Unabhängige Medien fördern - Digitalabgabe einführen
Text
Unabhängige Medien fördern - Digitalabgabe einführen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann, Awet Tesfaiesus, Sven Lehmann, Katrin
Göring-Eckardt, Marlene Schönberger, Ayse Asar, Julian Joswig, Misbah Khan,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Unabhängige Medien fördern – Digitalabgabe einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wir brauchen einen Neustart für staatsferne Medienförderung. Denn unabhängige und
vielfältige Medien sind in Gefahr. Durch die Übermacht von Digitalkonzernen geraten
journalistische Redaktionen zunehmend in existenzielle Bedrängnis. Tech-Konzerne
wie Google und Meta greifen einen Großteil der Werbeumsätze ab. Sie nutzen Inhalte,
ohne dafür zu zahlen – etwa für KI-Anwendungen. Gleichzeitig entscheiden
Digitalkonzerne, wie Medieninhalte auf ihren mächtigen Plattformen ausgespielt werden.
Auch wegen Finanzierungsengpässen fehlt vielen Redaktionen die Kraft für
Innovation im digitalen Zeitalter. Zudem sehen sich Journalist*innen zunehmend
persönlichen Angriffen bis hin zu physischer Gewalt ausgesetzt (https://www.reporter-ohne-
grenzen.de/rangliste/2026). Das macht den Beruf für viele zunehmend unattraktiv.
In der Folge geht insbesondere in ländlichen Gegenden die Vielfalt und auch die
Qualität von lokaler Berichterstattung zurück. Immer mehr lokale Redaktionen werden
zusammengelegt oder gänzlich eingestellt (https://www.wuestenradar.de/). Damit gehen
lokale Recherchen, Hintergründe und Vielfalt von Perspektiven in der
Berichterstattung verloren. In manchen Regionen werden keine gedruckten Zeitungen mehr
zugestellt. Damit verlieren Zeitungsleser*innen nicht nur ein liebgewonnenes Ritual,
sondern auch ein wichtiges Instrument der sozialen Teilhabe und der politischen
Willensbildung (https://netzwerkrecherche.org/wp-content/uploads/2026/03/Greenhouse-Re-
port-4_web.pdf). Das verstärkt Gefühle des Abgehängtseins. Das ist ein Problem für
unsere Demokratie, da weniger öffentliche Kritik und Kontrolle durch Redaktionen
stattfinden.
Dabei eröffnen insbesondere digitale journalistische Angebote wie Newsletter,
Podcasts oder Social-Media-Formate neue Chancen, ein breites Publikum zu erreichen
und bislang unterversorgte Zielgruppen anzusprechen. Hier besteht ein enormer
Bedarf an Weiterbildungen, Unterstützung sowie Innovationsförderung, um die
passenden digitalen Geschäftsmodelle in die Breite zu bringen.
Digitale Plattformen dominieren zunehmend den Werbemarkt, bleiben aber von einer
fairen Besteuerung unberührt. Sie haben bereits einen Marktanteil von über fünfzig
Prozent (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/
googlemeta-amazon-haben-mehr-als-haelfte-des-deutschen-werbemarkts-von-31-6-milliar-
den-euro-accg-110819169.html). Das entspricht rund 15 Milliarden Euro mit
steigender Tendenz. In der Folge fehlen Werbebudgets für die Refinanzierung von journalis-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6657
21. Wahlperiode 23.06.2026
tischen Inhalten (www.bundeskartellamt.de/DE/Aufgaben/Sektoruntersuchungen/-
Sektoruntesuchung_Online_Werbung/sektoruntersuchungen_online_Werbung.html).
Verlage und Journalist*innen werden zunehmend abhängig von Tech-Konzernen wie
Google und Meta. Diese versuchen, die Aufmerksamkeit der Nutzenden mit
reißerischen und emotionalisierenden Inhalten zu halten. Damit verdienen sie Geld.
Ausgewogenen, gut recherchierten Inhalten geben sie weniger Raum (www.die-medienan-
stalten.de//fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Service/Studien_und_
Gutachten/KI-Gutachten_2025_final.pdf). Wer zudem auf eine Seite außerhalb der Plattform
verlinkt, wird in seiner Sichtbarkeit weiter eingeschränkt. Journalist*innen sind
gezwungen, ihre Formate an die Aufmerksamkeitslogik der Plattformen anzupassen. Je
polarisierender und reißerischer, desto mehr Reichweite. Sie riskieren dabei,
Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu verspielen.
