Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte - Wachstum und Wohlstand fördern
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 13/1/26
23.02.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - In - K - U - Vk - Wi - Wo
zu Punkt ... der 1062. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für Städte -
Wachstum und Wohlstand fördern
COM(2025) 739 final
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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U),
der Verkehrsausschuss (Vk) und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass Städte treibende
Kräfte für Dekarbonisierung und Klimaresilienz sind und maßgeblich den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Europas voranbringen. Er
stellt fest, dass gut ausgestattete Ober- und Mittelzentren das Potential haben,
sich positiv auf die nähere und weitere Umgebung auszuwirken und damit auch
den ländlichen Raum zu stärken.
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2. Der Bundesrat begrüßt die gezielte Auseinandersetzung der Europäischen
Union mit dem städtischen Raum. Die städtische Population Europas nimmt
jährlich zu, dort wachsen zugleich die Herausforderungen, insbesondere auch
hinsichtlich einer klugen Gestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen in Verkehr
und Mobilität.
3. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund die neue EU-Agenda für Städte
und die Absicht der Kommission, Städte im Rahmen der Kohäsionspolitik
weiter zu unterstützen und die Belange der Städte in der europäischen
Politikgestaltung stärker zu berücksichtigen.
4. Der Bundesrat begrüßt die vorliegende Mitteilung der Kommission und erkennt
die zentrale Rolle der Städte und städtischen Gebiete bei der Bewältigung
wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und sicherheitspolitischer
Herausforderungen in der Europäischen Union an.
5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass stadtpolitische Maßnahmen in der
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, räumt aber ein, dass Kernziele der
europäischen Kohäsionspolitik nur unter Einbindung und durch Unterstützung der
Städte erreicht werden können.
6. Der Bundesrat erinnert daran, dass durch die Neue Leipzig Charta und die
Partnerschaften der europäischen Stadtagenda (Pakt von Amsterdam) bereits
Initiativen und Plattformen bestehen, die darauf abzielen, den Austausch von Wissen
zu erleichtern und Stadtentwicklung zu einem zentralen Feld europäischer und
nationaler Politik zu machen.
7. Der Bundesrat gibt daher zu bedenken, dass der Aufbau weiterer europäischer
Dialogformate und Wissensplattformen zur Stadtentwicklung kaum spürbare
Verbesserungen für die Städte nach sich ziehen wird.
Der Bundesrat begrüßt die in der EU-Agenda für Städte vorgesehenen
Initiativen zur Stärkung der Umsetzung auf lokaler Ebene sowie den Aufbau und die
Weiterentwicklung einer EU-Plattform für Städte als Instrument für
Information, Vernetzung und Unterstützung.
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Annahme
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bei
Annahme
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Ziffer 7)
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Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass diese Plattform nicht in
Konkurrenz zu bestehenden Austausch- und Kooperationsformaten der Städte mit der
Kommission und untereinander treten darf. Die EU-Plattform für Städte muss
als ergänzendes, koordinierendes und unterstützendes Instrument ausgestaltet
werden, das bestehende Netzwerke und bewährte Austauschformate einbindet,
Synergien schafft und Doppelstrukturen vermeidet. Ziel muss es sein, den
Wissenstransfer, die Verbreitung guter Praxis und den Zugang der Städte zu EU-
Förderinstrumenten zu erleichtern, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand
oder parallele Strukturen zu schaffen.
10. Der Bundesrat stellt fest, dass die große Bedeutung der Stadtentwicklung für die
europäische Kohäsion im Verordnungsvorschlag über nationale und regionale
Partnerschaftspläne (NRPP-Verordnung) zum Mehrjährigen Finanzrahmen
2028 bis 2034 kaum erkennbar ist. Die Kommission plant, die im Jahr 2014
eingeführte mitgliedstaatliche Quote für nachhaltige Stadtentwicklung in der
Kohäsionspolitik nicht fortzuführen. Ohne Quote steht die Stadtentwicklung als
Querschnittsaufgabe mit sektoralen Politikfeldern im Wettbewerb um
Fördermittel. Für kommunale Verwaltungen wird der Zugang zu EU-Fördermitteln
damit erschwert. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den Darlegungen in
der EU-Agenda für Städte.
