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Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken"

dip / drucksache 11.04.2025 · WP 21 · 164/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken" [Bundesrat Drucksache 164/25 (Beschluss) 11.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken" Der Bundesrat hat in seiner 1053. Sitzung am 11. April 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 164/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken" 1. Der Bundesrat erinnert an den Jahrestag der Befreiung und das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Deutschland und Europa wurden am 8. Mai 1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit, welche Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen von Menschen gebracht hat. Das Schicksal der Opfer des Krieges und des deutschen Nationalsozialismus bleibt für immer Teil deutscher Geschichte und unseres Erinnerns. Der völlige Bruch mit den grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit und jeglicher zivilen Staats- und Rechtsordnung durch die nationalsozialistischen Verbrechen ruft unser Land im Besonderen auf, jeder Form von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie Angriffen auf das Existenzrecht des Staates Israel entschieden entgegen zu treten. 2. Der Bundesrat erinnert daran, dass mit dem Prozess des Wiederaufbaus, der nach dem 8. Mai 1945 begann, zugleich die Suche nach einem dauerhaften Frieden in Europa verbunden war. Denn nur ein gemeinsamer Weg in Frieden, gegenseitiger Anerkennung und Verbundenheit kann den europäischen Kontinent vor erneuten kriegerischen Feindseligkeiten bewahren und das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Der Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs mahnt die Europäerinnen und Europäer, diesen Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen und ihn - im Verbund mit den transatlantischen Partnern - auch für die Zukunft zu festigen. 3. Der Bundesrat hebt hervor, dass auch Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Lehren aus den Verheerungen des Nationalsozialismus gezogen und sich ein Grundgesetz gegeben hat, das als Gegenentwurf zu jeglichem Totalitarismus und menschenverachtendem Autoritarismus zu sehen ist. Das Grundgesetz ist der Rahmen für unser Zusammenleben in Frieden, Freiheit, Demokratie und einem Rechtsstaat, der die Würde jedes und jeder Einzelnen zum Ausgangspunkt allen staatlichen Handelns macht. Diese Grundordnung zu schützen und ihren Gehalt zu bewahren ist zugleich fortwährend Auftrag und Verpflichtung für uns alle. 4. Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass der Zweite Weltkrieg auch die deutsche Teilung zur Folge hatte. Es entstanden zwei deutsche Staaten – im Westen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, im Osten die DDR mit einer SED-Diktatur. Der Freiheitswille der Menschen in der DDR hat zur friedlichen Überwindung der Teilung geführt. Ermutigt durch die Protestbewegungen und Freiheitsbestrebungen in Polen, der damaligen Tschechoslowakei, in Ungarn sowie in Estland, Lettland und Litauen erkämpften sich die Menschen in allen Regionen und Städten der DDR Freiheit und Demokratie. Die deutsche Wiedervereinigung hat das Zusammenleben in einem geeinten, demokratischen und rechtsstaatlichen Deutschland möglich gemacht, war ein wesentlicher Baustein im Prozess der Beendigung des Kalten Krieges und zentral für das weitere Zusammenwachsen Europas. 5. Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, die durch das Ende des Zweiten Weltkrieges die Chance einer grundlegenden Zäsur und eines demokratischen Neubeginns bekam, eine besondere Verantwortung Deutschlands, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen. Europa steht durch den wachsenden globalen Standortwettbewerb, bewaffnete Konflikte sowie das Erfordernis einer ökonomisch-ökologischen und digitalen Transformation vor enormen Herausforderungen. Europa braucht das entschiedene Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln und den tatkräftigen Einsatz für europäische Lösungen unseres Landes, um auf diese Herausforderungen starke und entschlossene Antworten zu finden. 6. Der Bundesrat hebt hervor, dass es gerade auch die deutschen Länder und Kommunen waren, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Freundschaft und die Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern in vielfältiger Weise mit Leben erfüllt und mitaufgebaut haben. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das Zusammenwirken von Regionen, Städten und Metropolregionen sowie der stete Austausch mit den Nachbarländern in Europa sind heute eine wesentliche Basis für das Entstehen europäischer Lösungen, Synergien und Stärken. Der achtzigste Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges ist eine eindringliche Mahnung, dieses Band fester denn je zu knüpfen und auf allen Ebenen stark und wehrhaft zu machen für eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft unseres Kontinents.]

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