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Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 756/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 756/25 (Beschluss) 30.01.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 756/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist äußerst angespannt. Beide Sozialversicherungen können daher die unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht länger ausgleichen. Vielmehr ist dringlich sicherzustellen, dass versicherungsfremde Leistungen rechtssystematisch korrekt vollumfänglich aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden. Zudem muss eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen – vermieden werden. Exemplarisch zu nennen sind die zu geringen Beiträge des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern. Aktuell wird nach einer wissenschaftlichen Auswertung von einer milliardenschweren Deckungslücke ausgegangen, die von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern in der GKV ausgeglichen werden muss. Die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher muss künftig angemessen ausgestaltet werden. Der Bund muss seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen. Die SPV trägt im Rahmen der Leistungen für Pflegepersonen die Beiträge zur sozialen Sicherung, insbesondere zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur Absicherung der Leistungsfähigkeit der GKV und SPV die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln des Bundes besonders in den Blick zu nehmen und dabei insbesondere umgehend eine kostendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für Bürgergeldbeziehende sowie für die SPV eine steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu berücksichtigen.]

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