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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 13/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 13/1/26 23.02.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - In - K - U - Vk - Wi - Wo zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern COM(2025) 739 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass Städte treibende Kräfte für Dekarbonisierung und Klimaresilienz sind und maßgeblich den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Europas voranbringen. Er stellt fest, dass gut ausgestattete Ober- und Mittelzentren das Potential haben, sich positiv auf die nähere und weitere Umgebung auszuwirken und damit auch den ländlichen Raum zu stärken. EU Vk Wo ... 2. Der Bundesrat begrüßt die gezielte Auseinandersetzung der Europäischen Union mit dem städtischen Raum. Die städtische Population Europas nimmt jährlich zu, dort wachsen zugleich die Herausforderungen, insbesondere auch hinsichtlich einer klugen Gestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen in Verkehr und Mobilität. 3. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund die neue EU-Agenda für Städte und die Absicht der Kommission, Städte im Rahmen der Kohäsionspolitik weiter zu unterstützen und die Belange der Städte in der europäischen Politikgestaltung stärker zu berücksichtigen. 4. Der Bundesrat begrüßt die vorliegende Mitteilung der Kommission und erkennt die zentrale Rolle der Städte und städtischen Gebiete bei der Bewältigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und sicherheitspolitischer Herausforderungen in der Europäischen Union an. 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass stadtpolitische Maßnahmen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, räumt aber ein, dass Kernziele der europäischen Kohäsionspolitik nur unter Einbindung und durch Unterstützung der Städte erreicht werden können. 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass durch die Neue Leipzig Charta und die Partnerschaften der europäischen Stadtagenda (Pakt von Amsterdam) bereits Initiativen und Plattformen bestehen, die darauf abzielen, den Austausch von Wissen zu erleichtern und Stadtentwicklung zu einem zentralen Feld europäischer und nationaler Politik zu machen. 7. Der Bundesrat gibt daher zu bedenken, dass der Aufbau weiterer europäischer Dialogformate und Wissensplattformen zur Stadtentwicklung kaum spürbare Verbesserungen für die Städte nach sich ziehen wird. Der Bundesrat begrüßt die in der EU-Agenda für Städte vorgesehenen Initiativen zur Stärkung der Umsetzung auf lokaler Ebene sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung einer EU-Plattform für Städte als Instrument für Information, Vernetzung und Unterstützung. Vk EU Vk Wo EU U EU Vk Wo EU Vk Wo Vk Wo (bei Annahme entfällt Ziffer 8) EU (entfällt bei Annahme von Ziffer 7) ... Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass diese Plattform nicht in Konkurrenz zu bestehenden Austausch- und Kooperationsformaten der Städte mit der Kommission und untereinander treten darf. Die EU-Plattform für Städte muss als ergänzendes, koordinierendes und unterstützendes Instrument ausgestaltet werden, das bestehende Netzwerke und bewährte Austauschformate einbindet, Synergien schafft und Doppelstrukturen vermeidet. Ziel muss es sein, den Wissenstransfer, die Verbreitung guter Praxis und den Zugang der Städte zu EU- Förderinstrumenten zu erleichtern, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand oder parallele Strukturen zu schaffen. 10. Der Bundesrat stellt fest, dass die große Bedeutung der Stadtentwicklung für die europäische Kohäsion im Verordnungsvorschlag über nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP-Verordnung) zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 kaum erkennbar ist. Die Kommission plant, die im Jahr 2014 eingeführte mitgliedstaatliche Quote für nachhaltige Stadtentwicklung in der Kohäsionspolitik nicht fortzuführen. Ohne Quote steht die Stadtentwicklung als Querschnittsaufgabe mit sektoralen Politikfeldern im Wettbewerb um Fördermittel. Für kommunale Verwaltungen wird der Zugang zu EU-Fördermitteln damit erschwert. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den Darlegungen in der EU-Agenda für Städte. 11. Der Bundesrat erwartet, dass auch künftig ausreichende Mittel für Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung in den europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt werden. Die Fortführung einer mitgliedstaatlichen Quote für nachhaltige Stadtentwicklung könnte dafür ein geeignetes Medium sein. 12. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der EU-Agenda für Städte mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung verbunden sein muss. Insbesondere im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ist sicherzustellen, dass Städte und Kommunen über verlässliche und auskömmliche Fördermöglichkeiten verfügen. 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Zugang zu Fördermöglichkeiten möglichst einfach und niedrigschwellig gestaltet und unnötiger administrativer Aufwand vermieden werden soll. [Es ist entscheidend, dass die Verordnungstexte dies in der praktischen Umsetzung ermöglichen, damit die Länder im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ihren spezifischen Herausforderun- EU EU Vk Wo Vk Wo EU U EU U 14. [EU) ... gen zielgerichtet und orientiert an konkreten lokalen Bedürfnissen begegnen können.] Zudem sollte eine bessere Programmverzahnung zwischen Kohäsionspolitik, Horizont Europa und Missionen angestrebt werden und Förderbedingungen geschaffen werden, die integrierte, sektorübergreifende Stadtprojekte ermöglichen. 15. Der Bundesrat fordert, dass die Förderinstrumente Horizont Europa und der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) grundsätzlich städtischen Akteuren zugänglich sind und Städte weiterhin eine klare Rolle als mögliche Antragsteller und Mitgestalter der Programme haben bzw. erhalten und weiterhin Teil von potenziell geförderten Konsortien sein können. Die Förderung soll nach einem wettbewerblichen Verfahren nach dem Kriterium der Exzellenz vergeben werden. Wichtig ist vor allem in Hinblick auf den ECF, dass Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, sich erfolgreich um eine Förderung bewerben können und der Zugang entsprechend niedrigschwellig ausgestaltet ist. 16. Der Bundesrat betont, dass das Programm European Urban Initiative (EUI) ein wichtiges Förderinstrument zur Umsetzung der Urban-Agenda ist. Die EUI sollte daher auch in der kommenden Förderperiode weitergeführt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Zugang weiterhin für alle Städte ab 50.000 Einwohnern gewährleistet sein muss. Neben der EUI leistet auch das Programm URBACT einen wichtigen Beitrag, Städte bei der strategischen Stadtplanung und der partizipativen Governance zu unterstützen. Auch dieser Ansatz sollte in der kommenden Förderperiode weitergeführt werden. 17. Der Bundesrat begrüßt die Einschätzung der Kommission zur Bedeutung der Verkehrsplanung in den Städten und Metropolregionen für die Mobilität im gesamten europäischen Raum. 18. Der Bundesrat bekräftigt die von der Kommission hergeleitete besondere Rolle von Städten für die überörtliche Verkehrsanbindung. Die hier vorhandenen Knotenpunkte kommen den Einwohnerinnen und Einwohnern ganzer Regionen zugute, auch in größerer Entfernung von den städtischen Zentren. 19. Der Bundesrat erkennt an, dass die gewachsene Rolle von Städten sich nun auch in der neuen Transeuropäischen Verkehrsnetze-Verordnung (TEN-V- EU EU Vk Vk Vk ... Verordnung) widerspiegelt, die Städtische Knoten festlegt und die Anforderungen an sie definiert. 20. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der überregionalen Schienennetze von Kapazität und Ausbauzustand der zentralen Bahnknoten in den Metropolen abhängig ist. Viele Knoten entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind bereits überlastet. Die Kommission empfiehlt, die Knoten in nationale Programme einzubinden, um die Verantwortlichen bei ihrer Verkehrsentwicklung zu unterstützen. Für eine fundierte Bedarfsanalyse und entsprechende Ausbaumaßnahmen in den Knoten fehlen jedoch finanzielle Mittel in erheblichem Umfang. EU- Förderprogramme vernachlässigen diese Kosten bislang, da der Fokus oftmals auf anderen Förderschwerpunkten im Bereich der Schieneninfrastruktur liegt. Für einen zukunftsweisenden Ausbau der zentralen Bahnknoten bedarf es gezielter, unbürokratischer Förderprogramme auf europäischer Ebene für die Mitgliedstaaten. 