Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro
[Bundesrat Drucksache 229/25
28.05.25
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Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01
- Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro
Bundesministerium Berlin, 28. Mai 2025
der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4
Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 38 Absatz 1 Satz 2
BHO bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - eine weitere
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 200.000 T Euro
erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026 bis zu 58.000 T Euro,
2027 bis zu 60.000 T Euro,
2028 bis zu 53.000 T Euro und
2029 bis zu 29.000 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp bei
Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer
Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm zu vermeiden und die vorliegenden
bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor
Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu realisieren.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten.
Verzögerte Projektbewilligungen hätten deutlich negative Auswirkungen für die
Gesamtmaßnahme weit über den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung
hinaus. Neben dem möglichen Verlust von Wissensträgern und Know-How in
einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes würden die
Gefährdung des Erreichens wichtiger Ziele in qualitativer, quantitativer und
zeitlicher Hinsicht und letztlich auch das Scheitern von Vorhaben und Projekten
drohen. Wichtige Investitionen würden verzögert und im Zusammenspiel mit
anderen Projektteilnehmern wäre außerdem national wie international mit einem
spürbaren Vertrauensverlust zu rechnen. Nach dem Sachvortrag des BMWE
muss die Erteilung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis Ende
Mai 2025 erfolgen, da die erforderlichen Bescheide spätestens am 1. Juni 2025
erlassen werden müssen.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
vereinbarten Verfahren erhält der Haushaltsausschuss eine Kopie des Schreibens zur
unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über
die Erteilung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde]
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