Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden
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Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/580
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Nyke Slawik, Ulle Schauws, Helge Limburg, Schahina
Gambir, Filiz Polat, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan,
Sven Lehmann, Denise Loop, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Dr. Irene
Mihalic, Dr. Anja Reinalter, Claudia Roth (Augsburg) , Stefan Schmidt,
Marlene Schönberger, Dr. Till Steffen, Awet Tesfaiesus und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche
Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen)
beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im vergangenen Jahr kam es bei Pride-Veranstaltungen von Mai bis Juli zu
rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen Hasskampagnen, Körperverletzungen und
Einschüchterungsversuchen, etwa in Flensburg, Aurich, Bautzen, Hannover, Paderborn,
Dresden, Leverkusen, Pinneberg, Bayreuth, Neustrelitz, Emden, Ravensburg,
Brandenburg an der Havel, Gifhorn, Stollberg, Überlingen, Bernau, Weimar, Köln, Berlin,
Köthen, Mannheim, Braunschweig oder in Essen. Auch im Jahr 2025 wurden bereits
CSD-Veranstaltungen wie in Gelsenkirchen, Düsseldorf, Schönebeck und Regensburg
durch Bedrohungslagen beeinträchtigt oder gar verhindert.
Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen verfolgen das Ziel, eine ganze
Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu
treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern. Staat und
Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte
queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten. Es ist daher sehr zu
bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus
dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und
Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere
Menschen (LSBTIQ) sehen sich einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt,
welches in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Die Gesamtzahl der
erfassten Hasskriminalität – also von Taten, die durch gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit motiviert sind – stieg laut dem Bundeskriminalamt im Jahr 2024 um 28
Prozent auf 21.773 Delikte. Darunter befinden sich 1.765 Straftaten aufgrund der
sexuellen Orientierung (+ 17,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) sowie 1.152 aufgrund
geschlechtsbezogener Diversität (+ 34,89 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Dazu
kommt, dass nur rund 11 Prozent von Delikten angezeigt werden, wie eine Studie der
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2024 berichtete
(https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2024-lgbtiq-equality_en.pdf),
was auf ein weiterhin großes Dunkelfeld von LSBTIQ-feindlichen Straftaten
hindeutet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir verpflichten uns
weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle
Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein,
gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.“ (S. 104). Dieses
Schutzversprechen muss jetzt konsequent umgesetzt werden – und es muss ausdrücklich auch
den Schutz geschlechtlicher Vielfalt mit einbeziehen, wie u. a. die Zahlen zu den
menschenfeindlichen Straftaten wegen geschlechtsbezogener Diversität verdeutlichen.
Der Staat muss beim Schutz von Minderheiten seiner Vorbildfunktion gerecht werden:
Dazu muss der nationale Aktionsplan „Queer leben“ mit verbindlichen Maßnahmen,
angemessener finanzieller Ausstattung und konsequenter Umsetzung engagiert
weitergeführt werden.
Die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen und die
Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts sind dringend geboten und wirken auch in die
Gesellschaft hinein als ein wichtiges Zeichen gegen Queerfeindlichkeit – u. a. durch
die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 GG um „die sexuelle Identität“, die
Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht oder die Reform des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Queerfeindliche Hasskriminalität sowie die Diskriminierung queerer Menschen sind
eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Deshalb liegt
der Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch Prävention, entschlossene
Strafverfolgung sowie durch Bildung und Aufklärung in der Verantwortung des
Staates.
II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, auch zukünftig das
Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days (CSD) mit der Regenbogenfahne
zu beflaggen – als sichtbares Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen
gerade angesichts der steigenden Bedrohung für ihre Freiheit und Sicherheit.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und
Hetze zu schützen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die
Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten;
2. die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und
transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umzusetzen und eine
bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um LSBTIQ-
feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen;
3. den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen;
4. den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und Programme zur
Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft in den Entwürfen
für den Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln auszustatten;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Artikel 3 Absatz 3 GG um ein explizites
Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“ ergänzt, und mit
den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die
notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten. Gleichzeitig sollte klargestellt
werden, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom
grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind, wie es der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht;
6. auch für weitere Rechtsgebiete Gesetzentwürfe vorzulegen, um die
Diskriminierung queerer Menschen zu beseitigen. Das betrifft insbesondere folgende
Bereiche:
o das Abstammungsrecht an die gesellschaftliche Realität anpassen, um
bestehende Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzuschaffen;
o das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren und insbesondere den
Rechtsschutz wirksamer ausgestalten, ein Verbandsklagerecht einführen, den
zivilrechtlichen Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten sowie
die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und mit ausreichenden
Mitteln ausstatten sowie bundesweite Beratungsstrukturen auch von
zivilgesellschaftlichen Trägern zu fördern;
o die Gesundheitsversorgung von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-
binären Personen gewährleisten, indem die vollständige Kostenübernahme
geschlechtsangleichender Behandlungen durch die gesetzlichen
Krankenversicherungen gesetzlich verankert wird;
o das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung reformieren durch die Ergänzung einer Beratungspflicht für Eltern, die
Einrichtung eines zentralen Melderegisters sowie die Einführung von Melde-
und Dokumentationspflichten und die Verlängerung von Verjährungsfristen
bei rechtswidrigen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern;
7. einen Entschädigungsfonds für trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binäre
Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder
Zwangsscheidungen betroffen waren, einzurichten;
8. sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Mindeststandards für den
Schutz von LSBTIQ-Geflüchteten bei der Implementierung von GEAS
eingehalten werden, indem LSBTIQ-Geflüchtete EU-weit als „besonders
schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt und aus den Grenzverfahren herausgenommen werden,
Zugang zu LSBTIQ-Fachberatungsstellen bekommen sowie nur solche Staaten
als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden, in denen LSBTIQ-Personen in allen
Landesteilen sicher vor Verfolgung sind. Dazu gehört auch, dass Staaten, in
denen LSBTIQ-Personen verfolgt werden, von der Liste sicherer Herkunftsstaaten
entfernt werden;
9. Aufnahmezusagen für LSBTIQ-Personen in laufenden Aufnahmeprogrammen
unverzüglich umzusetzen und verfolgte LSBTIQ-Personen in zukünftigen
Aufnahmeprogrammen durch feste Kontingente sowie durch die Erteilung
humanitärer Visa in dringenden Einzelfällen angemessen zu berücksichtigen;
10. Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ-Personen
und ihre Angehörigen bundesweit auszubauen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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