Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 671/1/25
05.12.25
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
FSFJ - AIS - Fz
zu Punkt ... der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und
Beträge an Preisentwicklung anpassen"
- Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
A
1. Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender
Änderung zu fassen:
Zur Begründung (Absatz 2 Satz 2)
In der Begründung Absatz 2 Satz 2 ist nach der Angabe „eines Kindes“ die
Angabe „oder nach der Aufnahme eines Kindes, unabhängig vom Alter und bis
zum vollendeten 8. Lebensjahr,“ einzufügen und die Angabe „neugeborene“ zu
streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Es geht nicht nur um die Aufnahme von neugeborenen, sondern um die
Aufnahme von Pflegekindern bis zum 8. Lebensjahr analog den bestehenden
BEEG-Bestimmungen zum Elterngeld für Adoptivkinder. Adoptiveltern
können bis zum 8. Geburtstag des Kindes Elterngeld beziehen. Pflegeeltern sollen
entsprechend nicht länger benachteiligt werden.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und
der Finanzausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen" (Empfehlungen der Ausschüsse)