Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025
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Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6716
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Robert Teske, Ulrike
Schielke-Ziesing, Lukas Rehm, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Jan Feser,
Julian Schmidt, Thomas Ladzinski, Thomas Stephan, Carsten Becker und
der Fraktion der AfD
Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025
Mehr als jedes dritte ausländische Kind in Deutschland (36,8 Prozent) bezog
Stand Dezember 2024 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) (Bürgergeld). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu
diesem Zeitpunkt 7,4 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2682). Ferner hat
sich die Zahl der ausländischen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II
erhielten, seit 2010 fast verdreifacht, sie stieg von rund 304 000 im Jahr 2010 auf
rund 862 400 Kinder im Jahr 2024. Derweil sank im selben Zeitraum die Zahl
der deutschen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von rund
1,37 Millionen auf rund 888 400 Kinder. Diese Entwicklung schlägt sich auch
in den Ausgaben nieder: Während die jährlichen Bürgergeldausgaben für
deutsche Kinder trotz Anpassungen aufgrund steigender Lebenshaltungskosten
konstant geblieben sind (2010: 2,58 Mrd. Euro; 2024: 2,64 Mrd. Euro), haben die
Ausgaben für ausländische Kinder sich mehr als verfünffacht (2010: 668 Mio.
Euro; 2024: 3,58 Mrd. Euro; vgl. Bundestagsdrucksachen 21/2682 und
20/12358).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil von deutschen
und ausländischen Kindern in Deutschland (bitte jeweils getrennt nach
Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert
nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei,
Ukraine, Westbalkanstaaten, Top‑8-nichteuropäische Asylherkunftsländer:
Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische
Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an
der minderjährigen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB‑II-
Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und
kreisfreien Städten ausweisen)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an
der minderjährigen deutschen Gesamtbevölkerung) von deutschen
Kindern im SGB‑II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund,
Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen)?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember
2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an
der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von ausländischen Kindern im
SGB‑II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern,
Kreisen und kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach
Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei,
Ukraine, Westbalkanstaaten, Top‑8-nichteuropäische Asylherkunftsländer:
Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Arabische
Republik Syrien ausweisen)?
5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010
bis 2025 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte die
Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder
Monatsdurchschnittswert ausweisen), und wie hoch ist aktuell der sich im Jahr
2026 bisher angesammelte Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche von
Kindern in SGB‑II‑Bedarfsgemeinschaften (bitte jeweils getrennt nach Bund,
Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach
Staatsangehörigkeit: insgesamt, Deutsche, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top‑8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan,
Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen
ausweisen)?
6. Wie viele deutsche und ausländische Kinder im SGB‑II-Leistungsbezug
befanden sich am 31. Dezember 2025 seit mindestens zwei, seit
mindestens vier bzw. seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im
Leistungsbezug, und wie hoch war ihr Anteil an den Kindern im SGB‑II-
Leistungsbezug ihrer jeweiligen Nationalität (bitte jeweils getrennt nach
Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit:
insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine,
Westbalkanstaaten und Top‑8-nichteuropäische Asylherkunftsländer:
Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik
Syrien ausweisen)?
7. Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil der deutschen und
ausländischen Kinder im SGB‑II-Leistungsbezug, die am 31. Dezember 2025 in
Bedarfsgemeinschaften, in denen kein erwerbsfähiger Erwachsener
erwerbstätig war, und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer
erwerbstätigen erwachsenen Person (aufstockend) lebten (bitte getrennt
nach Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach
Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine,
Westbalkanstaaten und Top‑8-nichteuropäische Asylherkunftsländer:
Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische
Republik Syrien ausweisen)?
8. Wie hoch war am 31. Dezember 2025 die durchschnittliche Zahl der
Kinder je SGB‑II-Bedarfsgemeinschaft, und welcher Anteil der Kinder lebte
in Bedarfsgemeinschaften mit vier oder mehr Kindern (bitte getrennt nach
Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit
der Kinder: insgesamt, Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten und Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan,
Somalia, Arabische Republik Syrien ausweisen)?
9. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2025
am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-
Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils
getrennt ausweisen)?
10. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2025
am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB‑II-
Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils
getrennt ausweisen)?
11. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von deutschen Kindern am 31.
Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte
die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder
jeweils getrennt ausweisen)?
12. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von deutschen Kindern am 31.
Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte
die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder
jeweils getrennt ausweisen)?
13. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von ausländischen Kindern am
31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien
Städte die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische
Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
14. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung die SGB‑II-Quote von ausländischen Kindern am
31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien
Städte die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische
Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
15. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte
jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den
Jahresoder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB‑II-
Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für
diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt
sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
16. In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der
Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte
jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den
Jahresoder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB‑II-
Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für
diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt
sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
17. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
die SGB‑II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am
höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten
(bitte für diese Bundesländer die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für
deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
18. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
die SGB‑II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am
niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am
niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB‑II-Quote insgesamt sowie
für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
19. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
die SGB‑II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am
höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten
(bitte für diese Bundesländer die SGB‑II-Quote insgesamt sowie für
deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
20. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
die SGB‑II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am
niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am
niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB II-Quote insgesamt sowie
für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
21. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die
Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder
Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB‑II-
Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für
diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche
und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
22. In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung
der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die
Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder
Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB‑II-
Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für
diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche
und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
23. Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil der Kinder, die am 31.
Dezember 2025 in Deutschland Sozialleistungen bezogen und die aktuell
Sozialleistungen beziehen (bitte nach deutschen und ausländischen Kindern
differenzieren)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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