polradar

Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 756/25 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" [Bundesrat Drucksache 756/25 16.12.25 G - AIS - Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Baden-Württemberg Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ Ministerpräsident Stuttgart, 16. Dezember 2025 des Landes Baden-Württemberg An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Vorlage in den Ausschüssen zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Winfried Kretschmann Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren.“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist äußerst angespannt. Beide Sozialversicherungen können daher die unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht länger ausgleichen. Vielmehr ist dringlich sicherzustellen, dass versicherungsfremde Leistungen rechtssystematisch korrekt vollumfänglich aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden. Zudem muss eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen – vermieden werden. Exemplarisch zu nennen sind die zu geringen Beiträge des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern. Aktuell wird nach einer wissenschaftlichen Auswertung von einer milliardenschweren Deckungslücke ausgegangen, die von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern in der GKV ausgeglichen werden muss. Die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher muss künftig angemessen ausgestaltet werden. Der Bund muss seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen. Die SPV trägt im Rahmen der Leistungen für Pflegepersonen die Beiträge zur sozialen Sicherung, insbesondere zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur Absicherung der Leistungsfähigkeit der GKV und SPV die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln des Bundes besonders in den Blick zu nehmen und dabei insbesondere umgehend eine kostendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für Bürgergeldbeziehende sowie für die SPV eine steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu berücksichtigen. Drucksache 756/25]

Relationen