11. Der Bundesrat erwartet, dass auch künftig ausreichende Mittel für Maßnahmen
der nachhaltigen Stadtentwicklung in den europäischen Struktur- und
Investitionsfonds bereitgestellt werden. Die Fortführung einer mitgliedstaatlichen Quote
für nachhaltige Stadtentwicklung könnte dafür ein geeignetes Medium sein.
12. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der EU-Agenda für Städte mit
einer ausreichenden finanziellen Ausstattung verbunden sein muss.
Insbesondere im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ist sicherzustellen, dass Städte und
Kommunen über verlässliche und auskömmliche Fördermöglichkeiten
verfügen.
13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Zugang zu Fördermöglichkeiten
möglichst einfach und niedrigschwellig gestaltet und unnötiger administrativer
Aufwand vermieden werden soll. [Es ist entscheidend, dass die
Verordnungstexte dies in der praktischen Umsetzung ermöglichen, damit die Länder im
Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ihren spezifischen Herausforderun-
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gen zielgerichtet und orientiert an konkreten lokalen Bedürfnissen begegnen
können.] Zudem sollte eine bessere Programmverzahnung zwischen
Kohäsionspolitik, Horizont Europa und Missionen angestrebt werden und
Förderbedingungen geschaffen werden, die integrierte, sektorübergreifende Stadtprojekte
ermöglichen.
15. Der Bundesrat fordert, dass die Förderinstrumente Horizont Europa und der
Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) grundsätzlich städtischen
Akteuren zugänglich sind und Städte weiterhin eine klare Rolle als mögliche
Antragsteller und Mitgestalter der Programme haben bzw. erhalten und
weiterhin Teil von potenziell geförderten Konsortien sein können. Die Förderung soll
nach einem wettbewerblichen Verfahren nach dem Kriterium der Exzellenz
vergeben werden. Wichtig ist vor allem in Hinblick auf den ECF, dass
Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, sich
erfolgreich um eine Förderung bewerben können und der Zugang entsprechend
niedrigschwellig ausgestaltet ist.
16. Der Bundesrat betont, dass das Programm European Urban Initiative (EUI) ein
wichtiges Förderinstrument zur Umsetzung der Urban-Agenda ist. Die EUI
sollte daher auch in der kommenden Förderperiode weitergeführt werden. Hierbei
sollte darauf geachtet werden, dass der Zugang weiterhin für alle Städte ab
50.000 Einwohnern gewährleistet sein muss. Neben der EUI leistet auch das
Programm URBACT einen wichtigen Beitrag, Städte bei der strategischen
Stadtplanung und der partizipativen Governance zu unterstützen. Auch dieser
Ansatz sollte in der kommenden Förderperiode weitergeführt werden.
17. Der Bundesrat begrüßt die Einschätzung der Kommission zur Bedeutung der
Verkehrsplanung in den Städten und Metropolregionen für die Mobilität im
gesamten europäischen Raum.
18. Der Bundesrat bekräftigt die von der Kommission hergeleitete besondere Rolle
von Städten für die überörtliche Verkehrsanbindung. Die hier vorhandenen
Knotenpunkte kommen den Einwohnerinnen und Einwohnern ganzer Regionen
zugute, auch in größerer Entfernung von den städtischen Zentren.
19. Der Bundesrat erkennt an, dass die gewachsene Rolle von Städten sich nun
auch in der neuen Transeuropäischen Verkehrsnetze-Verordnung (TEN-V-
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Verordnung) widerspiegelt, die Städtische Knoten festlegt und die
Anforderungen an sie definiert.
20. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der überregionalen
Schienennetze von Kapazität und Ausbauzustand der zentralen Bahnknoten in
den Metropolen abhängig ist. Viele Knoten entlang des transeuropäischen
Verkehrsnetzes sind bereits überlastet. Die Kommission empfiehlt, die Knoten in
nationale Programme einzubinden, um die Verantwortlichen bei ihrer
Verkehrsentwicklung zu unterstützen.
Für eine fundierte Bedarfsanalyse und entsprechende Ausbaumaßnahmen in den
Knoten fehlen jedoch finanzielle Mittel in erheblichem Umfang. EU-
Förderprogramme vernachlässigen diese Kosten bislang, da der Fokus oftmals
auf anderen Förderschwerpunkten im Bereich der Schieneninfrastruktur liegt.
