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Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen)

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8224 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8224 21. Wahlperiode 25.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, Denise Loop, Ulle Schauws, Dr. Anja Reinalter, Simone Fischer, Mayra Vriesema, Sven Lehmann, Rebecca Lenhard, Helge Limburg, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*- Personen) Nicht zuletzt der erschütternde Anschlag auf den Berliner CSD 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, macht die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen auch für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Zehntausende Menschen setzten durch ihre Teilnahme an zahlreichen Mahnwachen deutschlandweit Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen und stellten sich Hass, Queerfeindlichkeit und der Instrumentalisierung des Anschlags für eine Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen. Auch die Gedanken aller Mitglieder der fragestellenden Fraktion sind weiterhin bei den Opfern und ihren Angehörigen. Die seit Jahren dramatisch steigenden Zahlen der Straftaten gegen LSBTIQ*- Menschen, wie im Lagebericht des Bundeskriminalamts im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und insbesondere „Geschlechtsbezogene Diversität“ registriert, unterstreichen unverkennbar, dass auch der jüngste Anschlag im Kontext dieser zunehmenden Ausschreitungen und Übergriffe zu verstehen ist. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der queerfeindlichen Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/queer-b eauftragte-bundesregierung-csd-100.html). In den vergangenen zwei Jahren wurden überdies zahlreiche queerfreundliche Vereine, Bars, Clubs sowie Pride- Veranstaltungen Ziel rechtsextrem motivierter Störungen, digitaler Hasskampagnen, Gewalt und Einschüchterungsversuche. So dokumentierte beispielsweise die Amadeu-Antonio-Stiftung, dass es 2025 bundesweit bei nahezu jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen kam. Fast die Hälfte dieser Angriffe konnte rechtsextremen Täter*innen zugeordnet werden (www.amadeu-an tonio-stiftung.de/angriffeauf-csds-erreichen-2025-rekordniveau-151491/). Eine freie und demokratische Gesellschaft darf weder queerfeindliche Gewalt noch den Versuch hinnehmen, queere Menschen aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt dazu fest: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. leben zu können.“ (S. 104). Die Bundesregierung muss diese Verpflichtung ernst nehmen und notwendige Maßnahmen ergreifen. Queerpolitische Verbände bekräftigen den Bedarf nach Sicherheit, Deradikalisierungsarbeit sowie der Stärkung queerer Rechte. Im Nachgang des Berliner CSDs wurde sowohl von den queerpolitischen Verbänden (Quelle: www.lsv d.de/de/ct/17292-10-Sofortmassnahmen-fuer-queere-Sicherheit) als auch aus den Regierungsparteien (Quelle: www.deutschlandfunk.de/spd-fordert-verbot-v on-diskriminierung-aufgrund-sexueller-identitaet-im-grundgesetz-112.html) erneut gefordert, die Initiative des Bundesrates zur Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ endlich aufzugreifen. Auch der Nationale Aktionsplan „Queer leben“ solle mit verbindlichen Maßnahmen, einer angemessenen finanziellen Ausstattung und klaren Vorgaben zur Umsetzung fortgeführt werden. Überdies ist nicht nur der Schutz queerer Menschen vor Gewalt, sondern besonders auch die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen dringend geboten, um endlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gegen Queerfeindlichkeit zu setzen (u. a. bei der Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht sowie die Sicherstellung einer verlässlichen Gesundheitsversorgung für queere Menschen). Hassgewalt gegen queere Menschen und fortdauernde Benachteiligungen richten sich nicht nur gegen einzelne Menschen, sondern auch gegen die Grundwerte unserer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Der Staat ist deshalb verpflichtet, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt durch präventive Maßnahmen, eine konsequente Verfolgung von Straftaten sowie durch langfristige Bildungs- und Aufklärungsarbeit wirksam zu schützen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche verbindlichen Gespräche zu politischen Maßnahmen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD zwischen den Ressorts für Justiz, Inneres, Soziales, Gesellschaft und Bildung unter Beteiligung der Queerbeauftragten und der queeren Zivilgesellschaft plant die Bundesregierung zu führen oder hat sie bereits geführt, und falls keine, warum nicht?  2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Initiative des Bundesrates zu einer Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen, durch die queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt werden? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?  3. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung eines solchen ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutzes für die gesellschaftliche und historische Anerkennung, das Sicherheitsgefühl und die soziale Teilhabe (junger) queerer Menschen?  4. Welche familienrechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zur Beseitigung der bestehenden rechtlichen Diskriminierung von Regenbogenfamilien?  5. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Geschehnisse beim Berliner CSD den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ weiterzuführen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind ab wann geplant? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn nein, warum nicht?  6. Plant die Bundesregierung, jährlich vor Beginn der Pride-Saison gemeinsam mit Sicherheits- und Versammlungsbehörden sowie den Veranstaltenden auf die Erarbeitung umfassender Sicherheitsstrategien hinzuwirken und dafür zu sorgen, dass Gefährdungslagen von den Landeskriminalämtern einheitlich und queersensibel bewertet werden? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?  7. Wie plant die Bundesregierung Aufklärungsprojekte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt, insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nachhaltig zu fördern und mit wie vielen Fördermitteln?  