Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen)
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Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8224
21. Wahlperiode 25.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nyke Slawik, Schahina Gambir, Misbah Khan, Dr. Konstantin
von Notz, Marcel Emmerich, Denise Loop, Ulle Schauws, Dr. Anja Reinalter,
Simone Fischer, Mayra Vriesema, Sven Lehmann, Rebecca Lenhard, Helge
Limburg, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Tina Winklmann und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung
der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-
Personen)
Nicht zuletzt der erschütternde Anschlag auf den Berliner CSD 2026, bei dem
ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, macht die zunehmende
Gewalt gegen queere Menschen auch für die breite Öffentlichkeit sichtbar.
Zehntausende Menschen setzten durch ihre Teilnahme an zahlreichen Mahnwachen
deutschlandweit Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen und stellten sich
Hass, Queerfeindlichkeit und der Instrumentalisierung des Anschlags für eine
Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen. Auch die Gedanken aller
Mitglieder der fragestellenden Fraktion sind weiterhin bei den Opfern und ihren
Angehörigen.
Die seit Jahren dramatisch steigenden Zahlen der Straftaten gegen LSBTIQ*-
Menschen, wie im Lagebericht des Bundeskriminalamts im Bereich „Sexuelle
Orientierung“ und insbesondere „Geschlechtsbezogene Diversität“ registriert,
unterstreichen unverkennbar, dass auch der jüngste Anschlag im Kontext dieser
zunehmenden Ausschreitungen und Übergriffe zu verstehen ist. Laut
Lagebericht des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der queerfeindlichen Straftaten
seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/queer-b
eauftragte-bundesregierung-csd-100.html). In den vergangenen zwei Jahren
wurden überdies zahlreiche queerfreundliche Vereine, Bars, Clubs sowie Pride-
Veranstaltungen Ziel rechtsextrem motivierter Störungen, digitaler
Hasskampagnen, Gewalt und Einschüchterungsversuche. So dokumentierte
beispielsweise die Amadeu-Antonio-Stiftung, dass es 2025 bundesweit bei nahezu
jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen kam. Fast die Hälfte dieser
Angriffe konnte rechtsextremen Täter*innen zugeordnet werden (www.amadeu-an
tonio-stiftung.de/angriffeauf-csds-erreichen-2025-rekordniveau-151491/).
Eine freie und demokratische Gesellschaft darf weder queerfeindliche Gewalt
noch den Versuch hinnehmen, queere Menschen aus dem öffentlichen Leben zu
verdrängen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt dazu
fest: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu
schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen
Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
leben zu können.“ (S. 104). Die Bundesregierung muss diese Verpflichtung
ernst nehmen und notwendige Maßnahmen ergreifen.
Queerpolitische Verbände bekräftigen den Bedarf nach Sicherheit,
Deradikalisierungsarbeit sowie der Stärkung queerer Rechte. Im Nachgang des Berliner
CSDs wurde sowohl von den queerpolitischen Verbänden (Quelle: www.lsv
d.de/de/ct/17292-10-Sofortmassnahmen-fuer-queere-Sicherheit) als auch aus
den Regierungsparteien (Quelle: www.deutschlandfunk.de/spd-fordert-verbot-v
on-diskriminierung-aufgrund-sexueller-identitaet-im-grundgesetz-112.html)
erneut gefordert, die Initiative des Bundesrates zur Erweiterung von Artikel 3
Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ endlich
aufzugreifen. Auch der Nationale Aktionsplan „Queer leben“ solle mit
verbindlichen Maßnahmen, einer angemessenen finanziellen Ausstattung und klaren
Vorgaben zur Umsetzung fortgeführt werden.
Überdies ist nicht nur der Schutz queerer Menschen vor Gewalt, sondern
besonders auch die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen
dringend geboten, um endlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen und ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gegen
Queerfeindlichkeit zu setzen (u. a. bei der Gleichstellung von Regenbogenfamilien im
Abstammungsrecht sowie die Sicherstellung einer verlässlichen
Gesundheitsversorgung für queere Menschen).
