Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 464/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer
Digitalabgabe für Online-Plattformen
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Drucksache 464/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer
Digitalabgabe für Online-Plattformen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Grundlage des Koalitionsvertrages
zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Abgabe für große Online-Plattformen, die
Medieninhalte nutzen, vorzulegen – vorzugsweise in Form einer nicht-steuerlichen
Sonderabgabe. Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, durch eine Verbesserung der
wirtschaftlichen Grundlagen die Länder in ihrem Bestreben zu unterstützen,
Medienvielfalt nachhaltig zu sichern und zu fördern. Dies gilt insbesondere auch für die
Sicherung flächendeckender lokaler und regionaler Medienangebote. Die
Einnahmen einer Digitalabgabe sollen für diese Ziele verwendet werden und insbesondere
dort ansetzen, wo der Markt unmittelbare Refinanzierungsmöglichkeiten erschwert.
Die Abgabe soll ausschließlich auf Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen
mit erheblicher Reichweite erhoben werden. Die Definition sehr großer Online-
Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs) des
Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union kann hierbei als Orientierung
dienen. Diese Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45 Millionen
Nutzende und besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche Marktmacht
und Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen von der
Abgabe ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Digitalabgabe und
der Mittelverwendung muss zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein,
insbesondere mit Blick auf das Vielfaltssicherungs- und Medienkonzentrationsrecht der
Länder. Der Grundsatz der Staatsferne und die Sicherung der Unabhängigkeit der
Medien muss in allen Verfahrensstufen, insbesondere mit Blick auf die konkrete
Ausgestaltung von Maßstäben der Mittelverwendung und Mechanismen des
Mitteleinsatzes, sichergestellt sein. Beim praktischen Vollzug ist der Verwaltungs- und
Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten, so dass bestehende Institutionen wie
die Landesmedienanstalten zuständig sein sollten.
Begründung:
Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer
Online-Plattformen bei den Werbeetats haben vor allem die lokalen und
regionalen Medien bundesweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen
gestellt, die zum Teil existenzbedrohend sind. Diese Medien spielen jedoch
eine zentrale Rolle für die Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung in
Deutschland. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für das Funktionieren
unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie sichern die regionale
Identität in unserem Land. Die sehr großen Plattformen erzielen aufgrund ihrer
Reichweite eine derartige Marktmacht und Wirkungsgröße, weshalb eine
Beschränkung der Abgabe auf diese Anbieter sachgerecht ist. Insofern könnte
sich die Gesetzesinitiative an der Definition des DSA orientieren, der
Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat in der EU als VLOPs bzw.
VLOSE klassifiziert.
Durch eine Abgabe entsprechender Online-Plattformen kann die Schaffung
fairer Wettbewerbsgrundlagen erreicht sowie eine gleichzeitige Finanzierung und
Förderung der wichtigen medialen Infrastruktur vor allem auf lokaler und
regionaler Ebene ermöglicht werden. Eine Digitalabgabe auch für kleinere
Plattformen und Start-Ups würde diese erheblich belasten, Investitionen bremsen
und letztlich auch die Marktstellung großer internationaler Online-Plattformen
stärken. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen gezielt zur Unterstützung der
Medienwirtschaft, vor allem von lokalen und regionalen Medien, privatem
Rundfunk und Verlagen genutzt werden, um deren nachhaltige Entwicklung
sicherzustellen, wobei die Staatsferne jederzeit gewährleistet bleiben muss.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen (Beschlussdrucksache)