8. Hält die Bundesregierung angesichts der Geschehnisse beim Berliner CSD an der Ankündigung von Bundesministerin Karin Prien fest, „Vielfalt“ künftig nicht mehr als übergeordnetes staatliches Förderziel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu verankern (https://taz.de/Familienmin isterin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!616 5687/), und wenn ja, mit welcher Begründung hält sie diese Schwerpunktverschiebung angesichts der aktuellen Bedrohungslage für queere Menschen weiterhin für sachgerecht?  9. Welche über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der mobilen Beratung stehen den Betroffenen des Anschlags auf den Berliner CSD konkret zur Verfügung, und in welchem Umfang werden sie derzeit in Anspruch genommen? 10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der über „Demokratie leben!“ geförderten Distanzierungs- und Ausstiegsberatung sowie der Prävention islamistischer Radikalisierung für die Verhinderung vergleichbarer Taten bei? 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der geplanten Neuausrichtung, Evaluation und Kürzung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ vorgesehenen Änderungen nicht dazu führen, dass bewährte Beratungs- und Präventionsstrukturen wegfallen oder in ihrer Arbeit unterbrochen werden? 12. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Anschlags die Notwendigkeit einer verlässlichen, mehrjährigen und planungssicheren Finanzierung zivilgesellschaftlicher Demokratie- und Präventionsarbeit? 13. Plant die Bundesregierung eine langfristige und auskömmliche Finanzierung sämtlicher Extremismuspräventionsprogramme auf Bundes- und Landesebene sicherzustellen und Finanzierungslücken bei bestehenden Projekten zu verhindern? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant? 14. Wie plant die Bundesregierung zugleich eine langfristige und auskömmliche Finanzierung queerer Jugend-, Community- und Beratungsstrukturen – wie des Jugendnetzwerks Lambda – zu gewährleisten, die durch Beratung, Jugendgruppen, Peer-Angebote und sichere Begegnungsräume der Gefährdung junger queerer Menschen entgegenwirken? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Plant die Bundesregierung kurzfristig neue Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz queerer Jugendlicher nach dem Anschlag auf den Berliner CSD? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind in Planung und zu wann? 16. Plant die Bundesregierung eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um queerfeindliche Hasskriminalität besser zu erfassen und wenn nein, warum nicht? 17. Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags auf den Berliner CSD nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu traumatherapeutischer Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen hierfür aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung? 18. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen, um zu bundesweit verbindlichen Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz zu queerfeindlicher Hasskriminalität und zum diskriminierungssensiblen Umgang mit queeren Menschen zu gelangen? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie und zu wann? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Justizministerinnen und - ministern sowie Justizsenatorinnen und -senatoren der Länder über die Frage zu sprechen, queerfeindliche Hasskriminalität als Tatmotiv ausdrücklich in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu verankern oder plant sie einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, und falls ja, welche konkreten Änderungen sind vorgesehen? 20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, dass die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen flächendeckend und verpflichtend in schulischen Bildungsplänen berücksichtigt werden, um der Entstehung und Verfestigung queerfeindlicher Einstellungen entgegenzuwirken? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, wie? 21. Wird die Bundesregierung im Bundespolizeipräsidium und bei allen Bundespolizeidirektionen hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen mit klar definierten Zuständigkeiten sowie ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen einrichten? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, bis wann? 22. In welcher Weise trägt die Bundesregierung den besonderen Bedürfnissen Betroffener von queerfeindlicher Gewalt Rechnung, insbesondere dem Umstand, dass die Taten als Angriff auf ihre Identität erlebt werden können? 23. Welche niedrigschwelligen und anonymen Beratungsangebote stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffenen queerfeindlicher Gewalt zur Verfügung, die sich aus Sorge vor einem unfreiwilligen Coming-out nicht an reguläre Stellen wenden wollen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Plant die Bundesregierung die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen bundesweit auszubauen? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant? 25. Wie schützt die Bundesregierung die Würde der Betroffenen und Angehörigen des Anschlags auf den Berliner CSD vor einer Instrumentalisierung der Tat für politische Zwecke sowie vor der Verbreitung von Bild- und Personendaten? 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zunahme queerfeindlicher wie auch antimuslimischer Aktivitäten einschließlich des Online-Geschehens im Nachgang auf den Anschlag auf den Berliner CSD, und welche Schutzmaßnahmen leitet sie daraus ab? 27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Sicherheit und Durchführung künftiger CSDs und queerer Veranstaltungen zu gewährleisten einschließlich der finanziellen Unterstützung notwendig gewordener Sicherheitsmaßnahmen seitens der Träger? 28. Wie plant die Bundesregierung insbesondere trans, inter und nicht-binäre Menschen, die überdurchschnittlich oft von Gewalt und diskriminierenden Übergriffen im Alltag betroffen sind, durch diversitätssensible Beratungs- und Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und zu schützen? 29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu queerfeindlichen Straftaten im Zusammenhang mit der Anbahnung persönlicher Kontakte über Dating-Plattformen oder Dating-Apps vor (www.tagesschau.de/inves tigativ/fake-dates-angriffe-100.html)? 30. Wie viele queerfeindlich motivierte Straftaten im Zusammenhang mit (queeren) Dating Apps oder Plattformen sind der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Deliktsgruppen aufschlüsseln)? 31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um die Sicherheit queerer Menschen beim Online-Dating zu verbessern, und welche weiteren Maßnahmen sind zu welchem konkreten Zeitpunkt geplant? Berlin, den 7. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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