Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"
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Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"
[Bundesrat Drucksache 756/25
16.12.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der
GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus
Steuermitteln finanzieren“
Ministerpräsident Stuttgart, 16. Dezember 2025
des Landes Baden-Württemberg
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die
als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV –
versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die
Beratung der Vorlage in den Ausschüssen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann
Entschließung des Bundesrates
„Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen
aus Steuermitteln finanzieren.“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen
Pflegeversicherung (SPV) ist äußerst angespannt. Beide Sozialversicherungen können
daher die unzureichende Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht
länger ausgleichen. Vielmehr ist dringlich sicherzustellen, dass versicherungsfremde
Leistungen rechtssystematisch korrekt vollumfänglich aus Steuermitteln des Bundes
finanziert werden. Zudem muss eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge
– insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen
Herausforderungen – vermieden werden.
Exemplarisch zu nennen sind die zu geringen Beiträge des Bundes für die
Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern. Aktuell wird nach einer
wissenschaftlichen Auswertung von einer milliardenschweren Deckungslücke ausgegangen,
die von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern in der GKV ausgeglichen werden
muss. Die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher muss künftig
angemessen ausgestaltet werden. Der Bund muss seiner vollen
Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen.
Die SPV trägt im Rahmen der Leistungen für Pflegepersonen die Beiträge zur sozialen
Sicherung, insbesondere zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich hierbei
nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur Absicherung der Leistungsfähigkeit
der GKV und SPV die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus
Steuermitteln des Bundes besonders in den Blick zu nehmen und dabei insbesondere
umgehend eine kostendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für
Bürgergeldbeziehende sowie für die SPV eine steuerliche Gegenfinanzierung der
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu berücksichtigen.
Drucksache 756/25]
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