Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/580)
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Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/580)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6416
21. Wahlperiode 10.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Nyke Slawik, Ulle Schauws, Helge Limburg,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/580 –
Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche
Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen)
beenden
A. Problem
Die antragstellende Fraktion führt u. a. aus, dass es im Jahr 2024 bei Pride-
Veranstaltungen von Mai bis Juli zu rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen
Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuchen, etwa in
Flensburg, Aurich, Bautzen, Hannover, Paderborn, Dresden, Leverkusen,
Pinneberg, Bayreuth, Neustrelitz, Emden, Ravensburg, Brandenburg an der Havel,
Gifhorn, Stollberg, Überlingen, Bernau, Weimar, Köln, Berlin, Köthen, Mannheim,
Braunschweig oder in Essen gekommen sei. Ferner seien im Jahr 2025 bereits
CSD-(Christopher Street Day-)Veranstaltungen wie in Gelsenkirchen,
Düsseldorf, Schönebeck und Regensburg durch Bedrohungslagen beeinträchtigt oder gar
verhindert worden.
Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen verfolgten das Ziel, eine ganze
Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die
Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern.
Staat und Gesellschaft seien aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und
die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden
entgegenzutreten. Es sei daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem
Druck beugten und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückzögen, was auch
die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setze.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere
Menschen (LSBTIQ) sähen sich einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt,
welches in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen habe. Der Staat
müsse beim Schutz von Minderheiten seiner Vorbildfunktion gerecht werden,
wozu der nationale Aktionsplan „Queer leben“ mit verbindlichen Maßnahmen,
angemessener finanzieller Ausstattung und konsequenter Umsetzung engagiert
weitergeführt werden müsse. Die Beseitigung bestehender rechtlicher
Diskriminierungen und die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts seien
dringend geboten und wirkten auch in die Gesellschaft hinein als ein wichtiges
Zeichen gegen Queerfeindlichkeit – u. a. durch die Ergänzung von Artikel 3 Absatz
3 GG um „die sexuelle Identität“, die Gleichstellung von Regenbogenfamilien im
Abstammungsrecht oder die Reform des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes. Queerfeindliche Hasskriminalität sowie die Diskriminierung queerer
Menschen seien eine Bedrohung für die Demokratie und die offene Gesellschaft.
Deshalb liege der Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch
Prävention, entschlossene Strafverfolgung sowie durch Bildung und Aufklärung in der
Verantwortung des Staates.
Daher solle sich der Deutsche Bundestag dafür aussprechen, auch zukünftig das
Reichstagsgebäude anlässlich des CSD mit der Regenbogenfahne zu beflaggen –
als sichtbares Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen gerade angesichts
der steigenden Bedrohung für ihre Freiheit und Sicherheit. Ferner solle der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung u. a. auffordern,
1. in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und
Hetze zu schützen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und
die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten;
2. die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und
transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umzusetzen und
eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um
LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen;
3. den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend
weiterzuführen
sowie den weiteren im Antrag aufgelisteten Maßnahmen nachzukommen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/580 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Carsten Müller (Braunschweig)
Vorsitzender
Susanne Hierl
Berichterstatterin
Fabian Jacobi
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Aaron Valent
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Susanne Hierl, Fabian Jacobi, Helge Lindh, Helge
Limburg und Aaron Valent
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/580 in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den
Innenausschuss und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/580 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 21/580 in
seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des
Antrags.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/580 in seiner 39. Sitzung
am 10. Juni 2026 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass die Zeit der Christopher-Street-Day-
Demonstrationen (CSDs) wieder begonnen habe und dies ein Anlass für den Deutschen Bundestag sei, sich mit der Sicherheit
queerer Menschen zu befassen. Im Jahr 2025 sei jeder zweite CSD gewaltsam angegriffen worden. Dies
verdeutliche ein massives Sicherheitsproblem für queere Menschen in Deutschland, dem nicht tatenlos zugesehen werden
könne. Erforderlich sei ein besserer Schutz queerer Menschen wie etwa eine bundesweit stärkere Sensibilisierung
der Sicherheitsbehörden vor Ort für umfassende Sicherheitskonzepte gemeinsam mit den Veranstaltern.
Insgesamt müsse im rechtlichen Bereich mehr für den Schutz und die Gleichstellung queerer Menschen getan werden.
Zuallererst sei hierbei ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des
Grundgesetzes aufzunehmen. Ferner bedürfe es einer Gleichstellung von Regenbogenfamilien im
Abstammungsrecht. Hierfür spreche vor allem das Interesse der Kinder, da jedes Kind von Geburt an einen Anspruch auf zwei
Eltern haben müsse, ungeachtet der Konstellation, in die es hineingeboren werde. Der von der vorherigen
Bundesregierung verabschiedete Aktionsplan „Queer leben“ müsse konsequent weitergeführt und umgesetzt werden.
Im Sinne der im Grundgesetz festgeschrieben unantastbaren Würde aller Menschen sei gemeinsam alles
Notwendige für den Schutz queerer Menschen zu veranlassen.
