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Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken - Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern - Ehegattensplitting reformieren

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6645 · Antrag · Original ↗

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Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken - Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern - Ehegattensplitting reformieren Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken – Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern – Ehegattensplitting reformieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Für ein gerechtes Steuersystem bedarf es neben einer gerechten Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung einer Reform der Einkommensteuer, die kleine und mittlere Einkommen wirksam entlastet und Spitzeneinkünfte gerechter belastet. Auf das reichste Fünftel der Steuerpflichtigen entfällt aktuell über mehr als die Hälfte aller steuerpflichtigen Einkommen, während das untere Fünftel nur über 2,7 Prozent verfügt (vgl. BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2026). Gerade untere Einkommensgruppen sind momentan durch hohe und steigende Energie- und Lebensmittelpreise belastet und warten auf wirksame finanzielle Entlastungen. Steuerpolitik ist auch und wesentlich ein Instrument der Umverteilung, doch die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte haben die ungleiche Einkommensverteilung durch steuerpolitische Entscheidungen aufrechterhalten und verschärft. Darunter hervorzuheben ist die im Jahr 2005 vollendete Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent und die Einführung der Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden. Das Arbeitseinkommen einer Facharbeiterin mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro unterliegt hingegen im Spitzenbereich einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Es ist ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert werden. Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden. Ein Umsteuern auch über die Einkommensteuer ist umso dringlicher, da die Einkommensungleichheit in den letzten Jahren gestiegen ist (vgl. www.boeckler.de/de/ pressemitteilungen-2675-einkommensungleichheit-seit-2018-weiter-angestiegen- 72959.htm). Zur Absicherung des Existenzminimums sollten deshalb alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei gestellt werden. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro – und Deutscher Bundestag Drucksache 21/6645 21. Wahlperiode 23.06.2026 somit 95 Prozent der Einkommenspflichtigen – sollen steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sog. „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 34.500 Einkommensmillionäre, die zusammen über ein Einkommen von mehr als 90 Mrd. Euro verfügten (vgl. www.desta- tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_194_73111.html). In den letzten Jahren konnten die Einkommensstärksten in Deutschland trotz Krisen, Kriegen und Corona-Pandemie – teilweise aufgrund wirtschaftlicher Gewinne aus diesen Krisen – deutliche Zuwächse verzeichnen (vgl. www.oxfam.org/en/press-releases/richest-1- bag-nearly-twice-much-wealth-rest-world-put-together-over-past-two-years; sowie aktuell zu Übergewinnen in der Ölindustrie, vgl. www.oxfam.de/presse/ pressemitteilungen/2026-04-27-94-milliarden-dollar-reingewinn-2026-shell-exxon-co). Auch die Zahl der Superreichen steigt laut dem aktuellen Global Wealth Report der Boston Consulting Group (www.bcg.com/press/27may2026-bcg-global-wealth-report- weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hochststand-von-550-billionen-us- dollar) um 1.100 auf rund 5.000. Das vielfach regressiv gestaltete Steuersystem in Deutschland begünstigt diese Entwicklung sozialer Ungleichheit und auseinanderdriftender Einkommenssphären. Hier besteht Korrekturbedarf. Für die höhere Entlastung von kleinen und mittleren steuerpflichtigen Einkommen müssen zur Gegenfinanzierung die reichsten 5 Prozent der Steuerpflichtigen stärker besteuert werden, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent (dies beträfe lediglich die einkommensstärksten 0,5 Prozent der Bevölkerung) angehoben wird. Zusätzlich wird ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt (dies beträfe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung). Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sollte abgeschafft und Kapitaleinkommen wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Zuletzt sollte das Ehegattensplitting durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartner*innen und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden. Vom Ehegattensplitting profitieren primär Ehepartner*innen und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft mit hohen und ungleichen Einkommen, was in vielen Familien zu traditionellen Arbeits- und Rollenaufteilungen zwischen den Geschlechtern und entsprechend nachteiligen Altersabsicherungen für Zweitverdienende – überwiegend Frauen – führt. Eine Übertragung des Grundfreibetrags unterstützt weiterhin Menschen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bei jedoch progressiverer Steuerwirkung. Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf ein Existenzminimum von 16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen erhöht. Es greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent, der linear bis zum Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab 250.000 Euro springt der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60 Prozent, ab 1.000.000 Euro auf den Millionärssteuersatz i. H. v. 75 Prozent; 2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in eine Versteuerung von Kapitaleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz überführt; 3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des steuerlichen Grundfreibetrags zwischen Ehepartner*innen und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt. Berlin, den 23. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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