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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von insgesamt 420.807 T Euro

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 713/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von insgesamt 420.807 T Euro [Bundesrat Drucksache 713/25 26.11.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von insgesamt 420.807 T Euro Bundesministerium Berlin, 26. November 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2025 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 741 22 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 420.807 T Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 100 000 T Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 110 000 T Euro, Haushaltsjahr 2028 bis zu 120 000 T Euro, Haushaltsjahr 2029 bis zu 85 000 T Euro, Haushaltsjahr 2030 bis zu 5 000 T Euro und Haushaltsjahr 2031 bis zu 807 T Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss eines Vertrags zur Beauftragung von Bauleistungen zum Bau der neuen Peenestrombrücke im Rahmen der laufenden Baumaßnahme „Ortsumgehung Wolgast“ notwendig. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten. Die Bindefrist im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zum Neubau der Peenestrombrücke endet bereits am 28. November 2025. Danach ist der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots nicht mehr an dieses Angebot gebunden. Eine Verzögerung der zeitlichen Abläufe bei den Vergaben würde zur Beeinträchtigung schwerwiegender verkehrspolitischer Staatsinteressen, zu zusätzlichen Kosten sowie einer erheblichen zeitlichen Verschiebung bei der Durchführung der vordringlichen Baumaßnahme führen. Damit würde die momentane Belastung der Anwohner durch zusätzliche Emissionen und weiterhin erhöhtes Verkehrsaufkommen fortbestehen. Um zu dies zu vermeiden, muss die Zuschlagserteilung unverzüglich erfolgen. Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde]

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