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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen"

dip / drucksache 15.04.2025 · WP 21 · 180/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen" [Bundesrat Drucksache 180/25 15.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates „Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen“ Bundesministerium Berlin, 14. April 2025 des Innern und für Heimat Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, zu der vom Bundesrat beschlossenen Entschließung "Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen", BR-Drs. 647/23 (B) nimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat wie folgt Stellung: Zu Nummer 2: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 wird von jedem Einbürgerungsbewerber, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges verlangt. Damit wird der Grundsatz gestärkt, dass nur eingebürgert werden darf, wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt. Es wird klargestellt, dass - unter anderem - antisemitisch motivierte Handlungen mit der Men- siehe Drucksache 647/23 (Beschluss) schenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes verstoßen und daher Personen, die sich in antisemitischer Weise betätigen, keinen Anspruch auf Einbürgerung haben können. Ein wirksames Bekenntnis zur fdGO und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands setzt voraus, dass diese inhaltlich richtig, d. h. keine Lippenbekenntnisse darstellen. Rechtfertigen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme, dass das Bekenntnis zur fdGO oder zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands inhaltlich unrichtig ist, ist die Einbürgerung ausgeschlossen. Aussagen und Handlungen mit Bezug zum Staat Israel, zum Beispiel Forderungen nach dessen Auslöschung, etwa bei konkretem Bezug zu Terrororganisationen wie der HAMAS, können Anhaltspunkt dafür sein, die inhaltliche Richtigkeit des Bekenntnisses zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens - und damit das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen - im jeweiligen Einzelfall zu hinterfragen. Zu Nummer 3: Der Schutz des Existenzrechts Israels ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Selbstverständlich prüft die Bundesregierung daher laufend, ob das geltende Strafrecht auch angesichts aktueller Geschehnisse angepasst werden sollte. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Rechtsausschusses des Bundesrates, dass auch mit Blick auf den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister vom November 2023 zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland zunächst abzuwarten ist, ob in den einschlägigen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren überhaupt relevante Schutzlücken bestehen, die dann ggf. - evidenzbasiert - zu schließen sind (vergleiche Bundesrats-Drucksache 647/1/23, Seite 4). Abschließend ist zu der Forderung eines Straftatbestandes, der speziell die Leugnung des Existenzrechts Israels erfasst, auf Folgendes hinzuweisen: Das Grundgesetz gibt vor, dass ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, allgemein sein muss. Mit freundlichen Grüßen Rita Schwarzelühr-Sutter]

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