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Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/580 · Antrag · Original ↗

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Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden [Deutscher Bundestag Drucksache 21/580 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Nyke Slawik, Ulle Schauws, Helge Limburg, Schahina Gambir, Filiz Polat, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Misbah Khan, Sven Lehmann, Denise Loop, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Dr. Irene Mihalic, Dr. Anja Reinalter, Claudia Roth (Augsburg) , Stefan Schmidt, Marlene Schönberger, Dr. Till Steffen, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im vergangenen Jahr kam es bei Pride-Veranstaltungen von Mai bis Juli zu rechtsextrem motivierten Störungen, digitalen Hasskampagnen, Körperverletzungen und Einschüchterungsversuchen, etwa in Flensburg, Aurich, Bautzen, Hannover, Paderborn, Dresden, Leverkusen, Pinneberg, Bayreuth, Neustrelitz, Emden, Ravensburg, Brandenburg an der Havel, Gifhorn, Stollberg, Überlingen, Bernau, Weimar, Köln, Berlin, Köthen, Mannheim, Braunschweig oder in Essen. Auch im Jahr 2025 wurden bereits CSD-Veranstaltungen wie in Gelsenkirchen, Düsseldorf, Schönebeck und Regensburg durch Bedrohungslagen beeinträchtigt oder gar verhindert. Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen verfolgen das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern. Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten. Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ) sehen sich einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, welches in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Die Gesamtzahl der erfassten Hasskriminalität – also von Taten, die durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit motiviert sind – stieg laut dem Bundeskriminalamt im Jahr 2024 um 28  Prozent auf 21.773 Delikte. Darunter befinden sich 1.765 Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung (+ 17,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) sowie 1.152 aufgrund geschlechtsbezogener Diversität (+ 34,89 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Dazu kommt, dass nur rund 11 Prozent von Delikten angezeigt werden, wie eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Jahr 2024 berichtete (https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2024-lgbtiq-equality_en.pdf), was auf ein weiterhin großes Dunkelfeld von LSBTIQ-feindlichen Straftaten hindeutet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.“ (S. 104). Dieses Schutzversprechen muss jetzt konsequent umgesetzt werden – und es muss ausdrücklich auch den Schutz geschlechtlicher Vielfalt mit einbeziehen, wie u. a. die Zahlen zu den menschenfeindlichen Straftaten wegen geschlechtsbezogener Diversität verdeutlichen. Der Staat muss beim Schutz von Minderheiten seiner Vorbildfunktion gerecht werden: Dazu muss der nationale Aktionsplan „Queer leben“ mit verbindlichen Maßnahmen, angemessener finanzieller Ausstattung und konsequenter Umsetzung engagiert weitergeführt werden. Die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen und die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts sind dringend geboten und wirken auch in die Gesellschaft hinein als ein wichtiges Zeichen gegen Queerfeindlichkeit – u. a. durch die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 GG um „die sexuelle Identität“, die Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht oder die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Queerfeindliche Hasskriminalität sowie die Diskriminierung queerer Menschen sind eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Deshalb liegt der Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch Prävention, entschlossene Strafverfolgung sowie durch Bildung und Aufklärung in der Verantwortung des Staates. II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, auch zukünftig das Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days (CSD) mit der Regenbogenfahne zu beflaggen – als sichtbares Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen gerade angesichts der steigenden Bedrohung für ihre Freiheit und Sicherheit. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten; 2. die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umzusetzen und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um LSBTIQ- feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen; 3. den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen; 4. den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft in den Entwürfen für den Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln auszustatten; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Artikel 3 Absatz 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind, wie es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht; 6. auch für weitere Rechtsgebiete Gesetzentwürfe vorzulegen, um die Diskriminierung queerer Menschen zu beseitigen. Das betrifft insbesondere folgende Bereiche: o das Abstammungsrecht an die gesellschaftliche Realität anpassen, um bestehende Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzuschaffen; o das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren und insbesondere den Rechtsschutz wirksamer ausgestalten, ein Verbandsklagerecht einführen, den zivilrechtlichen Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und mit ausreichenden Mitteln ausstatten sowie bundesweite Beratungsstrukturen auch von zivilgesellschaftlichen Trägern zu fördern; o die Gesundheitsversorgung von trans-, intergeschlechtlichen und nicht- binären Personen gewährleisten, indem die vollständige Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich verankert wird; o das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung reformieren durch die Ergänzung einer Beratungspflicht für Eltern, die Einrichtung eines zentralen Melderegisters sowie die Einführung von Melde- und Dokumentationspflichten und die Verlängerung von Verjährungsfristen bei rechtswidrigen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern; 7. einen Entschädigungsfonds für trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binäre Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen waren, einzurichten; 8. sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Mindeststandards für den Schutz von LSBTIQ-Geflüchteten bei der Implementierung von GEAS eingehalten werden, indem LSBTIQ-Geflüchtete EU-weit als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt und aus den Grenzverfahren herausgenommen werden, Zugang zu LSBTIQ-Fachberatungsstellen bekommen sowie nur solche Staaten als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden, in denen LSBTIQ-Personen in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind. Dazu gehört auch, dass Staaten, in denen LSBTIQ-Personen verfolgt werden, von der Liste sicherer Herkunftsstaaten entfernt werden; 9. Aufnahmezusagen für LSBTIQ-Personen in laufenden Aufnahmeprogrammen unverzüglich umzusetzen und verfolgte LSBTIQ-Personen in zukünftigen Aufnahmeprogrammen durch feste Kontingente sowie durch die Erteilung humanitärer Visa in dringenden Einzelfällen angemessen zu berücksichtigen; 10. Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ-Personen und ihre Angehörigen bundesweit auszubauen. Berlin, den 24. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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