Für einen zukunftsweisenden Ausbau der zentralen Bahnknoten bedarf es
gezielter, unbürokratischer Förderprogramme auf europäischer Ebene für die
Mitgliedstaaten.
21. Der Bundesrat erinnert daran, dass nach der TEN-V-Verordnung die großen
europäischen Flughäfen bis Ende des Jahres 2040 an das
Hochgeschwindigkeitsnetz anzubinden sind. Zusätzlich zur besseren Vernetzung
unterschiedlicher Verkehrsträger kann damit auch das touristische Potenzial umliegender
Regionen besser erschlossen werden. Um beim Aus- und Neubau der
Verbindungsstrecken bis zum Jahr 2040 Fortschritte zu erzielen, müssen zeitnah
Planungen beauftragt werden. Den Mitgliedstaaten stehen in der Regel keine
ausreichenden finanziellen Mittel für Planung und Realisierung der Vorhaben zur
Verfügung, sodass das Ziel einer Umsetzung bis 2040 gefährdet ist.
22. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, wie durch gezielte
Förderungen aus EU-Mitteln wirksame finanzielle Anreize für die
Mitgliedstaaten gesetzt werden können, schnellstmöglich hochbelastete Bahnknoten zu
ertüchtigen und Flughäfen zur intermodalen Vernetzung an
Hochgeschwindigkeitsstrecken anzuschließen.
23. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zuge auf, sich im
aktuellen Gesetzgebungsprozess für die kommende Verordnung zur Connecting
Europe Facility (CEF) für ein gesondertes Budget zur Förderung Städtischer Kno-
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ten einzusetzen. Eine solche Bereitstellung entsprechender europäischer Mittel
verlangt bereits das Konnexitätsprinzip.
24. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den nationalen Beiträgen zur
Ausgestaltung städtischer Mobilität die soziale Dimension systematisch zu
berücksichtigen. Häufig tragen Menschen mit geringem Einkommen die Hauptlast
der externalisierten Kosten von Mobilitätsinfrastruktur, beispielsweise durch
Lärm oder Luftverschmutzung.
25. Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung in dieser Hinsicht an ihre
europäische Verpflichtung, zeitnah einen Klimasozialplan vorzulegen, der die
Einnahmen aus dem anstehenden Emissionshandelssystem für Gebäude und
Straßenverkehr (ETS-2) so verteilt, dass die nachhaltige Transformation von Mobilität
und Verkehr auf möglichst große soziale Akzeptanz trifft.
26. Der Bundesrat bekräftigt die Bundesregierung in diesem Zuge darin, bei der im
kommenden Jahr anstehenden Revision der Verordnung über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) die ambitionierten Ziele für den
Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge beizubehalten bzw.
sich für eine zielgerichtete Anhebung der Ziele einzusetzen. Schwere
Nutzfahrzeuge spielen eine überproportionale Rolle bei der Belastung städtischer
Bevölkerungen mit Lärm- und Luftschadstoffemissionen.
27. Der Bundesrat betont die große Rolle des Ausbaus des ÖPNV für die
Reduzierung von Staus in Städten und die Verbesserung der Stadt-Umland-Anbindung
für Berufspendelnde und im Freizeitverkehr.
28. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Digitalen
Schiene Deutschland zu beschleunigen, die infrastrukturellen Grundlagen zu
schaffen und die Länder bei der Umrüstung der Fahrzeuge finanziell zu
unterstützen. Nur so können Potentiale für signifikante Angebotsverbesserungen in
den hoch ausgelasteten Eisenbahnknoten ohne langwierigen Streckenneubau –
der ergänzend weiterhin erforderlich bleibt – kurzfristig geschaffen werden.
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29. Der Bundesrat stellt fest, dass eines der dringendsten Probleme für die in den
Städten lebenden Europäerinnen und Europäer der Mangel an bezahlbarem
Wohnraum ist und in diesem Zusammenhang auch die geringe
Wiederverwendung leerstehender und verfallener Gebäude als Problem gesehen wird.
30. Weiter stellt der Bundesrat fest, dass der Tourismus in Europa ein
Rekordniveau erreicht hat und die Werte vor der Pandemie übertroffen hat: Zwischen
2014 und 2024 ist er in den Städten um 35 Prozent und in kleinen Städten und
Vororten um 41 Prozent gestiegen, gegenüber einem bescheidenen Anstieg von
8 Prozent in ländlichen Gebieten. Nichtsdestotrotz belasten schlecht gesteuerte
Tourismusströme die Ressourcen und führen zu Überfüllungen und negativen
sozialen Folgen, zu denen auch der Mangel an Wohnraum gehört.
