Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
[Bundesrat Drucksache 464/25
09.09.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer
Digitalabgabe für Online-Plattformen
Schleswig-Holstein Kiel, 9. September 2025
Der Ministerpräsident
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe
für Online-Plattformen
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1057. Plenarsitzung am 26. September 2025
zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-
Plattformen
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Medienvielfalt vorzulegen, der neben der Einführung einer Abgabe für Online-
Plattformen auch die Einrichtung eines Sondervermögens vorsieht, in welches die
Mittel aus der Erhebung der Abgabe zugeführt werden. Die Abgabe soll ausschließlich
auf sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen
(VLOSE) gemäß der Definition des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union
erhoben werden. Diese Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45
Millionen Nutzende und besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche
Marktmacht und Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen
von der Abgabe ausgenommen werden. Ziel der Gesetzesinitiative soll es sein, die
lokalen und regionalen Medien, u.a. Rundfunk und Presse nachhaltig darin zu
unterstützen, Angebote in allen Regionen zur Verfügung zu stellen. Die jederzeitige
Sicherstellung der Staatsferne sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßstäbe der
Mittelverwendung sind zwischen Bund und Ländern abzustimmen.
Begründung:
Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer Online-
Plattformen bei den Werbeetats haben die lokalen und regionalen Medien bundesweit
vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen gestellt, die zum Teil
existenzbedrohend sind. Diese Medien spielen jedoch eine zentrale Rolle für die Meinungsvielfalt
und freie Meinungsbildung in Deutschland. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für
das Funktionieren unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie sichern
die regionale Identität in unserem Land. Die sehr großen Plattformen erzielen aufgrund
ihrer Reichweite eine derartige Marktmacht und Wirkungsgröße, weshalb eine
Beschränkung der Abgabe auf diese Anbieter sachgerecht ist. Hierbei soll sich die
Gesetzesinitiative an der Definition des Digital Services Act (DSA) orientieren, der
Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat in der EU als sehr große Online-
Plattformen (VLOPs) bzw. sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) klassifiziert.
Durch eine Abgabe nur für sehr große Online-Plattformen kann die Schaffung fairer
Wettbewerbsgrundlagen erreicht sowie eine gleichzeitige Finanzierung und Förderung
der wichtigen medialen Infrastruktur auf lokaler und regionaler Ebene ermöglicht
werden. Eine Digitalabgabe auch für kleinere Plattformen und Start-Ups würde diese
erheblich belasten, Investitionen bremsen und letztlich auch die Marktstellung großer
internationaler Online-Plattformen stärken. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen
gezielt zur Unterstützung von lokalen und regionalen Medien, Rundfunk und Verlagen
genutzt werden, um deren nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, wobei die
Staatsferne jederzeit gewährleistet bleiben muss.
Drucksache 464/25]
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