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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 420,807 Mio. Euro

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2950 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 - Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) - bis zur Höhe von 420,807 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2950 21. Wahlperiode 26.11.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2025 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 741 22 – Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) – bis zur Höhe von 420,807 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2025 II B 1 - VE 0111/00039/020/001 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 des Haushaltsgesetzes 2025 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 741 22 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 420,807 Mio. Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 100 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 110 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2028 bis zu 120 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2029 bis zu 85 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2030 bis zu 5 Mio. Euro und Haushaltsjahr 2031 bis zu 807 000 Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigung ist zum Abschluss eines Vertrags zur Beauftragung von Bauleistungen zum Bau der neuen Peenestrombrücke im Rahmen der laufenden Baumaßnahme „Ortsumgehung Wolgast“ notwendig. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten. Die Bindefrist im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zum Neubau der Peenestrombrücke endet bereits am 28. November 2025. Danach ist der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots nicht mehr an dieses Angebot gebunden. Eine Verzögerung der zeitlichen Abläufe bei den Vergaben würde zur Beeinträchtigung schwerwiegender verkehrspolitischer Staatsinteressen, zu zusätzlichen Kosten sowie einer erheblichen zeitlichen Verschiebung bei der Durchführung der vordringlichen Baumaßnahme führen. Damit würde die momentane Belastung der Anwohner durch zusätzliche Emissionen und weiterhin erhöhtes Verkehrsaufkommen fortbestehen. Um dies zu vermeiden, muss die Zuschlagserteilung unmittelbar erfolgen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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