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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119.100 T Euro

dip / drucksache 02.04.2025 · WP 21 · 151/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119.100 T Euro [Bundesrat Drucksache 151/25 02.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ - bis zur Höhe von 119.100 T Euro Bundesministerium Berlin, 2. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 682 12 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 29.800 T Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 19.000 T Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu 10.800 T Euro, sowie bei Kapitel 1201 Titel 891 11 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 119.100 T Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 76.000 T Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu 43.100 T Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei Kap. 1201 Titel 682 12 zum Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und bei Kapitel 1201 Titel 891 11 zum Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Abrisses und Ersatzneubaus der Ringbahnbrücke (A 100) in Berlin erforderlich, um die am 19. März 2025 erfolgte Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der Ringbahnbrücke schnellstmöglich zu beheben. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Infolge der bei einer Sonderprüfung festgestellten Ausweitung eines Risses in einem tragenden Bauteil der Ringbahnbrücke (A 100), welcher aus Sicherheitsgründen eine kurzfristige Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der Ringbahnbrücke (A 100) erforderlich gemacht hat, ist der Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung sowie zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem unverzüglichen Abbruch sowie Neubau der Ringbahnbrücke (A 100) schnellstmöglich erforderlich, damit keinerlei Verzögerungen bei der Schadensbehebung entstehen (Verkehrssicherungspflicht). Die durch die Vollsperrung entstandenen Beeinträchtigungen haben ein solches Ausmaß, dass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden müssen. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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