"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
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"Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
[Bundesrat Drucksache 37/26
21.01.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
„Nie wieder!“ - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des
Holocaustgedenktages
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 20. Januar 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
“Nie wieder!“ – Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des
politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des
Bundesrates am 30. Januar 2026 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
“Nie wieder!“ – Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen
und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945
gedenkt der Bundesrat der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur ständigen
Wachsamkeit gegenüber jedweder Form von Antisemitismus und sonstigem
Extremismus. Er bekennt sich zur Verantwortung gegenüber den Opfern des
Nationalsozialismus, insbesondere den ermordeten und entrechteten Jüdinnen und
Juden, den Sinti und Roma, den homosexuellen Menschen und Menschen mit
Behinderungen sowie allen anderen Menschen, die systematisch oder willkürlich
die Opfer des menschenverachtenden Systems der Nationalsozialisten wurden.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung als
Ausprägung der Lehren aus der Geschichte Deutschlands das gemeinsame
Fundament einer offenen, rechtsstaatlichen und auf gegenseitigem Respekt
gegründeten Gesellschaft ist. Sie wird jedoch durch verfassungsfeindliche
Bestrebungen zunehmend bedroht. Er betont, dass dabei der Rechtsextremismus
derzeit die größte Gefahr für unsere demokratische Ordnung darstellt.
3. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass trotz aller weltanschaulicher Unterschiede
rechtsextremistische, linksextremistische und islamistische Milieus in
antisemitischen Narrativen eine übergreifende Gemeinsamkeit finden. Er nimmt
dabei mit großer Sorge zur Kenntnis, dass diese Narrative auch außerhalb solcher
Milieus Verbreitung finden.
4. Der Bundesrat betont, dass Deutschland vor dem Hintergrund des
Menschheitsverbrechens der Schoa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den
Antisemitismus zukommt. Dieser Kampf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Pflicht. Der Verbreitung
extremistischer Einstellungen kann dabei nicht allein durch staatliche Stellen
begegnet werden. Der Zivilgesellschaft kommt eine entscheidende Rolle zu.
Antisemitische Bestrebungen müssen in sämtlichen Lebensbereichen entschieden
bekämpft werden. Jüdisches Leben muss in Deutschland überall sicher, sichtbar
und angstfrei möglich sein. Der Bundesrat bekräftigt daher seine Beschlüsse vom
2. Februar 2024 (BR-Drs. 647/23) und vom 23. Mai 2025 (BR-Drs. 213/25), wonach
sowohl das Existenzrecht des Staates Israel als auch die Sicherheit jüdischer
Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören. Wenn diese
Prinzipien angegriffen werden, muss sich Deutschland als wehrhafter Rechtsstaat
erweisen und bewähren.
5. Das Bekenntnis „Nie wieder!“ ist Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland und
Leitmotiv bei der Entstehung des Grundgesetzes. Es muss einendes Element aller
politischen Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen sein. Die
Übernahme von Regierungsverantwortung in Deutschland muss stets mit einem
klaren Bekenntnis zu diesem Grundsatz einhergehen.
Drucksache 37/26]
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