Entschließung des Bundesrates "Novellierung der Fahrschulausbildung"
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Entschließung des Bundesrates "Novellierung der Fahrschulausbildung"
[Bundesrat Drucksache 48/26
22.01.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates „Novellierung der
Fahrschulausbildung“
Freistaat Sachsen Dresden, 22. Januar 2026
Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“
gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung
der 1061. Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 zu setzen und im Anschluss
den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen.
Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom
20. Januar 2026 voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Bundesregierung, Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Fahrerlaubniserwerb zu ergreifen. Diese Initiative trägt nicht nur zur
Vereinfachung bürokratischer Prozesse u. a. durch den Einsatz digitaler Prozesse und
Inhalte bei, sondern stellt auch einen wichtigen Schritt zur Senkung der finanziellen
Belastung beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Bürgerinnen und Bürger dar und garantiert
Teilhabe. Die Bundesregierung wird daher gebeten, unverzüglich die Fahrausbildung
zu novellieren. Selbstverständlich bleibt die Garantie der Verkehrssicherheit weiterhin
ein hohes Ziel.
2. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, folgende
Aspekte ergänzend zu prüfen:
a) Untergliederung der Ausbildung in Lernbereiche, die sich jeweils aus
Theorieunterricht, selbstständigem Lernen und praktischer Fahrausbildung zusammensetzen.
Ein neuer Lernbereich darf erst beginnen, wenn der vorhergehende mit Erfolg
abgeschlossen ist,
b) Erleichterungen beim Erwerb einer Fahrerlaubnis, wenn vorher bereits eine
Fahrerlaubnis erworben wurde (Beispiel: erworbene Fahrerlaubnis Moped / Motorrad zu
Erwerb der Fahrerlaubnis für Pkw),
c) Erleichterungen für den Erwerb von Lkw-, Bus- und Traktor-Fahrerlaubnissen und
d) Verringerung der Wartezeiten für Prüfplätze sowie eine didaktische Überprüfung
der Lehrmethoden und Lernprozesse.
3. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, die Möglichkeiten der Erweiterung des
begleiteten Fahrens mit 17 Jahren zu prüfen.
Begründung:
Im Bundesdurchschnitt ist die Anzahl der nicht bestandenen Fahrerlaubnisprüfungen
seit dem Jahr 2014 von 32,2 % auf 41,3 % in der theoretischen und von 26,0 % auf
30,0 % in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung angestiegen.
Durch Wiederholungsprüfungen nach Nichtbestehen steigen die durchschnittlichen
Kosten der Fahrschulausbildung, da mit einer erneuten Vorstellung zur Prüfung nicht
nur Gebühren anfallen, sondern im Fall des Nichtbestehens der praktischen Prüfung
im Regelfall auch mehrere zusätzliche Fahrstunden absolviert werden müssen.
Exakt beziffern lassen sich die tatsächlichen Mehraufwendungen für den Einzelnen
nicht. Fahrschulen sind Marktteilnehmende und können ihre Preise weitgehend selbst
festlegen, ohne dass eine Regulierung erfolgt. Das macht es schwierig, die genauen
Mehrkosten oder Mehraufwendungen für den Einzelnen zu beziffern. Es kommt stark
darauf an, wie die einzelnen Fahrschulen ihre Dienstleistungen strukturieren, etwa in
Bezug auf Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Zusatzkosten für Sonderleistungen
wie Fahrstunden oder spezielles Material. Der Mangel an qualifizierten Fahrlehrerinnen
und Fahrlehrern hat Auswirkungen auf die Preisgestaltung in der Fahrschulbranche.
Aufgrund des geringeren Angebots an gut ausgebildeten Fahrlehrern, steigen die
Kosten für die Fahrschulen, da möglicherweise höhere Gehälter gezahlt werden müssen,
um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Diese Mehrkosten werden dann
oft an die Fahrschüler weitergegeben. Außerdem kann der Fachkräftemangel auch
dazu führen, dass Fahrschulen ihre Kapazitäten reduzieren oder längere Wartezeiten
für Fahrstunden entstehen, was wiederum den Preis pro Stunde in die Höhe treiben
könnte, um die begrenzte Verfügbarkeit und die gestiegenen Personalkosten zu
decken.
Auch die allgemeine Preissteigerung schlägt sich in der Preisgestaltung nieder. Das
Statistische Bundesamt hat einen Preisanstieg in Höhe von 5,8 % allein von 2023 auf
2024 ermittelt.
Das BMV schlägt nun Instrumente vor, mit denen die Fahrschulausbildung für die
Klasse B kostengünstiger und weniger bürokratisch ausgestaltet werden kann. Dazu
gehören
die Möglichkeit des vollständig digitalen Theorieunterrichts,
die Reduzierung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrprüfung,
die Verringerung der Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten,
der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren – auch im Rahmen der besonderen
Ausbildungsfahrten,
die Rückführung der Fahrzeit in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf die
europäischen Mindestvorgaben und
die Reduzierung von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die
Fahrschulen.
Zusätzlich soll mit mehr Transparenz der Wettbewerb im Fahrschulmarkt gefördert
werden. Transparenz könnte beispielsweise durch die Offenlegung von Preisen,
Leistungsumfang und Bewertungen erreicht werden.
Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich den angekündigten Referentenentwurf
vorlegen, um die Reform des Fahrerlaubniserwerbs voranzutreiben. Dies ermöglicht
eine schnelle inhaltliche Auseinandersetzung mit den Details der Umsetzung, um
Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung voranzutreiben und gleichzeitig die finanziellen
Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu senken. Eine rasche Umsetzung hilft,
Kostensteigerungen zu vermeiden und den Reformprozess effizient umzusetzen.
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