Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten"
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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten"
[Bundesrat Drucksache 670/25
13.11.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld vereinfachen -
Familien und Behörden entlasten“
Der Ministerpräsident Mainz, 13. November 2025
des Landes Rheinland-Pfalz
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld vereinfachen – Familien und Behörden
entlasten“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1059. Sitzung am 21. November 2025 aufzunehmen
und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld vereinfachen – Familien und
Behörden entlasten“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Elterngeld eine wichtige familienpolitische
Errungenschaft darstellt, die seit ihrer Einführung zum 01.01.2007 von fast allen
Berechtigten in Anspruch genommen wird.
2. Das Elterngeld unterliegt seit nunmehr fast 20 Jahren einer stetigen
Entwicklung. Im Laufe der Zeit wurden Regelungen zunehmend flexibilisiert und
um neue Optionen erweitert. So konnte man den sich verändernden
Bedürfnissen der Eltern gerecht werden. Inzwischen hat das Elterngeld – auch
durch die Berücksichtigung von komplizierten Fallgestaltungen – einen Grad an
Komplexität erreicht, der sowohl die Eltern als auch die Elterngeldstellen vor
große Herausforderungen stellt.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern
eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zu
erarbeiten. Ziel muss sein, die Beantragung und Genehmigung dieser zentralen
familienpolitischen Leistung spürbar zu vereinfachen, das Elterngeld wieder
transparenter und für alle Beteiligten unbürokratischer auszugestalten und
dadurch die Familien und die Verwaltung zu entlasten.
Begründung:
Durch vielfache Anpassungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
haben die gesetzlichen Grundlagen für die Beantragung und Genehmigung des
Elterngeldes inzwischen eine für Eltern kaum zu durchdringende Detailtiefe erreicht.
Dies führt zu einem eheblichen Beratungsbedarf bei den Elterngeldstellen, der dort
entsprechend viele Ressourcen bindet. Damit einher gehen immer umfangreichere
Anforderungen an das Fachwissen beim Personal in den Elterngeldstellen.
Gleichzeitig werden die Bearbeitungsabläufe durch regelmäßige Änderungen, die sich
auch in den eingesetzten Fachverfahren niederschlagen, zeitintensiver und
fehleranfälliger. Auch die Anzahl der Änderungsanträge vonseiten der Eltern ist
aufgrund der Vielzahl an Regelungsmöglichkeiten konstant gestiegen und führt zu
gesteigertem Beratungs- und Bearbeitungsbedarf. Obwohl gleichzeitig die
Digitalisierung im Bereich des Elterngeldes erfolgversprechend voranschreitet, ist
festzuhalten: Auch und gerade die Digitalisierung des Elterngeldes erfordert schlanke
und effiziente Prozesse, die wiederum stringente und klare gesetzliche Regelungen
voraussetzen. Eine Vereinfachung des Elterngeldes liegt somit im Interesse sowohl
der Familien als auch der Behörden, die das Elterngeld administrieren.
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD eine
Weiterentwicklung des Elterngeldes festgeschrieben. Dies muss mit einer
Vereinfachung einhergehen. Die Länder haben bereits im Jahr 2023 mögliche
Vereinfachungen fachlich abgestimmt und dem Bund übersandt. Sie unterstützen den
Bund auch weiterhin gerne mit ihrem Fachwissen und den Erfahrungen aus der
Ausführung des Gesetzes, die nun in fast 20 Jahren gesammelt wurden.
Drucksache 670/25]
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