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Entschließung des Bundesrates "Novellierung der Fahrschulausbildung"

dip / drucksache 22.01.2026 · WP 21 · 48/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Novellierung der Fahrschulausbildung" [Bundesrat Drucksache 48/26 22.01.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Freistaates Sachsen Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“ Freistaat Sachsen Dresden, 22. Januar 2026 Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“ gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 zu setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen. Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 20. Januar 2026 voraus. Mit freundlichen Grüßen Michael Kretschmer Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubniserwerb zu ergreifen. Diese Initiative trägt nicht nur zur Vereinfachung bürokratischer Prozesse u. a. durch den Einsatz digitaler Prozesse und Inhalte bei, sondern stellt auch einen wichtigen Schritt zur Senkung der finanziellen Belastung beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Bürgerinnen und Bürger dar und garantiert Teilhabe. Die Bundesregierung wird daher gebeten, unverzüglich die Fahrausbildung zu novellieren. Selbstverständlich bleibt die Garantie der Verkehrssicherheit weiterhin ein hohes Ziel. 2. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, folgende Aspekte ergänzend zu prüfen: a) Untergliederung der Ausbildung in Lernbereiche, die sich jeweils aus Theorieunterricht, selbstständigem Lernen und praktischer Fahrausbildung zusammensetzen. Ein neuer Lernbereich darf erst beginnen, wenn der vorhergehende mit Erfolg abgeschlossen ist, b) Erleichterungen beim Erwerb einer Fahrerlaubnis, wenn vorher bereits eine Fahrerlaubnis erworben wurde (Beispiel: erworbene Fahrerlaubnis Moped / Motorrad zu Erwerb der Fahrerlaubnis für Pkw), c) Erleichterungen für den Erwerb von Lkw-, Bus- und Traktor-Fahrerlaubnissen und d) Verringerung der Wartezeiten für Prüfplätze sowie eine didaktische Überprüfung der Lehrmethoden und Lernprozesse. 3. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, die Möglichkeiten der Erweiterung des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren zu prüfen. Begründung: Im Bundesdurchschnitt ist die Anzahl der nicht bestandenen Fahrerlaubnisprüfungen seit dem Jahr 2014 von 32,2 % auf 41,3 % in der theoretischen und von 26,0 % auf 30,0 % in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung angestiegen. Durch Wiederholungsprüfungen nach Nichtbestehen steigen die durchschnittlichen Kosten der Fahrschulausbildung, da mit einer erneuten Vorstellung zur Prüfung nicht nur Gebühren anfallen, sondern im Fall des Nichtbestehens der praktischen Prüfung im Regelfall auch mehrere zusätzliche Fahrstunden absolviert werden müssen. Exakt beziffern lassen sich die tatsächlichen Mehraufwendungen für den Einzelnen nicht. Fahrschulen sind Marktteilnehmende und können ihre Preise weitgehend selbst festlegen, ohne dass eine Regulierung erfolgt. Das macht es schwierig, die genauen Mehrkosten oder Mehraufwendungen für den Einzelnen zu beziffern. Es kommt stark darauf an, wie die einzelnen Fahrschulen ihre Dienstleistungen strukturieren, etwa in Bezug auf Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Zusatzkosten für Sonderleistungen wie Fahrstunden oder spezielles Material. Der Mangel an qualifizierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern hat Auswirkungen auf die Preisgestaltung in der Fahrschulbranche. Aufgrund des geringeren Angebots an gut ausgebildeten Fahrlehrern, steigen die Kosten für die Fahrschulen, da möglicherweise höhere Gehälter gezahlt werden müssen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Diese Mehrkosten werden dann oft an die Fahrschüler weitergegeben. Außerdem kann der Fachkräftemangel auch dazu führen, dass Fahrschulen ihre Kapazitäten reduzieren oder längere Wartezeiten für Fahrstunden entstehen, was wiederum den Preis pro Stunde in die Höhe treiben könnte, um die begrenzte Verfügbarkeit und die gestiegenen Personalkosten zu decken. Auch die allgemeine Preissteigerung schlägt sich in der Preisgestaltung nieder. Das Statistische Bundesamt hat einen Preisanstieg in Höhe von 5,8 % allein von 2023 auf 2024 ermittelt. Das BMV schlägt nun Instrumente vor, mit denen die Fahrschulausbildung für die Klasse B kostengünstiger und weniger bürokratisch ausgestaltet werden kann. Dazu gehören  die Möglichkeit des vollständig digitalen Theorieunterrichts,  die Reduzierung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrprüfung,  die Verringerung der Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten,  der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren – auch im Rahmen der besonderen Ausbildungsfahrten,  die Rückführung der Fahrzeit in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf die europäischen Mindestvorgaben und  die Reduzierung von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen. Zusätzlich soll mit mehr Transparenz der Wettbewerb im Fahrschulmarkt gefördert werden. Transparenz könnte beispielsweise durch die Offenlegung von Preisen, Leistungsumfang und Bewertungen erreicht werden. Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich den angekündigten Referentenentwurf vorlegen, um die Reform des Fahrerlaubniserwerbs voranzutreiben. Dies ermöglicht eine schnelle inhaltliche Auseinandersetzung mit den Details der Umsetzung, um Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung voranzutreiben und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Eine rasche Umsetzung hilft, Kostensteigerungen zu vermeiden und den Reformprozess effizient umzusetzen. Drucksache 48/26 - 2 -]

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