Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten
Text
Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten
Antrag
der Abgeordneten Nyke Slawik, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan,
Marlene Schönberger, Denise Loop, Ulle Schauws, Dr. Anja Reinalter, Sven
Lehmann, Helge Limburg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Individueller Mut, zivilgesellschaftliche Arbeit sowie rechtliche Fortschritte haben
dazu geführt, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft deutlich freier leben
können, als das in der Vergangenheit der Fall war. Dieser gesellschaftliche Fortschritt und
die größere Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und
intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (LSBTIQ) stärken unsere Demokratie
und sind fundamental für eine offene, demokratische Gesellschaft. Denn das
Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar.
Fortbestehenden Anfeindungen und Ausgrenzungen von LSBTIQ muss aktiv
entgegengewirkt werden. Queere Menschen sehen sich einem besonders hohen
Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Die Zahl
der registrierten Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und
„Geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/
inland/gesellschaft/queer-beauftragte-bundesregierung-csd-100.html). Zudem kam es in
den vergangenen zwei Jahren gegen Orte queeren Lebens (Vereine, Bars, Clubs etc.)
sowie bei Pride-Veranstaltungen zu rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen
Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuchen: Laut
Dokumentation der Amadeu-Antonio-Stiftung kam es 2025 bundesweit bei nahezu jedem
zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen, von denen fast die Hälfte rechtsextremen
Täter*innen zugeordnet werden konnte (www.amadeu-antonio-stiftung.de/
angriffeauf-csds-erreichen-2025-rekordniveau-151491/). Queerfeindlichkeit ist kein
Randphänomen im Rechtsextremismus, sondern fester Bestandteil seiner Ideologie und
Strategie. Eine freie und offene Gesellschaft darf queerfeindliche Gewalt und jegliche
Versuche, queere Menschen in die Unsichtbarkeit zurückzudrängen, niemals
hinnehmen.
Deutschland trägt vor dem Hintergrund der systematischen Entrechtung, Erniedrigung,
Deportation und Ermordung queerer Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus
und angesichts der Fortsetzung der Unterdrückung queerer Menschen einschließlich
jahrzehntelang fortbestehender Strafverfolgung schwuler Männer in beiden deutschen
Staaten nach 1945 und des in vielen Teilen vom Bundesverfassungsgericht für
grundgesetzwidrig erklärten Transsexuellengesetzes eine besondere Verantwortung im
Kampf gegen Menschenfeindlichkeit aufgrund der sexuellen Identität und des
Geschlechts.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6654
21. Wahlperiode 23.06.2026
Der Staat muss Sicherheit für alle gewährleisten, muss Freiheit schützen, gleiche
Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken. Deshalb ist es
im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen mit
gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren
Lebens zu stärken und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die angefeindet und auch
angegriffen werden.
Deutschland kann stolz darauf sein, dass Menschen sich 2026 auf weit über 100
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, beginnend in Angermünde, wo am 11. April 2026
die erste Demonstration stattfand, bis zum 26. September 2026, wenn in
Emmendingen, Herzogenaurach, Kaiserlautern, Landshut und Stendal demonstriert wird, für
Menschenrechte und Vielfalt einsetzen.
II. Der Deutsche Bundestag tritt jeder Form von Diskriminierung und
Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts entschieden entgegen,
verurteilt Angriffe, Anfeindungen und Hass gegenüber queeren Menschen mit
Nachdruck und setzt sich für eine offene, vielfältige und respektvolle Gesellschaft
ein, in der alle Menschen frei und sicher leben können.
III. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Teilnehmenden der bundesweiten
CSD-Veranstaltungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen
sich für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt engagieren – als
sichtbares Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen gerade angesichts der
steigenden Bedrohung für ihre Freiheit und Sicherheit. Er bestärkt angesichts der
gegenwärtigen Anfeindungen, Einschüchterungsversuche und Bedrohungen die
Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen darin, ihr Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, indem sie engagiert und sichtbar für
ihre Forderungen eintreten.
IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die noch nicht
umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz
und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ von 2023
zeitnah umzusetzen, damit alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität
und ihrem Geschlecht gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben
können.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Mit welchen weiteren konkreten Maßnahmen queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpft werden kann
und welche Gesetzesänderungen zur Beseitigung fortbestehender Diskriminierungen erforderlich sind, hat die
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im vergangenen Jahr detailliert im Antrag
„Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“ dargelegt
(Bundestagsdrucksache 21/580).
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ISSN 0722-8333
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