Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034
Bundesrat zu Drucksache 457/25 (Beschluss) (2)
27.02.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem
Beschluss (2) des Bundesrates zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der
Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für
nationalregionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die
Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ
hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale
Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034
C(2026) 1346 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 25.2.2026
C(2026) 1346 final
Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin DUITSLAND/ALLEMAGNE
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
im Namen der Kommission danken wir dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung
des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten
Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der
Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale
Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 (COM(2025) 558 final).
Zunächst möchten wir betonen, dass Solidarität und Zusammenhalt Eckpfeiler der
Unionspolitik sind, denen die Kommission verpflichtet ist. Im Vorschlag für den nächsten
mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden diese Grundsätze als Kernstück des EU-
Haushalts beibehalten, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass der MFR besser und
flexibler auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger reagieren, den Zielen der Union
gerecht werden und die komplexen Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist,
wirksam bewältigen kann. Der derzeitige MFR läuft 2027 aus. Die EU benötigt daher rasch
einen neuen langfristigen Haushalt, damit sie auf die neuen geopolitischen und
wirtschaftlichen Herausforderungen reagieren kann.
Durch die Zusammenführung der EU-Unterstützung für Landwirtschaft, Fischerei, Kohäsion,
Sicherheit, Migration, Grenzmanagement und Sozialpolitik in einer kohärenten Strategie und
einem gemeinsamen Regelwerk werden die NRP-Pläne1 eine bessere politische Planung
gewährleisten und den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten wie auch für die nationalen
und regionalen Behörden verringern. Mit einer vorgesehenen Mittelzuweisung von
865 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) werden sie eine Schlüsselrolle bei der Förderung der
Konvergenz, der Verringerung regionaler Unterschiede und der Investition in Menschen,
Mitgliedstaaten und Regionen spielen. Die Grundsätze der Mehrebenen-Governance und der
geteilten Mittelverwaltung sowie das Partnerschaftsprinzip werden so, wie es heute der Fall
ist, auch in Zukunft gelten.
1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0565.
zu Drucksache 457/25 (Beschluss) (2)
Sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen werden einen Schwerpunkt der Pläne
bilden, mit Ausgaben für den sozialen Bereich in Höhe von mindestens 14 % und klaren
Bestimmungen zur Unterstützung der vollständigen Umsetzung der Europäischen Säule
sozialer Rechte sowie zu hochwertiger Beschäftigung, Kompetenzen und sozialer Inklusion in
allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren.
Die NRP-Pläne müssen zunächst einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung der einschlägigen
länderspezifischen Empfehlungen leisten, die im Rahmen des Europäischen Semesters und
anderer relevanter, von der Kommission offiziell angenommener Dokumente ermittelt
wurden. Die Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) richtet sich nach den
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.
Weiterhin werden die NRP-Pläne im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und im Einklang
mit dem Partnerschaftsprinzip durchgeführt. Die Sozialpartner und zivilgesellschaftliche
Organisationen werden bei der Gestaltung und Umsetzung der NRP-Pläne eine wichtige
Rolle spielen.
Schließlich prüft die Kommission sorgfältig, ob die NRP-Pläne alle Schlüsselprioritäten
innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaats und seiner Regionen, darunter auch schwerer
erreichbare Gruppen, in den Blick nehmen, und ob die Beträge den Herausforderungen
angemessen sind. Insgesamt wird dadurch sichergestellt, dass die NRP-Pläne zur Förderung
der Chancengleichheit für alle, einschließlich schwerer erreichbarer Gruppen, zur
Unterstützung starker Netze der sozialen Sicherheit, zur Förderung der sozialen Inklusion
und der Generationengerechtigkeit sowie zur Armutsbekämpfung beitragen.
Derzeit laufen Gespräche zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden
Organen, dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Kommission hofft auf eine baldige
Einigung. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde den Bediensteten, die die Kommission
bei den laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen vertreten, übermittelt und
wird in diese Erörterungen einfließen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden
Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs
erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
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