Hassgewalt gegen queere Menschen und fortdauernde Benachteiligungen
richten sich nicht nur gegen einzelne Menschen, sondern auch gegen die
Grundwerte unserer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Der Staat ist
deshalb verpflichtet, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt durch präventive
Maßnahmen, eine konsequente Verfolgung von Straftaten sowie durch langfristige
Bildungs- und Aufklärungsarbeit wirksam zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche verbindlichen Gespräche zu politischen Maßnahmen nach dem
Anschlag auf den Berliner CSD zwischen den Ressorts für Justiz, Inneres,
Soziales, Gesellschaft und Bildung unter Beteiligung der
Queerbeauftragten und der queeren Zivilgesellschaft plant die Bundesregierung zu führen
oder hat sie bereits geführt, und falls keine, warum nicht?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Initiative des Bundesrates
zu einer Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes
einzusetzen, durch die queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung
geschützt werden?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung eines solchen
ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutzes für die gesellschaftliche und
historische Anerkennung, das Sicherheitsgefühl und die soziale Teilhabe
(junger) queerer Menschen?
4. Welche familienrechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zur
Beseitigung der bestehenden rechtlichen Diskriminierung von
Regenbogenfamilien?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Geschehnisse
beim Berliner CSD den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz
und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“
weiterzuführen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind ab wann geplant?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Plant die Bundesregierung, jährlich vor Beginn der Pride-Saison
gemeinsam mit Sicherheits- und Versammlungsbehörden sowie den
Veranstaltenden auf die Erarbeitung umfassender Sicherheitsstrategien hinzuwirken
und dafür zu sorgen, dass Gefährdungslagen von den
Landeskriminalämtern einheitlich und queersensibel bewertet werden?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
7. Wie plant die Bundesregierung Aufklärungsprojekte gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt, insbesondere
im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nachhaltig zu
fördern und mit wie vielen Fördermitteln?
8. Hält die Bundesregierung angesichts der Geschehnisse beim Berliner CSD
an der Ankündigung von Bundesministerin Karin Prien fest, „Vielfalt“
künftig nicht mehr als übergeordnetes staatliches Förderziel des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu verankern (https://taz.de/Familienmin
isterin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!616
5687/), und wenn ja, mit welcher Begründung hält sie diese
Schwerpunktverschiebung angesichts der aktuellen Bedrohungslage für queere
Menschen weiterhin für sachgerecht?
9. Welche über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten
Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der mobilen
Beratung stehen den Betroffenen des Anschlags auf den Berliner CSD konkret
zur Verfügung, und in welchem Umfang werden sie derzeit in Anspruch
genommen?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der über „Demokratie
leben!“ geförderten Distanzierungs- und Ausstiegsberatung sowie der
Prävention islamistischer Radikalisierung für die Verhinderung
vergleichbarer Taten bei?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der geplanten
Neuausrichtung, Evaluation und Kürzung des Bundesprogramms
„Demokratie leben“ vorgesehenen Änderungen nicht dazu führen, dass bewährte
Beratungs- und Präventionsstrukturen wegfallen oder in ihrer Arbeit
unterbrochen werden?
12. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Anschlags
die Notwendigkeit einer verlässlichen, mehrjährigen und
planungssicheren Finanzierung zivilgesellschaftlicher Demokratie- und
Präventionsarbeit?
13. Plant die Bundesregierung eine langfristige und auskömmliche
Finanzierung sämtlicher Extremismuspräventionsprogramme auf Bundes- und
Landesebene sicherzustellen und Finanzierungslücken bei bestehenden
Projekten zu verhindern?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
14. Wie plant die Bundesregierung zugleich eine langfristige und
auskömmliche Finanzierung queerer Jugend-, Community- und Beratungsstrukturen
– wie des Jugendnetzwerks Lambda – zu gewährleisten, die durch
Beratung, Jugendgruppen, Peer-Angebote und sichere Begegnungsräume der
Gefährdung junger queerer Menschen entgegenwirken?
