polradar

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)

dip / drucksache 24.11.2025 · WP 21 · 21/2904 · Entschließungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2904 21. Wahlperiode 24.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Ines Schwerdtner, Tamara Mazzi, Sascha Wagner, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Kürzungen der vergangenen Jahre haben in Deutschland einen riesigen Investitionsstau hinterlassen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, hat die Bundesregierung Investitionen in Straßen, Schienen, öffentliche Gebäude, bezahlbare Wohnungen, Sportanlagen und Bildungseinrichtungen bewusst zurückgestellt. Allein auf kommunaler Ebene besteht nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Investitionsstau von über 215 Mrd. Euro. Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt. Von den nötigen 20 Mrd. Euro für sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau jährlich, gibt die Bundesregierung 2025 nur ein Zehntel aus. Verspätete Züge, geschlossene Kitas und stundenlange Staus bremsen die Produktivität und damit auch das Wirtschaftswachstum. Für 2025 soll das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nur etwas über null liegen, nachdem die Wirtschaft schon 2023 und 2024 leicht geschrumpft war. Dies ist auch ein Ergebnis von viel zu geringen Reallohnsteigerungen sowie hohen Preissteigerungen bei Mieten, Lebensmitteln und anderen Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in den vergangenen Jahren. Die Bundesregierung ersetzt echte Reformen durch Scheinlösungen: Statt die Schuldenbremse abzuschaffen, werden Sondervermögen für Aufrüstung und Infrastruktur geschaffen, die die Probleme keinesfalls lösen. Von den insgesamt 100 Mrd. Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und Kommunen gehen sollen, fließen nur 8,3 Mrd. Euro jährlich ab. Dabei ist sogar die Mindestquote von 60 Prozent der Mittel, die an notleidende Kommunen gehen soll, gestrichen worden. Gleichzeitig drohen in den kommenden Jahren hohe Einnahmeausfälle durch die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Senkung der Körperschaftsteuer für Unternehmen und die Erhöhung der Pendlerpauschale. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet für 2025 ein Rekorddefizit von mehr als 30 Mrd. Euro in den Haushalten von Städten und Gemeinden. Ohne Tilgung der Altschulden werden die Mittel des Sondervermögens keine spürbare Verbesserung der kommunalen Investitionen oder Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Zudem bleibt völlig unklar, wie hoch der Anteil der zusätzlichen Investitionen am gesamten Bundeshaushalt sein wird und welche konkreten Zielmarken es für die Verbesserung der Infrastruktur gibt. Für den Einzelplan 14 Verteidigung plant die Koalition 2026 Ausgaben in Höhe von 82,7 Mrd. Euro, hinzu kommen Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 25,5 Mrd. Euro. Ausgaben in dieser Größenordnung binden Arbeitskräfte und Produktionskapazitäten und sind eine direkte Konkurrenz für die zivilen Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der kaum vorhandene Wettbewerb im Rüstungsbereich und die intransparente Vergabe der Mittel führt zu überhöhten Gewinnen bei Rüstungsfirmen. Die explodierenden Börsenkurse von Rheinmetall und Co. sind eine Wette auf zukünftige Monopolgewinne. Gleichzeitig sollen Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frieden und Stabilität drastisch gekürzt werden – so beim Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Vergleich zu 2024 um über ein Drittel, bei der „Humanitären Hilfe und Krisenprävention“ im Vergleich zu 2024 um fast die Hälfte. Zusätzlich sollen jährlich 2 Prozent der Stellen in Ministerien und Behörden und Ausgaben für Sachmittel eingespart werden, so dass auch an dieser Stelle der Wirtschaft staatliche Nachfrage entzogen wird. Verschärfungen bei den Sanktionen für Arbeitsuchende sollen Druck auf Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen ausüben. Zusammen mit der viel zu geringen Erhöhung des Mindestlohns ab 2026 und kaum Entlastungen für die kleinen und mittleren Einkommen wird der beabsichtigte Konjunkturimpuls über höhere Investitionsausgaben verpuffen. Die Bundesregierung führt einen ideologischen Angriff auf den Sozialstaat, statt die Bürgerinnen und Bürger vor überhöhten Mieten und Preisen zu schützen. Sie stellt soziale Sicherheit als Belastung dar, obwohl die Sozialausgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung seit zehn Jahren unverändert sind. Die Binnennachfrage muss vielmehr über kräftige Reallohnerhöhungen, einen wirksamen Mietendeckel und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn gestärkt werden. Dadurch könnten Unternehmen wieder in die Ausweitung ihrer Kapazitäten für den Inlandsmarkt investieren. Dies würde auch einen Beitrag dazu leisten, die Handelsbilanz gegenüber dem Ausland auszugleichen und die Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft zu senken. Um dem Staat eine flexible Reaktion auf innen- und außenpolitische Herausforderungen zu ermöglichen, muss die Schuldenbremse abgeschafft werden. Die Regierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte hat Deutschland in die aktuelle Krisensituation gesteuert, dringend notwendige Investitionen verhindert, die Ungleichheit verschärft und den Sozialstaat weiter abgebaut. Ab dem Bundeshaushalt 2027 besteht allein für die drei Jahre bis 2029 eine Lücke von etwa 150 Mrd. Euro im Kernhaushalt. Bis 2029 steigen die geplanten Zinsausgaben von 2025 30 Mrd. Euro auf mehr als 60 Mrd. Euro. Koalition und Bundesregierung planen keine solidarische Finanzierung der Lasten über die Einnahmenseite – im Gegenteil: Einkommensstarke und Wohlhabende sollen durch Unternehmenssteuersenkungen sogar noch entlastet werden. Auch der Bundeshaushalt 2026 wird den gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht und verschärft die sozialen Gegensätze. Wir lehnen ihn ab. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Zukunftsprogramm für die arbeitende Klasse vorsieht, das gezielte Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, eine gerechte Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau beinhaltet; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Umbau des Bürgergeldes zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung vorsieht; Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abschaffung der Schuldenbremse vorsieht und Investitionen zur Sanierung und Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur zur staatlichen Pflichtaufgabe macht; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Wiedererhebung der Vermögensteuer vorsieht; Vermögen (abzüglich Schulden) oberhalb von 1 Million Euro werden mit jährlich 1 Prozent besteuert; bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen steigt der Satz linear auf 5 Prozent an; der Freibetrag für Betriebsvermögen liegt bei 5 Millionen Euro; für Vermögen oberhalb der Grenze von einer Milliarde Euro wird ein jährlicher Sondersteuersatz von 12 Prozent eingeführt; 5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen; die Steuerprogression beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 16.800 Euro im Jahr, Einkommen darunter bleiben steuerfrei; ab 85.000 Euro Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent; für die Reichensteuer gilt: 60 Prozent für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro. Berlin, den 24. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen