Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten"
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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 670/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen -
Familien und Behörden entlasten"
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 670/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen -
Familien und Behörden entlasten"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Elterngeld eine wichtige familienpolitische
Errungenschaft darstellt, die seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2007 von fast
allen Berechtigten in Anspruch genommen wird.
2. Das Elterngeld unterliegt seit nunmehr fast 20 Jahren einer stetigen
Entwicklung. Im Laufe der Zeit wurden Regelungen zunehmend flexibilisiert und um
neue Optionen erweitert. So konnte man den sich verändernden Bedürfnissen
der Eltern gerecht werden. Inzwischen hat das Elterngeld – auch durch die
Berücksichtigung von komplizierten Fallgestaltungen – einen Grad an
Komplexität erreicht, der sowohl die Eltern als auch die Elterngeldstellen vor große
Herausforderungen stellt.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern
eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu
erarbeiten. Ziel muss sein, die Beantragung und Genehmigung dieser zentralen
familienpolitischen Leistung spürbar zu vereinfachen, das Elterngeld wieder
transparenter und für alle Beteiligten unbürokratischer auszugestalten und dadurch
die Familien und die Verwaltung zu entlasten.
Begründung:
Durch vielfache Anpassungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) haben die gesetzlichen Grundlagen für die Beantragung und
Genehmigung des Elterngeldes inzwischen eine für Eltern kaum zu durchdringende
Detailtiefe erreicht. Dies führt zu einem eheblichen Beratungsbedarf bei den
Elterngeldstellen, der dort entsprechend viele Ressourcen bindet. Damit einher
gehen immer umfangreichere Anforderungen an das Fachwissen beim Personal
in den Elterngeldstellen. Gleichzeitig werden die Bearbeitungsabläufe durch
regelmäßige Änderungen, die sich auch in den eingesetzten Fachverfahren
niederschlagen, zeitintensiver und fehleranfälliger. Auch die Anzahl der
Änderungsanträge vonseiten der Eltern ist aufgrund der Vielzahl an
Regelungsmöglichkeiten konstant gestiegen und führt zu gesteigertem Beratungs- und
Bearbeitungsbedarf. Obwohl gleichzeitig die Digitalisierung im Bereich des
Elterngeldes erfolgversprechend voranschreitet, ist festzuhalten: Auch und gerade die
Digitalisierung des Elterngeldes erfordert schlanke und effiziente Prozesse, die
wiederum stringente und klare gesetzliche Regelungen voraussetzen. Eine
Vereinfachung des Elterngeldes liegt somit im Interesse sowohl der Familien als
auch der Behörden, die das Elterngeld administrieren.
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD
eine Weiterentwicklung des Elterngeldes festgeschrieben. Dies muss mit einer
Vereinfachung einhergehen. Die Länder haben bereits im Jahr 2023 mögliche
Vereinfachungen fachlich abgestimmt und dem Bund übersandt. Sie
unterstützen den Bund auch weiterhin gerne mit ihrem Fachwissen und den
Erfahrungen aus der Ausführung des Gesetzes, die nun in fast 20 Jahren gesammelt
wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" (Beschlussdrucksache)