elektrifizierung zu beschleunigen, müssen die technischen, administrativen und finanziellen Anfangskosten gesenkt werden. Während mit dem EHS145 bereits wirtschaftliche Anreize für die Dekarbonisierung im Stromsektor, in der Industrie und im Seeverkehr geschaffen werden, wird das EHS246 eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Elektrifizierung im Straßenverkehr und im Gebäudesektor spielen, auch für KMU. Gleichzeitig werden dadurch Einnahmen generiert, mit denen dringend erforderliche Investitionen beschleunigt werden können, um die Nutzer beim Umstieg auf sauberere Energiequellen zu unterstützen. Der Klima-Sozialfonds wird die Umsetzung des EHS2 durch gezielte Unterstützung für schutzbedürftige Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen flankieren. Die Mitgliedstaaten können dieses Hindernis auch durch Steuerreformen angehen, etwa indem sie Investitionen in die Elektrifizierung steuerlich begünstigen. Nur sechs Mitgliedstaaten wenden auf Wärmepumpen einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz an als auf Gaskessel47; die Kommission fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen. Die Mitgliedstaaten können für Elektrofahrzeuge niedrigere Zulassungssteuern, kürzere Abschreibungszeiträume oder steuerliche Anreize für Elektro-Unternehmensfahrzeuge oder Wärmepumpen vorsehen48. Die Mitgliedstaaten können gezielte haushaltspolitische Flexibilität in Anspruch nehmen, indem sie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der nationalen Ausweichklausel beantragen (begrenzt auf jährlich 0,3 % des BIP und kumulativ auf 0,6 % des BIP), um Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit einzuführen, mit denen die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringert wird, einschließlich Maßnahmen zur Elektrifizierung49. Die Kommission wird im Rahmen des Rates für Investitionen in die Energiewende mit den nationalen Förderbanken zusammenarbeiten, um 44 Nach Schätzungen von Ember könnten in der EU 43 GW an Energie aus verbesserten geothermischen Systemen zu Kosten von weniger als 100 EUR/MWh erschlossen werden (Ember, Februar 2026). 45 Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates. 46 Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union. 47 European Heat Pump Association EHPA, European countries failing to make heat pumps affordable. 48 Die Kommission hat solche steuerlichen Anreize im Deal für eine saubere Industrie empfohlen und Gestaltungsgrundsätze dafür festgelegt. 49 Europäisches Semester 2026 – Frühjahrspaket (COM(2026) 200 final). 14 Leitlinien auszuarbeiten. Darüber hinaus wird sie den nationalen Förderbanken mit bewährten Verfahren zur Seite stehen, unter anderem für die Finanzierung von Elektrifizierungsvorhaben. Anhang II enthält Leitlinien der Kommission zu Sozialleasing und Förderprogrammen für die Mitgliedstaaten, z. B. in Bezug auf Heimspeicher (Batterien), saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte sowie batteriebetriebene Elektrofahrzeuge. Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Mittel aus dem Klima-Sozialfonds für diese Mechanismen einzusetzen. Maßnahme 6 Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, die bereits in der Mehrwertsteuerrichtlinie50 vorgesehenen Möglichkeiten zur Förderung der Elektrifizierung zu nutzen, indem sie niedrigere Mehrwertsteuersätze auf Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen, Solarpaneele und Heimspeicher anwenden und für Elektrofahrzeuge niedrigere Zulassungssteuern, kürzere Abschreibungszeiträume oder steuerliche Anreize für batteriebetriebene Elektro-Unternehmensfahrzeuge vorsehen. Im Rahmen der im Deal für eine saubere Industrie angekündigten Initiative für eine kreislauforientierte Mehrwertsteuer wird die Kommission einen EU-Rahmen vorlegen, mit dem die Mitgliedstaaten Anreize für die Elektrifizierung von Firmen-Fahrzeugflotten schaffen können. 2.1 Industrie Zwar hat die Industrie in der EU erhebliche Verbesserungen bei der Energieeffizienz erzielt, doch entfällt auf sie fast ein Viertel des Energiebedarfs der EU, und die Umstellung des Sektors von fossilen Brennstoffen auf Strom verläuft weiterhin nur schleppend. Auch die Rückgewinnung industrieller Wärme bietet ein großes Potenzial – schätzungsweise 300 TWh pro Jahr51 –, um die Energiekosten zu senken. Unter den richtigen Voraussetzungen ist die Elektrifizierung für die europäische Industrie eine Chance, sich zu modernisieren, ihre Effizienz und Produktivität weiter zu steigern und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Elektrifizierung ist technisch gesehen bereits für 60 % des industriellen Energiebedarfs möglich, der derzeit durch Brennstoffe gedeckt wird52, insbesondere durch den Einsatz industrieller Wärmepumpen. In vielen Fällen müssen neue Anlagen für den Einsatz in bestimmten industriellen Anwendungen angepasst werden. Um diesen Wandel zu beschleunigen, ist ein Ansatz erforderlich, bei dem alle einschlägigen Akteure entlang der Wertschöpfungskette koordiniert zusammenarbeiten, um bestehende Hindernisse gemeinsam zu beseitigen. Die Elektrifizierung industrieller Prozesse in den energieintensivsten Wirtschaftszweigen wird zu einem erheblichen Anstieg des Strombedarfs in der EU führen. Allein im Stahlsektor könnte sich der Strombedarf bis 2030 auf 165 TWh mehr als verdoppeln und bis 2050 werden weitere erhebliche Zuwächse in der Aluminium-, Zement- und Chemieindustrie erwartet53. So wurde beispielsweise in einer Fallstudie im Milchsektor der Schluss gezogen, dass sich Investitionen in Hochtemperatur-Wärmepumpen gegenüber Gasanlagen innerhalb von zehn Jahren amortisieren können, wenn das Verhältnis von Strompreis zu Gaspreis bei etwa 2 liegt54. 50 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. 51 Dies entspricht dem Wärmebedarf von 15 bis 20 Mio. Haushalten (RE-WITCH (2025), Understanding the regulations governing waste heat & cooling technologies, Danfoss Impact (2023), The world’s largest untapped energy source – Excess heat). 52 Fraunhofer ISI/Agora, Direct electrification of industrial process heat. 53 Eurofer (2026), Position Paper EU Electrification Action Plan. 54 Future Cleantech Architects (2025), Case Study: Electrification and Thermal Energy Storage in the Dairy Industry. 15 Die unmittelbaren Anstrengungen sollten sich auf Anwendungen mit dem größten Potenzial für die Elektrifizierung mit bereits kommerziell verfügbaren Technologien konzentrieren. Elektrifizierungstechnologien können bereits Prozesswärme mit Temperaturen von bis zu 400- 500 °C für Branchen wie die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Zellstoff- und Papierindustrie oder die Textilindustrie bereitstellen, etwa mithilfe industrieller Wärmepumpen oder Elektrokessel55. Bei Prozessen, für die solche niedrigen bis mittleren Temperaturen erforderlich sind, lassen sich wirtschaftliche Vorteile erzielen. Bestimmte Anwendungen im Hochtemperaturbereich56 lassen sich durch Widerstandserwärmung und Lichtbogenöfen weitgehend elektrifizieren. Bei anderen Hochtemperaturprozessen, beispielsweise in der petrochemischen Produktion, befindet sich die Elektrifizierung noch in der Demonstrationsphase. Die Wiederverwendung überschüssiger Wärme – entweder vor Ort in derselben Anlage, in einem Rechenzentrum oder in einem Industriecluster oder über Fernwärmenetze – wird in Verbindung mit der Elektrifizierung die Effizienz industrieller Prozesse weiter verbessern. Da Rechenzentren bereits elektrifiziert sind, geht ihr steigender Energieverbrauch Hand in Hand mit der Elektrifizierung; ihre nahtlose Integration in das Stromnetz kann durch Digitalisierung, flexible Netzanschlussvereinbarungen, zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – auch vor Ort – sowie durch den Einsatz von Mikronetzen verbessert werden. Einige der im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie eingeleiteten Initiativen, insbesondere der Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie und die damit verbundene Empfehlung zu steuerlichen Anreizen, können von den Mitgliedstaaten bereits genutzt werden, um die Kosten der Elektrifizierung der Industrie zu senken. Darüber hinaus würde die Verordnung zur industriellen Beschleunigung Leitmärkte schaffen und damit die Nachfrage nach CO2-armen und in der EU hergestellten Produkten („Made in EU“) stärken. Die Kommission fordert die gesetzgebenden Organe auf, den Legislativvorschlag zügig anzunehmen und seine Umsetzung frühzeitig vorzubereiten. Maßnahme 7:  Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der EHS-Richtlinie wird die Dekarbonisierung der Industrie, einschließlich der energieintensiven Wirtschaftszweige, unter anderem dadurch unterstützt, dass die Mitgliedstaaten einen größeren Teil ihrer nationalen EHS-Einnahmen für die Dekarbonisierung des Industriesektors verwenden müssen und die vorübergehende kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Investitionen in Emissionsminderungen, einschließlich der Elektrifizierung, geknüpft wird.  