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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914.453 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich"

dip / drucksache 04.06.2025 · WP 21 · 234/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914.453 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich" [Bundesrat Drucksache 234/25 04.06.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 Mitteilung über die Erteilung einer zweiten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914.453 T Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 10 „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ Bundesministerium Berlin, 4. Juni 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, entsprechend § 4 Absatz 2 S. 6 i. V. m. § 21 HG 2024 i. V. m. § 37 Absatz 4 S. 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 914.453 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 595.864 T Euro, 2027 bis zu 206.332 T Euro, 2028 bis zu 49.152 T Euro, 2029 bis zu 41.790 T Euro, 2030 bis zu 8.150 T Euro, 2031 bis zu 7.005 T Euro und 2032 bis zu 6.160 T Euro. Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 bis zur Höhe von insgesamt 2.380.329 T Euro und die bereits erteilte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 1.220.791 T Euro nahezu vollständig in Anspruch genommen worden ist, wird die beantragte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die Fördertätigkeit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) während der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 unterbrechungsfrei aufrechterhalten zu können. Nach der Mittelprognose des BMWE reichen die Mittel noch maximal bis Anfang Juni 2025. Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt BMWE die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW mit dem üblichen Vorlauf die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können. Ein Förderstopp bei der BEG würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren ist somit aus zwingenden Gründen geboten. Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Haushaltsausschuss eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde]

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