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Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens (Antwort zu Drs. 21/1113)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1423 · Antwort · Original ↗

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Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens (Antwort zu Drs. 21/1113) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1423 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1113 – Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gab im Jahr 2020 die Immobilienstudie Bundeseisenbahnvermögen in Auftrag (www. bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbah nvermoegen.pdf?__blob=publicationFile; Zugriff am 1. August 2025). Der Bundesrechnungshof (BRH) dokumentierte im Dezember 2024, dass das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Auflage des Haushaltsausschusses, jährliche Fortschrittsberichte über die Abwicklung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu liefern, nur unzureichend nachgekommen sei. Als Rechtfertigung habe das Bundesministerium unter anderem angegeben, weiterhin nicht bahnnotwendige Immobilien zu verwalten und zu verwerten. Ferner liefe bereits die Übertragung der nichtbahnnotwendigen Immobilien des BEV an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA; www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/erga enzungsband-2023/30-volltext.html, Zugriff am 22. Juli 2025). Aus August 2024 stammt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundesdrucksache 20/12453, in der auch das BEV Erwähnung findet. 1. Sind die Ergebnisse der Immobilienstudie Eisenbahnvermögen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) im Zeitraum 2020 bis dato bearbeitet worden, und a) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Handlungsempfehlungen, b) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der festgestellten Diskrepanzen zwischen Nutzungszuschreibungen und kommunalen Bedarfslagen, c) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Anregung, zusätzliche Verwertungsbereiche durch einen Perspektivenwechsel bei Nutzungsüberlegungen zu erschließen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. d) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich des Arbeitsbeginns einer sogenannten Taskforce, e) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich eventueller Arbeitstreffen der sogenannten Taskforce, f) wenn nein, warum befasst sich die Bundesregierung nicht mit der Studie bzw. bearbeitete deren Ergebnisse nicht? Die Task Force wurde im November 2024 aufgelöst. Eine Auswertung der Ergebnisse der Studie durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist noch nicht erfolgt. 2. Was verstand die Bundesregierung seinerzeit unter der bewährten Fortführung der Verwertungspraxis durch das BEV (www.bmv.de/SharedDocs/D E/Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbahnvermoegen.pdf ?__blob=publicationFile, S. 2, Zugriff am 1. August 2025), und was versteht sie derweil darunter? Nach dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 16. November 2023 (20(8)5551) sollen Grundstücksverkäufe durch das BEV grundsätzlich unterbleiben, sind aber möglich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat solche Ausnahmen mit Blick auf die Eingliederung des „nicht bahnnotwendigen“ Vermögens des BEV in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) allerdings von seiner Zustimmung abhängig gemacht. Grundsätzlich werden BEV-Liegenschaften am Markt veräußert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/ Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren Gebiet gelegene entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zugeführt werden. Das Bundeseisenbahnvermögen bietet solche Grundstücke zuerst den Erwerbsberechtigten an (Erstzugriff). Kaufangebote Dritter bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt. 3. Begann die Bundesregierung einen empfohlenen Austausch mit den Kommunen (siehe Frage 1) über BEV-Potentialflächen, und a) wenn ja, mit welchen Kommunen, b) wenn ja, in welcher Weise, c) wenn ja, in welcher Häufigkeit, und in welchem Rahmen, d) wenn ja, mit welchen Zielvorstellungen seitens des Bundes, e) wenn ja, mit welchen Konzepten oder konkreten Planungen zur betriebsfernen Nutzung im Zeitraum 2020 bis dato sind die genannten insgesamt 77,4 ha Potenzialflächen (siehe Frage 1) beplant und mit welchen realisiert worden, f) wenn nein, warum tauschte die Bundesregierung sich diesbezüglich nicht mit den Kommunen über Flächenpotenziale des BEV aus, und ferner, beabsichtigt die amtierende Bundesregierung, einen diesbezüglichen Dialog zu führen? Seit dem 1. Januar 2022 wurden erste Kontakte zu den Kommunen Berlin, Düren, Falkensee, Gelsenkirchen, Güstrow, Hamm, Krefeld, Langwedel, Maisach, München, Oberhausen, Perleberg, Untermeitingen, Weiden aufgenommen. Es erfolgten Anfragen bei den Kommunen hinsichtlich Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten. Dies wurde statistisch nicht erhoben. Das BEV hat versucht mögliches Baurecht zu generieren, um die Flächen baurechtlich aufzuwerten. Es konnten bisher noch keine Planungen umgesetzt werden. 4. Hat die Bundesregierung Positionen zum Bericht des BRH (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lauten diese hinsichtlich a) der Abwicklung des BEV, b) des Zeitplans zur Abwicklung des BEV, c) des künftigen Zuschussbedarfes des BEV durch den Bund, d) der säumigen Berichtspflicht über Fortschritte der Abwicklung des BEV? Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem BMV den Auftrag erteilt, bis Mai 2026 einen Zukunftsbericht zum BEV vorzulegen. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Sachstand bei der Übertragung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des BEV auf die BImA, die im Bericht des BRH (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnt war, im Zeitraum von 2020 bis dato, und wenn ja, wie lautet dieser Sachstand, gegliedert nach a) Empfangsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften), b) Betriebs- und Ausbesserungswerken (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften), c) Büro- und Verwaltungsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften), d) Bahnhofsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften), e) weiteren Immobilien der Bahnhofsareale (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften), f) Wohnimmobilien (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der Liegenschaften)? Es wurden noch keine Liegenschaften auf die BImA übertragen. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand bei Immobilienverkäufen des BEV im Jahre 2024 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12453 der Gruppe Die Linke), und wenn ja, wie lautet dieser, und wenn ja, wurden die Verkäufe bereits unter der Federführung BImA getätigt (siehe Frage 5)? Das BEV hat im Jahr 2024 keine Liegenschaften veräußert. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand zur Leerstandsquote BEV-eigener Immobilien im Jahre 2024 (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12453), und wenn ja, wie lautet dieser Sachstand? Die Leerstandsquote aller Immobilien (Wohnungen und weitere Liegenschaften) wird vom BEV statistisch nicht erfasst. Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12453 bezog sich ausschließlich auf Wohnungen. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über spezifisch wohnungspolitisch motivierte betriebsferne Nutzungen von Flächen und Liegenschaften von Eisenbahnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union (etwa im Rahmen der Arbeit des neu aufgestellten Kommissariats für Energie und Wohnungswesen), und wenn ja, welche? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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