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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten"

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 670/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 670/25 (Beschluss) 19.12.25 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 670/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Elterngeld eine wichtige familienpolitische Errungenschaft darstellt, die seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2007 von fast allen Berechtigten in Anspruch genommen wird. 2. Das Elterngeld unterliegt seit nunmehr fast 20 Jahren einer stetigen Entwicklung. Im Laufe der Zeit wurden Regelungen zunehmend flexibilisiert und um neue Optionen erweitert. So konnte man den sich verändernden Bedürfnissen der Eltern gerecht werden. Inzwischen hat das Elterngeld – auch durch die Berücksichtigung von komplizierten Fallgestaltungen – einen Grad an Komplexität erreicht, der sowohl die Eltern als auch die Elterngeldstellen vor große Herausforderungen stellt. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu erarbeiten. Ziel muss sein, die Beantragung und Genehmigung dieser zentralen familienpolitischen Leistung spürbar zu vereinfachen, das Elterngeld wieder transparenter und für alle Beteiligten unbürokratischer auszugestalten und dadurch die Familien und die Verwaltung zu entlasten. Begründung: Durch vielfache Anpassungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben die gesetzlichen Grundlagen für die Beantragung und Genehmigung des Elterngeldes inzwischen eine für Eltern kaum zu durchdringende Detailtiefe erreicht. Dies führt zu einem eheblichen Beratungsbedarf bei den Elterngeldstellen, der dort entsprechend viele Ressourcen bindet. Damit einher gehen immer umfangreichere Anforderungen an das Fachwissen beim Personal in den Elterngeldstellen. Gleichzeitig werden die Bearbeitungsabläufe durch regelmäßige Änderungen, die sich auch in den eingesetzten Fachverfahren niederschlagen, zeitintensiver und fehleranfälliger. Auch die Anzahl der Änderungsanträge vonseiten der Eltern ist aufgrund der Vielzahl an Regelungsmöglichkeiten konstant gestiegen und führt zu gesteigertem Beratungs- und Bearbeitungsbedarf. Obwohl gleichzeitig die Digitalisierung im Bereich des Elterngeldes erfolgversprechend voranschreitet, ist festzuhalten: Auch und gerade die Digitalisierung des Elterngeldes erfordert schlanke und effiziente Prozesse, die wiederum stringente und klare gesetzliche Regelungen voraussetzen. Eine Vereinfachung des Elterngeldes liegt somit im Interesse sowohl der Familien als auch der Behörden, die das Elterngeld administrieren. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD eine Weiterentwicklung des Elterngeldes festgeschrieben. Dies muss mit einer Vereinfachung einhergehen. Die Länder haben bereits im Jahr 2023 mögliche Vereinfachungen fachlich abgestimmt und dem Bund übersandt. Sie unterstützen den Bund auch weiterhin gerne mit ihrem Fachwissen und den Erfahrungen aus der Ausführung des Gesetzes, die nun in fast 20 Jahren gesammelt wurden.]

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