Im Vorschlag für einen überarbeiteten EHS-Rahmen ist die Einrichtung einer mit 100 Mrd. EUR ausgestatteten Bank zur Dekarbonisierung der Industrie vorgesehen, einschließlich eines EHS-Investitionsboosters in Höhe von 30 Mrd. EUR. Beide Mechanismen können Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie – als zentralen Pfad für die Dekarbonisierung der Industrie – sowie in Netzanschlussinfrastruktur, Energiemanagementsysteme am Gebäudestandort und Batterie- oder Wärmespeicher fördern und dadurch die Systemintegration vorantreiben. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden unmittelbar nach Annahme der Rechtsvorschriften veröffentlicht. Die Kommission wird 55 Auch die direkte Nutzung erneuerbarer Wärme kann, sofern verfügbar, für viele dieser Prozesse eine kosteneffiziente Lösung darstellen. 56 Dies gilt auch für weitere Wirtschaftszweige wie die Keramikindustrie, die Baustoffindustrie oder die Glasherstellung. 16  im Jahr 2026 eine zweite Auktion für Industriewärme im Rahmen des Innovationsfonds durchführen und den Ausbau elektrifizierter und erneuerbarer Wärmelösungen sowie von industriellen Flexibilitätslösungen weiter unterstützen, um die Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen zu verringern;  prüfen, ob ein Mechanismus auf EU-Ebene zur Bündelung des industriellen Strombedarfs sinnvoll wäre, und den Zugangs zu diversifizierter CO2-armer Energie verbessern, um die mit Strombezugsverträgen verbundenen finanziellen Risiken zu verringern;  die Untersuchung des Potenzials und der Hindernisse für den Einsatz von Technologien zur direkten Nutzung erneuerbarer Wärme, einschließlich Wärmespeicherung, für bestimmte Wirtschaftszweige und Regionen unterstützen, in denen die direkte Wärmenutzung in Betracht kommt und effizienter sein könnte als eine Elektrifizierung57;  mit Industriesektoren, Technologieanbietern und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sektorspezifische Fahrpläne für die Elektrifizierung entlang der Wertschöpfungskette zu entwickeln, einschließlich der Weiterentwicklung von Elektrifizierungstechnologien, Normen, der Modularisierung von Komponenten, der nachfrageseitigen Flexibilität und Protokollen für die wirksame Integration dieser Technologien in industrielle Prozesse, innovativen Geschäftsmodelle und des Zugangs zu Finanzmitteln;  mit der Industrie zusammenarbeiten, um clusterbasierte Partnerschaften für die Elektrifizierung und die Wiederverwendung von Abwärme an Industriestandorten zu erleichtern, unter Beteiligung von Akteuren aus der Industrie, einschließlich Rechenzentren58, sowie von Anbietern von Energie- und Flexibilitätsdienstleistungen59. 2.2 Verkehr Auf den Straßenverkehr entfällt fast ein Drittel des Energieverbrauchs der EU60. Zwar hat sich die Zahl der batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge seit 2020 mehr als versiebenfacht, doch sind bislang nur 2,9 % der Pkw batteriebetriebene Elektrofahrzeuge. EU-weit treiben bereits mehr als 8 Mio. batteriebetriebene Elektrofahrzeuge den Wandel in dem Sektor voran, der am stärksten von eingeführten fossilen Brennstoffen abhängig ist. Im Jahr 2025 – noch vor dem Konflikt im Nahen Osten – wurden mit batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen durch vermiedene Ölimporte 4,1 Mrd. EUR eingespart61. Der Anteil batteriebetriebener Elektrofahrzeuge an allen Verkäufen von Personenkraftwagen erreichte im April 2026 mit 20,7 % eine Rekordhöhe62. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die CO2- Abgasnormen als wichtigstes EU-weites politisches Instrument, steuerliche Anreize, neue Förderprogramme einschließlich Sozialleasing sowie niedrigere Gesamtbetriebskosten als bei vergleichbaren Benzin- und Dieselfahrzeugen. Dennoch sind weitere Fortschritte erforderlich, insbesondere bei batteriebetriebenen schweren Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, emissionsfreie Lastkraftwagen von Mautgebühren zu befreien und im Einklang mit der Eurovignetten-Richtlinie ermäßigte 57 Die Kommission hat die Ausschreibung „European medium temperature heat for industrial processes: needs, barriers, and opportunities for direct use renewable heat technologies“ veröffentlicht, um den Bedarf der europäischen Industrie an Prozesswärme im mittleren Temperaturbereich zu bewerten, das Potenzial und die Hindernisse für den Einsatz von Technologien zur direkten Nutzung erneuerbarer Wärme, einschließlich Wärmespeicherung, zu ermitteln und Beispiele für bewährte Verfahren zur Unterstützung der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme in den EU-Mitgliedstaaten zu erarbeiten; 58 Aufbauend auf neuen Initiativen wie dem von Eurelectric entwickelten Modell „Power couples“. 59 Mögliche Schwerpunkte dieser Partnerschaften sind die Bündelung der Nachfrage für Strombezugsverträge oder Wärmespeicherdienstleistungen sowie die Zusammenarbeit mit Stromnetzbetreibern, um den Netzzugang zu erleichtern. 60 Eurostat. 61 EMBER, A clean break: leaving fossil volatility for clean tech security. 62 Europäische Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe. 17 Mautsätze für emissionsfreie Fahrzeuge anzuwenden63. Die Kommission hat eine Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge vorgeschlagen, um die Zulassung von Elektrofahrzeugen durch große Unternehmen zu beschleunigen, die aufgrund einer häufigen Flottenerneuerung auch eine Quelle für erschwingliche Fahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt für Elektrofahrzeuge darstellen64. Einige Mitgliedstaaten nutzen die Besteuerung von Unternehmensfahrzeugen, um Anreize für die Elektrifizierung zu schaffen, was von der Kommission befürwortet wird: Belgien führte 2021 entsprechende Maßnahmen ein, und der Anteil von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen von Unternehmensfahrzeugen stieg dort im Jahr 2025 auf 54 %65. Die übrigen Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen. Die Mitgliedstaaten können Mittel aus dem Klima-Sozialfonds und Einnahmen aus dem EHS zur Finanzierung von Sozialleasing-Systemen für Elektrofahrzeuge für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen oder für Mautbefreiungen verwenden. Auch steuerliche Anreize, Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, sind wirksame Instrumente, mit denen die Mitgliedstaaten die Erschwinglichkeit von Elektrofahrzeugen verbessern können. Neben dem Straßenverkehr wächst auch das Elektrifizierungspotenzial im Seeverkehr; dabei verdient der Rahmen, der die erforderlichen Investitionen ermöglicht, besondere Beachtung. Schließlich kann die Elektrifizierung auch bei der Dekarbonisierung der Luftfahrt neben nachhaltigen Flugkraftstoffen eine zunehmend wichtige Rolle spielen und damit zu einer stärkeren industriellen Basis in der EU beitragen. Maßnahme 8 Die Kommission wird  bis zum 4. Quartal 2027 die Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge überprüfen, um die Zielvorgaben zu bewerten und gegebenenfalls die öffentliche Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge weiter zu stärken;  bis zum 4. Quartal 2026 eine Empfehlung zu fiskalischen und nichtfiskalischen nachfrageseitigen Anreizen für emissionsfreie Fahrzeuge vorlegen. KPI: Bis 2040 müssen ausreichend Netzanschlüsse für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge sowie für das Laden schwerer Nutzfahrzeuge in Depots bereitgestellt werden, damit 40 % des Bestands an Lastkraftwagen in der EU batterieelektrisch betrieben werden können. 2.3 Gebäude Auf Gewerbe- und Wohngebäude entfällt die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU, und die Fortschritte bei der Renovierung und Elektrifizierung verlaufen weiterhin nur schleppend. In Wohngebäuden und Gebäuden mit Zentralheizung können Wärmepumpen den Bedarf an Raumheizung, Kühlung und Warmwasser vollständig decken – das entspricht etwa 80 % des Energieverbrauchs. Im EU-Rahmen für erneuerbare Energien sind vereinfachte Genehmigungsvorschriften für ihre Installation vorgesehen. Die Elektrifizierung des 63 Richtlinie 1999/62/EG – DE – EUR-Lex. Die Mitgliedstaaten können ermäßigte Maut- oder Benutzungsgebühren oder Befreiungen von der Verpflichtung zur Entrichtung von Maut- oder Benutzungsgebühren vorsehen für emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von bis zu 4,25 t, Fahrzeuge, die unter die in Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a und b festgelegten Bedingungen fallen (insbesondere Kraftfahrzeuge der nationalen Verteidigung oder des Katastrophenschutzes oder Fahrzeuge, die nur gelegentlich öffentliche Straßen benutzen), sowie Fahrzeuge, die im Eigentum von Menschen mit Behinderungen stehen oder von diesen genutzt werden. 64 60 % der Neuwagen in Europa werden von Unternehmen erworben. Vorschlag für eine Verordnung über saubere Unternehmensfahrzeuge (COM(2025) 994). 65 Transport and Environment, Weak corporate car taxes risk intensifying the EU’s oil dependency, 31. Mai 2026. 