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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro

dip / drucksache 28.05.2025 · WP 21 · 229/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro [Bundesrat Drucksache 229/25 28.05.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro Bundesministerium Berlin, 28. Mai 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - eine weitere überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026 bis zu 58.000 T Euro, 2027 bis zu 60.000 T Euro, 2028 bis zu 53.000 T Euro und 2029 bis zu 29.000 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp bei Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm zu vermeiden und die vorliegenden bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu realisieren. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten. Verzögerte Projektbewilligungen hätten deutlich negative Auswirkungen für die Gesamtmaßnahme weit über den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung hinaus. Neben dem möglichen Verlust von Wissensträgern und Know-How in einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes würden die Gefährdung des Erreichens wichtiger Ziele in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht und letztlich auch das Scheitern von Vorhaben und Projekten drohen. Wichtige Investitionen würden verzögert und im Zusammenspiel mit anderen Projektteilnehmern wäre außerdem national wie international mit einem spürbaren Vertrauensverlust zu rechnen. Nach dem Sachvortrag des BMWE muss die Erteilung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis Ende Mai 2025 erfolgen, da die erforderlichen Bescheide spätestens am 1. Juni 2025 erlassen werden müssen. Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Haushaltsausschuss eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Erteilung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde]

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