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15. Plant die Bundesregierung kurzfristig neue Maßnahmen zur Unterstützung
und zum Schutz queerer Jugendlicher nach dem Anschlag auf den
Berliner CSD?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind in Planung und zu wann?
16. Plant die Bundesregierung eine bundesweite Meldestelle für
queerfeindliche Straftaten einzuführen, um queerfeindliche Hasskriminalität besser zu
erfassen und wenn nein, warum nicht?
17. Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags auf den Berliner
CSD nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu
traumatherapeutischer Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen
hierfür aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung?
18. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen,
um zu bundesweit verbindlichen Standards für die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Polizei und Justiz zu queerfeindlicher Hasskriminalität und
zum diskriminierungssensiblen Umgang mit queeren Menschen zu
gelangen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie und zu wann?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Justizministerinnen und -
ministern sowie Justizsenatorinnen und -senatoren der Länder über die Frage
zu sprechen, queerfeindliche Hasskriminalität als Tatmotiv ausdrücklich
in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu
verankern oder plant sie einen Entwurf für eine entsprechende Änderung
der Strafprozessordnung vorzulegen, und falls ja, welche konkreten
Änderungen sind vorgesehen?
20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf
hinzuwirken, dass die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen
flächendeckend und verpflichtend in schulischen Bildungsplänen berücksichtigt
werden, um der Entstehung und Verfestigung queerfeindlicher
Einstellungen entgegenzuwirken?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, wie?
21. Wird die Bundesregierung im Bundespolizeipräsidium und bei allen
Bundespolizeidirektionen hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen mit
klar definierten Zuständigkeiten sowie ausreichenden finanziellen und
personellen Ressourcen einrichten?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, bis wann?
22. In welcher Weise trägt die Bundesregierung den besonderen Bedürfnissen
Betroffener von queerfeindlicher Gewalt Rechnung, insbesondere dem
Umstand, dass die Taten als Angriff auf ihre Identität erlebt werden
können?
23. Welche niedrigschwelligen und anonymen Beratungsangebote stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung Betroffenen queerfeindlicher Gewalt zur
Verfügung, die sich aus Sorge vor einem unfreiwilligen Coming-out nicht
an reguläre Stellen wenden wollen?
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24. Plant die Bundesregierung die Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen bundesweit
auszubauen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
25. Wie schützt die Bundesregierung die Würde der Betroffenen und
Angehörigen des Anschlags auf den Berliner CSD vor einer Instrumentalisierung
der Tat für politische Zwecke sowie vor der Verbreitung von Bild- und
Personendaten?
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zunahme
queerfeindlicher wie auch antimuslimischer Aktivitäten einschließlich des
Online-Geschehens im Nachgang auf den Anschlag auf den Berliner CSD,
und welche Schutzmaßnahmen leitet sie daraus ab?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Sicherheit und
Durchführung künftiger CSDs und queerer Veranstaltungen zu
gewährleisten einschließlich der finanziellen Unterstützung notwendig
gewordener Sicherheitsmaßnahmen seitens der Träger?
28. Wie plant die Bundesregierung insbesondere trans, inter und nicht-binäre
Menschen, die überdurchschnittlich oft von Gewalt und diskriminierenden
Übergriffen im Alltag betroffen sind, durch diversitätssensible Beratungs-
und Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und zu schützen?
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu queerfeindlichen
Straftaten im Zusammenhang mit der Anbahnung persönlicher Kontakte
über Dating-Plattformen oder Dating-Apps vor (www.tagesschau.de/inves
tigativ/fake-dates-angriffe-100.html)?
30. Wie viele queerfeindlich motivierte Straftaten im Zusammenhang mit
(queeren) Dating Apps oder Plattformen sind der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahren, Bundesländern und
Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um die
Sicherheit queerer Menschen beim Online-Dating zu verbessern, und welche
weiteren Maßnahmen sind zu welchem konkreten Zeitpunkt geplant?
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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