18 Energieverbrauchs in Gebäuden und die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz bringen den Verbrauchern vielfältige Vorteile – von niedrigeren Energiekosten bis hin zu einem gesünderen Raumklima. Durch den Umstieg von Gaskesseln auf Wärmepumpen lassen sich die Heizkosten der Haushalte in der EU um 20 % bis über 60 % senken66. Die Vorteile von Wärmepumpen können noch größer ausfallen, wenn sie mit Photovoltaik, Solarthermie, Umgebungswärme oder Abwärme und -kälte sowie mit anderen Lösungen für saubere Energie oder Energiespeicherung, etwa Heimspeichern, kombiniert werden, auch über lokale Wärmenetze. Ein energieeffizienter und dekarbonisierter Gebäudebestand würde zudem den Spitzenlastbedarf senken und damit dazu beitragen, die Kosten im gesamten Energiesystem zu verringern. Bei längeren und intensiveren Hitzewellen haben Wärmepumpen zusätzlich zur Wärmeversorgung den Vorteil, dass sie Kühlkapazitäten bieten und einen hohen Wirkungsgrad aufweisen, was zur Verbesserung der Klimaresilienz der EU beiträgt. Eine Verlagerung des Heiz- bzw. Kühlbedarfs von Spitzenlastzeiten auf Zeiten mit hoher Erzeugung aus erneuerbaren Energien würde die Gesamtkosten des Energiesystems senken und gleichzeitig den Wärmekomfort aufrechterhalten. Bei den Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe kann es große Unterscheide zwischen den und selbst innerhalb der Mitgliedstaaten geben. Sozialleasing und andere Unterstützungsmaßnahmen, darunter Zuschüsse, zinslose oder zinsgünstige Darlehen sowie Systeme, die auf der Finanzierung über die Energierechnung beruhen, für Wärmepumpen und andere saubere Energie- und Heizungsprodukte, können Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Umstieg von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen erleichtern. Mittel aus der Kohäsionspolitik, dem Klima-Sozialfonds, dem Modernisierungsfonds und den Aufbau- und Resilienzplänen können die Elektrifizierung von Gebäuden unterstützen. Dies ist beispielsweise in Belgien der Fall, wo einige Sozialwohnungen mit einer Kombination aus Solarpaneelen, Batteriespeichern und Wärmepumpen ausgestattet werden. Die Kommission wird Möglichkeiten prüfen, die öffentliche Nachfrage nach Wärmepumpen zu mobilisieren, unter anderem im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe, beispielsweise indem öffentliche Auftraggeber in einer praxisorientierten Gemeinschaft zusammenarbeiten, um ihre Nachfrage zu koordinieren und zu bündeln und zugleich die Wertschöpfungskette durch „Made in Europe“-Anforderungen zu stärken. Damit diese Technologien spürbare Kosteneinsparungen und weitere Vorteile für die Verbraucher bewirken, sollte ihr Einsatz mit Maßnahmen zur Gebäudedämmung und - renovierung abgestimmt werden; dabei sollte Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz Vorrang eingeräumt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer nationalen Gebäuderenovierungspläne ihren Gebäudebestand strukturell zu Nullemissionsgebäuden umzubauen. Das Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung kann dazu beitragen, die private Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen auszuweiten und die Einnahmen aus dem EHS2 sinnvoll einzusetzen. Maßnahme 9 Die Kommission wird 66 GD ENER, 5 things you should know about heat pumps, Artikel vom 5. Dezember 2025. 19  die Möglichkeit prüfen, einen Marktmechanismus für saubere Wärme einzuführen, um Anreize für einen höheren Anteil von Wärmepumpen am Gesamtabsatz der Hersteller zu schaffen, das Augenmerk der Installateure und Hersteller auf saubere Lösungen für Heizung und Kühlung zu lenken, den Wettbewerb zu stärken und das Gefälle bei den Anfangskosten von Wärmepumpen bis 2027 zu verringern;  prüfen, wie der Einsatz von Wärmepumpen in öffentlichen Gebäuden durch die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt werden kann;  zur Gewährleistung der Kostentransparenz bei Wärmepumpen die Einführung nationaler Online-Vergleichsinstrumente erleichtern, mit denen Verbraucher auf einfache Weise maßgeschneiderte, transparente und vergleichbare „Wärmepumpenangebote“ verschiedener Marken und Installateure einholen können;  innovative Finanzierungs- und Geschäftsmodelle für Wärmepumpen im Rahmen integrierter Pakete für Renovierungs- und Anpassungsmaßnahmen in Wohngebäuden durch die Partnerschaften für besseren Wohnraum fördern, um die Einführung zu beschleunigen, die Vorbildwirkung (Replikation) zu stärken und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern;  die Plattform zur Förderung von Wärmepumpen und den Accelerator für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen mobilisieren, um die Risikominderung und Finanzierung von Investitionen in Wärmepumpen und den Anschluss an Fernwärme- und Fernkältesysteme im Rahmen von Solarthermie- und Geothermieprojekten zu fördern;  einen Aktionsplan für Kühlen und Heizen annehmen, unter anderem um dem wachsenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft der EU an effizienter Kühlung Rechnung zu tragen. KPI: Steigerung der Installationsrate von Wärmepumpen auf rund 4 Millionen pro Jahr im Jahr 2030 gegenüber 2,4 Millionen im Jahr 2025. 3. Zugang zur Infrastruktur Um die Elektrifizierung zu beschleunigen, muss die Netzproduktivität deutlich gesteigert werden. Schwierigkeiten beim Anschluss an das Stromnetz und beim Netzzugang infolge von Verzögerungen beim Netzausbau stellen ein weiteres offensichtliches Hindernis für die Elektrifizierung dar. Die EU hat bereits Maßnahmen ergriffen, um diesem Problem zu begegnen, unter anderem durch mehr Transparenz über die Aufnahmekapazität der Netze, flexible Netzanschlussvereinbarungen und Regelungen für den Netzanschluss, einschließlich Priorisierungsrahmen und vorausschauender Investitionen. Darüber hinaus sind in dem Vorschlag des europäischen Netzpakets neue Maßnahmen zur Netzplanung und zur Steigerung der Netzproduktivität durch netzoptimierende Technologien und intelligente Lösungen vorgesehen. Im Rahmen des Pakets werden derzeit von den gesetzgebenden Organen zudem Maßnahmen in Bezug auf Stromnetze und Genehmigungen für erneuerbare Energien, die Energiespeicherung und Ladepunkte verhandelt. Die Mitgliedstaaten sollten die Investitionen in die Netze erhöhen und die Genehmigungsverfahren in den durch die EU-Rechtsvorschriften geschaffenen Beschleunigungsgebieten straffen. Die Netzbetreiber werden dazu angehalten, die wichtigsten Akteure bei Investitionen in die Elektrifizierung, d. h. Industriegebiete und -parks wie die Beschleunigungsgebiete für die industrielle Fertigung, Rechenzentren, Fernwärmebetreiber, Ladepunktbetreiber, Flughäfen und Häfen, in ihre Netzplanungs- und Netzausbauprozesse einzubeziehen. Die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik führte dazu, dass die 20 Mitgliedstaaten zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für Investitionen in Stromnetze und Verbindungsleitungen bereitstellten67. Bei konsequenter Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ in allen Infrastrukturplanungsprozessen werden diese Entwicklungen dazu beitragen, die Systemkosten zu senken und die Netzproduktivität sowie den Netzzugang zu verbessern. Im Rahmen der Investitionsstrategie für saubere Energie68 beabsichtigt die Europäische Investitionsbank, über einen Zeitraum von drei Jahren Finanzmittel von mehr als 75 Mrd. EUR bereitzustellen, wobei die Netze eine der wichtigsten Prioritäten darstellen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem dazu beitragen, die Schnittstelle zwischen Stromnetzen und Netznutzern zu verbessern. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge wurden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und Fördermittel bereitgestellt; infolgedessen gibt es in der EU inzwischen mehr als 1,1 Mio. öffentlich zugängliche Ladepunkte69. Zwar nimmt die Zahl der elektrischen schweren Nutzfahrzeuge in der europäischen Flotte zu70, doch für einen weiteren Ausbau müssen Infrastrukturlücken geschlossen werden. Um Investitionen zu mobilisieren, muss den Investoren und Betreibern mehr Planungssicherheit gegeben werden. Der Schwerpunkt der Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe liegt auf der Finanzierung von Ladepunkten für elektrische schwere Nutzfahrzeuge, für die die Mitgliedstaaten auch Mittel aus den regionalen Fonds zur Unterstützung dieser Investitionen nutzen können. Dennoch ist zusätzliche finanzielle Unterstützung erforderlich, um den Betreibern von Ladepunkten Investitionssicherheit zu geben und die Verbraucher davon zu überzeugen, dass sich Elektromobilität rasch zur zuverlässigsten und am besten zugänglichen Form der Mobilität entwickeln wird – auch in weniger dicht besiedelten Gebieten. Die Hafeninfrastruktur bietet großes Potenzial, die Elektrifizierung des Seeverkehrs und der Fischerei durch landseitige Stromversorgung voranzutreiben. Der Ausbau einer angemessenen Ladeinfrastruktur mit hoher Leistung in Häfen, einschließlich kleiner Häfen in abgelegenen Gebieten, hat weiterhin Priorität. Zugleich können die frühzeitige Einbindung in die Netzplanungsprozesse, Prognosen des Strombedarfs, der Ausbau von Energiespeichern, die Integration in lokale Energiesysteme und der Zugang zu Finanzmitteln dazu beitragen, die Rolle von Häfen als Energieumschlagplätze zu stärken. In dem EU-Politikrahmen für Häfen wird besonderes Augenmerk auf die Rolle der landseitigen Stromversorgung und auf das Potenzial von Häfen, sich zu Energieumschlagplätzen zu entwickeln, gelegt71. Eine transparente und diskriminierungsfreie Preisgestaltung für die landseitige Stromversorgung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um diesen Wandel zu unterstützen, ebenso wie die Ausweisung von Häfen als industrielle Beschleunigungsgebiete im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung zur industriellen Beschleunigung. Die Kommission fordert die einschlägigen Interessenträger, unter anderem im Rahmen des Europäischen Forums für nachhaltige Schifffahrt, auf, bewährte Verfahren für eine transparente und diskriminierungsfreie Preisgestaltung für die landseitige Stromversorgung zu entwickeln, einschließlich Tarifstrukturen und Kostenkomponenten. Erforderlichenfalls wird die 67 Inforegio – Results of the Mid-Term Review of cohesion policy. 