Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
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Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 464/1/25
05.12.25
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
K - DS - Fz - Wi
zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer
Digitalabgabe für Online-Plattformen
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
A
1. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen (K),
der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
„Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für [
Online-]Plattformen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf Grundlage des
Koalitionsvertrages zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Abgabe für große Online-Plattformen,
die Medieninhalte nutzen, vorzulegen – vorzugsweise in Form einer
nichtsteuerlichen Sonderabgabe. Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, durch eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen die Länder in ihrem Bestreben
zu unterstützen, Medienvielfalt nachhaltig zu sichern und zu fördern. Dies gilt
insbesondere auch für die Sicherung flächendeckender lokaler und regionaler
Medienangebote. Die Einnahmen einer Digitalabgabe sollen für diese Ziele
verwendet werden und insbesondere dort ansetzen, wo der Markt unmittelbare
Refinanzierungsmöglichkeiten erschwert. Die Abgabe soll ausschließlich auf
Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mit erheblicher Reichweite
erhoben werden. Die Definition sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und
sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs) des Digital Services Act (DSA)
[nur K]
der Europäischen Union kann hierbei als Orientierung dienen. Diese
Plattformen erreichen in der EU monatlich mehr als 45 Millionen Nutzende und
besitzen aufgrund ihrer enormen Reichweite eine erhebliche Marktmacht und
Einfluss auf den Werbemarkt. Kleine Plattformen und Start-Ups sollen von der
Abgabe ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Digitalabgabe
und der Mittelverwendung muss zwischen Bund und Ländern abgestimmt sein,
insbesondere mit Blick auf das Vielfaltssicherungs- und
Medienkonzentrationsrecht der Länder. Der Grundsatz der Staatsferne und die Sicherung der
Unabhängigkeit der Medien muss in allen Verfahrensstufen, insbesondere mit Blick
auf die konkrete Ausgestaltung von Maßstäben der Mittelverwendung und
Mechanismen des Mitteleinsatzes sichergestellt sein. Beim praktischen Vollzug ist
der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten, so dass
bestehende Institutionen wie die Landesmedienanstalten zuständig sein sollten.
Begründung:
Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer
Online-Plattformen bei den Werbeetats haben vor allem die lokalen und
regionalen Medien bundesweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen
gestellt, die zum Teil existenzbedrohend sind. Diese Medien spielen jedoch
eine zentrale Rolle für die Meinungsvielfalt und freie Meinungsbildung in
Deutschland. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für das Funktionieren
unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie sichern die regionale
Identität in unserem Land. Die sehr großen Plattformen erzielen aufgrund ihrer
Reichweite eine derartige Marktmacht und Wirkungsgröße, weshalb eine
Beschränkung der Abgabe auf diese Anbieter sachgerecht ist. Insofern könnte
sich die Gesetzesinitiative an der Definition des DSA orientieren, der
Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzende pro Monat in der EU als VLOPs bzw.
VLOSE klassifiziert.
Durch eine Abgabe entsprechender Online-Plattformen kann die Schaffung
fairer Wettbewerbsgrundlagen erreicht sowie eine gleichzeitige Finanzierung und
Förderung der wichtigen medialen Infrastruktur vor allem auf lokaler und
regionaler Ebene ermöglicht werden. Eine Digitalabgabe auch für kleinere
Plattformen und Start-Ups würde diese erheblich belasten, Investitionen bremsen
und letztlich auch die Marktstellung großer internationaler Online-Plattformen
stärken. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen gezielt zur Unterstützung der
Medienwirtschaft, vor allem von lokalen und regionalen Medien, privatem
Rundfunk und Verlagen genutzt werden, um deren nachhaltige Entwicklung
sicherzustellen, wobei die Staatsferne jederzeit gewährleistet bleiben muss.“
B
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen (Empfehlungen der Ausschüsse)