21. Der Bundesrat erinnert daran, dass nach der TEN-V-Verordnung die großen europäischen Flughäfen bis Ende des Jahres 2040 an das Hochgeschwindigkeitsnetz anzubinden sind. Zusätzlich zur besseren Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger kann damit auch das touristische Potenzial umliegender Regionen besser erschlossen werden. Um beim Aus- und Neubau der Verbindungsstrecken bis zum Jahr 2040 Fortschritte zu erzielen, müssen zeitnah Planungen beauftragt werden. Den Mitgliedstaaten stehen in der Regel keine ausreichenden finanziellen Mittel für Planung und Realisierung der Vorhaben zur Verfügung, sodass das Ziel einer Umsetzung bis 2040 gefährdet ist. 22. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, wie durch gezielte Förderungen aus EU-Mitteln wirksame finanzielle Anreize für die Mitgliedstaaten gesetzt werden können, schnellstmöglich hochbelastete Bahnknoten zu ertüchtigen und Flughäfen zur intermodalen Vernetzung an Hochgeschwindigkeitsstrecken anzuschließen. 23. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zuge auf, sich im aktuellen Gesetzgebungsprozess für die kommende Verordnung zur Connecting Europe Facility (CEF) für ein gesondertes Budget zur Förderung Städtischer Kno- Vk Vk Vk Vk ... ten einzusetzen. Eine solche Bereitstellung entsprechender europäischer Mittel verlangt bereits das Konnexitätsprinzip. 24. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den nationalen Beiträgen zur Ausgestaltung städtischer Mobilität die soziale Dimension systematisch zu berücksichtigen. Häufig tragen Menschen mit geringem Einkommen die Hauptlast der externalisierten Kosten von Mobilitätsinfrastruktur, beispielsweise durch Lärm oder Luftverschmutzung. 25. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in dieser Hinsicht an ihre europäische Verpflichtung, zeitnah einen Klimasozialplan vorzulegen, der die Einnahmen aus dem anstehenden Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (ETS-2) so verteilt, dass die nachhaltige Transformation von Mobilität und Verkehr auf möglichst große soziale Akzeptanz trifft. 26. Der Bundesrat bekräftigt die Bundesregierung in diesem Zuge darin, bei der im kommenden Jahr anstehenden Revision der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) die ambitionierten Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge beizubehalten bzw. sich für eine zielgerichtete Anhebung der Ziele einzusetzen. Schwere Nutzfahrzeuge spielen eine überproportionale Rolle bei der Belastung städtischer Bevölkerungen mit Lärm- und Luftschadstoffemissionen. 27. Der Bundesrat betont die große Rolle des Ausbaus des ÖPNV für die Reduzierung von Staus in Städten und die Verbesserung der Stadt-Umland-Anbindung für Berufspendelnde und im Freizeitverkehr. 28. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Digitalen Schiene Deutschland zu beschleunigen, die infrastrukturellen Grundlagen zu schaffen und die Länder bei der Umrüstung der Fahrzeuge finanziell zu unterstützen. Nur so können Potentiale für signifikante Angebotsverbesserungen in den hoch ausgelasteten Eisenbahnknoten ohne langwierigen Streckenneubau – der ergänzend weiterhin erforderlich bleibt – kurzfristig geschaffen werden. Vk Vk Vk Vk Vk ... 29. Der Bundesrat stellt fest, dass eines der dringendsten Probleme für die in den Städten lebenden Europäerinnen und Europäer der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist und in diesem Zusammenhang auch die geringe Wiederverwendung leerstehender und verfallener Gebäude als Problem gesehen wird. 30. Weiter stellt der Bundesrat fest, dass der Tourismus in Europa ein Rekordniveau erreicht hat und die Werte vor der Pandemie übertroffen hat: Zwischen 2014 und 2024 ist er in den Städten um 35 Prozent und in kleinen Städten und Vororten um 41 Prozent gestiegen, gegenüber einem bescheidenen Anstieg von 8 Prozent in ländlichen Gebieten. Nichtsdestotrotz belasten schlecht gesteuerte Tourismusströme die Ressourcen und führen zu Überfüllungen und negativen sozialen Folgen, zu denen auch der Mangel an Wohnraum gehört. 