68 Investitionsstrategie für saubere Energie (COM(2026) 116), März 2026. 69 Europäische Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe. 70 Im Jahr 2026 sind bislang 29 000 batteriebetriebene Elektro-Lkw auf den Straßen der EU unterwegs, gegenüber 2 500 im Jahr 2020; dies entspricht einem Anstieg um das Elffache zwischen 2020 und 2025. Im Jahr 2025 28 726 und im Jahr 2024 15 758. Quelle: Europäische Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe. 71 Insbesondere die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, FuelEU Maritime und die Strategie für die Häfen der EU vom März 2026. 21 Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, um die Preistransparenz und die Vergleichbarkeit der landseitigen Stromversorgung in der EU zu verbessern. Maßnahme 10: Die Kommission wird  die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Jahr 2026 überprüfen, um den beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur, auch für elektrische schwere Nutzfahrzeuge, weiter zu unterstützen und zugleich sicherzustellen, dass keine Region den Anschluss verliert. Im Rahmen der Überprüfung sollen die Datenerhebung zum derzeitigen und künftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur in Depots sowie weitere Maßnahmen zur Unterstützung des beschleunigten Ausbaus der landseitigen Stromversorgung berücksichtigt werden;  die gemeinsamen technischen Spezifikationen für öffentlich zugängliche und private Ladepunkte im Rahmen der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aktualisieren, um die technische Interoperabilität und die Fähigkeit zum bidirektionalen Laden sicherzustellen;  im Jahr 2026 im Rahmen eines die gesamte Wertschöpfungskette umfassenden Ansatzes einen koordinierten europäischen Ausbau der Ladeinfrastruktur für elektrische schwere Nutzfahrzeuge sicherstellen, die Initiative „Europäische saubere Verkehrskorridore“ für Elektro-Lkw auf weitere TEN-V-Korridore ausweiten und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein europäisches Finanzierungsinstrument zur Risikominderung bei Investitionen in Ladepunkte für elektrische schwere Nutzfahrzeuge entwickeln;  gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Industrie die noch fehlenden Voraussetzungen für den Einsatz emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge ermitteln, einschließlich Anreizen zur Stärkung der Nachfrage nach diesen Fahrzeugen, und gemeinsame Aktionspläne für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Umsetzung der CO2-Ziele für schwere Nutzfahrzeuge bis 2030 vereinbaren;  auf die Beseitigung von Hindernissen für die Elektrifizierung von Fähren und Binnenschiffen hinwirken, z. B. die fehlende Ladeinfrastruktur in Häfen. Die Mitgliedstaaten sollten eine vorgezogene Erteilung von Gutschriften im Rahmen des in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgesehenen Gutschriftmechanismus in Erwägung ziehen, um Investitionen in Ladepunkte, einschließlich der Ladeinfrastruktur in Depots, zu erleichtern72. KPI: Bis 2040 Bereitstellung ausreichender Netzkapazitäten in Häfen und landseitiger Ladeinfrastruktur, damit ein Drittel des Fährenbestands der EU batterieelektrisch betrieben werden kann. Fernwärme- und Fernkältesysteme mit Wärmepumpen oder Elektrokesseln, städtische Wärmenetze und Wärmespeicher können ein hohes Maß an Flexibilität bieten und die Stromnetze entlasten. Sie können direkte Quellen sauberer Wärme – Geothermie, Solarthermie und Abwärme73 – mobilisieren und damit die Elektrifizierung ergänzen. Die Kommission wird Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme sowie in Projekte zur Wärmerückgewinnung unterstützen, dem fehlenden Bewusstsein durch die Förderung 72 Dabei ist sicherzustellen, dass die vorgezogene Erteilung von Gutschriften rückgängig gemacht wird, wenn die entsprechende erneuerbare Elektrizität letztlich doch nicht geliefert wird. 73 Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 11 % des Wärmebedarfs der EU durch Wärmerückgewinnung zu decken. 22 reproduzierbarer Ansätze zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage entgegenwirken und die technischen Kapazitäten auf lokaler Ebene stärken. Maßnahme 11: Die Kommission wird  eine EU-Initiative für Abwärme auf den Weg bringen, um Investitionssicherheit zu schaffen und Geschäftsmodelle für die Rückgewinnung von Wärme und ihre Nutzung in Fernwärme- und Fernkältesystemen zu unterstützen (bis zum 2. Quartal 2027);  das Bündnis zur Energieeffizienzfinanzierung und den Accelerator für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen mobilisieren, um die mit Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme verbundenen Risiken zu mindern, deren Finanzierung zu unterstützen und die EU-Lieferkette zu stärken;  die Städte-Fazilität der EU bei der Finanzierung kommunaler Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung unterstützen und bis zum Sommer 2026 eine erste Pilotmaßnahme mit einer Mittelausstattung von 15 Mio. EUR auf den Weg bringen, mit der bis zu 180 Pläne finanziert werden sollen; Ziel ist es, die Maßnahme auszuweiten und 1 000 lokale Pläne für die Wärme- und Kälteversorgung in investitionsreife Vorhaben zu überführen. KPIs: Deckung von 11 % des Wärmebedarfs der EU durch Wärmerückgewinnung bis 2050; Deckung von 15 % der gesamten Wärme- und Kältebedarfs durch Fernwärme- und Fernkältesysteme bis 2030 und Wachstum der Fernwärme- und Fernkältenetze um jährlich 6- 7 % bis 2030. 4. Beschleunigung von Innovationen bei Elektrifizierungslösungen Dank sich kontinuierlich verbessernder Lösungen decken Elektrifizierungstechnologien einen immer größeren Teil des Energiebedarfs der EU. Der überwiegende Teil des heutigen Verbrauchs an fossilen Brennstoffen lässt sich elektrifizieren, doch gibt es nach wie vor einige energetische Nutzungsformen und Prozesse, die weiterer Forschung und Innovation bedürfen, insbesondere im Ferntransport und bei bestimmten industriellen Prozessen. Die EU stellt bereits 18,6 Mrd. EUR zur Unterstützung der Entwicklung von Elektrifizierungstechnologien im Rahmen von „Horizont Europa“, des Modernisierungsfonds und des Innovationsfonds bereit. Für den Zeitraum 2026-2027 sind im Rahmen von „Horizont Europa“ fast 2 Mrd. EUR für Themen wie Energiespeicherung, neuartige bahnbrechende Energietechnologien, erneuerbare Energien, Netztechnologien und Energiesysteme, die Elektrifizierung von Gebäuden und der Industrie, Wärme- und Kälteversorgung sowie Lösungen für das Verkehrssystem vorgesehen. Die Kommission unterstützt zudem innovative Nukleartechnologien, unter anderem kleine modulare Reaktoren, um industrielle Verbraucher sicher mit sauberem Strom zu versorgen, wie in der Strategie der EU für kleine modulare Reaktoren dargelegt74. Digitalisierung, Datenaustausch und künstliche Intelligenz sind Triebkräfte für Innovation bei Elektrifizierungslösungen und entscheidende Faktoren für die nachfrageseitige Flexibilität, unter anderem durch Vehicle-to-Grid (V2G), Wärmepumpen und Gebäude. Darüber hinaus wäre es für die vollständige Dekarbonisierung einiger industrieller Prozesse erforderlich, 74 COM(2026) 117. 23 weitere Optionen zu entwickeln, etwa die Nutzung von Biogas oder Wasserstoff oder die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2. Die regulatorischen, infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen an die elektrische Luftfahrt müssen unter realen Bedingungen erprobt werden. Die Kommission wird ein Pilotprojekt zur Einrichtung regionaler Kompetenzzentren für emissionsfreie Luftfahrt auf den Weg bringen, in denen Mitgliedstaaten, Regionen und die Industrie zusammenarbeiten. Maßnahme 12: Die Kommission wird  im Rahmen des SET-Plans die Unterstützung für die Einführung sauberer Energietechnologien stärken, die für die Elektrifizierung bestimmter industrieller Prozesse von zentraler Bedeutung sind, und bis zum 1. Quartal 2027 einen gemeinsamen Investitions- und Umsetzungsplan für diese Technologien ausarbeiten und billigen;  gemeinsam mit der Europäischen Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durchführen, mit dem Ziel, dass die ersten KMR-Projekte in Europa Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb genommen werden;  die EU-Wasserstoffstrategie aktualisieren, um die Verfügbarkeit ergänzender Lösungen zur Dekarbonisierung für industrielle Prozesse sicherzustellen, bei denen eine direkte Elektrifizierung nicht machbar oder nicht kosteneffizient ist. 5. Ausrichtung der Wertschöpfungsketten an den Zielen: Kompetenzen und Fertigung Die Verwirklichung der Energieziele der EU, die zunehmende Elektrifizierung, die Modernisierung der Infrastruktur und die Gewährleistung der Sicherheit des immer größer werdenden Stromsystems