KI-Anwendungen erhöhen den Druck weiter. Sie nutzen journalistische Inhalte, ohne
sich an der Finanzierung zu beteiligen. Sowohl KI-Tools in der Onlinesuche als auch
maßgeschneiderte „Agenten“, die Nachrichten personalisiert zusammenfassen,
brauchen Medieninhalte, um qualitativ hochwertige und relevante Informationen zu liefern.
KI-Anbieter*innen weigern sich jedoch dafür zu zahlen. Mittelfristig schaffen sie so
die Inhalte ab, auf sie angewiesen sind.
Diese Herausforderungen müssen dringend systematisch adressiert werden. Unsere
Demokratie braucht eine funktionierende und vielfältige Medienlandschaft.
Professionelle Journalist*innen müssen Politiker*innen kontrollieren und Bürger*innen
informieren. Ohne ausgewogene, gut recherchierte Berichte ist eine fundierte politische
Willensbildung kaum möglich. Ohne investigative Recherchen bleiben Misswirtschaft
und Korruption verdeckt. Ohne Reportagen vor Ort schwindet der gesellschaftliche
Zusammenhalt.
Wir müssen den Journalismus aus den Zwängen der Plattformökonomie befreien.
Ganz grundlegend müssen Infrastrukturen ausgebaut werden, auf denen ein
Ökosystem aus Inhalteanbieter*innen, Nutzer*innen und Anwendungen entstehen kann, das
sich am Gemeinwohl orientiert. Große Tech-Konzerne müssen fair besteuert und die
Gelder in einen bundesweiten „Unabhängige Medien-Fonds“ gelenkt werden. Der
Fonds soll lokale Grundversorgung, Innovation sowie digitale Infrastruktur
gleichermaßen staatsfern fördern.
Die Notlage der unabhängigen Medien in Deutschland wird auch von den
Regierungskoalitionen in ihrem Koalitionsvertrag anerkannt. Sie wollen „die Einführung einer
Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“ prüfen, um den
Medienstandort zu unterstützen.
Lokale Medien brauchen eine zielgerichtete Unterstützung, die dort ankommt, wo sie
am effektivsten wirken kann – und keine Gießkannenförderung. Diese Unterstützung
muss zwingend staatsfern erfolgen: durch strukturelle Fördermaßnahmen, die eine
inhaltliche Bewertung von journalistischen Inhalten ausschließen, durch transparente,
klar definierte Förderkriterien sowie durch eine Vergabe über eine staatsferne
„Agentur für Digitale Medien“.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gesetzlich die Besteuerung von Umsätzen aus Onlinewerbung großer Plattformen
national und perspektivisch europäisch zu regeln (vgl. dazu Drucksache 21/2247
sowie 21/5287) und aus den Einnahmen unter anderem einen Unabhängige
Medien-Fonds aufzubauen;
2. eine staatsferne „Agentur für Digitale Medien“ zu schaffen, die den Unabhängige
Medien-Fonds verwaltet. Die staatsferne Agentur für Digitale Medien besteht
u. a. aus Vertreter*innen der Landesmedienanstalten und dem Personal des
Digital Services Coordinator;
3. folgende Unterstützungsprogramme für einen unabhängigen Medienstandort
gesetzlich zu regeln und aus den Mitteln eines Unabhängige Medien-Fonds zu
finanzieren; dazu gehören:
a) ein Förderprogramm „Strukturelle Förderung des Lokaljournalismus“. Die
staatsferne Agentur für Digitale Medien soll lokal berichtende,
journalistische Redaktionen nach transparenten, strukturellen Kriterien fördern. Die
Kriterien umfassen beispielsweise die Anzahl professionell ausgebildeter
Journalist*innen, den Anteil an aktueller lokaler Berichterstattung oder die
Mitgliedschaft in einer Selbstkontrollorganisation wie dem Deutschen
Presserat. Das Förderprogramm soll so ausgestaltet sein, dass kleinere
Organisationen anteilig mehr Förderungen bekommen. Zudem sollten
Organisationen bevorzugt werden, die im Fall von Werbefinanzierung auf
regelkonforme und kontextbasierte Werbemodelle setzen. Das Förderprogramm
dient der Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit lokaler
Berichterstattung in Medienmärkten, die sich nicht allein über den freien Markt
finanzieren können, und soll auf Dauer angelegt sein. Konzeption und Ausgestaltung
des Förderprogramms sollen eng mit den Ländern abgestimmt werden,
durch eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme vorbereitet und laufend
evaluiert werden,
b) ein Innovationsprogramm „Journalismus stark und innovativ“, um die
digitale Transformation im Medienbereich sowie die Medienvielfalt durch
