Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens (Antwort zu Drs. 21/1113)
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Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens (Antwort zu Drs. 21/1113)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1423
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1113 –
Sachstand Flächen und Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gab im
Jahr 2020 die Immobilienstudie Bundeseisenbahnvermögen in Auftrag (www.
bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbah
nvermoegen.pdf?__blob=publicationFile; Zugriff am 1. August 2025).
Der Bundesrechnungshof (BRH) dokumentierte im Dezember 2024, dass das
damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Auflage
des Haushaltsausschusses, jährliche Fortschrittsberichte über die Abwicklung
des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu liefern, nur unzureichend
nachgekommen sei. Als Rechtfertigung habe das Bundesministerium unter anderem
angegeben, weiterhin nicht bahnnotwendige Immobilien zu verwalten und zu
verwerten. Ferner liefe bereits die Übertragung der nichtbahnnotwendigen
Immobilien des BEV an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA;
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/erga
enzungsband-2023/30-volltext.html, Zugriff am 22. Juli 2025).
Aus August 2024 stammt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundesdrucksache 20/12453, in der auch
das BEV Erwähnung findet.
1. Sind die Ergebnisse der Immobilienstudie Eisenbahnvermögen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) im Zeitraum 2020 bis dato bearbeitet worden,
und
a) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der
Handlungsempfehlungen,
b) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der festgestellten
Diskrepanzen zwischen Nutzungszuschreibungen und kommunalen
Bedarfslagen,
c) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Anregung,
zusätzliche Verwertungsbereiche durch einen Perspektivenwechsel bei
Nutzungsüberlegungen zu erschließen,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
d) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich des Arbeitsbeginns
einer sogenannten Taskforce,
e) wenn ja, mit welchen Ergebnissen hinsichtlich eventueller
Arbeitstreffen der sogenannten Taskforce,
f) wenn nein, warum befasst sich die Bundesregierung nicht mit der
Studie bzw. bearbeitete deren Ergebnisse nicht?
Die Task Force wurde im November 2024 aufgelöst. Eine Auswertung der
Ergebnisse der Studie durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist noch nicht
erfolgt.
2. Was verstand die Bundesregierung seinerzeit unter der bewährten
Fortführung der Verwertungspraxis durch das BEV (www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Anlage/E/dossier-flaechenpotentiale-bundeseisenbahnvermoegen.pdf
?__blob=publicationFile, S. 2, Zugriff am 1. August 2025), und was
versteht sie derweil darunter?
Nach dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 16. November 2023 (20(8)5551) sollen Grundstücksverkäufe
durch das BEV grundsätzlich unterbleiben, sind aber möglich.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat solche Ausnahmen mit
Blick auf die Eingliederung des „nicht bahnnotwendigen“ Vermögens des BEV
in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) allerdings von seiner
Zustimmung abhängig gemacht. Grundsätzlich werden BEV-Liegenschaften am
Markt veräußert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das
Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche
Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/
Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren Gebiet gelegene
entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren
unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der
Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen
Wohnraumnutzung zugeführt werden. Das Bundeseisenbahnvermögen bietet
solche Grundstücke zuerst den Erwerbsberechtigten an (Erstzugriff).
Kaufangebote Dritter bleiben in diesen Fällen unberücksichtigt.
3. Begann die Bundesregierung einen empfohlenen Austausch mit den
Kommunen (siehe Frage 1) über BEV-Potentialflächen, und
a) wenn ja, mit welchen Kommunen,
b) wenn ja, in welcher Weise,
c) wenn ja, in welcher Häufigkeit, und in welchem Rahmen,
d) wenn ja, mit welchen Zielvorstellungen seitens des Bundes,
e) wenn ja, mit welchen Konzepten oder konkreten Planungen zur
betriebsfernen Nutzung im Zeitraum 2020 bis dato sind die genannten
insgesamt 77,4 ha Potenzialflächen (siehe Frage 1) beplant und mit
welchen realisiert worden,
f) wenn nein, warum tauschte die Bundesregierung sich diesbezüglich
nicht mit den Kommunen über Flächenpotenziale des BEV aus, und
ferner, beabsichtigt die amtierende Bundesregierung, einen
diesbezüglichen Dialog zu führen?
Seit dem 1. Januar 2022 wurden erste Kontakte zu den Kommunen Berlin,
Düren, Falkensee, Gelsenkirchen, Güstrow, Hamm, Krefeld, Langwedel, Maisach,
München, Oberhausen, Perleberg, Untermeitingen, Weiden aufgenommen. Es
erfolgten Anfragen bei den Kommunen hinsichtlich Nutzungs- und
Bebauungsmöglichkeiten. Dies wurde statistisch nicht erhoben. Das BEV hat versucht
mögliches Baurecht zu generieren, um die Flächen baurechtlich aufzuwerten.
Es konnten bisher noch keine Planungen umgesetzt werden.
4. Hat die Bundesregierung Positionen zum Bericht des BRH (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lauten diese hinsichtlich
a) der Abwicklung des BEV,
b) des Zeitplans zur Abwicklung des BEV,
c) des künftigen Zuschussbedarfes des BEV durch den Bund,
d) der säumigen Berichtspflicht über Fortschritte der Abwicklung des
BEV?
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem BMV
den Auftrag erteilt, bis Mai 2026 einen Zukunftsbericht zum BEV vorzulegen.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Sachstand bei der
Übertragung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des BEV auf die BImA, die
im Bericht des BRH (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnt war,
im Zeitraum von 2020 bis dato, und wenn ja, wie lautet dieser Sachstand,
gegliedert nach
a) Empfangsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der
Liegenschaften),
b) Betriebs- und Ausbesserungswerken (bitte ausführen: Anzahl, Ort und
Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen
der Liegenschaften),
c) Büro- und Verwaltungsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und
Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen
der Liegenschaften),
d) Bahnhofsgebäuden (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der
Liegenschaften),
e) weiteren Immobilien der Bahnhofsareale (bitte ausführen: Anzahl, Ort
und Lage, eventuelle Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand,
Nutzflächen der Liegenschaften),
f) Wohnimmobilien (bitte ausführen: Anzahl, Ort und Lage, eventuelle
Altlasten, Baujahr, baulicher Zustand, Nutzflächen der
Liegenschaften)?
Es wurden noch keine Liegenschaften auf die BImA übertragen.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand bei
Immobilienverkäufen des BEV im Jahre 2024 (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12453 der Gruppe Die Linke), und wenn ja, wie
lautet dieser, und wenn ja, wurden die Verkäufe bereits unter der
Federführung BImA getätigt (siehe Frage 5)?
Das BEV hat im Jahr 2024 keine Liegenschaften veräußert.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Sachstand zur
Leerstandsquote BEV-eigener Immobilien im Jahre 2024 (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 20/12453), und wenn ja, wie lautet dieser
Sachstand?
Die Leerstandsquote aller Immobilien (Wohnungen und weitere
Liegenschaften) wird vom BEV statistisch nicht erfasst. Die Antwort der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 20/12453 bezog sich ausschließlich auf Wohnungen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über spezifisch wohnungspolitisch
motivierte betriebsferne Nutzungen von Flächen und Liegenschaften von
Eisenbahnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union (etwa im Rahmen
der Arbeit des neu aufgestellten Kommissariats für Energie und
Wohnungswesen), und wenn ja, welche?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]
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