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Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · zu756/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 756/25 (Beschluss) 10.07.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" Bundesministerium Berlin, 10. Juli 2026 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, zur Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" vom 30. Januar 2026 (BR-Drs. 756/25 ( Beschluss)) nehme ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) angespannt ist. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, grundlegende Reformen in diesen Sozialversicherungszweigen anzugehen. Diese sind zwingend erforderlich, um die finanzielle Tragfähigkeit der GKV und SPV auch in Zukunft sicherzustellen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Finanzsituation in der GKV und SPV zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden. Hierzu setzt die Bundesregierung sowohl auf kurzfristige als auch auf mittel- bis langfristig wirksame strukturelle Maßnahmen. Einen großen Schritt ist die Bundesregierung bereits mit dem am 29. April 2026 im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung gegangen. Darüber hinaus arbeitet sie intensiv an einer Reform der SPV, um auch diese wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung dauert an. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der haushalts- und finanzpolitische Handlungsdruck weiterhin hoch bleibt. Um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen, bedarf es daher auch einer klaren Priorisierung der Ausgaben des Bundes sowie einer strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts. Ob und inwieweit sich im Laufe der Legislaturperiode Optionen zur finanziellen Entlastung der GKV und SPV ergeben, die über die bereits beschlossenen Reformmaßnahmen hinausgehen, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde

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