Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)
Text
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)
[Bundesrat Drucksache 795/25
18.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
B
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Fu
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)
Bundesministerium Berlin, 18. Dezember 2025
für Verkehr
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme zu
der Entschließung des Bundesrates zur „Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)“
vom 12. Mai 2023 (BR-Drs. 133/23 (B), Buchstabe B).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange
siehe Drucksache 133/23 (Beschluss)
Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zur „Eisenbahn-Verkehrsverordnung
(EVO) vom 12. Mai 2023 (BR-Drs. 133/23 (B), Buchstabe B)
Stellungnahme:
Mit der Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der nächsten Novellierung
der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob in die Verordnung auch Fahrgastrechte für
den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung,
WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können. Die Bundesregierung erkennt das
Bedürfnis von Fahrgästen an, funktionierende Neben- und Serviceleistungen, wie z.B. WLAN-
Empfang, Speisewagen, zu erhalten. Gleichzeitig sind diese Nebenleistungen nicht Teil der
Beförderungsleistung, die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben, d.h. diese
Nebenleistungen erbringen die Eisenbahnunternehmen freiwillig. Daher bestehen derzeit keine
Entschädigungsansprüche bei mangelhaften oder nicht zur Verfügung stehenden
Nebenleistungen. Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im
Eisenbahnbereich ist nicht geplant.
Drucksache 795/25]
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