Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119.100 T Euro
Text
Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119.100 T Euro
[Bundesrat Drucksache 151/25
02.04.25
Fz
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12
- Ausgaben der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ für Betrieb,
Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29.800 T
Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei
Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der „Die Autobahn GmbH
des Bundes“ - bis zur Höhe von 119.100 T Euro
Bundesministerium Berlin, 2. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37
Absatz 4 Satz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf
Antrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nach § 38 Absatz 1
Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 682 12 eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 29.800 T Euro, davon fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 19.000 T Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu 10.800 T
Euro, sowie bei Kapitel 1201 Titel 891 11 eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 119.100 T Euro, davon fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 76.000 T Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu
43.100 T Euro erteilt hat.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei Kap. 1201 Titel 682 12 zum
Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und bei Kapitel
1201 Titel 891 11 zum Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Abrisses
und Ersatzneubaus der Ringbahnbrücke (A 100) in Berlin erforderlich, um die
am 19. März 2025 erfolgte Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der
Ringbahnbrücke schnellstmöglich zu beheben.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine
Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Infolge der bei einer Sonderprüfung festgestellten Ausweitung eines Risses in
einem tragenden Bauteil der Ringbahnbrücke (A 100), welcher aus
Sicherheitsgründen eine kurzfristige Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der
Ringbahnbrücke (A 100) erforderlich gemacht hat, ist der Abschluss von Verträgen zur
ingenieurmäßigen Vorbereitung sowie zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem
unverzüglichen Abbruch sowie Neubau der Ringbahnbrücke (A 100) schnellstmöglich
erforderlich, damit keinerlei Verzögerungen bei der Schadensbehebung entstehen
(Verkehrssicherungspflicht). Die durch die Vollsperrung entstandenen
Beeinträchtigungen haben ein solches Ausmaß, dass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich
eingeleitet werden müssen.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
Relationen
- authored ← Bundesministerium der Finanzen
- part_of_vorgang → Vorläufige Haushaltsführung 2025 Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH d (Unterrichtung)