Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 671/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und
Beträge an Preisentwicklung anpassen"
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 671/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und
Beträge an Preisentwicklung anpassen"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Elterngeld als Einkommensersatzleistung
wesentlich dazu beiträgt, dass die partnerschaftliche Übernahme von
Verantwortung in jungen Familien heute einen deutlich höheren Stellenwert hat.
2. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die
Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anzuheben. Er bittet
die Bundesregierung, dabei eine auch die allgemeine Preisentwicklung
berücksichtigende Anpassung der Einkommensgrenze sowie des Mindest- und des
Höchstbeitrags vorzunehmen, sowie zu prüfen, inwiefern unter
Berücksichtigung der Haushaltslage eine regelmäßige Anpassung der Elterngeldbeträge an
die Preisentwicklung festgeschrieben werden kann.
3. Der Bundesrat begrüßt weiterhin die Ankündigung der Bundesregierung, die
Rechte von Pflegeeltern zu stärken und für sie ein Elterngeld einzuführen,
sowie Verbesserungen für Selbstständige durch eine Flexibilisierung der
Berechnungsgrundlage vorzunehmen. Er bittet darum, diese zeitnah und in
Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.
Begründung:
Seit der Einführung zum 1. Januar 2007 sind die Mindest- und Höchstbeträge
des Elterngeldes mit 300 Euro und 1 800 Euro unverändert geblieben. In diesen
fast 20 Jahren sind jedoch die allgemeinen Lebenshaltungskosten deutlich
gestiegen. Eine zeitgemäße Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag ist daher
dringend erforderlich, wenn Elterngeld weiterhin eine echte
Einkommensersatzleistung sein soll. Zudem ist eine Dynamisierung des Mindest- und
Höchstbetrags geboten, damit auch zukünftige Steigerungen der
Lebenshaltungskosten für junge Familien während des Elterngeldbezugs adäquat
begegnet wird. Lösungsvorschläge hierzu werden seit Jahren im Rahmen der Jugend-
und Familienministerkonferenz (JFMK) und in Bund-Länder-Runden
diskutiert. Die Höhe des Elterngeldes muss sich als Lohnersatzleistung an der
Preisentwicklung orientieren.
Es gibt keinen sachlichen Grund, dass Pflegeeltern bislang keinen Anspruch
auf Elterngeld haben. Elterngeld ist dafür gedacht, Eltern zu unterstützen, die
nach der Geburt eines Kindes oder nach der Aufnahme eines Kindes,
unabhängig vom Alter und bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, ihre Erwerbstätigkeit
reduzieren, um sich um das Kind zu kümmern. Genau dies tun auch Pflegeeltern,
die erstmals ein Pflegekind aufnehmen.
Die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern ist nach wie vor ein
dringliches Anliegen. Pflegeeltern leisten einen unschätzbaren gesellschaftlichen
Beitrag, wenn sie Pflegekinder in ihrer Familie aufnehmen. Sie dürfen deshalb
beim Elterngeld nicht länger benachteiligt werden. Einerseits steigt der Bedarf
an Pflegeeltern, andererseits geht leider die Bereitschaft, diese Aufgabe zu
übernehmen, zurück. Dabei spielen wirtschaftliche Gründe eine signifikante
Rolle. Der Bundesrat verweist hier auf seinen Beschluss vom 18. Oktober 2024
(443/24 (Beschluss)).
Für Selbständige bringt das BEEG in der Praxis viele Hürden mit sich, weil
deren Einkünfte schwanken und nicht so leicht nachzuweisen sind wie bei
Angestellten. Denkbar wären die Einführung flexiblerer Bemessungszeiträume, eine
Berücksichtigung von Investitionen und Verlusten sowie vereinfachte
Einkommensnachweise.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen" (Beschlussdrucksache)