31. Der Bundesrat begrüßt die Initiative für eine EU-Strategie „KI anwenden“ und die Unterstützung der Städte bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die lokalen Behörden als auch für Unternehmen und hilft Start-ups zu wachsen. 32. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung ausreichend Mittel für innovative Lösungsansätze zur Bewältigung des Wohnungsmangels zur Verfügung stehen, wie die Erleichterung des Umbaus von leerstehenden Gebäuden in Wohnungen und gemischt-genutzte Gebäude, die Förderung eines nachhaltigen Tourismus sowie den gezielten Einsatz von KI-Lösungen für die diesbezügliche Planung und Stadtentwicklung. 33. Der Bundesrat stellt fest, dass Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der Energiewende einnehmen. Der Bundesrat hebt hervor, dass insbesondere Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie der Schutz vor Hochwasser und Extremwetterereignissen, die Förderung naturbasierter Lösungen, die Verbesserung der Wasserresilienz sowie Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen von besonderer Bedeutung sind. Der Bundesrat unterstützt zudem die Bestrebungen der Europäischen Union, dezentrale Energiesysteme, Energieeffizienz und lokale Energiegemeinschaften zu fördern. 34. Der Bundesrat fordert, dass die Europäische Union und der Bund die Städte und Gemeinden gezielt unterstützen, da die Umsetzung umfassender Klimaanpas- EU Wo EU Wo EU Wo EU Wo EU U EU U ... sungsmaßnahmen und der Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Der Bundesrat spricht sich insbesondere für gezielte Förderprogramme, den Ausbau von Beratungskapazitäten und eine stärkere Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse in der Kohäsionspolitik aus, um auch finanziell schwächeren Kommunen wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Klimarisiken zu ermöglichen. 35. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft als Faktor für Wettbewerbsfähigkeit Berücksichtigung findet und die Bedeutung von Kultur sowie kulturellen Belangen für Städte hervorgehoben wird. Der Bundesrat betont, dass Städte Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind und eine uneingeschränkte Teilhabe für alle Menschen gewährleistet sein muss. Er bekräftigt, dass die Aspekte der Barrierefreiheit und sozialen Inklusion berücksichtigt werden müssen. 37. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Agenda nachhaltige, inklusive, erschwingliche und intelligente Mobilität sowie erschwinglichen, nachhaltigen, hochwertigen und inklusiven Wohnraum klar als zentrale städtische Herausforderungen anerkennt, bei deren Bewältigung die EU-Agenda eine entscheidende Rolle spielen soll. 38. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 1, 3, 5 bis 7 sowie 10 und 11 dieser Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Die Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds obliegt den Ländern, die für die inhaltliche Planung und Umsetzung der Förderprogramme und die Durchführung von Förderverfahren zuständig sind. Das ist der regionalpolitischen Ausrichtung der Kohäsionsfonds geschuldet. Im Schwerpunkt sind somit die Verwaltungsverfahren der Länder betroffen. 39. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 29 bis 32 dieser Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Die Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds betrifft im Schwerpunkt Verwaltungsverfahren der Länder. EU EU EU U Vk Wo (bei Annahme entfällt Ziffer 40) Wo (bei Annahme entfällt Ziffer 40) 40. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 10, 11, 31 und 32 dieser Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Die Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds obliegt den Ländern, die für die inhaltliche Planung und Umsetzung der Förderprogramme und die Durchführung von Förderverfahren zuständig sind. Das ist der regionalpolitischen Ausrichtung der Kohäsionsfonds geschuldet. Im Schwerpunkt sind somit die Verwaltungsverfahren der Länder betroffen. 41. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission. B 42. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU (entfällt bei Annahme von Ziffer und/oder Ziffer 39) EU

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