31. Der Bundesrat begrüßt die Initiative für eine EU-Strategie „KI anwenden“ und
die Unterstützung der Städte bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands
sowohl für die lokalen Behörden als auch für Unternehmen und hilft Start-ups
zu wachsen.
32. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass im Rahmen der nachhaltigen
Stadtentwicklung ausreichend Mittel für innovative Lösungsansätze zur Bewältigung
des Wohnungsmangels zur Verfügung stehen, wie die Erleichterung des
Umbaus von leerstehenden Gebäuden in Wohnungen und gemischt-genutzte
Gebäude, die Förderung eines nachhaltigen Tourismus sowie den gezielten Einsatz
von KI-Lösungen für die diesbezügliche Planung und Stadtentwicklung.
33. Der Bundesrat stellt fest, dass Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle bei der
Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Umsetzung der
Energiewende einnehmen. Der Bundesrat hebt hervor, dass insbesondere Maßnahmen
zur Klimaanpassung, wie der Schutz vor Hochwasser und
Extremwetterereignissen, die Förderung naturbasierter Lösungen, die Verbesserung der
Wasserresilienz sowie Investitionen in nachhaltige Infrastrukturen von besonderer
Bedeutung sind. Der Bundesrat unterstützt zudem die Bestrebungen der
Europäischen Union, dezentrale Energiesysteme, Energieeffizienz und lokale
Energiegemeinschaften zu fördern.
34. Der Bundesrat fordert, dass die Europäische Union und der Bund die Städte und
Gemeinden gezielt unterstützen, da die Umsetzung umfassender Klimaanpas-
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sungsmaßnahmen und der Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen erhebliche
finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Der
Bundesrat spricht sich insbesondere für gezielte Förderprogramme, den Ausbau von
Beratungskapazitäten und eine stärkere Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse in
der Kohäsionspolitik aus, um auch finanziell schwächeren Kommunen
wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Klimarisiken zu ermöglichen.
35. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft als Faktor für
Wettbewerbsfähigkeit Berücksichtigung findet und die Bedeutung von Kultur
sowie kulturellen Belangen für Städte hervorgehoben wird.
Der Bundesrat betont, dass Städte Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts
sind und eine uneingeschränkte Teilhabe für alle Menschen gewährleistet sein
muss. Er bekräftigt, dass die Aspekte der Barrierefreiheit und sozialen Inklusion
berücksichtigt werden müssen.
37. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Agenda nachhaltige,
inklusive, erschwingliche und intelligente Mobilität sowie erschwinglichen,
nachhaltigen, hochwertigen und inklusiven Wohnraum klar als zentrale städtische
Herausforderungen anerkennt, bei deren Bewältigung die EU-Agenda eine
entscheidende Rolle spielen soll.
38. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 1, 3, 5 bis 7 sowie 10
und 11 dieser Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu
berücksichtigen. Die Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds
obliegt den Ländern, die für die inhaltliche Planung und Umsetzung der
Förderprogramme und die Durchführung von Förderverfahren zuständig sind. Das ist
der regionalpolitischen Ausrichtung der Kohäsionsfonds geschuldet. Im
Schwerpunkt sind somit die Verwaltungsverfahren der Länder betroffen.
39. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 29 bis 32 dieser
Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen. Die
Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds betrifft im
Schwerpunkt Verwaltungsverfahren der Länder.
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(bei
Annahme
entfällt
Ziffer 40)
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(bei
Annahme
entfällt
Ziffer 40)
40. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ziffern 10, 11, 31 und 32 dieser
Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.
Die Unterstützung von Städten im Rahmen der Kohäsionsfonds obliegt den
Ländern, die für die inhaltliche Planung und Umsetzung der Förderprogramme
und die Durchführung von Förderverfahren zuständig sind. Das ist der
regionalpolitischen Ausrichtung der Kohäsionsfonds geschuldet. Im Schwerpunkt
sind somit die Verwaltungsverfahren der Länder betroffen.
41. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission.
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42. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten,
der Ausschuss für Kulturfragen und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
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bei
Annahme
von Ziffer
und/oder
Ziffer 39)
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Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)