Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2904
21. Wahlperiode 24.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Ines Schwerdtner, Tamara Mazzi,
Sascha Wagner, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin
Köktürk, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Isabelle Vandre,
Sarah Vollath, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Kürzungen der vergangenen Jahre haben in Deutschland einen riesigen
Investitionsstau hinterlassen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten,
hat die Bundesregierung Investitionen in Straßen, Schienen, öffentliche Gebäude,
bezahlbare Wohnungen, Sportanlagen und Bildungseinrichtungen bewusst
zurückgestellt. Allein auf kommunaler Ebene besteht nach Schätzungen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Investitionsstau von über 215 Mrd. Euro. Die
Zahl der Sozialwohnungen sinkt. Von den nötigen 20 Mrd. Euro für sozialen und
gemeinnützigen Wohnungsbau jährlich, gibt die Bundesregierung 2025 nur ein
Zehntel aus. Verspätete Züge, geschlossene Kitas und stundenlange Staus
bremsen die Produktivität und damit auch das Wirtschaftswachstum. Für 2025 soll das
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nur etwas über null liegen, nachdem die
Wirtschaft schon 2023 und 2024 leicht geschrumpft war. Dies ist auch ein
Ergebnis von viel zu geringen Reallohnsteigerungen sowie hohen Preissteigerungen bei
Mieten, Lebensmitteln und anderen Waren und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfs in den vergangenen Jahren.
Die Bundesregierung ersetzt echte Reformen durch Scheinlösungen: Statt die
Schuldenbremse abzuschaffen, werden Sondervermögen für Aufrüstung und
Infrastruktur geschaffen, die die Probleme keinesfalls lösen. Von den insgesamt
100 Mrd. Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und
Kommunen gehen sollen, fließen nur 8,3 Mrd. Euro jährlich ab. Dabei ist sogar die
Mindestquote von 60 Prozent der Mittel, die an notleidende Kommunen gehen
soll, gestrichen worden. Gleichzeitig drohen in den kommenden Jahren hohe
Einnahmeausfälle durch die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die
Senkung der Körperschaftsteuer für Unternehmen und die Erhöhung der
Pendlerpauschale. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet für 2025 ein
Rekorddefizit von mehr als 30 Mrd. Euro in den Haushalten von Städten und
Gemeinden. Ohne Tilgung der Altschulden werden die Mittel des Sondervermögens
keine spürbare Verbesserung der kommunalen Investitionen oder
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Zudem bleibt völlig unklar, wie hoch
der Anteil der zusätzlichen Investitionen am gesamten Bundeshaushalt sein wird
und welche konkreten Zielmarken es für die Verbesserung der Infrastruktur gibt.
Für den Einzelplan 14 Verteidigung plant die Koalition 2026 Ausgaben in Höhe
von 82,7 Mrd. Euro, hinzu kommen Ausgaben aus dem Sondervermögen
Bundeswehr in Höhe von 25,5 Mrd. Euro. Ausgaben in dieser Größenordnung binden
Arbeitskräfte und Produktionskapazitäten und sind eine direkte Konkurrenz für
die zivilen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der kaum vorhandene
Wettbewerb im Rüstungsbereich und die intransparente Vergabe der Mittel führt
zu überhöhten Gewinnen bei Rüstungsfirmen. Die explodierenden Börsenkurse
von Rheinmetall und Co. sind eine Wette auf zukünftige Monopolgewinne.
Gleichzeitig sollen Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und
Stabilität drastisch gekürzt werden – so beim Titel „Krisenbewältigung und
Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zu 2024 um über ein Drittel, bei der
„Humanitären Hilfe und Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte.
Zusätzlich sollen jährlich 2 Prozent der Stellen in Ministerien und Behörden und
Ausgaben für Sachmittel eingespart werden, so dass auch an dieser Stelle der
Wirtschaft staatliche Nachfrage entzogen wird.
Verschärfungen bei den Sanktionen für Arbeitsuchende sollen Druck auf
Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen ausüben. Zusammen mit der viel zu geringen
Erhöhung des Mindestlohns ab 2026 und kaum Entlastungen für die kleinen und
mittleren Einkommen wird der beabsichtigte Konjunkturimpuls über höhere
Investitionsausgaben verpuffen. Die Bundesregierung führt einen ideologischen
Angriff auf den Sozialstaat, statt die Bürgerinnen und Bürger vor überhöhten
Mieten und Preisen zu schützen. Sie stellt soziale Sicherheit als Belastung dar, obwohl
die Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung seit zehn Jahren
unverändert sind.
Die Binnennachfrage muss vielmehr über kräftige Reallohnerhöhungen, einen
wirksamen Mietendeckel und die Senkung der Mehrwertsteuer auf
Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden. Dadurch könnten
Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt
investieren. Dies würde auch einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz
gegenüber dem Ausland auszugleichen und die Exportabhängigkeit der deutschen
Wirtschaft zu senken. Um dem Staat eine flexible Reaktion auf innen- und
außenpolitische Herausforderungen zu ermöglichen, muss die Schuldenbremse abgeschafft
werden.
Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte hat Deutschland in die aktuelle
Krisensituation gesteuert, dringend notwendige Investitionen verhindert, die
Ungleichheit verschärft und den Sozialstaat weiter abgebaut. Ab dem
Bundeshaushalt 2027 besteht allein für die drei Jahre bis 2029 eine Lücke von etwa 150 Mrd.
Euro im Kernhaushalt. Bis 2029 steigen die geplanten Zinsausgaben von 2025
30 Mrd. Euro auf mehr als 60 Mrd. Euro. Koalition und Bundesregierung planen
keine solidarische Finanzierung der Lasten über die Einnahmenseite – im
Gegenteil: Einkommensstarke und Wohlhabende sollen durch
Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden. Auch der Bundeshaushalt 2026 wird den
gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht und verschärft die sozialen
Gegensätze. Wir lehnen ihn ab.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Zukunftsprogramm für die
arbeitende Klasse vorsieht, das gezielte Entlastungen für kleine und mittlere
Einkommen, eine gerechte Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen
in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und
gemeinnützigen Wohnungsbau beinhaltet;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Umbau des Bürgergeldes zu einer
sanktionsfreien Mindestsicherung vorsieht; Anspruch haben alle, die kein
ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abschaffung der Schuldenbremse
vorsieht und Investitionen zur Sanierung und Erhaltung der öffentlichen
Infrastruktur zur staatlichen Pflichtaufgabe macht;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Wiedererhebung der
Vermögensteuer vorsieht; Vermögen (abzüglich Schulden) oberhalb von 1 Million
Euro werden mit jährlich 1 Prozent besteuert; bis zu einem Nettovermögen
von 50 Millionen steigt der Satz linear auf 5 Prozent an; der Freibetrag für
Betriebsvermögen liegt bei 5 Millionen Euro; für Vermögen oberhalb der
Grenze von einer Milliarde Euro wird ein jährlicher Sondersteuersatz von
12 Prozent eingeführt;
5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
vorzulegen; die Steuerprogression beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen
von 16.800 Euro im Jahr, Einkommen darunter bleiben steuerfrei; ab 85.000
Euro Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent; für die
Reichensteuer gilt: 60 Prozent für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro und
75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro.
Berlin, den 24. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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