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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 464/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 464/25 (Beschluss) 19.12.25 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst Drucksache 464/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Grundlage des Koalitionsvertrages zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Abgabe für große Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, vorzulegen – vorzugsweise in Form einer nicht-steuerlichen Sonderabgabe. Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen die Länder in ihrem Bestreben zu unterstützen, Medienvielfalt nachhaltig zu sichern und zu fördern. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung flächendeckender lokaler und regionaler Medienangebote. Die Einnahmen einer Digitalabgabe sollen für diese Ziele verwendet werden und insbesondere dort ansetzen, wo der Markt unmittelbare Refinanzierungsmöglichkeiten erschwert. Die Abgabe soll ausschließlich auf Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit erheblicher Reichweite erhoben werden. Die Definition sehr großer Online- Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs) des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union kann hierbei als Orientierung dienen. Diese Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45 Millionen Nutzende und besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche Marktmacht und Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Digitalabgabe und der Mittelverwendung muss zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein, insbesondere mit Blick auf das Vielfaltssicherungs- und Medienkonzentrationsrecht der Länder. Der Grundsatz der Staatsferne und die Sicherung der Unabhängigkeit der Medien muss in allen Verfahrensstufen, insbesondere mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung von Maßstäben der Mittelverwendung und Mechanismen des Mitteleinsatzes, sichergestellt sein. Beim praktischen Vollzug ist der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten, so dass bestehende Institutionen wie die Landesmedienanstalten zuständig sein sollten. Begründung: Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer Online-Plattformen bei den Werbeetats haben vor allem die lokalen und regionalen Medien bundesweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen gestellt, die zum Teil existenzbedrohend sind. Diese Medien spielen jedoch eine zentrale Rolle für die Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung in Deutschland. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für das Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie sichern die regionale Identität in unserem Land. Die sehr großen Plattformen erzielen aufgrund ihrer Reichweite eine derartige Marktmacht und Wirkungsgröße, weshalb eine Beschränkung der Abgabe auf diese Anbieter sachgerecht ist. Insofern könnte sich die Gesetzesinitiative an der Definition des DSA orientieren, der Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat in der EU als VLOPs bzw. VLOSE klassifiziert. Durch eine Abgabe entsprechender Online-Plattformen kann die Schaffung fairer Wettbewerbsgrundlagen erreicht sowie eine gleichzeitige Finanzierung und Förderung der wichtigen medialen Infrastruktur vor allem auf lokaler und regionaler Ebene ermöglicht werden. Eine Digitalabgabe auch für kleinere Plattformen und Start-Ups würde diese erheblich belasten, Investitionen bremsen und letztlich auch die Marktstellung großer internationaler Online-Plattformen stärken. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen gezielt zur Unterstützung der Medienwirtschaft, vor allem von lokalen und regionalen Medien, privatem Rundfunk und Verlagen genutzt werden, um deren nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, wobei die Staatsferne jederzeit gewährleistet bleiben muss.]

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