stellen große Herausforderungen dar. Um die Zielvorgaben und KPIs zu erreichen, sind qualifizierte Arbeitskräfte und Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten in Europa erforderlich. Dazu gehören ein breiterer und stärker diversifizierter Zugang zu Werkstoffen, der Ausbau der Fertigungskapazitäten, die kontinuierliche Weiterentwicklung des Arbeitskräfteangebots und die Stimulierung der Nachfrage. Der Arbeitskräftebestand im Energiesektor dürfte bis 2030 mit Blick auf den Einsatz von Technologien für erneuerbare Energie sowie Stromnetz- und Energieeffizienztechnologien um 50 % steigen75. Was den Bereich der Herstellung betrifft, so wird in der Bedarfsanalyse zur Netto-Null-Industrie-Verordnung davon ausgegangen, dass bis 2030 zusätzlich 30 000 bis 100 000 weitere Arbeitsplätze für die Herstellung von Windenergie- und Solartechnologien erforderlich sein werden. Die größten Beschäftigungseffekte entstehen in den nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette. Für die Installation und den Ausbau von Kapazitäten zur Erzeugung von Wind- und Solarenergie könnten bis 2030 weitere 130 000 bis 145 000 Fachkräfte benötigt werden, davon rund 90 % im Baugewerbe und im Dienstleistungssektor76. Allein durch Investitionen in Verteilernetze dürften jährlich 440 000 bis 620 000 hochwertige lokale Arbeitsplätze gesichert werden77; gleichzeitig hat die IEA den Mangel an qualifizierten Fachkräften im Netzbereich 75 Union der Kompetenzen, COM(2025) 90 final. 76 Fulvimari, A. et al. (2025), Estimating labour market transitions and skills investment needs of the green transition. 77 Eurelectric/E.DSO, Connecting the dots: Distribution grid investment to power the energy transition (Monitor Deloitte analysis), Januar 2021 – Angaben beziehen sich auf die EU-27 und das Vereinigte Königreich. 24 als ein sich abzeichnendes Hindernis für die zeitnahe Bereitstellung neuer Infrastruktur ermittelt78. Über die Einführungsphase hinaus werden mit Elektrifizierungsanlagen dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen: Einer im Auftrag der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführten Studie zufolge werden allein für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur fast 110 000 Arbeitsplätze benötigt79. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) verweist auf Beschäftigungszuwächse in den Bereichen Maschinenbedienung sowie im Metall-, Maschinenbau- und Elektrobereich – Tätigkeiten, für die die benötigten Fachkräfte überwiegend über die berufliche Aus- und Weiterbildung rekrutiert werden, was deren zentrale Bedeutung für die im Zuge der Elektrifizierung benötigten Arbeitskräfte bestätigt80. Die IEA schätzt zudem, dass die EU 500 000 qualifizierte Arbeitskräfte benötigt – gegenüber 165 000 im Jahr 2024 –, um ihre Ziele hinsichtlich der Installation von Wärmepumpen zu erreichen. Angesichts des Fachkräftemangels besteht ein beträchtlicher Bedarf an Umschulung und Weiterbildung. Mit der Union der Kompetenzen stellt die EU einen umfassenden Rahmen zur Förderung der Kompetenzentwicklung bereit, einschließlich finanzieller Mittel81. In der Empfehlung des Rates zum Humankapital werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem Fachkräftemangel durch Investitionen in die MINT-Bildung entgegenzuwirken82. Weitere Maßnahmen können zusätzliche Impulse geben. Auch die unterschiedlichen Zertifizierungs- und Genehmigungssysteme in den Mitgliedstaaten stellen ein Hindernis für die Entwicklung eines EU-weiten Markts für die Installation und Wartung von Elektrifizierungslösungen dar. Maßnahme 13: Die Kommission wird  die Mitgliedstaaten und die Industrie im Rahmen der künftigen Europäischen Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung durch eine stärkere sektorale Ausrichtung und Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützen, um eine neue Generation qualifizierter Arbeitskräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektrifizierung zu gewinnen;  eine Initiative zur Förderung der Portabilität von Qualifikationen und Kompetenzen innerhalb der EU annehmen, auch bei Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Cybersicherheitsanwendungen für Stromnetze;  über den Marktmechanismus für saubere Wärme ausreichende Anreize für Hersteller schaffen, damit sie die Ausbildung von Elektrikern und Installateuren durch Partnerschaften im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen Unternehmen und Berufsschulen unterstützen, Ausrüstung gemeinsam nutzen und modernste praxisorientierte Ausrüstung entwickeln;  die Möglichkeit prüfen, im künftigen Rechtsakt für Baudienstleistungen den Zugang zu Zertifizierungen für energieeffiziente Bau- und Installationsleistungen sowie für eine von vornherein auf Elektrifizierung ausgerichtete Planung zu regeln. 78 IEA, World Energy Employment 2025. 79 CE Delft (2026), Labour demand energy transition. 80 Quelle: Cedefop scenario modelling (Skills Forecast 2026). 81 Europäischer Sozialfonds Plus und Erasmus+ (einschließlich der Plattform für Kompetenzen im Bereich Elektrifizierung), groß angelegte Kompetenzpartnerschaften für erneuerbare Energien und für die Digitalisierung des Energiesystems, Kompetenzakademien für Batterien und die Netto-Null-Industrie sowie der EU-Talentpool. 82 Empfehlung des Rates zum Humankapital in der Europäischen Union, ST 6081/1/26 REV 1. 25 Die in der EU ansässigen Hersteller gehören zu den weltweit führenden Anbietern der für den Übergang zur Elektrifizierung benötigten Technologien. Auch die Cybersicherheitsrisiken für das Stromnetz müssen minimiert werden; hierzu sind eine stärkere Nutzung von in der EU entwickelten Technologien und ein verstärkter Rückgriff auf europäische Anbieter für zentrale IT-Komponenten wie Wechselrichter erforderlich. Aufbauend auf der Netto-Null-Industrie-Verordnung werden öffentliche Investitionen in die Elektrifizierung mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur industriellen Beschleunigung auf resiliente und in der EU hergestellte („Made in EU“) Produkte gelenkt, damit europäische Hersteller von den Elektrifizierungsanstrengungen Europas profitieren und dabei eine führende Rolle übernehmen können. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu diesen Bemühungen beizutragen und die Einführung von Elektrifizierungstechnologien voranzubringen. Im Rahmen der Europäischen Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren werden Maßnahmen ergriffen, um die Kapazitäten der europäischen KMR-Industrie auszubauen; Italien hat mindestens 400 Mio. EUR aus seinem Aufbau- und Resilienzplan für die Einrichtung der Fazilität „Netto-Null-Technologien“ verwendet, um private Investitionen in die Herstellung sauberer Technologien wie Batterien, Solar- und Windenergietechnologien sowie Technologien für saubere Wärme- und Kälteversorgung zu mobilisieren. Die Mitgliedstaaten stellen im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) zudem Mittel für Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Technologietransfer an andere Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten für saubere Technologien bereit – 15,2 Mrd. EUR im Rahmen der neuen Priorität „Wettbewerbsfähigkeit“83. Ähnliche Maßnahmen sind EU-weit für alle Technologien für saubere Energie erforderlich. Insgesamt wird die Stärkung des Binnenmarkts und der Energieunion die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessern und die Entwicklung dynamischer und integrierter Märkte auf der Grundlage harmonisierter Vorschriften fördern. Sofern möglich, kann die Elektrifizierung auch Chancen für Europas maritime Fertigungsbasis eröffnen – im Einklang mit der Vision 2030 der Industriestrategie der EU für die maritime Industrie84 –, indem sie als Leitmarkt für die Einführung elektrischer Fähren, Lastkähne und Schleppschiffe dienen. Die Kommission wird außerdem im Rahmen der künftigen EU-Allianz der industriellen maritimen Wertschöpfungsketten mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zusammenarbeiten. Maßnahme 14: Die Kommission wird  Leitlinien zu den Bestimmungen der Netto-Null-Industrie-Verordnung über Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Netto-Null-Technologien annehmen;  gemeinsam mit den nationalen Behörden in Synergie mit der Taskforce für die Energieunion und unter Einbeziehung aller Interessenträger entlang der Wertschöpfungskette eine Allianz für den Aktionsplan für Elektrifizierung gründen, mit besonderem Schwerpunkt auf einer raschen Elektrifizierung. 83 Inforegio – Results of the Mid-Term Review of cohesion policy. 84 COM(2026) 111 final. 