Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken - Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern - Ehegattensplitting reformieren
Text
Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken - Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern - Ehegattensplitting reformieren
Antrag
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken – Spitzen- und
Kapitaleinkommen gerecht besteuern – Ehegattensplitting reformieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für ein gerechtes Steuersystem bedarf es neben einer gerechten Vermögens- und
Erbschaftsbesteuerung einer Reform der Einkommensteuer, die kleine und mittlere
Einkommen wirksam entlastet und Spitzeneinkünfte gerechter belastet. Auf das reichste
Fünftel der Steuerpflichtigen entfällt aktuell über mehr als die Hälfte aller
steuerpflichtigen Einkommen, während das untere Fünftel nur über 2,7 Prozent verfügt (vgl. BMF,
Datensammlung zur Steuerpolitik 2026). Gerade untere Einkommensgruppen sind
momentan durch hohe und steigende Energie- und Lebensmittelpreise belastet und
warten auf wirksame finanzielle Entlastungen.
Steuerpolitik ist auch und wesentlich ein Instrument der Umverteilung, doch die
Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte haben die ungleiche Einkommensverteilung
durch steuerpolitische Entscheidungen aufrechterhalten und verschärft. Darunter
hervorzuheben ist die im Jahr 2005 vollendete Senkung des Spitzensteuersatzes von 53
auf 42 Prozent und die Einführung der Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur
noch mit 25 Prozent besteuert werden. Das Arbeitseinkommen einer Facharbeiterin
mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro unterliegt hingegen im
Spitzenbereich einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent.
Es ist ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in
der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert werden. Das bei der
Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende
würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist
spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet
worden.
Ein Umsteuern auch über die Einkommensteuer ist umso dringlicher, da die
Einkommensungleichheit in den letzten Jahren gestiegen ist (vgl. www.boeckler.de/de/
pressemitteilungen-2675-einkommensungleichheit-seit-2018-weiter-angestiegen-
72959.htm).
Zur Absicherung des Existenzminimums sollten deshalb alle Einkommen bis 16.800
Euro steuerfrei gestellt werden. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro – und
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6645
21. Wahlperiode 23.06.2026
somit 95 Prozent der Einkommenspflichtigen – sollen steuerlich entlastet werden.
Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten
Progressionszone, des sog. „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des
Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo
begünstigt werden.
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 34.500 Einkommensmillionäre, die
zusammen über ein Einkommen von mehr als 90 Mrd. Euro verfügten (vgl. www.desta-
tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_194_73111.html). In den letzten
Jahren konnten die Einkommensstärksten in Deutschland trotz Krisen, Kriegen und
Corona-Pandemie – teilweise aufgrund wirtschaftlicher Gewinne aus diesen Krisen –
deutliche Zuwächse verzeichnen (vgl. www.oxfam.org/en/press-releases/richest-1-
bag-nearly-twice-much-wealth-rest-world-put-together-over-past-two-years; sowie
aktuell zu Übergewinnen in der Ölindustrie, vgl. www.oxfam.de/presse/
pressemitteilungen/2026-04-27-94-milliarden-dollar-reingewinn-2026-shell-exxon-co). Auch die
Zahl der Superreichen steigt laut dem aktuellen Global Wealth Report der Boston
Consulting Group (www.bcg.com/press/27may2026-bcg-global-wealth-report-
weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hochststand-von-550-billionen-us-
dollar) um 1.100 auf rund 5.000. Das vielfach regressiv gestaltete Steuersystem in
Deutschland begünstigt diese Entwicklung sozialer Ungleichheit und
auseinanderdriftender Einkommenssphären. Hier besteht Korrekturbedarf.
Für die höhere Entlastung von kleinen und mittleren steuerpflichtigen Einkommen
müssen zur Gegenfinanzierung die reichsten 5 Prozent der Steuerpflichtigen stärker
besteuert werden, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000
Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent
(dies beträfe lediglich die einkommensstärksten 0,5 Prozent der Bevölkerung)
angehoben wird. Zusätzlich wird ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent
eingeführt (dies beträfe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung).
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sollte abgeschafft und Kapitaleinkommen
wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Zuletzt sollte das Ehegattensplitting durch eine Übertragung des Grundfreibetrags
zwischen Ehepartner*innen und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt
werden. Vom Ehegattensplitting profitieren primär Ehepartner*innen und Personen in
eingetragener Lebenspartnerschaft mit hohen und ungleichen Einkommen, was in
vielen Familien zu traditionellen Arbeits- und Rollenaufteilungen zwischen den
Geschlechtern und entsprechend nachteiligen Altersabsicherungen für Zweitverdienende
– überwiegend Frauen – führt.
Eine Übertragung des Grundfreibetrags unterstützt weiterhin Menschen in einer Ehe
oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bei jedoch progressiverer Steuerwirkung.
Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem
monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die
Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt
die Entlastung noch bei knapp 500 Euro.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf ein
Existenzminimum von 16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen erhöht. Es
greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent, der linear bis zum
Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab 250.000 Euro springt
der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60 Prozent, ab 1.000.000 Euro
auf den Millionärssteuersatz i. H. v. 75 Prozent;
2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in eine
Versteuerung von Kapitaleinkommen mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz überführt;
3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des steuerlichen
Grundfreibetrags zwischen Ehepartner*innen und Personen in eingetragener
Lebenspartnerschaft ersetzt.
Berlin, den 23. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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