innovative, gemeinwohlorientierte und nachhaltige Geschäftsmodelle,
technischen Innovationen sowie Neugründungen zu unterstützen. Vernetzung,
Weiterbildung, Wissenstransfer und wissenschaftliche Evaluation sollen
integrale Bestandteile der Förderung sein. Dabei werden Ansätze aus den nicht
ausreichend finanzierten Innovationsförderungen der
Landesmedienanstalten weiterentwickelt. Ziel ist die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit
der unterstützten Medienorganisationen. Der Umfang des Programms soll
dementsprechend durch die erfolgreiche digitale Transformation über die
Zeit reduziert werden. Die Förderung soll staatsfern und anhand
transparenter Kriterien erfolgen (www.publix.de/uploads/Whitepaper-
Gemeinwohlorientierte-Journalismus/Publix-Whitepaper-01-2026-DE.pdf),
c) ein Infrastrukturprogramm „Digitale Räume für die demokratische
Öffentlichkeit“. Daraus sollen die technischen, organisatorischen und personellen
Grundlagen einer neuen digitalen gemeinwohlorientierten
Kommunikationsinfrastruktur finanziert werden. Das Ziel ist es, soziale Netzwerke so zu
gestalten, dass ihre Dynamiken den fairen Austausch und die demokratische
Öffentlichkeit fördern und ausgewogene Inhalte nicht systematisch
benachteiligt werden. So schaffen wir auch eine bessere Umgebung für den
Vertrieb und die Nutzung von professionellen, journalistischen Inhalten. Die
Kommunikationsinfrastruktur setzt auf Open Source und offene Systeme
(Interoperabilität). Sie stellt langfristig Serverkapazitäten in Europa zur
Verfügung, hält Speicherplatz und kostenfreie Nutzung für gemeinnützige
Akteur*innen vor, beinhaltet Innovationsförderung für neue Anwendungen und
Geschäftsmodelle;
4. den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung um die Zwecke
des gewinnzweckfreien Journalismus und der Entwicklung von quelloffenen
Technologien zu erweitern;
5. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen,
a) gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien als
Werbeträger*innen und neue digitale Werbeformen und -anbieter*innen zu
schaffen, insbesondere durch die Reform der Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste (AVMD-Richtlinie), inkl. einer Ausweitung von
Werbeumfangregelungen auf sehr große Online-Plattformen,
b) dass bestehende Regelungen zu Interoperabilität (Digital Markets Act, Art.
6) auf soziale Netzwerke angewendet werden, um Abhängigkeiten und
eingeschränkte Sichtbarkeit von traditionellen Medien aufzubrechen,
c) dass bestehende Regelungen so geändert werden, dass Plattformen das
Setzen von Links nach draußen (Outlinks) nicht einschränken dürfen,
d) dass die bestehenden Auflagen an personalisierte Werbung konsequent
durchgesetzt werden, damit regelkonforme, kontextbasierte Werbeangebote
nicht länger strukturell benachteiligt werden;
6. in Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass im geplanten Digitalen
Medienstaatsvertrag
a) der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Förderung
digitaler demokratischer Debattenräume ausgeweitet wird und
b) Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten
Medienanbieter*innen insbesondere bei der Verbreitung ihrer Inhalte erleichtert werden.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Wir befinden uns mitten in einer tiefgreifenden Transformation, die unseren Zugang zu Inhalten, Informationen,
aber auch zu Dialog- und Austauschräumen radikal verändert und erweitert. Die Schattenseiten dieser
Transformation werden immer sichtbarer: süchtigmachende Plattformarchitekturen, die die Verbreitung von
Desinformationskampagnen und irreführenden Inhalten erleichtern, Umverteilung von Einnahmen weg von
Inhalteproduzent*innen und hin zu Tech-Unternehmen, Einfallstore für Propaganda und hybrider Kriegsführung, neue
Formen digitaler Gewalt und nicht zuletzt gesundheitliche und psychische Risiken für Kinder und Jugendliche. Ein
für uns als Gesellschaft besonders gravierendes Risiko ist die Schwächung und systematische Verdrängung von
unabhängigem Journalismus. Diesen Schaden können wir uns nicht leisten, denn hier geraten die Grundfeste der
Demokratie ins Wanken.