26 6. Beschleunigung der weltweiten sauberen Elektrifizierung Die weltweite saubere Elektrifizierung trägt dazu bei, den internationalen Klimaschutz voranzubringen. IRENA schätzt, dass Strom bis 2035 einen Anteil von 35 % am weltweiten gesamten Endenergieverbrauch und bis 2050 von mehr als 50 % erreichen muss, um auf einem mit dem 1,5 °C-Ziel im Einklang stehenden Pfad zu bleiben. Die Europäische Kommission, der Vorsitz der COP30 (Brasilien), der Vorsitz der COP31 (Australien, Türkei), der Vorsitz der COP32 (Äthiopien), Kanada, die Philippinen, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die Internationale Energieagentur und die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien haben gemeinsam mit internationalen Partnern und der Industrie am 23. Juni 2026 „Electrify Now“ ins Leben gerufen, eine globale Plattform zur Beschleunigung der Elektrifizierung der globalen Wirtschaft. Die weltweite saubere Elektrifizierung wird mit erheblichen sozioökonomischen Vorteilen einhergehen, die sich aus dem massiven Ausbau der Infrastruktur, der globalen Ausweitung der Fertigungskapazitäten und sinkenden Kosten für saubere Technologien ergeben. Sie kann zudem Exportmärkte für europäische Innovationen und Technologien schaffen, während die frühzeitige Entwicklung und internationale Förderung technischer Normen europäischen Unternehmen einen Vorsprung auf den Exportmärkten verschaffen kann. Schließlich trägt die Elektrifizierung dazu bei, weltweit den Übergang von einer fragilen, auf der Förderung fossiler Brennstoffe beruhenden Energieversorgungssicherheit zu einem saubereren, resilienteren und besser planbaren System zu unterstützen, das auf technologischer Zusammenarbeit basiert. Insbesondere in Ländern mit unzureichendem Zugang zu Energie kann die saubere Elektrifizierung die Auswirkungen von Faktoren, die Konflikte und Instabilität verstärken, beispielsweise der Zusammenbruch von Netzen und Schwankungen bei den Brennstoffpreisen, abmildern und zur wirtschaftlichen Stabilität in der Region beitragen. Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung zur globalen Klima- und Energievision der EU85 ist die weltweite saubere Elektrifizierung Teil der internationalen Strategie der EU zur Sicherung der Wettbewerbsposition Europas auf den Weltmärkten. Maßnahme 15: Die Kommission wird  gemeinsam mit ihren Partnern der Initiative „Electrify Now“ darauf hinwirken, in allen Regionen der Welt ehrgeizigere Ziele zu fördern, indem Erfolge aufgezeigt, Chancen ermittelt, Verpflichtungen gesichert und Umsetzungspläne gestärkt werden;  eine breite Koalition von Ländern aufbauen, die bereit sind, sich zu einer weltweiten sauberen Elektrifizierung zu verpflichten, die auf der Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien und dem vom Vorsitz der COP31 vorangetriebenen neuen globalen Ziel, bis 2035 einen Elektrifizierungsgrad von 35 % zu erreichen, beruht. 85 JOIN(2025) 25 final. 27 A n h an g I – M at ri x d er H in d er n is se u n d M aß n ah m en f ü r d ie S ek to re n I n d u st ri e, V er k eh r u n d G eb äu d e (D en M aß na hm en w ir d di e N um m er d es M aß na h m en ka st en s vo ra ng es te ll t. ) In du st ri e V er ke h r G eb äu de H in de rn is se U ng ün st ig es P re is v er hä lt ni s zw is ch en S tr om un d fo ss il en B re nn st of fe n X X X H oh e A n fa ng sk os te n X X X L an ge W ar te ze it en be im A ns ch lu ss a n da s S tr om ne tz X X (f ür L ad es ta ti on en ) F ür be st im m te V er w en du ng en si nd w ei te rh in In no va ti on en er fo rd er li ch X X F ac hk rä ft em an ge l X X M aß na hm en S ek to rs p ez if is ch e M aß na hm en 2. M et ho de zu r B ew er tu ng de s in du st ri el le n F le xi bi li tä ts po te nz ia ls 2. V 2G -R ea ll ab o r 9. M ar kt m ec h an is m us fü r sa ub er e W är m e D ru ck sa ch e 9/ - 2 - In du st ri e V er ke h r G eb äu de 2. G em ei ns am es B ew er tu ng ss ys te m de r U ni on f ür R ec he n ze n tr en 2. S ta nd ar dm äß ig e A uf na hm e de s in te ll ig en te n L ad en s in V er tr äg e 9. B es ch le un ig te r E in sa tz vo n W är m ep um pe n in öf fe nt li ch en G eb äu de n 4. In st ru m en t „G eo D ep “ fü r en er gi ei nt en si v e W ir ts ch af ts zw ei g e 2. V 2G -A nf o rd er un g en fü r ne ue E le kt ro fa hr ze ug e 9. E rl ei ch te ru ng d er E in fü hr un g vo n K os te nv er gl ei ch si ns tr um en te n fü r W är m ep um pe n 7. Ü be ra rb ei tu ng de r E H S -R ic ht li ni e zu r S ch af fu ng vo n A nr ei ze n fü r di e E le kt ri fi zi er un g 8. Ü be ra rb ei tu ng de r R ic ht li ni e zu r F ör de ru ng s au be re r F ah rz eu ge 9. A uf ba u vo n P ar tn er sc ha ft en fü r be ss er en W oh nr au m 7. E H S -M it te l: ID B un d In ve st it io ns b oo st er 8. E m p fe hl un g zu na ch fr ag es ei ti ge n A nr ei ze n fü r em is si on sf re ie F ah rz eu ge 9. R is ik om in de ru ng u nd F in an zi er un g vo n In ve st it io ne n in W är m ep um pe n du rc h A cc el er at o rs 7. Z w ei te A uk ti on f ü r In du st ri ew är m e . Ü be rp rü fu ng d er V er or dn un g üb er de n A uf b au de r In fr as tr uk tu r fü r al te rn at iv e K ra ft st of fe in B ez ug au f L ad es ta ti on en , L ad em ö gl ic hk ei te n in D ep ot s un d la nd se it ig e S tr om ve rs o rg un g 9. A nn ah m e ei n es A kt io ns p la ns fü r K üh le n un d H ei ze n 7. P rü fu ng d er Z w ec km äß ig ke it e in es M ec ha ni sm us au f E U -E be ne zu r B ün de lu ng de s in du st ri el le n S tr om be da rf s . A kt ua li si er un g de r te ch ni sc he n S pe zi fi ka ti on en fü r In te ro pe ra bi li tä t un d V 2G . S tä dt e- F az il it ät d er E U D ru ck sa ch e 9/ - 2 - In du st ri e V er ke h r G eb äu de 7. S ek to rs pe zi fi sc he F ah rp lä ne f ür d ie E le kt ri fi zi er un g . V or ge zo g en e E rt ei lu ng vo n G ut sc hr if te n im R ah m en de r E rn eu er b ar e- E ne rg ie n- R ic ht li ni e . K om pe te nz en im R ec ht sa kt fü r B au di en st le is tu ng en 7. C lu st er ba si er te P ar tn er sc ha ft en . A us b au de r L ad ei nf ra st ru kt ur en tl an g sa ub er er V er ke hr sk or ri do re f ür el ek tr is ch e sc hw er e N ut zf ah rz eu ge u nd S ch af fu ng gü ns ti ge r R ah m en be di ng un ge n fü r el ek tr is ch e sc hw er e N ut zf ah rz eu ge . E rm it tl un g de r no ch fe hl en de n V or au ss et zu ng en fü r de n E in sa tz em is si on sf re ie r sc hw er er N ut zf ah rz eu g e un d ge m ei ns am e A kt io ns p lä ne . B es ei ti gu ng v on H in de rn is se n fü r di e E le kt ri fi zi er un g vo n F äh re n un d B in ne ns ch if fe n 7. P ot en zi al u nd H in de rn is se f ür d en E in sa tz v on T ec hn ol og ie n zu r di re kt en N ut zu ng e rn eu er b ar er W är m e A nh an g II . L ei tl in ie n zu m S oz ia ll ea si ng S ek to re nü be rg re if en de M aß na hm en . A kt ua li si er un g de r W as se rs to ff st ra te gi e . R is ik om in de ru ng u nd F in an zi er un g vo n In ve st it io ne n in di e F er nw är m e- un d F er nk äl te ve rs o rg un g D ru ck sa ch e 9/ - 3 - In du st ri e V er ke h r G eb äu de 9. R is ik om in de ru ng u nd F in an zi er un g vo n In ve st it io ne n in d ie F er nw är m e- un d F er nk äl te ve rs o rg un g . E U -I ni ti at iv e fü r A b w är m e . E U -I ni ti at iv e fü r A b w är m e H or iz on ta le un d an ge bo ts se it ig e M aß na hm en 1. E le kt ri fi zi er un gs zi el . A ll ia nz f ür d en A kt io ns pl an f ür E le kt ri fi zi er un g . 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U nt er st üt zu ng d er g re n zü be rs ch re it en de n Z us am m en ar be it f ür e in e sc hn el le re G en eh m ig un g vo n K er nr ea kt or en 4. Ü be rp rü fu ng d er E U -R ec ht sv or sc hr if te n fü r de n A bs ch lu ss l an gf ri st ig er g re nz üb er sc hr ei te nd er S tr om ve rt rä g e 4. D at en ba nk f ür d ie G es ta lt un g vo n A uk ti on en f ü r er ne u er ba re E n er gi en 4. L ei tl in ie n zu r N et to -N u ll -I nd us tr ie -V er or dn u ng in B ez ug au f ni ch t pr ei sb ez og en e K ri te ri en be i A uk ti on en fü r er ne ue rb ar e E ne rg ie n un d 4. i n B ez ug a uf d ie V er ga be ö ff en tl ic h er A uf tr äg e 5. P ar tn er sc ha ft d er A kt eu re a us d em B er ei ch G eo th er m ie D ru ck sa ch e 9/ - 3 - In du st ri e V er ke h r G eb äu de 6. N ut zu ng d er b er ei ts i n de r M eh rw er ts te u er ri ch tl in ie v or ge se h en en O pt io ne n . Z w ei te A u ff or d er un g z ur E in re ic hu ng v on P ro je kt vo rs ch lä ge n de r E ur op äi sc he n In du st ri ea ll ia nz f ür k le in e m od ul ar e R ea kt or en . G em ei ns am er I nv es ti ti on su nd U m se tz un gs p la n fü r sa ub er e T ec hn ol og ie n, e in sc hl ie ßl ic h In no v at io n in i nd us tr ie ll en P ro ze ss en , i m R ah m en d es S E T -P la ns . In d er k ün ft ig en E ur op äi sc he n S tr at eg ie f ür d ie b er uf li ch e A us - un d W ei te rb il du ng s tä rk er e S ch w er pu nk tl eg un g au f K om p et en ze n en tl an g de r W er ts ch öp fu ng sk et te d er E le kt ri fi zi er un g . I ni ti at iv e fü r di e P or ta bi li tä t vo n K om pe te nz en . G lo ba le I ni ti at iv e „E le ct ri fy N ow “ D ru ck sa ch e 9/ - 3 - Anhang II – Leitlinien zum Sozialleasing und zu Förderprogrammen für saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte 1. Einführung Sozialleasing kann ein wirksames Instrument sein, um die Verbreitung von sauberen Energie- , Heizungs- und Kühlungsprodukten zu erhöhen. Unter Sozialleasing wird in der Regel ein staatlich gefördertes Programm verstanden, das Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen erschwingliche, bezuschusste langfristige Leasingverträge anbietet, um sie bei den hohen Anfangskosten der Produkte zu entlasten. Die Förderung kann sich beispielsweise auf batteriebetriebene elektrische