"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
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"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 37/26 (Beschluss)
30.01.26
Beschluss
des Bundesrates
"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des
Holocaustgedenktages
Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 37/26 (Beschluss)
Anlage
"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des
Holocaustgedenktages
1. Anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar
1945 gedenkt der Bundesrat der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur
ständigen Wachsamkeit gegenüber jedweder Form von Antisemitismus und
sonstigem Extremismus. Er bekennt sich zur Verantwortung gegenüber den
Opfern des Nationalsozialismus, insbesondere den ermordeten und entrechteten
Jüdinnen und Juden, den Sinti und Roma, den homosexuellen Menschen und
Menschen mit Behinderungen sowie allen anderen Menschen, die systematisch
oder willkürlich die Opfer des menschenverachtenden Systems der
Nationalsozialisten wurden.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung als
Ausprägung der Lehren aus der Geschichte Deutschlands das gemeinsame
Fundament einer offenen, rechtsstaatlichen und auf gegenseitigem Respekt
gegründeten Gesellschaft ist. Sie wird jedoch durch verfassungsfeindliche
Bestrebungen zunehmend bedroht. Er betont, dass dabei der Rechtsextremismus derzeit
die größte Gefahr für unsere demokratische Ordnung darstellt.
3. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass trotz aller weltanschaulicher
Unterschiede rechtsextremistische, linksextremistische und islamistische Milieus in
antisemitischen Narrativen eine übergreifende Gemeinsamkeit finden. Er nimmt
dabei mit großer Sorge zur Kenntnis, dass diese Narrative auch außerhalb
solcher Milieus Verbreitung finden.
4. Der Bundesrat betont, dass Deutschland vor dem Hintergrund des
Menschheitsverbrechens der Schoa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den
Antisemitismus zukommt. Dieser Kampf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Pflicht. Der
Verbreitung extremistischer Einstellungen kann dabei nicht allein durch staatliche
Stellen begegnet werden. Der Zivilgesellschaft kommt eine entscheidende Rolle zu.
Antisemitische Bestrebungen müssen in sämtlichen Lebensbereichen
entschieden bekämpft werden. Jüdisches Leben muss in Deutschland überall sicher,
sichtbar und angstfrei möglich sein. Der Bundesrat bekräftigt daher seine
Beschlüsse vom 2. Februar 2024 (BR-Drucksache 647/23) und vom 23. Mai 2025
(BR-Drucksache 213/25), wonach sowohl das Existenzrecht des Staates Israel
als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen
Staatsräson gehören. Wenn diese Prinzipien angegriffen werden, muss sich
Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat erweisen und bewähren.
5. Das Bekenntnis „Nie wieder!“ ist Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland
und Leitmotiv bei der Entstehung des Grundgesetzes. Es muss einendes
Element aller politischen Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen
sein. Die Übernahme von Regierungsverantwortung in Deutschland muss stets
mit einem klaren Bekenntnis zu diesem Grundsatz einhergehen.]
Relationen
- part_of_vorgang → "Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages (Beschlussdrucksache)