Das muss nicht sein, denn die digitale Transformation bietet viele Chancen für einen niedrigschwelligen Zugang
zu journalistischen Inhalten, die den eigenen Bedürfnissen passgenau entsprechen. Mit den vorgeschlagenen
Maßnahmen wollen wir gleichzeitig eine schnelle und nachhaltige Unterstützung für den Journalismus als
demokratische Infrastruktur erreichen, aber auch die Weichen stellen, um unser Kommunikationssystem so zu
transformieren, dass es für alle in unserer demokratischen Gesellschaft einen Mehrwert darstellt.
Direkte Subventionen für lokale Nachrichtenmedien wie das hier vorgeschlagene Bundesprogramm sind in den
nordischen Ländern zum Teil seit Jahrzehnten etabliert und haben insbesondere in Norwegen dazu geführt, dass
es eine Grundversorgung mit lokalen Informationen in allen Gemeinden sichergestellt ist (www.nordi-
com.gu.se/en/facts-analysis/nordic/factsheets/direct-media-subsidies-news-media-nordic-overview). Solche
internationalen Vorbilder zeigen, dass lokale Medienvielfalt durch staatsferne Förderungen gewährleistet werden
kann. Indirekte Förderungen, wie eine Abschaffung von Mehrwertsteuern oder eine Zustellförderung haben
dagegen große Mitnahmeeffekte und sind weniger gut geeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Denn unabhängige
Redaktionen und Journalist*innen, die lokal berichten und recherchieren, sind wichtiger als der Vertriebsweg
Papier. Um Lokaljournalismus als demokratische Infrastruktur zu erhalten, braucht es daher eine
Existenzförderung.
Darüber hinaus müssen journalistische Formate und Vertrieb grundsätzlich an die Bedürfnisse der Nutzer*innen
angepasst werden. Solche Innovationen können projektbezogen mithilfe eines Transformationsprogramms
finanziert werden und die Medienvielfalt auch regional und überregional stärken.
Digitale Debattenräume dürfen zudem nicht ausschließlich von U.S.-amerikanischen oder chinesischen Tech-
Unternehmen gestellt und in ihrer Ausgestaltung kontrolliert werden. Mit den quelloffenen, dezentralen
Protokollen, ActivityPub und AT Proto, gibt es bereits zwei Alternativen, die es erlauben, soziale Netzwerke fernab
von wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme zu organisieren. Ein Grundstock dieser Infrastruktur muss im
öffentlichen Interesse ausgebaut und langfristig betrieben werden, um die derzeitige Logik der
Plattformökonomie auszuhebeln und Nutzenden die Wahl ihrer inhaltlichen Präferenzen wieder selbst zu überlassen.
Öffentlich-rechtliche Medien können dabei als verlässliche Knotenpunkte für digitale Dialogräume dienen. Auf
technischer Ebene können sie gemeinwohlorientierte, digitale Infrastruktur bereitstellen, die offenen, werbefreien
Zugang zu Dialogräumen ermöglicht und nicht nur eigene redaktionelle Angebote hostet, sondern auch anderen
Akteur*innen zur Verfügung stellt. Zudem sind öffentlich-rechtliche Redaktionen darinnen geübt, journalistische
Inhalte nicht nur zu produzieren, sondern sie aktiv in moderierte Diskussionsformate zu überführen. Durch eine
solche Dialogmoderation und die Bereitstellung einer offenen Infrastruktur können die öffentlich-rechtlichen
Medien die demokratische Öffentlichkeitskultur stärken, die Fragmentierung der digitalen Öffentlichkeit
begrenzen und langfristig eine robuste, gemeinwohlorientierte Kommunikationsbasis schaffen, die allen Bürger*innen
niedrige Zugangsschranken und Mitwirkungsmöglichkeiten bietet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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