Fahrzeuge, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen und Batterien beziehen. Anders als beim herkömmlichen Leasing werden Sozialleasing-Systeme öffentlich gefördert, um gleichzeitig übergeordnete sozial- und umweltpolitische Ziele zu erreichen. Sie erleichtern den Zugang zu emissionsarmer Mobilität und energieeffizienten Lösungen86. Der Umstieg auf saubere Technologien ist zwar mit Anfangsinvestitionen verbunden, die Betriebskosten sind jedoch in der Regel niedrig. Zwar amortisieren sich Technologien wie batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen aufgrund niedrigerer Energiekosten häufig im Laufe der Zeit, doch können sich gerade die Haushalte, die am meisten davon profitieren würden, die Anfangsinvestition oft nicht leisten. Dadurch bleiben sie an ineffiziente und zunehmend kostspielige Systeme auf Basis fossiler Brennstoffe gebunden. Sozialleasing kann diese Abhängigkeit durchbrechen, indem hohe Anfangskosten durch erschwingliche monatliche Zahlungen ersetzt werden, die teilweise durch niedrigere Betriebskosten ausgeglichen werden können; dadurch werden saubere Technologien leichter zugänglich. Sozialleasing kann zu einer dauerhaften öffentlichen Unterstützung für die Energiewende beitragen. Um geeignete Anreize für die Verbreitung sauberer und energieeffizienter Energie-, Heizungsoder Kühlungsprodukte wie Wärmepumpen und größere Photovoltaikanlagen zu schaffen, sollten die Sozialleasing-Systeme auf die jeweilige Produktart zugeschnitten werden, etwa darauf, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Produkte handelt. Um den Besonderheiten bestimmter fest installierter Energieanlagen Rechnung zu tragen, könnten zusätzliche Förderprogramme für unbewegliche Produkte in Betracht gezogen werden, darunter Zuschüsse, zinsgünstige oder zinslose Darlehen, standardisierte Mechanismen für Mietaufschläge und eine Finanzierung über die Energierechnung. 2. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile von Sozialleasing und Förderprogrammen Aufbauend auf den Erfahrungen mit bestehenden Systemen und Programmen in den Mitgliedstaaten hätten Sozialleasing-Systeme für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge erhebliche soziale und ökologische Vorteile. EU-weit würden mehr als 90 % der rund fünf Millionen Haushalte mit niedrigem und unterem mittlerem Einkommen in ländlichen Gebieten, 86 Im Deal für eine saubere Industrie wurden Leitlinien zum Sozialleasing für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und andere saubere Energie- und Heizungsprodukte angekündigt (COM(2025) 85 final). In weiteren Initiativen, darunter der Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie (COM(2025) 95 final), das Bürger-Energiepaket (COM(2026) 115 final) und AccelerateEU (COM(2026) 370 final), wird auf Sozialleasing und ähnliche Förderprogramme Bezug genommen. 33 die hohe Mobilitätsausgaben haben, finanziell von einem Sozialleasing-System für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge profitieren87. Bei einer monatlichen Leasingrate von etwa 100 EUR für Elektromobilität könnten Haushalte mit hohem Mobilitätsbedarf in Spanien rund 1 800 EUR und in Deutschland rund 1 300 EUR einsparen. Darüber hinaus könnte jedes batteriebetriebene Elektrofahrzeug, das ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzt, die direkten CO2-Emissionen im ersten Jahr um etwa zwei Tonnen und über die gesamte Nutzungsdauer um rund zehn Tonnen verringern88. Auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe kann unter den richtigen Voraussetzungen erhebliche Einsparungen sowie eine höhere Resilienz gegenüber Hitzewellen ermöglichen. Ein Förderprogramm5, das die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe abdeckt und sich an Haushalte richtet, deren Energieausgaben im Verhältnis zu ihrem Einkommen hoch sind und die zur unteren Hälfte der Einkommensverteilung gehören, würde für rund zwei Drittel der Begünstigten (16 von 23 Mio. Haushalten) Einsparungen bewirken. In diesen Haushalten könnten die durchschnittlichen Einsparungen mehr als 2 % des verfügbaren Einkommens betragen, allerdings mit erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern. In den Niederlanden können die jährlichen Einsparungen bis zu rund 800 EUR betragen, in Kroatien sind es eher 100 EUR89. Die Vorteile sind größer, wenn das Verhältnis der Strompreise zu den Preisen fossiler Brennstoffe niedrig ist. Die Einsparungen hängen jedoch auch vom Wirkungsgrad der Wärmepumpenanlage ab, der wiederum von Faktoren wie der erforderlichen Wassertemperatur in den Heizkörpern und von der Qualität der Gebäudedämmung beeinflusst wird. Die Maßnahme würde zudem deutliche Vorteile für die Umwelt mit sich bringen: Durch den Austausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe könnten die direkten CO2-Emissionen in der Zielgruppe um rund 4 Tonnen pro Haushalt und Jahr gesenkt werden. 87 Schätzungen der Kommission auf der Grundlage von Green EUROMOD. 88 Schätzungen der Kommission, bei denen die mit der Herstellung von Elektrofahrzeugen verbundenen Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die Schätzungen tragen dem allgemeinen Trend zur Elektrifizierung des Straßenverkehrs Rechnung und es wird das zusätzliche Potenzial eines Sozialleasing-Systems beziffert. 89 Dies entspricht in den Niederlanden 4 % des Einkommens und in Kroatien 1 % des Einkommens. Französisches Sozialleasing-System Das französische Sozialleasing-System ermöglicht es Haushalten mit den niedrigsten Einkommen, ein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate zu nutzen, ohne zum Erwerb des Fahrzeugs am Ende der Leasingdauer verpflichtet zu sein. Der Leasingvertrag muss eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben. Dieser Mechanismus wurde 2024 eingeführt und im Juli 2026 für eine dritte Runde verlängert. Die Höhe der zu zahlenden Leasingrate hängt vom Fahrzeugmodell ab und beträgt bei einer jährlichen Fahrleistung von mindestens 15 000 km ohne zusätzliche Kosten weniger als 200 EUR pro Monat (Versicherungskosten sowie Kosten für Sonderausstattungen oder Zusatzleistungen sind darin nicht enthalten). Die gewährte Finanzhilfe entspricht 29 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs bis zu einem Höchstbetrag von 6 500 EUR. Diese Obergrenze kann sich auf bis zu 9 000 EUR erhöhen, wenn das Fahrzeug und die 34 3. Ausgestaltung von Sozialleasing-Systemen und Förderprogrammen und Finanzierungsoptionen Maßnahmen der Kommission Die Kommission wird die Inanspruchnahme und die Auswirkungen von Sozialleasing- Systemen und Förderprogrammen für saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte überwachen. Dies wird im Rahmen der Europäischen Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang erfolgen, einer Leitinitiative des Deals für eine saubere Industrie. Diese Überwachung kann Aspekte von der Inanspruchnahme und dem sozioökonomischen Profil der Begünstigten bis hin zu potenziellen Einsparungen der Haushalte und Emissionsminderungen umfassen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten außerdem dabei unterstützen, Einnahmen aus dem Klima-Sozialfonds in Sozialleasing-Systeme zu lenken. Maßnahmen der Mitgliedstaaten Ausgestaltung des Systems und Finanzierungsoptionen Sozialleasing Bei der Ausgestaltung von Sozialleasing-Systemen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Solarwärmeanlagen und Batterien könnten die Mitgliedstaaten ein standardisiertes Modell fördern, in dem Folgendes vorgesehen ist:  Zweiteilige Förderung: Festbetrag für alle Haushalte sowie eine zusätzliche einkommensabhängige Aufstockung. Dadurch wird sichergestellt, dass Haushalte mit niedrigerem Einkommen stärker unterstützt werden und sich die daraus resultierenden monatlichen Zahlungen leisten können. Die monatlichen Zahlungen könnten auf nationaler Ebene so gestaltet werden, dass bei einem typischen Haushalt der jeweiligen Zielgruppe die Leasingrate zusammen mit den laufenden Kosten voraussichtlich unter den derzeitigen Ausgaben für die entsprechende Alternative auf Basis fossiler Brennstoffe liegt.  Monatliche Pauschalzahlungen (z. B. für Installation, Wartung, Versicherung und Reparaturen). Finanzierung unbeweglicher Technologien nach dem Sozialleasing-Modell Bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen, die über das Sozialleasing hinausgehen, könnten die Mitgliedstaaten folgende Optionen und Kombinationen davon in Betracht ziehen:  Zuschüsse zur Senkung der Anfangskosten, wobei Haushalte mit niedrigerem Einkommen stärker unterstützt werden;  zinsgünstige oder zinslose Darlehensprogramme, bei denen die Rückzahlungen auf einen bezahlbaren Anteil des Haushaltseinkommens begrenzt werden (z. B. ≤ 5 % des monatlichen Einkommens);  Finanzierung über die Energierechnung, bei der die Installationskosten zunächst übernommen und anschließend über einen geringen Aufschlag auf die (niedrigere) Energierechnung schrittweise zurückgezahlt werden („Pay-as-you-save“). Die 35 Rückzahlungsraten könnten unterhalb der erwarteten Einsparungen bei den Energiekosten festgesetzt werden, sodass die Begünstigten von Beginn des Programms an eine Nettosenkung ihrer monatlichen Ausgaben verzeichnen. Stützen sich Programme auf prognostizierte und nicht auf tatsächlich erzielte Energieeinsparungen, sollten Garantien eingeführt werden, damit etwaige Mindereinsparungen nicht von den Haushalten getragen werden müssen90. Weitere Finanzierungsaspekte  Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, Maßnahmen und Investitionen zur Finanzierung von Sozialleasing und anderen Förderprogrammen vorzusehen und dabei auf EU-Mittel aus dem Klima-Sozialfonds zurückzugreifen sowie ihre Einnahmen aus dem EHS2 zu nutzen91.  Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, die langfristige Stabilität des Sozialleasings und anderer Förderprogramme sicherzustellen, indem sie mehrjährige Finanzierungszusagen gewährleisten und öffentlich-private Partnerschaften für eine skalierbare, planbare Umsetzung aufbauen.  Bei Systemen privater Anbieter könnten die Mitgliedstaaten die Risiken durch öffentliche Garantien mindern und den Einsatz staatlich abgesicherter Darlehensgarantien, zinsgünstiger oder zinsloser Darlehen sowie Steuererleichterungen (z. B. ermäßigte Mehrwertsteuersätze) fördern, um Anbieter zu gewinnen und die Kosten zu senken. Förderkriterien für Begünstigte  Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, ihre Fördermaßnahmen in erster Linie auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auszurichten, die andernfalls wahrscheinlich nicht auf saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte umsteigen würden.  Die einkommensbezogene Ausrichtung könnte mit weiteren Kriterien kombiniert werden: o Bei Sozialleasing-Systemen für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge könnten Haushalte mit hohen Ausgaben für den Individualverkehr vorrangig berücksichtigt werden, etwa solche in ländlichen oder abgelegenen Gebieten mit nur grobmaschigem öffentlichem Verkehrsnetz und einem hohen Mobilitätsbedarf. o Sozialleasing-Systeme und Förderprogramme für saubere Energie- und Heizungsprodukte im Gebäudesektor könnten sich an Haushalte richten, die auf CO2- intensive Heizsysteme angewiesen sind (z. B. Öl-, Kohle- oder alte Gasheizkessel) und die nicht an ein bestehendes oder geplantes Fernwärmenetz angeschlossen werden 90 In Lettland folgt das LABEEF-Programm für Gebäuderenovierungen einer ähnlichen Logik: Die Kosten werden im Laufe der Zeit über Energiezahlungen zurückgezahlt, die an die tatsächlich erzielten Einsparungen gekoppelt sind, ohne dass die Haushalte eine Anfangsinvestition tätigen müssen. Eine Finanzierung über die Energierechnung wird zudem in der Empfehlung (EU) 2026/537 der Kommission zur Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz und in der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791) empfohlen. 91 Siehe Verordnung (EU) 2023/955 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und AccelerateEU (COM(2026) 370 final). 36 können92. Auch Sozialwohnungen und Haushalte mit veralteten Heizungsanlagen könnten vorrangig berücksichtigt werden.  Die Mitgliedstaaten könnten die Unterstützung auf Kleinstunternehmen und Akteure der Sozialwirtschaft mit hohem Energie- oder Mobilitätsbedarf ausweiten. Technische, soziale und ökologische Anforderungen an saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte  Den Mitgliedstaaten wird nachdrücklich empfohlen, im Einklang mit der vorgeschlagenen Verordnung zur industriellen Beschleunigung die „Made in EU“- Anforderungen anzuwenden und dabei Vorgaben für den heimischen Fertigungsanteil festzulegen, um die Fertigung und Beschäftigung in der EU zu stärken. Auf diese Weise können Sozialleasing-Systeme zugleich ein stabiles und vorhersehbares Nachfragesignal für EU-Hersteller von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Photovoltaik-Komponenten schaffen.  Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in Artikel 28 der Netto-Null-Industrie- Verordnung festgelegten Anforderungen hinsichtlich Resilienz und Nachhaltigkeit auf Sozialleasing-Systeme und Förderprogramme für Netto-Null-Technologien anzuwenden93.  In Bezug auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten,  die Förderung vorrangig auf Fahrzeuge im Rahmen der Initiative für kleine, bezahlbare Autos auszurichten, die batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit einer Länge von bis zu 4,2 m abdeckt94, und Ausnahmen für kinderreiche Familien und Menschen mit Behinderungen vorzusehen,  die Berücksichtigung batteriebetriebener Elektro-Gebrauchtfahrzeuge zu prüfen, um die Zugänglichkeit und Kosteneffizienz zu verbessern,  zu prüfen, ob die Förderung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen an Abwrackprogramme geknüpft werden soll, in denen die Außerbetriebnahme von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorausgesetzt wird. Bedingungen für Sozialleasing und andere Förderprogramme Um eine hohe Inanspruchnahme von Sozialleasing und anderen Förderregelungen sicherzustellen, könnten die Mitgliedstaaten  die betreffenden Haushalte durch Sensibilisierungskampagnen, individuelle Beratung und klare Informationen darüber, wie die Systeme und Programme mit anderen Zuschüssen oder Anreizen kombiniert werden können, erreichen und unterstützen;  einfache Antragsverfahren mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand gewährleisten, unterstützt durch zentrale Anlaufstellen95, und es Anbietern ermöglichen, Anträge im Namen der Haushalte zu stellen, um den Zugang zu 92 Lokale Wärme- und Kältepläne dienen in Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnern als Orientierung. 93 https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2026/123/oj. 94 Europäische Kommission (Dezember 2025), Kommission ergreift Maßnahmen für saubere und wettbewerbsfähige Automobilindustrie. 95 Europäische Kommission, One-stop shops – renovation and energy efficiency – Energy. 37 beschleunigen. Sofern möglich, sollte die Prüfung der Förderfähigkeit auf Daten beruhen, die den öffentlichen Verwaltungen bereits vorliegen (etwa Steuer- oder Sozialversicherungsdaten), anstatt von den Antragstellern entsprechende Nachweise zu verlangen;  nutzerfreundliche Verträge entwickeln, in denen sämtliche Kosten und die Modalitäten für eine Vertragsbeendigung transparent aufgeführt sind; im Falle von Sozialleasing eine Kaufoption am Ende der Leasingdauer zu einem vorab festgelegten Restwert vorsehen;  eine fachkundige Beratung zu gebäudetechnischen Lösungen vorsehen (z. B. bessere Wärmedämmung, größere Heizkörper, richtige Dimensionierung und Auswahl von Wärmepumpen), um sicherzustellen, dass die Lösungen auf den Bedarf der Haushalte und die Energieeffizienz der Gebäude abgestimmt sind. Ergänzende Maßnahmen Die Mitgliedstaaten könnten Sozialleasing-Systeme und Förderprogramme für saubere Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukte mit ergänzenden Maßnahmen und Investitionen kombinieren, um deren Inanspruchnahme zu maximieren und die Erschwinglichkeit zu verbessern. Beispielsweise könnten sie  Vorzugstarife für Strom in Erwägung ziehen, um die Betriebskosten zu senken, flankiert von umfassenderen Maßnahmen zur Senkung der Strompreise (etwa durch eine Senkung von Steuern und Abgaben) sowie zur Vergütung von Flexibilität;  die Förderung gemeinschaftlich genutzter Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen, Speichern und Wärmepumpen für Haushalte in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und kleinen Gemeinschaften in Erwägung ziehen;  sicherstellen, dass auch Mieter von sauberen Energie-, Heizungs- und Kühlungsprodukten profitieren können, indem divergierende Anreize zwischen Vermietern und Mietern beseitigt werden (z. B. durch Regulierung oder gezielte Anreize für Vermieter), während die Mieter gleichzeitig vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen oder Räumungen im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen geschützt werden;  in Erwägung ziehen, Sozialleasing für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit geförderten privaten Ladepunkten und dem Zugang zu erschwinglichen öffentlichen Ladenetzen zu verknüpfen, um die Gesamtbetriebskosten zu senken;  gegebenenfalls die Förderung von Wärmepumpen mit energetischen Renovierungen von Gebäuden und Photovoltaikanlagen kombinieren;  gegebenenfalls die Förderung von Photovoltaikanlagen mit Speichern kombinieren, um den Eigenverbrauch zu maximieren, die Abhängigkeit vom Netzstrom zu verringern und die Energiekosten insbesondere zu Spitzenlastzeiten zu senken. In Bezug auf Wärmepumpen werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Sozialleasing- Systeme in ihren Plänen zur Anpassung an den Klimawandel zu berücksichtigen, da reversible Wärmepumpen schutzbedürftigen Haushalten bei Hitzewellen eine erschwingliche Kühlung bieten können. 38 Allgemeine Umsetzung In Bezug auf die Umsetzung werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Auswirkungen und Folgen des umfassenden Pakets an Maßnahmen für Sozialleasing und sonstigen Fördermaßnahmen zu überwachen und zu bewerten. Dies ist wichtig, um die Gesamtkohärenz zwischen den verschiedenen Maßnahmen sicherzustellen, Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden und eine kosteneffiziente Politikgestaltung zu gewährleisten. Drucksache 489/26- 39 -

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