Die Fraktion der SPD begrüßte das Grundansinnen des Antrags. Es sei festzustellen, dass mit zunehmenden
verbalen, wie nonverbalen Angriffen auf CSDs eine reale Sicherheitsgefährdung vorliege. Eine Vielzahl von
Fällen sei dokumentiert. Darüber hinaus erlebe man im Deutschen Bundestag zunehmend Debatten, in denen
nachweislich das Thema „Queeres Leben“ von rechtsaußen stehenden Abgeordneten verhetzt werde. Mit diesem
hiermit sowohl auf der diskursiven wie auch der realen Ebene vorliegenden Sachverhalt könne man sich nicht
abfinden. In diesem Zusammenhang müsse als Aufgabe der Länder der Schutz von CSDs sichergestellt werden. Zu
danken sei sowohl den Organisatoren der Veranstaltungen, die trotz der Angriffe queeres Leben in der
Öffentlichkeit darstellten und für Akzeptanz und Toleranz werben würden als auch gleichzeitig den Sicherheitsbehörden,
welche die entsprechende Durchführung überhaupt möglich machten. Der Koalitionsvertrag positioniere sich
gegen die Diskriminierung queeren Lebens und für den entsprechenden Schutz. Die Diskussion um eine
Überarbeitung von Artikel 3 des Grundgesetzes stelle sich als fortlaufender Prozess dar, in dem um Mehrheiten geworben
werden müsse. Auch wenn dem Antrag koalitionsseitig nicht zugestimmt werde, sei es wichtig, gemeinschaftlich
zu verhindern, dass auf Kosten queerer Menschen instrumentalisierend Stimmung gemacht und versucht werde,
Menschen gegeneinander in Stellung zu bringen.
Die Fraktion der AfD teilte mit, dass der Antrag als Abbildung grüner Ideologie betrachtet und abgelehnt werde.
In diesem Zusammenhang sei zunächst die Forderung zum Aufziehen der Regenbogenfahne als Symbol von
Spezialinteressen bzw. -gruppen auf dem Reichstagsgebäude zu nennen. Dies verdeutliche eine beeindruckende
Anmaßung bzw. Arroganz grüner Ideologie, die glaube, den Staat und seine Symbole als Privateigentum für ihre
speziellen Vorlieben in Anspruch nehmen zu können. Es bestehe kein Respekt dafür, dass staatliche Institutionen
nicht für einzelne Interessengruppen instrumentalisiert werden dürften. Ferner sei das Ansinnen zur Erweiterung
von Artikel 3 des Grundgesetzes abzulehnen. Die entsprechende Diskussion sei bereits ausführlich genug geführt
worden und die Gründe der Ablehnung hinreichend bekannt. Zu kritisieren seien weiterhin im Antrag geforderte
Geldleistungen für eine Fake-Zivilgesellschaft und für eine gesellschaftliche Meinungslenkung durch staatlich
finanzierte Propagandaorganisationen. Geforderte Meldestellen gehörten in ein Kapitel Überwachen und Strafen
als intensives Anliegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In Bezug auf das Abstammungsrecht sei zu
betonen, dass jeder Mensch über jeden anderen Menschen wisse, dass dieser mit Mutter und Vater genau zwei
Eltern habe, von denen er abstamme. Es handele sich hierbei um den Versuch, Realität durch ideologische
Fantasiekonstrukte ersetzen zu wollen. Dies zeige, dass aus den Erfahrungen mit dem Selbstbestimmungsgesetz
nichts gelernt worden sei. Der Antrag ziele darauf ab, abstruse Ideologiekonstrukte aus der Schlussphase des
20. Jahrhunderts künstlich wiederzubeleben.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass Gewalt und Diskriminierung verurteilt würden. Es sei nicht
hinnehmbar, wenn CSDs nicht durchgeführt werden könnten oder es dort zu Gewalt komme. Die Koalition habe sich
zum Schutz queeren Lebens vor Diskriminierung verpflichtet. Der Koalitionsvertrag sehe vor, dass es für alle
Menschen selbstverständlich sein müsse, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, gleichberechtigt sowie
diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dies werde umgesetzt. In diesem Zusammenhang sei
beispielsweise auf die aktuell laufende Diskussion rund um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinzuweisen. Dem
Antrag werde nicht zugestimmt.
Die Fraktion Die Linke äußerte Bedauern, dass die soziale Lebenslage von queeren Menschen, beispielsweise
am Arbeitsplatz, im Antrag wenig Anklang fände. Gleichwohl sei der Antrag als ausgezeichnet zu bewerten und
eine entsprechende Zustimmung angezeigt. Die seitens der Koalitionsfraktionen angekündigten Initiativen zum
Schutz queeren Lebens würden mit Spannung erwartet. Hierbei sei zu hoffen, dass sodann nicht allzu viel Kritik
geäußert werden müsse.
Berlin, den 10. Juni 2026
Susanne Hierl
Berichterstatterin
Fabian Jacobi
Berichterstatter
Helge Lindh
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Aaron Valent
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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