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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen

dip / drucksache 09.09.2025 · WP 21 · 464/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen [Bundesrat Drucksache 464/25 09.09.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen Schleswig-Holstein Kiel, 9. September 2025 Der Ministerpräsident An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1057. Plenarsitzung am 26. September 2025 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Günther Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online- Plattformen Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Medienvielfalt vorzulegen, der neben der Einführung einer Abgabe für Online- Plattformen auch die Einrichtung eines Sondervermögens vorsieht, in welches die Mittel aus der Erhebung der Abgabe zugeführt werden. Die Abgabe soll ausschließlich auf sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) gemäß der Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union erhoben werden. Diese Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45 Millionen Nutzende und besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche Marktmacht und Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Ziel der Gesetzesinitiative soll es sein, die lokalen und regionalen Medien, u.a. Rundfunk und Presse nachhaltig darin zu unterstützen, Angebote in allen Regionen zur Verfügung zu stellen. Die jederzeitige Sicherstellung der Staatsferne sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßstäbe der Mittelverwendung sind zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Begründung: Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer Online- Plattformen bei den Werbeetats haben die lokalen und regionalen Medien bundesweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen gestellt, die zum Teil existenzbedrohend sind. Diese Medien spielen jedoch eine zentrale Rolle für die Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung in Deutschland. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für das Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie sichern die regionale Identität in unserem Land. Die sehr großen Plattformen erzielen aufgrund ihrer Reichweite eine derartige Marktmacht und Wirkungsgröße, weshalb eine Beschränkung der Abgabe auf diese Anbieter sachgerecht ist. Hierbei soll sich die Gesetzesinitiative an der Definition des Digital Services Act (DSA) orientieren, der Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat in der EU als sehr große Online- Plattformen (VLOPs) bzw. sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) klassifiziert. Durch eine Abgabe nur für sehr große Online-Plattformen kann die Schaffung fairer Wettbewerbsgrundlagen erreicht sowie eine gleichzeitige Finanzierung und Förderung der wichtigen medialen Infrastruktur auf lokaler und regionaler Ebene ermöglicht werden. Eine Digitalabgabe auch für kleinere Plattformen und Start-Ups würde diese erheblich belasten, Investitionen bremsen und letztlich auch die Marktstellung großer internationaler Online-Plattformen stärken. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen gezielt zur Unterstützung von lokalen und regionalen Medien, Rundfunk und Verlagen genutzt werden, um deren nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, wobei die Staatsferne jederzeit gewährleistet bleiben muss. Drucksache 464/25]

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