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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034

dip / drucksache 27.02.2026 · WP 21 · zu457/25(B)(2) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 Bundesrat zu Drucksache 457/25 (Beschluss) (2) 27.02.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss (2) des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für nationalregionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 C(2026) 1346 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.2.2026 C(2026) 1346 final Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin DUITSLAND/ALLEMAGNE Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, im Namen der Kommission danken wir dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds als Teil des in der Verordnung (EU) [NRP-Plan] festgelegten Plans für national-regionale Partnerschaften und mit Bedingungen für die Bereitstellung der Unionsunterstützung für qualitativ hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion für den Zeitraum von 2028 bis 2034 (COM(2025) 558 final). Zunächst möchten wir betonen, dass Solidarität und Zusammenhalt Eckpfeiler der Unionspolitik sind, denen die Kommission verpflichtet ist. Im Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden diese Grundsätze als Kernstück des EU- Haushalts beibehalten, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass der MFR besser und flexibler auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger reagieren, den Zielen der Union gerecht werden und die komplexen Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist, wirksam bewältigen kann. Der derzeitige MFR läuft 2027 aus. Die EU benötigt daher rasch einen neuen langfristigen Haushalt, damit sie auf die neuen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen reagieren kann. Durch die Zusammenführung der EU-Unterstützung für Landwirtschaft, Fischerei, Kohäsion, Sicherheit, Migration, Grenzmanagement und Sozialpolitik in einer kohärenten Strategie und einem gemeinsamen Regelwerk werden die NRP-Pläne1 eine bessere politische Planung gewährleisten und den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten wie auch für die nationalen und regionalen Behörden verringern. Mit einer vorgesehenen Mittelzuweisung von 865 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) werden sie eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Konvergenz, der Verringerung regionaler Unterschiede und der Investition in Menschen, Mitgliedstaaten und Regionen spielen. Die Grundsätze der Mehrebenen-Governance und der geteilten Mittelverwaltung sowie das Partnerschaftsprinzip werden so, wie es heute der Fall ist, auch in Zukunft gelten. 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0565. zu Drucksache 457/25 (Beschluss) (2) Sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen werden einen Schwerpunkt der Pläne bilden, mit Ausgaben für den sozialen Bereich in Höhe von mindestens 14 % und klaren Bestimmungen zur Unterstützung der vollständigen Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie zu hochwertiger Beschäftigung, Kompetenzen und sozialer Inklusion in allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren. Die NRP-Pläne müssen zunächst einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen leisten, die im Rahmen des Europäischen Semesters und anderer relevanter, von der Kommission offiziell angenommener Dokumente ermittelt wurden. Die Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) richtet sich nach den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Weiterhin werden die NRP-Pläne im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip durchgeführt. Die Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen werden bei der Gestaltung und Umsetzung der NRP-Pläne eine wichtige Rolle spielen. Schließlich prüft die Kommission sorgfältig, ob die NRP-Pläne alle Schlüsselprioritäten innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaats und seiner Regionen, darunter auch schwerer erreichbare Gruppen, in den Blick nehmen, und ob die Beträge den Herausforderungen angemessen sind. Insgesamt wird dadurch sichergestellt, dass die NRP-Pläne zur Förderung der Chancengleichheit für alle, einschließlich schwerer erreichbarer Gruppen, zur Unterstützung starker Netze der sozialen Sicherheit, zur Förderung der sozialen Inklusion und der Generationengerechtigkeit sowie zur Armutsbekämpfung beitragen. Derzeit laufen Gespräche zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen, dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Kommission hofft auf eine baldige Einigung. Die Stellungnahme des Bundesrates wurde den Bediensteten, die die Kommission bei den laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen vertreten, übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission zu Drucksache 457/25 (Beschluss) (2) - 2 -

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