Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen"
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen"
[Bundesrat Drucksache 180/25
15.04.25
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Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates „Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht
Israels schützen“
Bundesministerium Berlin, 14. April 2025
des Innern
und für Heimat
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
zu der vom Bundesrat beschlossenen Entschließung "Antisemitismus effektiv
bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen", BR-Drs. 647/23 (B) nimmt das
Bundesministerium des Innern und für Heimat wie folgt Stellung:
Zu Nummer 2:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
(StARModG) am 27. Juni 2024 wird von jedem Einbürgerungsbewerber, der das
16. Lebensjahr vollendet hat, ein Bekenntnis zur besonderen historischen
Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre
Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen
Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
verlangt. Damit wird der Grundsatz gestärkt, dass nur eingebürgert werden darf,
wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt. Es wird
klargestellt, dass - unter anderem - antisemitisch motivierte Handlungen mit der Men-
siehe Drucksache 647/23 (Beschluss)
schenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes verstoßen und daher Personen, die sich
in antisemitischer Weise betätigen, keinen Anspruch auf Einbürgerung haben
können.
Ein wirksames Bekenntnis zur fdGO und zur besonderen historischen
Verantwortung Deutschlands setzt voraus, dass diese inhaltlich richtig, d. h. keine
Lippenbekenntnisse darstellen. Rechtfertigen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme,
dass das Bekenntnis zur fdGO oder zur besonderen historischen Verantwortung
Deutschlands inhaltlich unrichtig ist, ist die Einbürgerung ausgeschlossen.
Aussagen und Handlungen mit Bezug zum Staat Israel, zum Beispiel Forderungen
nach dessen Auslöschung, etwa bei konkretem Bezug zu Terrororganisationen
wie der HAMAS, können Anhaltspunkt dafür sein, die inhaltliche Richtigkeit des
Bekenntnisses zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands im
Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens - und damit das Vorliegen der
Einbürgerungsvoraussetzungen - im jeweiligen Einzelfall zu hinterfragen.
Zu Nummer 3:
Der Schutz des Existenzrechts Israels ist für die Bundesregierung ein wichtiges
Anliegen. Selbstverständlich prüft die Bundesregierung daher laufend, ob das
geltende Strafrecht auch angesichts aktueller Geschehnisse angepasst werden sollte.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Rechtsausschusses des Bundesrates,
dass auch mit Blick auf den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister vom
November 2023 zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem
konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland zunächst abzuwarten ist,
ob in den einschlägigen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren überhaupt relevante
Schutzlücken bestehen, die dann ggf. - evidenzbasiert - zu schließen sind (vergleiche
Bundesrats-Drucksache 647/1/23, Seite 4).
Abschließend ist zu der Forderung eines Straftatbestandes, der speziell die
Leugnung des Existenzrechts Israels erfasst, auf Folgendes hinzuweisen: Das
Grundgesetz gibt vor, dass ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, allgemein
sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter]
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