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Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6654 · Antrag · Original ↗

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Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten Antrag der Abgeordneten Nyke Slawik, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan, Marlene Schönberger, Denise Loop, Ulle Schauws, Dr. Anja Reinalter, Sven Lehmann, Helge Limburg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Individueller Mut, zivilgesellschaftliche Arbeit sowie rechtliche Fortschritte haben dazu geführt, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft deutlich freier leben können, als das in der Vergangenheit der Fall war. Dieser gesellschaftliche Fortschritt und die größere Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (LSBTIQ) stärken unsere Demokratie und sind fundamental für eine offene, demokratische Gesellschaft. Denn das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Fortbestehenden Anfeindungen und Ausgrenzungen von LSBTIQ muss aktiv entgegengewirkt werden. Queere Menschen sehen sich einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Die Zahl der registrierten Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/ inland/gesellschaft/queer-beauftragte-bundesregierung-csd-100.html). Zudem kam es in den vergangenen zwei Jahren gegen Orte queeren Lebens (Vereine, Bars, Clubs etc.) sowie bei Pride-Veranstaltungen zu rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuchen: Laut Dokumentation der Amadeu-Antonio-Stiftung kam es 2025 bundesweit bei nahezu jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen, von denen fast die Hälfte rechtsextremen Täter*innen zugeordnet werden konnte (www.amadeu-antonio-stiftung.de/ angriffeauf-csds-erreichen-2025-rekordniveau-151491/). Queerfeindlichkeit ist kein Randphänomen im Rechtsextremismus, sondern fester Bestandteil seiner Ideologie und Strategie. Eine freie und offene Gesellschaft darf queerfeindliche Gewalt und jegliche Versuche, queere Menschen in die Unsichtbarkeit zurückzudrängen, niemals hinnehmen. Deutschland trägt vor dem Hintergrund der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung queerer Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus und angesichts der Fortsetzung der Unterdrückung queerer Menschen einschließlich jahrzehntelang fortbestehender Strafverfolgung schwuler Männer in beiden deutschen Staaten nach 1945 und des in vielen Teilen vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärten Transsexuellengesetzes eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Menschenfeindlichkeit aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6654 21. Wahlperiode 23.06.2026 Der Staat muss Sicherheit für alle gewährleisten, muss Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken. Deshalb ist es im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen mit gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu stärken und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die angefeindet und auch angegriffen werden. Deutschland kann stolz darauf sein, dass Menschen sich 2026 auf weit über 100 Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, beginnend in Angermünde, wo am 11. April 2026 die erste Demonstration stattfand, bis zum 26. September 2026, wenn in Emmendingen, Herzogenaurach, Kaiserlautern, Landshut und Stendal demonstriert wird, für Menschenrechte und Vielfalt einsetzen. II. Der Deutsche Bundestag tritt jeder Form von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts entschieden entgegen, verurteilt Angriffe, Anfeindungen und Hass gegenüber queeren Menschen mit Nachdruck und setzt sich für eine offene, vielfältige und respektvolle Gesellschaft ein, in der alle Menschen frei und sicher leben können. III. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen sich für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt engagieren – als sichtbares Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen gerade angesichts der steigenden Bedrohung für ihre Freiheit und Sicherheit. Er bestärkt angesichts der gegenwärtigen Anfeindungen, Einschüchterungsversuche und Bedrohungen die Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen darin, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, indem sie engagiert und sichtbar für ihre Forderungen eintreten. IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ von 2023 zeitnah umzusetzen, damit alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und ihrem Geschlecht gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Mit welchen weiteren konkreten Maßnahmen queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpft werden kann und welche Gesetzesänderungen zur Beseitigung fortbestehender Diskriminierungen erforderlich sind, hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im vergangenen Jahr detailliert im Antrag „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“ dargelegt (Bundestagsdrucksache 21/580). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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